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1. Teil Einleitung und Problemstellung - OApen.

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2. <strong>Teil</strong> Zivilrechtliche Aspekte 127<br />

Ansprüche dann ebenfalls nach allen Rechtsordnungen geltend machen können,<br />

in denen die Handlung eine Rechtsverletzung darstellt, muss, um einer<br />

Uferlosigkeit des Internationalen Wettbewerbsrechts entgegen zu wirken, das<br />

Marktortprinzip im Bereich des Internet zurückhaltend angewendet werden. 520<br />

Daher ist bei Wettbewerbsverletzungen im Internet der Erfolgsort im Inland<br />

belegen, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß dort auswirken<br />

soll oder ein nicht unwesentlicher <strong>Teil</strong> der Bevölkerung gezielt als mögliche<br />

K<strong>und</strong>en angesprochen werden sollen. 521 Wann <strong>und</strong> ob dies der Fall ist, wird<br />

anhand der Umstände des Einzelfalls ermittelt, wobei Sprache, Ausgestaltung<br />

der Homepage, Produkt- <strong>und</strong> Angebotsbesonderheiten, Disclaimer <strong>und</strong> ähnliches<br />

Anhaltspunkte bieten können. 522<br />

4. Zusammenfassung<br />

Je nach Rechtscharakter der jeweiligen Beziehungen, sind bei Sachverhalten<br />

mit Auslandberührung die jeweiligen Besonderheiten des Internationalen Vertragsrechts<br />

zu beachten <strong>und</strong> gegebenenfalls ist ein fremdes Sachrecht anzuwenden.<br />

Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird davon ausgegangen,<br />

dass deutsches Sachrecht Anwendung findet. Lediglich zu beachtende<br />

Besonderheiten des Internationalen Privatrechts werden an den entsprechenden<br />

Stellen erörtert.<br />

II. Mangel des Web Service<br />

Werden Softwarekomponenten wie Web Services im Rahmen der Serviceorientierten<br />

Architektur, aber auch außerhalb, eingesetzt, so stellt sich im Falle<br />

des Auftretens von Mängeln an der Web Service-Architektur neben den ver-<br />

traglichen Ansprüchen 523<br />

die Frage, welche außervertraglichen Ansprüche<br />

gegenüber wem bestehen. Dabei kann hinsichtlich der gr<strong>und</strong>sätzlichen Problematik<br />

von Mängeln bei Web Services auf die Ausführungen zum Vertrags-<br />

520 BGH, WRP 2006, 736 (738) – Arzneimittelwerbung im Internet; Hefermehl/Köhler/Bornkamm/Köhler,<br />

Einl. UWG Rn. 5.8; Freitag, in: Kröger/Gimmy, Hdb.<br />

InternetR, S. 453; Härting, Rn. 72 f.<br />

521 BGH, WRP 2006, 736 (738) – Arzneimittelwerbung im Internet; GRUR 2005, 431 (432) –<br />

HOTEL MARITIME; Hefermehl/Köhler/Bornkamm/Köhler, Einl. UWG Rn. 5.8; jurisPK-<br />

UWG/Ullmann, <strong>Einleitung</strong> Rn. 75.<br />

522 Hefermehl/Köhler/Bornkamm/Köhler, Einl. UWG Rn. 5.8; jurisPK-UWG/Ullmann, <strong>Einleitung</strong><br />

Rn. 76; Freitag, in: Kröger/Gimmy, Hdb. InternetR, S. 454.<br />

523 S. A.III.7 Leistungsstörungen.

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