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November 2001 - CallCenterProfi

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Call Center Recht 7/01 Aktuelles 6Digitale Signatur auf dem VormarschNach Ansicht von Experten wirdsich die digitale Signatur in denkommenden Jahren auf breiterFront durchsetzen.Momentan wird die digitale Signaturbeim Schriftverkehr im Internetnoch wenig genutzt, dochMarcus Belke, Geschäftsführerder Deutschen Post Signtrust istsich sicher, dass »im Jahr 2005nahezu jeder eine solche Technologieeinsetzen wird«.Belke zufolge sprechen zweiGründe für die Verbreitung derdigitalen Signatur:Zum einen hatten in der Vergangenheitverschiedene Anbieterdieser Technologie unterschiedlicheLösungen präsentiert. Dieshat sich aber durch die Einführungeines einheitlichen StandardsAnfang Oktober grundsätzlichgeändert, so dass die digitaleSignatur nun nicht mehr ausschließlichin geschlossenen Netzzen,wie zum Beispiel innerhalbvon Unternehmen, eingesetztwird.Der zweite Grund sind die Terroranschlägein den USA.Dadurch ist nämlich das Bedürfnisvon Unternehmen und Behör-den nach sicherem Datenaustauschweiter erhöht worden,was sich auf geplante Investitionenin diesem Bereich auswirkenwird.Die digitale Signatur ist ein Verfahren,mit dem Dokumente einenelektronischen Schlüssel erhalten.Texte, die mit einem privatenSchlüssel signiert wurden,lassen sich mit einem öffentlichenSchlüssel überprüfen, wobeiManipulationen durch Dritteerkennbar werden. Sender undEmpfänger werden dabei eindeutigidentifiziert.ABAGesetz zum Surfen am Arbeitsplatz gefordertDas private Surfen im Internetwährend der Arbeitszeit ist derzeitkeinen gesetzlichen Regelnunterworfen.Das Arbeitsgericht Wesel hataber in seinem Urteil vom21.3.<strong>2001</strong> entschieden, dass 100Stunden Surfen am Arbeitsplatzkeine fristlose Kündigung rechtfertigenund dadurch die Diskussionum die Internetüberwachungneu entfacht.Sowohl von Arbeitgeber- alsauch von Arbeitnehmerseite wirdnun über eine gesetzliche Regelungzu privatem Surfen nachgedacht.Problematisch ist, dass dieBedingungen von Unternehmenzu Unternehmen unterschiedlichsind und die Arbeitnehmer oftnicht wissen, was die Grenze desErlaubten überschreitet und wasnicht. Falls es zu Streitigkeitenkommt, existiert keine eindeutigeRegelung und somit wird die Forderungnach einem Arbeitnehmer-Datenschutzgesetzlaut, dasdie Bedingungen der Arbeitgebermit den Rechten der Arbeitnehmerin Einklang bringt.Unterstützt wird diese Forderungdurch die Dienstleistungsgewerkschaftver.di sowie den ArbeitgeberverbandDienstleistungenar.di.Momentan sind eindeutige Betriebsvereinbarungender besteWeg, um Streitigkeiten verbindlichregeln zu können.ABAHandel mit Dotcoms blühtDotcoms sind momentan billig zuhaben.In den USA verkaufen sich bankrotteInternetfirmen sehr gut,denn Innovationen waren nochnie so günstig.Bereits 162 Dotcoms sind verkauftworden und zukünftig werdenweitere folgen, was Unternehmender Old Economy dazuveranlasst, die Dotcom-Krise zunutzen und sich billig mit neuenFirmen einzudecken.Diese sind zwar zahlungsunfähigund deshalb billig, enthalten abernoch viel Innovationspotenzial,das die Old Economy für sichnutzen will.Insgesamt sollen dem UnternehmenWebmerges zufolge bereitsNew Economy-Firmen für insgesamt2 Milliarden Dollar gekauftworden sein.Der Vorteil liegt dabei im Erwerbvon Technologien, die von denbesten und bekanntesten Expertenentwickelt wurden, heuteaber als wahre Schnäppchengelten:Die Dotcoms kosten nur noch etwaein Drittel ihres ursprünglichenWertes vor zwei Jahrenund so kann die durchschnittlicheNew Economoy-Firma bereitsfür 13 Millionen Dollar erworbenwerden.ABA

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