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Ausgabe 06/2013 - Weidenberg

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>Ausg. <strong>06</strong>/<strong>2013</strong>Entwässerungseinrichtung Emtmannsberg/Troschenreuth sowieBirk/Eichschlag; Beschluss über RatenzahlungBeschluss:a) Der Beschluss vom 21.03.<strong>2013</strong> TOP 3.9 b), nach dem der Herstellungsbeitragin drei Raten fällig wird, wird aufgehoben.b) Der Herstellungsbeitrag sowohl für Emtmannsberg/TroschenreuthsowieBirk/Eichschlag ist in vier Raten fällig:Erste Rate: 01. August <strong>2013</strong> (Anteil 25%)Zweite Rate: 01. Juli 2014 (Anteil 25%)Dritte Rate: 01. Mai 2015 (Anteil 25%)Vierte Rate: 01. März 2016 (Anteil 25%)- Gemeinde Kirchenpingarten -Sitzung Gemeinderat Kirchenpingartenam 15.05.<strong>2013</strong>Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bayerischen Naturschutzgesetzes;Änderung der Verordnung über den NaturparkFichtelgebirge vom 26. Juli 1990; Herausnahme von Flächen ausdem LandschaftsschutzgebietBeschluss:Die Herausnahme immer weiterer Flächen aus dem Schutzbereich desLandschaftsschutzgebietes stellt eine schleichende Aushöhlung dar, dieden Schutzgedanken ad absurdum führt. Der Bereich LandschaftsschutzgebietFichtelgebirge wurde auf Grund der großen zusammenhängendenWaldfläche als schutzwürdig erachtet. Mit der Ausweisung vonStandorten für die Windkraftanlagen ist ein Anfang gemacht diese Flächezu zerlegen. Sobald diese Windkraftwerke zulässig sind, wird auchdie notwendige Infrastruktur notwendig. Es werden Straßen mit entsprechenderTraglast und Breite benötigt. Stromleitungsstraßen müssengebaut werden und später von Bewuchs freigehalten werden. So werdenimmer mehr Flächen des Landschaftsschutzgebietes zerstört. Aus diesemGrund ist die Gemeinde Kirchenpingarten gegen die Herausnahmevon Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet und unterstützt die Stellungnahmendes LRA Bayreuth sowie der FGV –Ortsgruppe <strong>Weidenberg</strong>vollinhaltlich.Sachlicher Teilflächennutzungsplan Gemeinde Speichersdorf; Beteiligungder Träger öffentlicher Belange mit öffentlicher AuslegungSitzung Gemeinderat Seybothenreutham 07.05.<strong>2013</strong>Bauantrag Tatjana und Stanislaus Kunz, Speichersdorf; Neubaueines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 221/31, GemarkungSeybothenreuth, und Antrag auf Befreiung von den Festsetzungendes Bebauungsplanes „Goldhügel I“Beschluss:Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheitund Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Herstellungsbeiträge,Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sinddiese satzungsgemäß zu entrichten.Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglichder Baulinien, Baugrenzen, Dachform und Dachneigung werden erteilt.Bauantrag Swetlana Hatzenbühler und Sascha Dewald, Sudetenstraße1, Speichersdorf, auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit2 Garagen, auf Fl.Nr. 264/24 der Gemarkung Seybothenreuth, Baugebiet„Goldhügel II“Beschluss:Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheitund Ordnung keine Einwendungen erhoben. Soweit Herstellungsbeiträge,Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sinddiese satzungsgemäß zu entrichten.Die Befreiung von den Festsetzungen bezüglich der Baugrenzen undder Dachneigung werden erteilt.- Gemeinde Seybothenreuth -Beschluss:Der GR nimmt Kenntnis von der Stellungnahme zum sachlichen Teilflächennutzungsplander Gemeinde Speichersdorf.Ortsverschönerungswettbewerb und SonderwettbewerbBeschluss:Die Ortschaft Fuchsendorf wird zum Wettbewerb gemeldet, die GaststätteDeubzer mit ihrem Biergarten zum Sonderwettbewerb.Die Bürger und das Gasthaus sind umgehend von der Meldung zu benachrichtigen.2014 sollte Tressau oder Reislas gemeldet werden.Mitgliedschaft im Geopark Bayern/BöhmenBeschluss:Die Gemeinde Kirchenpingarten tritt dem Verein „Geopark Bayern-Böhmen“ vorerst nicht bei.Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Liste der bestehendenMitgliedschaften der Gemeinde vorzulegen.Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher Sitzungam 10.04.<strong>2013</strong>Aus nichtöffentlicher Sitzung am 10.04.<strong>2013</strong> wird der folgende Tagesordnungspunktfreigegeben:♦ Corinna Popp wollte ein Vorpraktikum an unserer Kita ableisten. Siekonnte den Praktikumsplatz in der Kita nicht annehmen, da sie keinenSchulplatz an der Fachakademie zum 01.09.13 erhalten hat.Bauvoranfrage Horst Kolb, Lehen, <strong>Weidenberg</strong>; Errichtung einesBüro- und Wohngebäudes, Fl.Nr. 1059, Gemarkung SeybothenreuthBeschluss:Das Vorhaben wird vorerst abgelehnt, da aus gemeindlicher Sicht derBestand des vorhandenen Betriebsgebäudes nach Ablauf der Abbauerlaubnisnicht geklärt ist. Kontakt mit dem Bergamt ist aufzunehmen.Einziehung öffentliche Feld- und Waldwege im Gemeindewald beiDraisenfeld wegen Wegfall der VerkehrsbedeutungBeschluss:Die in der Natur nicht mehr vorhandenen Wegeflächen, die die Verkehrsbedeutungvollständig verloren haben, sind einzuziehen. Das förmlicheEinziehungsverfahren ist durchzuführen.Einziehung öffentlicher Feld- und Waldweg auf Fl.Nr. 59/1, GemarkungSeybothenreuth, wegen Verlust der VerkehrsbedeutungBeschluss:Aufgrund Wegfall jeglicher Verkehrsbedeutung der Fl.Nr. 59/1, GemarkungSeybothenreuth, ist diese Wegefläche einzuziehen und das vorhandeneBestandsblatt Nr. 45 abzuschließen.Das förmliche Einziehungsverfahren ist einzuleiten.Haushalt <strong>2013</strong>; Erlass der HaushaltssatzungBeschluss:Haushaltsplan und Haushaltssatzung <strong>2013</strong> werden in der vorgelegtenFassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlussesund wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan undInvestitionsprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2016 werden gebilligt.Der Stellenplan wird genehmigt.Beschaffung HLF 20 für die FF SeybothenreuthBeschluss:Vorbehaltlich einer haushaltsrechtlichen Abdeckung des Vorhabens wirddie Anschaffung eines HLF 20 laut DIN 14530-27:2011-11 beschlossen.Die Verwaltung wird beauftragt, das europaweite Ausschreibungsverfahrendurchzuführen. Das bestehende Tanklöschfahrzeug wird nach Abschlussder Beschaffung des HLF 20 veräußert.13

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