Vorsicht Mogelpackung „Zahnersatz zum Nulltarif“
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für Zahnärzte entscheidende Verbesserungen bei Qualität und<br />
Wirtschaftlichkeit der Versorgung bringt, fordert die Vertreterversammlung<br />
der KZBV, dass keine weiteren Anwendungen<br />
der eGK eingeführt werden. Sollten dennoch zusätzliche<br />
Funktionen der Karte hinzukommen, dann muss klar sein,<br />
dass deren Nutzung bzw. Unterstützung für den Patienten wie<br />
für den Zahnarzt freiwillig bleiben. Bis jetzt wurden insgesamt<br />
14,8 Mrd. Euro für die Einführung der eGK aufgewandt.<br />
bschaffung der Praxisgebühr bei<br />
Zahnarztbesuchen<br />
Die Vertreterversammlung hat unmissverständlich eingefordert,<br />
die Praxisgebühr bei Zahnarztbesuchen abzuschaffen.<br />
Nach Hochrechnungen der KZBV haben die gesetzlich Krankenversicherten<br />
im Jahr 2008 etwa 406 Mio. Euro an Praxisgebühr<br />
im Bereich der zahnärztlichen Versorgung bezahlt.<br />
Nach 395,4 Mio. Euro in 2006 und 401,5 Mio. Euro in 2007<br />
ist damit ein abermaliger Anstieg zu verzeichnen. Erhebliche<br />
Summen also, mit denen die Patienten die gesetzliche Krankenversicherung<br />
subventionieren.<br />
Der Gesetzgeber hat die Praxisgebühr 2004 eingeführt, um<br />
das „doctor hopping“ einzudämmen und unnötige Doppeluntersuchungen<br />
zu vermeiden. In der Zahnmedizin existiert<br />
so gut wie kein „dentist hopping“. Die Zahl der Zahnarztbesuche<br />
ist nach Einführung der Gebühr um gut zehn Prozent<br />
zurückgegangen. Die Gebühr baut demnach eine Hürde<br />
auf und erschwert gerade die Versorgung von Angstpatienten<br />
und vor allem von Hochrisikopatienten aus sozial schwachen<br />
Bevölkerungsgruppen. Sie trägt dazu bei, dass notwendige<br />
Zahnbehandlungen nicht durchgeführt oder verschoben werden,<br />
und zwar gerade in den Schichten, in denen die größte<br />
Karieslast zu finden ist. Deswegen drängt die Vertreterver-<br />
Lars Junghans<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Medizinrecht<br />
Wolf Klink<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Medizinrecht<br />
Guido Radau<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Christina Bellmann-N‘Guessan<br />
Rechtsanwältin<br />
Fachanwältin für Familienrecht<br />
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• Zulassungsangelegenheiten<br />
• Praxiskauf/Praxisverkauf<br />
• Praxiskooperation (MVZ, Berufsausübungsgemeinschaft etc.)<br />
• Wirtschaftlichkeitsprüfungen/RLV<br />
sammlung der KZBV auf eine Abschaffung dieser Gebühr.<br />
Nein zu Selektivverträgen<br />
Quer durch alle Bundesländer beschäftigt den zahnärztlichen Berufsstand<br />
derzeit massiv die allmähliche Verbreitung von Selektivverträgen,<br />
also Einzelverträgen zwischen Krankenkasse und<br />
Zahnarzt, die meist von profitorientierten Managementgesellschaften<br />
angeboten und gesteuert werden. Dr. Jürgen Fedderwitz,<br />
Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Dies sind Vertragskonstruktionen,<br />
die die Behandlung der Patienten nicht verbessern, die freie<br />
Arzt- und Therapiewahl einschränken und zugleich mit einem<br />
Verlust an Honorar und Unabhängigkeit für den Zahnarzt einhergehen.<br />
Bei diesen Vertragsmodellen gibt es nur einen Nutznießer,<br />
und das sind die Managementgesellschaften. Sie sitzen als<br />
zusätzliche Esser mit am Tisch, ohne dass der Kuchen, also die<br />
knappen GKV-Mittel für die Patientenversorgung, auch nur ein<br />
kleines Stückchen größer geworden wäre.“<br />
München ganz im Zeichen des Deutschen<br />
Zahnärztetages<br />
Insgesamt nahmen rund 2300 Interessierte am Wissenschaftlichen<br />
Kongress der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund-<br />
und Kieferheilkunde (DGZMK) teil. Mehr als 1100 Gäste<br />
wohnten dem Festakt im Rahmen der gemeinsamen Eröffnung<br />
in der Münchner Residenz bei. 200 Delegierte der Kassenzahnärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer<br />
(BZÄK) tagten und mehr als 250 Teilnehmer<br />
wurden am Studententag gezählt, so die eindrucksvolle<br />
Bilanz des Deutschen Zahnärztetages in München.<br />
Susanne Drkosch<br />
Sebastian Retter<br />
Rechtsanwalt<br />
• Arbeitsrecht in der Arztpraxis<br />
• Praxismietrecht<br />
• Eheverträge<br />
• Berufsrecht<br />
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MBZ Heft 12 2009 13<br />
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