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Luthergemeinde Mainz Friedrich-Naumann-Straße 20 55131 Mainz ...

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NEUES AUS DER EKHN UND DEM DEKANAT<br />

Die Synode der Evangelischen Kirche<br />

in Hessen und Nassau (EKHN)<br />

hat am 28. April in Erster Lesung<br />

ein Personalkonzept für den Pfarrdienst diskutiert.<br />

Es soll den Beruf des Pfarrers wieder<br />

attraktiver machen. Hintergrund ist, dass ab<br />

<strong>20</strong>17 die geburtenstarken Jahrgänge in den<br />

Ruhestand gehen. Innerhalb von zwölf Jahren<br />

werden mehr als 900 Pfarrerinnen und<br />

Pfarrer der EKHN aus dem aktiven Dienst<br />

ausscheiden – mehr als die Hälfte der derzeit<br />

aktiven Pfarrer. Etwa 550 von ihnen sollen<br />

durch Nachwuchstheologen ersetzt werden.<br />

Ab <strong>20</strong>13 sollen alljährlich möglichst 42 junge<br />

Pfarrerinnen und Pfarrer eingestellt werden,<br />

15 mehr als derzeit.<br />

Das Konzept sieht vor, gleichzeitig die<br />

Gesamtzahl der Pfarrstellen im Verhältnis<br />

zur sinkenden Mitgliederzahl zu reduzieren.<br />

Die EKHN verliert durch die demografische<br />

Entwicklung jährlich etwa ein Prozent ihrer<br />

Mitglieder. Gegenwärtig hat die EKHN<br />

1.560 Pfarrstellen. Langfristig soll ihre Zahl<br />

in zwei Stufen bis zum Jahr <strong>20</strong>25 auf etwa<br />

1.115 Stellen sinken. Das derzeitige Verhältnis<br />

von 1.660 Mitgliedern auf eine Pfarrstelle<br />

soll auch künftig im Wesentlichen erhalten<br />

bleiben.<br />

Zwei Tage zuvor hatte die Synode<br />

eine Resolution zur »Lärmbelastung<br />

durch Flugverkehr« verabschiedet.<br />

Die Lärmbelastung der unter den Flugbahnen<br />

des Frankfurter Flughafens lebenden<br />

Menschen sei unerträglich geworden und<br />

in nicht zu verantwortendem Maße gesundheitsgefährdend.<br />

Erstmals argumentiert die<br />

Synode dabei mit dem Recht auf ungestörte<br />

Religionsausübung nach Artikel 4 Absatz 2<br />

des Grundgesetzes. In der Resolution heißt<br />

15<br />

es, dass sich »zahlreiche Kirchengemeinden<br />

in ihrem grundgesetzlich geschützten Recht<br />

auf ungestörte Religionsausübung aufgrund<br />

der Lärmbelastung eingeschränkt sehen«.<br />

Die Synode bittet die Kirchenleitung, das<br />

Recht einzuklagen oder Kirchengemeinden<br />

in ihren Klagen zu unterstützen. Von den<br />

Flughafenverantwortlichen fordert die Synode<br />

eine deutliche Ausweitung des aktiven<br />

Lärmschutzes, insbesondere die Abschaffung<br />

des großräumigen Tiefflugsystems und<br />

die Einführung von Lärm minimierenden<br />

An- und Abflugverfahren.<br />

Kirchenpräsident Volker Jung hat das<br />

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />

in Leipzig zum Fluglärm begrüßt.<br />

Es sei ein wichtiger Schritt auf dem<br />

Weg, die Bürgerinnen und Bürger stärker<br />

vor Lärm zu schützen. Das Urteil schaffe<br />

Rechtssicherheit und nehme nun aber das<br />

Land Hessen und die Planfeststellungsbehörde<br />

in die Pflicht, das in der Mediation vereinbarte<br />

Nachtflugverbot zwischen 23 und<br />

5 Uhr endgültig umzusetzen, erklärte Jung.<br />

Die Entscheidung des Gerichts entspreche<br />

zwar nicht der Forderung der EKHN-Synode<br />

nach einem absoluten Nachtflugverbot<br />

in der gesetzlichen Nacht zwischen 22 und<br />

6 Uhr. Das Urteil mache aber immerhin<br />

deutlich, dass dieser gesamte Zeitraum auch<br />

für den Flugverkehr als Nacht zu betrachten<br />

sei. Dies verlange nach „besonderen Schutzmaßnahmen<br />

für die vom Lärm geplagten<br />

Bürgerinnen und Bürger“.<br />

ekhn / Marcel Schilling

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