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Das deutsch-englische Flottenabkommen vom - Zeitschrift für ...

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ein20von Freyberg Eisenbergken,nuiag einer maßgebenden Großmacht gefunden. Welches Ver&apos;-ständnis gerade dieser Punkt in England findet, geht aus einer Äußerungdes Politikers und Marinesachverständigen Hector Bywater hervor-.Wenn die Beschränkungen der <strong>deutsch</strong>en Flotte einseitig, d. h. nurfür das besiegte Deutschland gedacht waren, so muß man sich nichtdarüber wundern, daß Deutschland sich jetztnicht mehr daran hältsondern vielmehr darüber, daßbs sich 15 Jahre lang daran gehalten hat. 5So istdas Abkommen für beide Vertragspartner von gleich hohemWert und gleich großer Bedeutung, und auch die Welt kann, wenn siewill, ihren Vorteil darin finden.DieWeltmeinungAm 7- Juni 1935 hatte die britische Regierung. nach Washington,Tokio, Paris und Rom eine Mitteilung ergehen lassen, daß sie mit der<strong>deutsch</strong>en Regierung über ein <strong>Flottenabkommen</strong> in Unterhandlungstehe. Washington hat am 12. Juni- geantwortet, daß es si-ncerelyhopelul(4 sei, daß das Abkommen den Wegebnen werde für die Begrenzungund Beschränkung der Seerüstungen. Im übrigen wurdedas Abkommen als eine europäische Angelegenheit bezeichnet (MarinestaatssekrelärSwanson), die die Belange der Vereinigten Staatennicht weiter berühre.Tokio sprach am 13- Juni seine Zustimmung ausunter der Voraussetzung, daß das Abkommen mit Deutschland nichtbedeute, daß ein allgemeines <strong>Flottenabkommen</strong> nach Verhältniszahlenabgeschlossen werden solle. Einem solchen würde es sich widersetzen.Die französische und die italienische Antwort liefen am 17. Juni ein,also am Tage vor Abschluß des Abkommens. Beide waren völlig ablehnend.Sie nahmen den Standpunkt ein, daß die <strong>deutsch</strong>e Wiederbewaffnungnicht enÜchieden werden kann durch ein zweiseitiges<strong>deutsch</strong>-<strong>englische</strong>s Abkommen, sondern nur durch eine allgemeineKonferenz. Die <strong>deutsch</strong>e Rüstung ginge alle Signatarmächte vonVersailles an, und Paris fügte noch seinen alten Spruch hinzu,daß eine Interdependenz bestehe zwischen den Luft-, Land- und -Seerüstungen,und daß man die Flottenfragen nicht gesondert behandeln-könne, Spruch, den Frankreich immer anwendet, wenn es irgend eineVereinbarung auf dem Rüstungsgebiet hintertreiben will.SchlußwortEs wurde davon abgesehen, einen Vergleich aufzustellen zwischen<strong>deutsch</strong>en Flotte und dender aus dem Abkommen sich ergebendenFlotten der andern Seemächte. Da die bestehenden Verträgenur noch5) Vgl. #The German Naval Renaissance* by Hector C. Bywater in The NineteenthCentury, July 1935.http://www.zaoerv.de© 1936, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

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