Ausg. <strong>06</strong>/<strong>2013</strong>Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>- Markt <strong>Weidenberg</strong> -Sitzung Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong>am 29.04.<strong>2013</strong>Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichenSitzungenAus nichtöffentlicher Sitzung am 25.03.<strong>2013</strong> wurde freigegeben:Vergabe KlärschlammverwertungBeschluss:Die Firma ES Mobile Schlammentwässerungs-GmbH + Co.KG den Auftragzum Pressen, Verladen und Verwerten des Klärschlammes von derKläranlage <strong>Weidenberg</strong>.Haushalt <strong>2013</strong>; Erlass der HaushaltssatzungBeschluss:Haushaltsplan und Haushaltssatzung <strong>2013</strong> werden in der vorgelegtenFassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlussesund wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan undInvestitionsprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2016 werden gebilligt.Der Stellenplan wird genehmigt.Widmung neu gebaute Straße von Döhlau nach Hilpertsgraben undHöflas auf Fl.Nr. 351/1, Gem. Döhlau zur GemeindeverbindungsstraßeBeschluss:Die Fl.Nr. 351/1, Gemarkung Döhlau, wird zur Gemeindeverbindungsstraße"Döhlau-Höflas" gewidmet.Die neu zu widmenden Strecke beträgt 0,220 km.Träger der Straßenbaulast auf der gesamten Fläche ist der Markt <strong>Weidenberg</strong>.Abstufung Teilfläche Gemeindeverbindungsstraße Döhlau-Höflasauf Fl.Nr. 337 zum selbständigen Geh- und RadwegBeschluss:Eine Teilfläche der Fl.Nr. 337 auf einer Länge von 0,140 km, GemarkungDöhlau, wird von der bisherigen Klassifikation einer Gemeindeverbindungsstraßeaufgrund Änderung der Verkehrsbedeutung zum selbständigenGeh- und Radweg abgestuft.Das Umstufungsverfahren ist durchzuführen.Antrag auf Bezuschussung; VHS <strong>Weidenberg</strong>, Anschaffung einerEinbauküche für das Bürgerhaus <strong>Weidenberg</strong>Beschluss:Zu den Anschaffungskosten einer Einbauküche im Bürgerhaus <strong>Weidenberg</strong>wird eine Zuwendung in Höhe von 15 % von max. 3000 Euro Kostenin Aussicht gestellt.Die Zuwendung wird nach Vorlage und Prüfung der Originalrechnungsbelegeausbezahlt, sofern eine Abdeckung im Haushalt vorhanden ist.Änderung Abwasserentsorgungskonzept; Altenreuth 2Beschluss:Entsprechend der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird derVersickerung der gereinigten Abwässer für das Anwesen Altenreuth 2zugestimmt.Sitzung Marktgemeinderat <strong>Weidenberg</strong>am 13.05.<strong>2013</strong>Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichenSitzungenAus nichtöffentlicher Sitzung am 08.04.<strong>2013</strong> wurde der folgende Tagesordnungspunktfreigegeben:VergabenBeschluss:Die Breitbandberatung Bayern erhält den Zuschlag gemäß Angebot vom20.03.<strong>2013</strong>.Aus nichtöffentlicher Sitzung am 29.04.<strong>2013</strong> wurden die folgenden Tagesordnungspunktefreigegeben:Bahnlinie Bayreuth-<strong>Weidenberg</strong>; Technische Sicherung des Bahnübergangskm 13,9 am Bahnhof <strong>Weidenberg</strong>; GenehmigungsplanungBeschluss:Grundsätzlich bestehen gegen die Beschrankung des Bahnübergangeskeine Einwendungen. Der Nutzung des gemeindlichen Grundstückes zurErrichtung eines Schaltschrankes für die Steuerung der Schrankenanlagewird zugestimmt. Soweit Erschließungsmaßnahmen notwendig sind,gehen diese zu Lasten des Antragstellers.Vergabe Asphaltierungs- / Ausbesserungsarbeiten Gemeindegebiet<strong>Weidenberg</strong>Beschluss:Mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma GerhardTretter GmbH & Co. KG, Immenreuth, besteht Einverständnis.Wegepflegeverband <strong>Weidenberg</strong> - Haushaltsplan <strong>2013</strong> und Pflegeplan<strong>2013</strong>Der Marktgemeinderat nimmt ohne Einwand Kenntnis vom Pflegeplanund vom Haushaltsplan <strong>2013</strong>.Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz Sandra undMarkus Voit, <strong>Weidenberg</strong>; Errichtung einer Solaranlage, Fl.Nr. 214,Gemarkung <strong>Weidenberg</strong>Beschluss:Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheitund Ordnung keine Einwendungen erhoben.Änderung des Bebauungsplanes Stockau; Behandlung der eingegangenenAnregungen und Einwendungen, Fortführungsbeschluss1. Einwendungen aus der Bevölkerung1.1 Masel, Stockau, <strong>Weidenberg</strong>Beschluss:Der Einwand wird zur Kenntnis genommen. Im textlichen Teil des Bebauungsplanist ein Punkt 6 einzufügen mit dem Wortlaut:„Entschädigungsansprüche gegen Landwirte wegen Immissionen(Geruchsbelästigung, Lärm, Staub usw.), die üblicherweise auf Grundder Bewirtschaftung der an das Baugebiet angrenzenden landwirtschaftlichenFlächen entstehen, können nicht geltend gemacht werden.“2. Träger öffentlicher Belange:2.1 keine Einwendungen haben vorgebracht:Staatliches Bauamt 30.04.<strong>2013</strong>Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost 02.04.<strong>2013</strong>Regierung von Oberfranken 15.04.<strong>2013</strong>2.2 Einwendungen haben vorgebracht:2.2.1 Landratsamt Bayreuth NaturschutzBeschluss:Der Umweltbericht ist entsprechend zu fertigen und wird Bestandteil desBebauungsplanes.2.2.2 Landratsamt Bayreuth Bauabteilung:2.2.2.1 Im Bereich der Hausnummern 21, 25 und 27 sind die Baugrenzenfür die Wohngebäude sowie für die Garagen nicht bzw. nur Unklardefiniert.Beschluss:Bei den Gebäuden handelt es sich um bestehende Wohngebäude mitGaragen. Die Baugrenzen werden aus dem Bebauungsplan „Stockau“übernommen. Zusätzlich wird eine Erweiterung der bestehenden Baugrenzen,wie im Änderungsentwurf vorgeschlagen, vorgenommen.2.2.2.2 Die im Bebauungsplan bezeichnete „offene Bauweise“ ist unklar,da mit dem Bestand und einer möglichen Bebauung eine geschlosseneBauweise entsteht oder entstehen kann.Beschluss:Die Festlegung „3.4 offene Bauweise“ wird gestrichen.2.2.2.3 Bei der Fassadengestaltung sollen zusätzlich auch Holzfassadenbzw. Holzverkleidungen zugelassen werden.14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>Ausg. <strong>06</strong>/<strong>2013</strong>Beschluss:Der Bebauungsplan ist entsprechend zu ergänzen.2.2.2.4 Hinsichtlich der Einfriedung sollten gestalterische Festsetzungengetroffen werden. Nach den Regelungen der BayBO wäre zulässig, dasGrundstück mit einer 2 m hohen, geschlossenen Mauer einzufrieden.Beschluss:Die Höhe der Einfriedung wird entsprechend des ursprünglichen Bebauungsplanes„Stockau“ straßenseitig und zwischen den Grundstücken aufmax. 1,20m beschränkt, unabhängig ob mit oder ohne Sockel. (optional:Die Einfriedung ist aus Holz zu errichten.)2.2.2.5 Es wird davon ausgegangen, dass die Bebauungsplanänderungden bestehenden Bebauungsplan in diesem Bereich vollinhaltlich ersetzt.Dies sollte auch als Hinweis in die textlichen Festsetzungen aufgenommenwerden.Beschluss:Ein entsprechender Punkt ist einzufügen.2.2.3 Bayerischer BauernverbandBeschluss:Ein entsprechender Vermerk auf die landwirtschaftlichen Immissionenwird aufgenommen. Die relevanten Abstandsflächen sind zu prüfen undin den Bebauungsplan einzuarbeiten.2.2.4 WasserwirtschaftsamtBeschluss:Bei der Änderung des Bebauungsplanes werden keine neuen Baurechtegeschaffen, sondern für bestehende Baurechte größere Baufelder ausgewiesen.Die vorhandenen Bauplätze sind in der Berechnung der KläranlageNeunkirchen bereits enthalten. Das Geländeprofil muss beibehaltenwerden.3. Weiterführung des Verfahrens:Beschluss:Nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen istdas Verfahren mit der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung derTräger öffentlicher Belange fortzuführen.Sitzung Bauausschuss Markt <strong>Weidenberg</strong>am 29.04.<strong>2013</strong>Antrag (Isolierte Befreiung) Michael Albani, <strong>Weidenberg</strong>; Errichtungeines Gartenhauses Fl.Nr. 660/18, Gemarkung <strong>Weidenberg</strong>, undAntrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen desBebauungsplanes "Rügersberger Hang"Bauantrag Franziska Stühle u. Maik Oetken, Bayreuth; Neubau einesWohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 481 u. 482, GemarkungDöhlauSitzung Bauausschuss Markt <strong>Weidenberg</strong>am 13.05.<strong>2013</strong>Bauantrag (Tektur) Claudia Stöber, Döhlau, <strong>Weidenberg</strong>; NutzungsänderungWohnraum in Gewerbefläche, Fl.Nr. 50, Gemarkung DöhlauBaugenehmigung Heinz Lochmüller, <strong>Weidenberg</strong>; Anbau an Lagerhallemit Sozialräumen, Fl.Nr. 572/3, Gemarkung <strong>Weidenberg</strong>Sondertraining für Atemschutzgeräteträgeraus den Feuerwehren derVerwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>3 lange Jahre intensive Vorarbeitvon 1. KommandantenHeinrich Schmidt brauchte es,um einen Übungsbrandcontainernach <strong>Weidenberg</strong> zu holen,um den Atemschutzgeräteträgernaus der Verwaltungsgemeinschaft<strong>Weidenberg</strong> einepraxisnahe Möglichkeit zumÜben bieten zu können.Möglich wurde dieses Sondertraining nur, da sich großzügige Sponsoren(KFZ-Betrieb Roland Wening und Dipl.-Ing. Gerhard Schmidt) fanden,die die Gesamtkosten von etwa 3.500,00 Euro übernahmen.36 Übungsteilnehmer aus den Feuerwehren Neunkirchen a. Main, <strong>Weidenberg</strong>,Seybothenreuth, Kirchenpingarten sowie Emtmannsberg nutzendie Möglichkeit, um sich weitere Kenntnisse im Umgang mit Hohlstrahlrohren,Wärmebildkamera, Vorgehensweisen und Abarbeitungeines Innenangriffs sowie spezielle Löschtechniken anzueignen.Während der Vormittag aus theoretischen Unterrichtseinheiten bestand,erfolgte nach der Mittagspause der praktische Teil, wo unter Anleitung15von fachkundigen Ausbildern der Firma„Handelsforum Würzburg“ die erlerntentheoretischen Kenntnisse im Heißcontainermit praktischen Übungen Anwendung fanden.Insbesondere ist hier zu erwähnen,dass die Teilnehmer durch diese speziellenÜbungen erlernen konnten, im Innenangriffweniger Wasser- und Gebäudeschäden zuverursachen und auf spezielle Angstsituationenvorbereitet zu sein.Zusätzlich zum Heißcontainer wurden verschiedeneGas- und Flüssigkeitsbrändesimuliert und abgearbeitet.Trotz dieser umfangreichen Übungsmöglichkeitenfür die Teilnehmer ist es aber beiEinsätzen unabdingbar, mit Umsicht und Respekt zu arbeiten, um möglichePersonenschäden zu vermeiden.Großer Dank gebührt dem Markt <strong>Weidenberg</strong>, der das Bauhofgelände fürdie praktischen Übungen zur Verfügung stellte und die Bewirtungskostenübernahm, aber auch den beteiligten Feuerwehrfrauen und -männern,die in ihrer Freizeit an dem Sondertraining „Atemschutz“ teilnahmen, mitdem Gedanken an das Wohl der Bürger.Text und Bilder: Jeannette Köber – KreisfeuerwehrverbandBayreuth e.V. – Fachbereich ÖffentlichkeitsarbeitDie Polizeidienststelle unserer GemeindeFür Ihre Sicherheit im Landkreis BayreuthPolizeiinspektion Bayreuth-LandPostfach 100261Ludwig-Thoma-Str. 2 - 95402 BayreuthTel.: 0921/5<strong>06</strong> 2230 - Fax: 0921/5<strong>06</strong> 2209pi-land.bayreuth@polizei.bayern.de