1.2 EinleitungMit Inkrafttreten des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes Ba<strong>den</strong>-Württembergzum 01. Januar 2005, wurde unter anderem <strong>die</strong> Auflösung der LandeswohlfahrtsverbändeBa<strong>den</strong> sowie Württemberg-Hohenzollern beschlossen. Dies hatte <strong>die</strong> Überführungaller Hilfearten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in kommunaleTrägerschaft zur Folge.Ende 2006 entschie<strong>den</strong> sich der <strong>Rhein</strong>-<strong>Neckar</strong>-<strong>Kreis</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Heidelberg</strong> für einegemeinsame, langfristig <strong>und</strong> prozesshaft angelegte <strong>Teilhabeplan</strong>ung für Menschenmit Behinderungen. Erklärtes Ziel war hierbei, sowohl <strong>die</strong> Vertreter der Leistungserbringerwie auch <strong>die</strong> Adressaten der Planung, mit in <strong>den</strong> Prozess einzubin<strong>den</strong>. Diebisherigen Erfahrungen zeigen, dass <strong>die</strong>se Entscheidung zukunftsweisend war. Nurso kann <strong>den</strong> besonderen regionalen Gegebenheiten, auch in Bezug auf <strong>die</strong> Beförderungvon Synergieeffekten, Rechnung getragen wer<strong>den</strong>.Die beteiligten Gebietskörperschaften <strong>und</strong> deren Partner einigten sich darauf, imKontext der <strong>Teilhabeplan</strong>ung I, zunächst <strong>die</strong> Gruppe der Menschen mit wesentlichengeistigen <strong>und</strong> mehrfachen Behinderungen im Sinne des SGB XII (s. hierzu Gliederungspunkt4.1) (nachfolgend: Menschen mit Behinderungen) in <strong>den</strong> Focus zu nehmen.8 Einleitung
2. Gr<strong>und</strong>lagen, Ablauf <strong>und</strong> Organisation der Planung2. 1 Gr<strong>und</strong>lagenVon zentraler Bedeutung des Planungsprozesses ist, Menschen mit Behinderungen Chancengleichheit<strong>und</strong> -gerechtigkeit zu ermöglichen. Hierfür benötigen sie oftmals mehr Unterstützungdurch <strong>die</strong> Gemeinschaft als andere Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger.Die durch <strong>den</strong> Planungsprozess erbrachten Ergebnisse sollen dazu beitragen, <strong>die</strong> soziale Integration<strong>und</strong> Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu entwickeln.Hierbei gilt es, monetäre Rahmenbedingungen zu beachten sowie neue <strong>und</strong> innovative Konzeptezur Entwicklung der regionalen Strukturen kreativ zu nutzen.Ein besonderes Anliegen des Planungsprozesses ist <strong>die</strong> Einbeziehung von Menschen mitBehinderungen sowie deren Angehörige in <strong>den</strong> Planungsprozess (siehe hierzu auch Gliederungspunkt7).WeiterentwicklungvonTeilhabeSolidarisches Handeln ist ein wesentlicher Eckpfeiler für das Gemeinwohl einer Gesellschaft.In der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland manifestiert sich <strong>die</strong>ser Gedanke in Form gr<strong>und</strong>legenderBestimmungen der Verfassung, wie beispielsweise in Artikel 1 des Gr<strong>und</strong>gesetzes „<strong>die</strong> Würdedes Menschen ist unantastbar“ sowie in Artikel 2 des Gr<strong>und</strong>gesetzes „<strong>die</strong> freie Entfaltung derPersönlichkeit zu einem selbstbestimmten Leben ist zu sichern <strong>und</strong> zu fördern„ oder auch derArtikel 3 des Gr<strong>und</strong>gesetzes „kein Mensch darf aufgr<strong>und</strong> seiner Religion, seinem Geschlechtoder seiner Behinderung benachteiligt wer<strong>den</strong>“.Kommunal- <strong>und</strong> Landesbehör<strong>den</strong> tragen somit auch unter Berücksichtigung der Sozialgesetzgebungeine besondere Verantwortung, <strong>die</strong>se Rechte sicherzustellen. So heißt es etwa in§ 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I, dass <strong>die</strong> Leistungsträger verpflichtet sind darauf hinzuwirken, dass, „…<strong>die</strong> zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste <strong>und</strong> Einrichtungenrechtzeitig <strong>und</strong> ausreichend zur Verfügung stehen“.Um <strong>die</strong>ser Herausforderung gerecht zu wer<strong>den</strong>, ist eine kommunal orientierte, systematischePlanung unerlässlich.2.2 Koordinierungs- <strong>und</strong> ProzessstrukturNach Verständigung auf eine gemeinsame Vorgehensweise von <strong>Rhein</strong>-<strong>Neckar</strong>-<strong>Kreis</strong> <strong>und</strong><strong>Stadt</strong> <strong>Heidelberg</strong>, wurde als erster Planungsschritt eine Koordinierungs- <strong>und</strong> Prozessstruktur(s. Abb. 1) für <strong>den</strong> anstehen<strong>den</strong> Planungsprozess verabredet.Neben einer Lenkungsgruppe, in der sowohl Vertreter des Landkreises sowie der <strong>Stadt</strong> <strong>Heidelberg</strong><strong>und</strong> der Leistungserbringer vertreten sind, wurde ein interkommunales „Kernteam“installiert, das gewissermaßen als Koordinationsteam des gesamten Planungsprozesses fungiert.Daneben wur<strong>den</strong> von der Lenkungsgruppe unterschiedliche themenbezogene Arbeitsgruppeneingerichtet, deren Ergebnisse wieder in <strong>die</strong> Lenkungsgruppe eingebracht, dort diskutiert,u.U. modifiziert <strong>und</strong> verabschiedet wer<strong>den</strong>.Die Sitzungen der Lenkungsgruppe wer<strong>den</strong> neutral, von externer Seite moderiert. Für <strong>die</strong>seAufgabe konnte Frau Neumann-Wirsig von BTS-Mannheim – Gesellschaft für Organisationsberatung,Training <strong>und</strong> Supervision gewonnen wer<strong>den</strong>.Gr<strong>und</strong>lagen, Ablauf <strong>und</strong> Organisation der Planung9