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Das deutsch-englische Flottenabkommen vom - Zeitschrift für ...

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14 von Freybi6rg EisenbergAbschnitt 3 kommt dann nochmals auf Punkt c)zu sprechen, dereine Störung des allgemeinen Gleichgewichts der Seerüstungen, wiees in der Vergangenheit normalerweise aufrechterhalten wurde, durchaußergewöhnliche Baumaßnahmen anderer Mächte behandelt.da Einverständnis beider Regierungen festgestellt,Es wirddaß das Verhältnis35.ioo aufrecht zu erhalten ist, falls in den dann vorgesehenen Verhandlungenzwischen den beiden Regierungen nichts-Gegenteiligesvereinbart wird. <strong>Das</strong> unter allen Umständen des Punktes c) wirdalsoetwas abgemüdert.Da kein Land der Erde so feinfühlig auf den Kriegsschiffbau andererMächte reagiert wie England, würden zweifellos. außergewöhnlicheBaumaßnahmen anderer Mächte bei der britischen Flotte die entsprechendenGegenmaßnahmen hervorrufen. An jeder Verstärkungder britischen Flotte kann dann die <strong>deutsch</strong>e im Verhältnis 35:100ohne weiteres teilnehmen. Deshalb konnte sich Deutschland unbedenklichauf diese Vereinbarung einlassen, auch wenn sie nicht so weit geht,wie die oben besprochene Sicherheitsklausel des Londoner Vertrags.Auch hat der Abschnitt 3 zur Voraussetzung, daß einmal eine vertragloseZeit eintritt, daß es also zunächst der in London tagenden Konferenznicht gelingt, eine Vereinbarung der HauptseemächteFlottenstärken zu erreichen.Da sTechnischeüber ihreWie entstand nun die Verhältniszahl 35:IIDO? Selbstverständlichging der ersten Nennung dieser Zahl durch den Führer und Reichskanzlereine sorgfältige Prüfung voraus, welche Stärke für die <strong>deutsch</strong>eFlotte notwendig ist, um den ihr im Ernstfalle gestellten Aufgabengewachsen zu sein, eine Prüfung in strategischer, in taktischer und ingeographischer Hinsicht. D: die Stärke einer Flotte etwas Relatives,d.h. von der Stärke anderer Seemächte Abhängiges ist, wurde schonoben angedeutet. Nach dem Willen und der Überzeugung des Führerskam England als präsumtiver Kriegsgegner nicht mehr in Betracht.Er hat dies am :21. Mai klar ausgesprochen unter Hinzufügen der Anerkennungder überragenden Lebenswichtigkeit eines dominierendenSchutzes des britischen Weltreichs zur See. Es waren also andere Mächteins Auge zu fassen, die sich in ähnlicher Lage. befanden wie Deutschland,also die europäischen, kontinentalen Großmächte. Für sie hatteder Vertrag von Washington wenigstens für die Schlachtschiffe schon1922 eine Verhältniszahl zu England gebracht, nämlich 1,75:5. Multiplizierenwir Zähler und Nenner dieses Bruchs mit 2o, so ergibt sich,ohne daß der Wert sich ändert, 35: ioo. Dieses Verhältnis war alsodem Engländer durchaus vertraut und hat, wenn er sich auch anfangsdagegen sträubte, zweifellos seine endliche Annahme wesentlich erleichtert.Wenn Deutschland, wie der Führer dies ausdrücklich betonthttp://www.zaoerv.de© 1936, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

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