Ausg. <strong>06</strong>/<strong>2013</strong>Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>Die Regierung von Mittelfranken -Luftamt Nordbayern - informiertHinweise zum Betrieb von “Himmelslaternen”(Skylaternen, Skyballons o. ä.)Bei diesen ursprünglich im asiatischen Raum eingesetzten Flugkörpern,die in jüngster Zeit auch in Deutschland als Attraktion bei Familienfesteno. ä. im Handel angeboten werden, handelt es sich um Ballone unterschiedlicherGröße, deren Hülle in der Regel aus Papier besteht und andenen ein Brennkörper angebracht ist. Die durch eine offene Flammeerhitzte Luft lässt die Himmelslaterne nach Herstellerangaben bis aufHöhen von 200 bis 400 m über Grund steigen. Die Brenndauer beläuftsich auf 5 bis 20 Minuten.Die Hersteller weisen regelmäßig auch auf die Gefahr hin, dass durchden Betrieb dieser Geräte bei unsachgemäßer Verwendung Brände verursachtwerden können und stellen daher sehr hohe Anforderungen andie Einsatzbedingungen (Windstärke, Abstand von Gebäuden, Bäumenu. ä.).Bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen des Betriebs dieser Gerätewird durch die Hersteller i. d. R. lediglich darauf hingewiesen, dasseine Aufstiegserlaubnis nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) nichterforderlich sei, im Bereich von Flugplätzen oder Flughäfen aber eineGenehmigung durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) eingeholtwerden müsse.Wegen zahlreicher Anfragen aus der Bevölkerung und von Gemeindenzu dieser Thematik weisen wir auf folgende Rechtslage hin:Eine luftrechtliche Erlaubnis durch die Luftfahrtbehörde nach § 16 LuftVOwird für den Betrieb der oben beschriebenen Himmelslaternen nicht benötigt,solange diese eine Gesamtmasse unter 5 kg aufweisen und überkeinen Eigenantrieb verfügen.Allerdings ist es nach § 19 der Verordnung über die Verhütung vonBränden (VVB) in Bayern verboten, unbemannte Ballone steigen zulassen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigenBrennstoffen erwärmt wird. Die Verbotstatbestände treffen somitauch auf die Himmelslaternen zu.Die Gemeinden können Ausnahmen von diesem Verbot zulassen, wennkeine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen. Hierüber wäre imEinzelfall im Benehmen mit der Bayerischen Versicherungskammer zuentscheiden (§ 25 Abs. 1 VVB).Achtung!Die Freigabe für Ballonaufstiege wird grundsätzlich erteilt, wenn diefolgenden Bedingungen erfüllt bzw. Auflagen eingehalten werden:♦ es steigen weniger als 500 Ballone auf,♦ der Aufstiegsort befindet sich außerhalb der bereits beschriebenenSchutzbereiche um Flughäfen,♦ die Ballone werden nicht gebündelt (so genannte Ballontraube),♦ zum Befüllen der Ballone wird ein nicht brennbares Gas (z.B. Helium)benutzt,♦ es werden keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen,Leuchtstäbe, Knicklichter...) an den Ballonen befestigt.Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung;Ruhezeiten, z.B. für dieBenutzung von RasenmähernNach der Geräte- u. Maschinenlärmschutzverordnung gelten die in derfolgenden Tabelle eingetragenen Ruhezeiten für die aufgeführten Geräteund Maschinen.Einzuhalten bzw. gültig sind diese Ruhezeiten für den Betrieb in:1. reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten (reine Baugebiete)2. Kleinsiedlungsgebieten3. Sondergebieten, die der Erholung dienen (Naherholungsgebieten)4. Kur- u. Klinikgebieten (Umkreis von Krankenhäusern oder Kliniken)5. Gebieten der Fremdenbeherbergung (nähe Pensionen und Hotels)♦ an Sonn- und Feiertagen und♦ an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr.Besonders lärmintensive Geräte, wie motorbetriebene Freischneider,Rasentrimmer, Graskantenschneider, Laubsammler und Laubbläser,dürfen darüber hinaus an Werktagen ausschließlich in der Zeit von 09.00Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.Besitzen diese jedoch das EU-Umweltzeichen, gelten sie als lärmarmund dürfen wiederum ganztägig in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhrbetrieben werden. Verstöße gegen die Betriebszeitregelungen könnengemäß § 9 Abs. 2 der 32. BImSchV in Verbindung mit § 62 BImSchG miteiner Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.<strong>Weidenberg</strong>, 17. Mai <strong>2013</strong>Hans WittauerGemeinschaftsvorsitzenderDie Flugsicherung informiertFür Massenaufstiege von Kinderballons ist nach §16 a LuftVO die Einholungeiner Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche FlugsicherungGmbH erforderlich. Eine schriftliche oder telefonische Freigabebenötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege♦ in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B.Frankfurt ),♦ im Umkreis von 15 km um Regionalflughäfen (wie z.B. Augsburg ),♦ im Umkreis von 15 km um Militärflugplätze,♦ von mehr als 500 Ballonen.Die erforderliche Freigabe für Ballonaufstiege erhalten Sie bei der DFSDeutsche Flugsicherung GmbH:Telefon: <strong>06</strong>9/78072-658, Telefax: <strong>06</strong>9/78072-668, E-Mail: balIon@dfs.deMit einem Vorlauf von mindestens 8 Werktagen werden folgende Informationenbenötigt:♦ geplanter Zeitraum (Beginn bzw. Ende) und Datum des Aufstieges,♦ Ort des Aufstiegs (mit Postleitzahl und genauer Anschrift),♦ Anzahl der Ballone,♦ Ansprechpartner für Rückfragen (Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit des Online-Antrages.Diesen finden Sie auf der Homepage der DFS Deutsche FlugsicherungGmbH: www.dfs.de unter der Rubrik “Pilot Services” =>„Besondere Nutzung Luftraum” => “Massenaufstiege von Kinderluftballons”4
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>Ausg. <strong>06</strong>/<strong>2013</strong>Veröffentlichung der GeburtstageGeburtstage ab dem 70. Lebensjahr werden monatlich im Amtsblatt derVerwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong> unter der Rubrik „Wir gratulieren“veröffentlicht.Sollten Sie diese Veröffentlichung Ihres Geburtstages nicht wünschen,dürfen wir Sie bitten, dies unserem Einwohnermeldeamt, Telefon09278/977-46 oder E-Mail uwe.will@weidenberg.de, mitzuteilen.<strong>Weidenberg</strong>, 17. Mai <strong>2013</strong>Hans WittauerGemeinschaftsvorsitzenderPassamtDeutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sindverpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.Seit dem 26.<strong>06</strong>.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Elternungültig. Somit müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Auslandüber ein eigenes Reisedokument verfügen.Hinweise für die Beantragung eines Personalausweises:Zur Beantragung eines Personalausweises ist die persönliche Vorspracheim Passamt (nicht in den Anlaufstellen der VG) zwingend erforderlich.Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als alleinantragsberechtigt.Auch vor dem 16. Lebensjahr kann man einen Personalausweis erhalten.Die oder der Minderjährige unter 16 Jahren muss in Begleitungmindestens eines Sorgeberechtigten (Elternteil) persönlich im Passamtvorsprechen. Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind, reicht es beider Antragstellung aus, wenn ein Elternteil anwesend ist und die schriftlicheZustimmung des anderen Elternteils mitbringt bzw. spätestens beider Abholung nachreicht.Der Personalausweis darf nur von den Erziehungsberechtigten (nichtvom Minderjährigen) abgeholt werden.Hinweise für die Beantragung eines Reisepasses:Wer außerhalb der EU verreisen möchte, braucht einen Reisepass. ZurBeantragung eines Reisepasses ist die persönliche Vorsprache im Passamt(nicht in den Anlaufstellen der VG) zwingend erforderlich. Bei derBeantragung eines Reisepasses für einen Minderjährigen (unter 18Jahren!) gilt Gleiches wie bei der Beantragung des Personalausweises(s.o.).Die Abholung eines Personalausweises bzw. Reisepasses ist persönlichoder mit Vollmacht im Passamt möglich.Hinweise für die Beantragung eines Kinderreisepasses:Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten.Die Beantragung (auch in den Anlaufstellen der VG möglich) muss durcheinen Sorgeberechtigten erfolgen. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt,reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärungdes anderen Elternteils vorlegt bzw. nachreicht. Für die Ausstellungeines Kinderreisepasses ist auch die Anwesenheit des Kindes erforderlich(entweder bei Beantragung oder Abholung).Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass nochgültig ist. Der späteste Termin für die Verlängerung ist daher der Tagdes Ablaufdatums. Die alten „Kinderausweise“ können nicht mehr verlängertwerden. Läuft dieser ab, brauchen Kinder ein neues Reisedokument.Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Auslandsreise bei derBotschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes, ob der Kinderreisepasszur Einreise anerkannt wird. Unverbindliche Hinweise erhalten Sieauch beim Auswärtigen Amt.Benötigte Unterlagen für die Beantragung Personalausweis, Reisepassu. Kinderreisepass:♦ Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepassbzw. Kinderausweis – soweit vorhanden)♦ Geburts- oder Heiratsurkunde♦ Aktuelles biometrisches Lichtbild♦ Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden ElternteilsGebühren:Personalausweis (ab 24 Jahren): 28,80 Euro (10 Jahre gültig)Personalausweis (unter 24 Jahren): 22,80 Euro (6 Jahre gültig)(erster Ausweis ist nicht mehr kostenfrei!)Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro (3 Monate gültig)Reisepass (ab 24 Jahren):59,00 Euro (10 Jahre gültig)Reisepass (unter 24 Jahren): 37,50 Euro (6 Jahre gültig)Vorläufiger Reisepass (nur im Ausnahmefall):26,00 Euro (1 Jahr gültig)Express-Reisepass (Lieferzeit innerhalb 3 Tage):32,00 Euro Zuschlag(=69,50 Euro bzw. 91,00 Euro)Kinderreisepass (längstens bis 12. Lebensjahr):13,00 Euro (6 Jahre gültig)Verlängerung/Nachtrag Bild Kinderreisepass(längstens bis 12. Lebensjahr): 6,00 EuroFührungszeugnis (bei erweiterten Führungszeugnissen ist Bestätigungvom Arbeitgeber erforderlich): 13,00 EuroFahrerlaubnis:5,00 EuroAufenthaltsbescheinigung:5,00 EuroMeldebescheinigung:Melderegisterauskunft:5,00 Euro10,00 Euro(erweitert: 15,00 Euro)Dachbodenfunde für VG-Archiv gesucht!Liebe Bürgerinnen und Bürger,für unser Archiv suchen wir nach wie vor alte Fotos und Bilder von Emtmannsberg,Kirchenpingarten, Seybothenreuth, <strong>Weidenberg</strong> und Umgebung.Sicher hat der eine oder andere von Ihnen noch einige alte Bilderin Fotoalben oder Schachteln bei sich zu Hause. Es wäre schön, wennSie uns diese kurzfristig zur Verfügung stellen könnten, wir versichernIhnen auch, dass Sie diese unbeschadet wieder zurückerhalten. Natürlichsind wir auch an anderen historischen Dokumenten, die in Zusammenhangmit den Gemeinden der VG <strong>Weidenberg</strong> stehen, interessiert.Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren unter 09278 /977-56 (Mo. – Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr).Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen bereits im Voraus.Ferienprogramm <strong>2013</strong>Für den Sommer planen die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft<strong>Weidenberg</strong> wieder ein umfangreiches Sommerferienprogramm.Wie immer stehen Ausflüge und die verschiedensten Angeboteim Bereich Sport, Umwelt und Freizeit auf dem Programm. Nähere Einzelheitenhierzu im nächsten Mitteilungsblatt. Sofern noch jemand Anregungenoder Ideen zum Ferienprogramm hat, haben wir hierfür sicher einoffenes Ohr.<strong>Weidenberg</strong>, 17. Mai <strong>2013</strong>Hans WittauerGemeinschaftsvorsitzenderTermine für die Abfallentsorgung <strong>2013</strong>Gemeinde EmtmannsbergRestmüllabfuhr: 10.<strong>06</strong>. und am 24.<strong>06</strong>.13Biomüllabfuhr: <strong>06</strong>.<strong>06</strong>. und am 20.<strong>06</strong>.13Papiertonne: 14.<strong>06</strong>.13Gemeinde KirchenpingartenRestmüllabfuhr: 11.<strong>06</strong>. und am 25.<strong>06</strong>.13Biomüllabfuhr: <strong>06</strong>.<strong>06</strong>. und am 20.<strong>06</strong>.13Papiertonne: 21.<strong>06</strong>.13Gemeinde SeybothenreuthRestmüllabfuhr: 11.<strong>06</strong>. und am 25.<strong>06</strong>.135