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Befehl - Reservistenkameradschaft Limburg

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D:\_Daten-01\Bund\FGG 3\3.16 Schießen\3.16.01 Schießbefehle\A. Simulatorenschießen\<strong>Befehl</strong> AGSHP-Schießen KG RHN_2013-09-14.docb) Aufträge(1) eingeteiltes Leitungs- und Funktionspersonal- meldet sich bei Verhinderung zeitgerecht bei Gesamtleitenden und LKdo HESSEN, FwResLIMBURG / DIEZ ab und schlägt Ersatzpersonal zur Wahrnehmung des vorgesehenenAufgabenbereiches vor.- fordert benötigtes Ausbildungsmaterial über Gesamtleitenden an.- erstellt Handzettel für die Ausbildung oder Gedachten Verlauf.- bereitet sich intensiv auf Ausbildungsvorhaben vor.(2) gemeldete Teilnehmerstellen in eigener Zuständigkeit zeitgerechtes Erscheinen zur DVag sowie Teilnahme imgesamten Zuziehungszeitraum sicher! Melden sich bei Verhinderung zeitgerecht bei LKdoHESSEN, FwRes LIMBURG / DIEZ ab.(3) OTL DILLMANN, eingesetzt als Gesamtleitender- ist verantwortlich als Gesamtleitender für Anlage, Vorbereitung und Durchführung derDienstlichen Veranstaltung.- führt vor Beginn des Schießens Einweisung in die Sicherheitsbestimmungen mitSicherheitsbelehrung durch und weist Teilnehmer in Ablauf des Schießens sowie derschießbegleitenden Ausbildung ein.- überwacht ordnungsmäßigen Ablauf der Dienstlichen Veranstaltung.- führt vor und nach dem Schießen Belehrung von Führungs- und Funktionspersonal sowieschießender Abteilung über mögliche Folgen von unerlaubter Aneignung von Waffen undMunition sowie deren Teilen durch.- Belehrt zum Beginn der DVag Führungs- und Funktionspersonal sowie schießendeAbteilung über das Verbot zum Mitführen von privaten Waffen und Munition.- lässt Waffen und Gerät ist mittels Materialausgabeliste an die einzelnen Leitenden vonSchießen übergeben.- ist vor, während und nach Ausbildungsvorhaben verantwortlich für ein sorgfältigesfestzustellen und kontrollieren der Vollzähligkeit an Waffen sowie Munition undSprengstoff, hierbei ist auch der Nachweis des Verbrauchs zu kontrollieren.Bei einem möglichen Fehl hat die Ermittlung von Verbleib und Täter Vorrang vor derAusbildung. Darüber hinaus ist der OffzFü LKdo HESSEN ist hierüber unverzüglich zuinformieren.(4) Eingesetztes Ausbildungspersonal- sind Vorgesetzte aufgrund besonderer Anweisung (VVO § 5, Abs. 1).- melden sich im Falle einer Verhinderung zeitgerecht bei Gesamtleitenden und FwRes ab.- sind verantwortlich für Anlage, Leitung und Durchführung einzelner Ausbildungsabschnittezu den schießbegleitenden Parallelausbildungen, gem. Gedachtem Verlauf.- erstellen Handzettel für die Ausbildung oder Gedachten Verlauf.- koordinieren und steuern "sauberen" Ablauf und ordnungsmäßige Durchführung derschießbegleitenden Parallelausbildungen.- stellen räumliche Trennung zwischen Ausbildungsort der Parallelausbildungen und"Pausenräume" sicher.- fordern benötigtes Ausbildungsmaterial über Gesamtleitenden an.- melden Vollzähligkeit von ausgegebene Waffen, Material und Gerät nach Abschluss derAusbildung an Gesamtleitenden.(5) OStGefr BÄR und OStGefr SCHNEIDER, sind eingeteilt im Bereich des Versorgungsdienstes- sind Vorgesetzte aufgrund besonderer Anweisung (VVO § 5, Abs. 1).- Stellen ordnungsgemäße Übernahme und Rückgabe von benötigten Kfz, Material, Waffen,und Gerät gem. Anlage 2 sicher.- koordinieren Einsatzunterstützung und bereiten hierzu insbesondere vor und führen durchÜbergabe und Rücknahme von Material, Waffen und Gerät mittels Materialausgabeliste aneingeteilte Leitende von Schießen sowie Leiter des schießbegleitenden Waffendrills.- 2 -

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