Luthergemeinde Mainz Friedrich-Naumann-Straße 20 55131 Mainz ...
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NEUES AUS DER EKHN UND DEM DEKANAT<br />
Die Synode der Evangelischen Kirche<br />
in Hessen und Nassau (EKHN)<br />
hat am 28. April in Erster Lesung<br />
ein Personalkonzept für den Pfarrdienst diskutiert.<br />
Es soll den Beruf des Pfarrers wieder<br />
attraktiver machen. Hintergrund ist, dass ab<br />
<strong>20</strong>17 die geburtenstarken Jahrgänge in den<br />
Ruhestand gehen. Innerhalb von zwölf Jahren<br />
werden mehr als 900 Pfarrerinnen und<br />
Pfarrer der EKHN aus dem aktiven Dienst<br />
ausscheiden – mehr als die Hälfte der derzeit<br />
aktiven Pfarrer. Etwa 550 von ihnen sollen<br />
durch Nachwuchstheologen ersetzt werden.<br />
Ab <strong>20</strong>13 sollen alljährlich möglichst 42 junge<br />
Pfarrerinnen und Pfarrer eingestellt werden,<br />
15 mehr als derzeit.<br />
Das Konzept sieht vor, gleichzeitig die<br />
Gesamtzahl der Pfarrstellen im Verhältnis<br />
zur sinkenden Mitgliederzahl zu reduzieren.<br />
Die EKHN verliert durch die demografische<br />
Entwicklung jährlich etwa ein Prozent ihrer<br />
Mitglieder. Gegenwärtig hat die EKHN<br />
1.560 Pfarrstellen. Langfristig soll ihre Zahl<br />
in zwei Stufen bis zum Jahr <strong>20</strong>25 auf etwa<br />
1.115 Stellen sinken. Das derzeitige Verhältnis<br />
von 1.660 Mitgliedern auf eine Pfarrstelle<br />
soll auch künftig im Wesentlichen erhalten<br />
bleiben.<br />
Zwei Tage zuvor hatte die Synode<br />
eine Resolution zur »Lärmbelastung<br />
durch Flugverkehr« verabschiedet.<br />
Die Lärmbelastung der unter den Flugbahnen<br />
des Frankfurter Flughafens lebenden<br />
Menschen sei unerträglich geworden und<br />
in nicht zu verantwortendem Maße gesundheitsgefährdend.<br />
Erstmals argumentiert die<br />
Synode dabei mit dem Recht auf ungestörte<br />
Religionsausübung nach Artikel 4 Absatz 2<br />
des Grundgesetzes. In der Resolution heißt<br />
15<br />
es, dass sich »zahlreiche Kirchengemeinden<br />
in ihrem grundgesetzlich geschützten Recht<br />
auf ungestörte Religionsausübung aufgrund<br />
der Lärmbelastung eingeschränkt sehen«.<br />
Die Synode bittet die Kirchenleitung, das<br />
Recht einzuklagen oder Kirchengemeinden<br />
in ihren Klagen zu unterstützen. Von den<br />
Flughafenverantwortlichen fordert die Synode<br />
eine deutliche Ausweitung des aktiven<br />
Lärmschutzes, insbesondere die Abschaffung<br />
des großräumigen Tiefflugsystems und<br />
die Einführung von Lärm minimierenden<br />
An- und Abflugverfahren.<br />
Kirchenpräsident Volker Jung hat das<br />
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />
in Leipzig zum Fluglärm begrüßt.<br />
Es sei ein wichtiger Schritt auf dem<br />
Weg, die Bürgerinnen und Bürger stärker<br />
vor Lärm zu schützen. Das Urteil schaffe<br />
Rechtssicherheit und nehme nun aber das<br />
Land Hessen und die Planfeststellungsbehörde<br />
in die Pflicht, das in der Mediation vereinbarte<br />
Nachtflugverbot zwischen 23 und<br />
5 Uhr endgültig umzusetzen, erklärte Jung.<br />
Die Entscheidung des Gerichts entspreche<br />
zwar nicht der Forderung der EKHN-Synode<br />
nach einem absoluten Nachtflugverbot<br />
in der gesetzlichen Nacht zwischen 22 und<br />
6 Uhr. Das Urteil mache aber immerhin<br />
deutlich, dass dieser gesamte Zeitraum auch<br />
für den Flugverkehr als Nacht zu betrachten<br />
sei. Dies verlange nach „besonderen Schutzmaßnahmen<br />
für die vom Lärm geplagten<br />
Bürgerinnen und Bürger“.<br />
ekhn / Marcel Schilling