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Befehl - Reservistenkameradschaft Limburg

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D:\_Daten-01\Bund\FGG 3\3.16 Schießen\3.16.01 Schießbefehle\A. Simulatorenschießen\<strong>Befehl</strong> AGSHP-Schießen KG RHN_2013-09-14.doc- mit zugewiesenem Unterstützungspersonal, sicherzustellen, dass alle DVag-Teilnehmergrundsätzlich vor Beginn der Ausbildung in der Teilnehmerliste leserlich erfasst werdensowie Reservistinnen und Reservisten ohne Zuziehung oder sonstige Personen (auchAktive Soldatinnen und Soldaten) ohne Einladung von der Ausbildung fernzuhalten. EineErfassung von möglichen "Nachzüglern" durch Erstellung einer Zuziehung vor Ortsicherzustellen.(2) Kreiskassenwart RHEINGAU-HESSEN-NASSAU- übernimmt Kosten der Truppenverpflegung für aktive Soldatinnen und Soldaten sowiefördernde Mitglieder des VdRBw und rechnet diese mit LKdo HESSEN, FwResLIMBURG/DIEZ ab.T./ - rechnet ab und legt vor, Gesamtkostenabrechnung an nächster Kreisvorstandssitzung.(3) VdRBw, KrsOrgLtr RHEINGAU-HESSEN-NASSAU wird gebeten- Veranstaltungsvorhaben zu unterstützen sowie DVag-Unterlagen, Teilnehmermeldungenund sonstige notwendige Meldungen an LKdo HESSEN, FwRes LIMBURG / DIEZweiterzuleiten.- alle RK Vorsitzenden innerhalb der KrsGrp RHEINGAU-HESSEN-NASSAU über geplantesAusbildungsvorhaben zu informieren und eine Kopie der Veranstaltungsausschreibung zuübersenden.- eingeteiltem Führungs- und Funktionspersonal eine Kopie dieser Anweisung zuübersenden.(4) NschBtl 462 wird gebetenAusbildungsvorhaben durch Bereitstellung des Schießsimulators AGSHP sowie benötigtemAusbildungsmaterial, Waffen und Gerät, gem. Anforderung LKdo HESSEN, FwResLIMBURG/DIEZ zu unterstützen.(5) UstgPers KasKdt Freiherr-vom-Stein-Kaserne DIEZ wird gebetenEinlass von Angehörigen der Reserve in Freiherr-vom-Stein-Kaserne DIEZ zu ermöglichen undNutzung der vorgesehenen Ausbildungseinrichtung zu ermöglichen.4. Einsatzunterstützunga) Logistik(1) Verpflegung- gem. Stärkemeldung und Anforderung LKdo HESSEN, FwRes LIMBURG / DIEZ bei WiTrTDIEZ.- Teilnehmende Soldatinnen und Soldaten der Reserve erhalten unentgeltlicheGemeinschaftsverpflegung.- Aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Gäste des LKdo HESSEN nehmen gleichfalls ander unentgeltliche Gemeinschaftsverpflegung teil. Die entstehenden Verpflegungskostenwerden durch Kreisgruppe RHEINGAU-HESSEN-NASSAU pro Person bis zum Höchstsatzeines in DVag-Form teilnehmenden wehrpflichtigen Soldaten der Reserve übernommen.Darüber hinausgehende Mehrkosten sind durch das LKdo HESSEN zu übernehmen!(2) Kfz, Material, Waffen und GerätAnforderung, Übernahme, Zuführung und Rückführung durch LKdo HESSEN, FwResLIMBURG/DIEZ.(3) Schlüssel der Halle 58 / des AGSHP-HörsaalesÜbernahme und Rückgabe des Hörsaalschlüssels sowie des Schießsimulators AGSHPHörsaalausstattung erfolgt durch LKdo HESSEN, FwRes LIMBURG/DIEZ.b) Sanitätsdienstliche BetreuungEntfällt. Im Bedarfsfall ist auf das StOSanZ RENNEROD – AST DIEZ zurückzugreifen.- 5 -

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