BESTATTERVERBAND BAYERN E. V.
BESTATTERVERBAND BAYERN E. V.
BESTATTERVERBAND BAYERN E. V.
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<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
Bestatterverband Bayern zeigt Profil als Dienstleister der Zukunft<br />
D-80638 München<br />
Nördliche Auffahrtsallee 64<br />
Telefon +49 89 175633<br />
Telefax +49 89 1784633<br />
Internet: www.bestatter.de<br />
August 2002<br />
Am Samstag, dem 6. April 2002, fand in Regensburg die Mitgliederversammlung<br />
des Bestatterverbandes Bayern statt.<br />
Der amtierende Vorsitzende Gerhard Suckfüll begrüßte die erschienenen Mitglieder<br />
sowie Herrn Dr. Rolf Lichtner als Vertreter des Bundesverbandes.<br />
Herr Dr. Lichtner informierte zu Beginn der Veranstaltung die Anwesenden mit seinem<br />
Vortrag „Vorsorge-Ein Angebot der Bestatter“. Er schilderte dabei die Entwicklung<br />
des Vorsorgegedankens und die aktuelle Situation. Er wies besonders<br />
auf die Gründe für eine finanzielle Absicherung der Vorsorge hin und nannte in<br />
diesem Zusammenhang die vorhandenen Instrumentarien „Treuhand“ und „Kuratorium“.<br />
Auch im Hinblick auf die nun geltende DIN 77300 sei eine sichere Anlage<br />
der Vorsorgegelder besonders wichtig. Besonders hingewiesen wurde auf Gefahren<br />
bei der Anlage der Vorsorgegelder als Sparbuch. Egal ob dies nun auf den<br />
Namen des Kunden, oder aber gar auf den Namen des Bestatters laute. Er zeigte<br />
dann die Entwicklung und die Vorteile der Treuhand und des Kuratoriums auf und<br />
stellte die beiden Einrichtungen in eindrucksvoller Weise gegenüber. Besonders interessant<br />
waren dabei die gebotenen Zusatzleistungen dieser beiden Serviceeinrichtungen<br />
des Bundesverbandes. Im Anschluss an das Referat wurden dann in einer<br />
Diskussion mit dem Publikum die noch offenen Fragen erläutert.<br />
Ein weiterer Programmpunkt des Vormittages war der Vortrag von Rechtsanwältin<br />
Stephanie Haslinger zum Thema „Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen -<br />
Konkurrent Staat“. Anhand einiger Beispiele zeigte die Referentin auf, dass die<br />
Kommunen ihr Engagement im gewerblichen Bereich stark forcieren. Begründet<br />
wird dieses Vorgehen meist mit der so genannten „Daseinsvorsorge“. Frau Haslinger<br />
schilderte die rechtlichen Aspekte im Hinblick auf Europa, Bund und Kommunen.<br />
Beleuchtet wurde von ihr auch die Frage der Umsatzsteuerpflicht der Kommunen<br />
für ihre in hoheitlicher, jetzt Privatwirtschaft erbrachten Leistungen und die<br />
Möglichkeiten der Einflussnahme auf die aktuelle Entwicklung. Mit dem Eintritt des<br />
Bestatterverbandes Bayern in die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft /VbW)<br />
hat die Vorstandschaft hierzu bereits eine erste Weichenstellung vorgenommen.<br />
Herr Suckfüll beschwor in diesem Zusammenhang wiederholt die Mitglieder, im<br />
Wettbewerb mit den Kommunen solidarisch zu handeln. Die Auseinandersetzung<br />
mit den kommunalen Bestattungsdiensten werde in nächster Zukunft ein Hauptaugenmerk<br />
des BV Bayern sein.<br />
Nach der Mittagspause begann die eigentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen.<br />
Der 1. Vorsitzende begrüßte die Mitglieder, die erst mittags gekommen waren<br />
und gedachte der Verstorbenen Otto Pluschke und Ernst Zirngibl. Dann trug er seinen<br />
Tätigkeitsbericht vor.<br />
Mit dem Ausbildungsberuf „Bestattungsfachkraft“ ab 01.08.2003 wurde nach seiner<br />
Aussage ein großes Ziel des Bestatterverbandes endlich realisiert. Nun gelte<br />
es, die totale Privatisierung des Berufsstandes in Angriff zu nehmen und das
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Hauptaugenmerk auf die kommunalen Bestattungsdienste zu richten.<br />
Gerhard Suckfüll dankte allen Vorstands- und Beiratsmitgliedern für die geleistete<br />
Arbeit. Den zugehörigen Ehepartnern dankte er besonders für das aufgebrachte<br />
Verständnis und die Unterstützung.<br />
Besonders würdigte er die Leistungen von Karl Denk. Dieser ist seit 40 Jahren im<br />
Vorstand des LV Bayern und seit 1968 stellv. Vorsitzender. Nach einstimmigem<br />
Beschluss der Mitgliederversammlung ernannte Gerhard Suckfüll Herrn Karl Denk<br />
zum Ehrenvorsitzenden des Bestatterverbandes Bayern.<br />
Mit Verdienstnadeln des Bundesverbandes wurden außerdem geehrt: Otto Biber<br />
(gold), Norbert Freudensprung (silber), sowie Alexander Christ, Jürgen Häring, Ralf<br />
Kessler, Ralf Michal, Heinz Pusz und Thomas Schmid (bronze).<br />
Daraufhin erfolgten die Berichte der einzelnen Fachausschüsse. Herr Denk und<br />
Herr Michal berichteten über die Öffentlichkeitsarbeit und die Berufstandspolitik.<br />
Hier wurde besonders eingegangen auf die vergangene Jubiläumsveranstaltung,<br />
die Neugestaltung der Fachzeitung, die DIN-Norm 77300 und die Internetpräsenz<br />
des Bundesverbandes unter „www.bestatter.de“.<br />
Herr Norbert Freudensprung berichtete dann über die Arbeit in der Aus- und Fortbildung.<br />
Er stellte das Seminarprogramm für das laufende Jahr vor. Hierbei wies er<br />
besonders auf die verschiedenen Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Mitglieder<br />
hin. Den frisch gebackenen Funeralmastern gratulierte er herzlich und betonte<br />
dabei besonders die hohen Anforderungen, denen sich die Prüflinge gestellt haben.<br />
Matthias Liebler stellte die Arbeiten des Friedhofsausschusses vor. Hier liegt der<br />
Schwerpunkt in der Beratung von Mitgliedsbetrieben und Kommunen in Friedhofsfragen.<br />
Eine Kalkulation für Friedhofsdienstleistungen wird zur Zeit erstellt und der<br />
dazugehörige Musterwerkvertrag modifiziert.<br />
Der scheidende Juniorensprecher Alexander Christ schilderte die Aktivitäten des<br />
Juniorenkreises und wies auf das diesjährige Bundesjuniorentreffen in Hamburg<br />
hin.<br />
Frau Angela Haslinger berichtete über die Arbeit der Geschäftsstelle. Hierbei berichtete<br />
sie über geführte und laufende Gerichtsverfahren und zeigte neue „Auswüchse“<br />
unseres Gewerbes auf.<br />
Der Bericht des Schatzmeisters Ralf Kessler zeigte solide Finanzen und auch die<br />
Kassenprüfung ergab keinerlei Beanstandungen. Andreas Alius beantragte daraufhin<br />
die Entlastung der gesamten Vorstandschaft, die auch von der Mitgliederversammlung<br />
erteilt wurde.<br />
Danach räumte die Vorstandschaft das Podium und mit den Herren Alius, Sedlbauer,<br />
Hanrieder jun. und Stöckl nahm der Wahlausschuss seine Plätze ein. Die<br />
Wahl verlief routiniert und nach kurzer Zeit konnte der Wahlausschuss das Ergebnis<br />
verkünden.<br />
Mit überwältigender Mehrheit wurde Gerd Suckfüll im Amt des ersten Vorsitzenden<br />
bestätigt. Die weiteren Gewählten können Sie der Aufstellung auf den nachfolgenden<br />
Seiten entnehmen.<br />
Die Gewählten dankten für das Vertrauen und nahmen die Wahl an.
<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
Der geschäftsführende Vorstand<br />
Gerhard Suckfüll<br />
Vorsitzender<br />
Gartenstr. 5<br />
97618 Niederlauer<br />
Tel. 09771/61500<br />
Fax 09771/615023<br />
Otto Biber<br />
Stellvertreter<br />
Adolf-Schmetzer-Str. 22<br />
93055 Regensburg<br />
Tel. 0941/794004<br />
Fax 0941/794792<br />
Toni Hanrieder<br />
Stellvertreter<br />
Krankenhausstr. 18<br />
85221 Dachau<br />
Tel. 08131/376633<br />
Fax 08131/3766354<br />
suckfuell@t-online.de bestattungen.friede@t-online.de info@hanrieder.de<br />
Norbert Freudensprung<br />
Stellvertreter<br />
Siechenstr. 80<br />
96052 Bamberg<br />
Tel. 0951/62222<br />
Fax 0951/63331<br />
Matthias Liebler<br />
Stellvertreter<br />
Baumhofstr. 47<br />
97828 Marktheidenfeld<br />
Tel. 09391/98280<br />
Fax 09391/982822<br />
Thomas Schmid<br />
Stellvertreter<br />
Steinweg 2<br />
91541 Rothenburg o. T.<br />
Tel. 09861/1346<br />
Fax 09861/86339<br />
pietaet.bamberg@planet-interkom.de matthiasliebler@mac.com mail@schmid-bestattungen.de<br />
Heinz Pusz<br />
Protokollführer<br />
Wöhrvorstadt 9<br />
92421 Schwandorf<br />
Tel. 09431/1836<br />
Fax 09431/1812<br />
Ralf Kessler<br />
Schatzmeister<br />
Leimbachstr. 50<br />
97769 Bad Brückenau<br />
Tel. 09741/2008<br />
Fax 09741/2180<br />
Heinz.Puszr@t-online.de r.h.kessler@t-online.de<br />
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<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
4<br />
Der Beirat<br />
Folgende Kolleginnen und Kollegen wurden in den Beirat gewählt:<br />
Herr Alexander Christ, Kanzleistr. 13, 95444 Bayreuth<br />
Herr Jürgen Häring, Semmelstr. 69, 97070 Würzburg<br />
Herr Thomas Hartl, Beilhackstr. 9, 83209 Prien am Chiemsee<br />
Frau Gabriele Kahl, Ketschendorfer Str. 39, 96450 Coburg<br />
Frau Margarete Kalchgruber, Neusässer Str. 15, 86156 Augsburg<br />
Herr Reinhard Krämer, Luitpoldstr. 17 a, 84034 Landshut<br />
Herr Ralf Michal, Lange Zehntstr. 16, 97421 Schweinfurt<br />
Die Ehrenvorsitzenden<br />
Die Ausschüsse<br />
Herr Alfred Pfefferler, Ingolstädter Str. 31, 85276 Pfaffenhofen<br />
Herr Fritz Tiefentaler-Haagn, Florianigasse 20, 83438 Bad Reichenhall<br />
Herr Karl Denk, St. Bonifatius-Str. 8, 81541 München<br />
Ausbildungswesen Friedhof, Umwelt, Bestattung<br />
Norbert Freudensprung (Vors.)<br />
Thomas Schmid (Vors.)<br />
Alexander Christ<br />
Thomas Hartl<br />
Jürgen Häring<br />
Gabriele Kahl<br />
Matthias Liebler<br />
Thomas Schmid<br />
Reinhard Krämer<br />
Öffenlichkeitsarbeit und Berufsstandspolitik<br />
Toni Hanrieder (Vors.)<br />
Margarete Kalchgruber<br />
Matthias Liebler<br />
Ralf Michal<br />
Die Geschäftsstelle<br />
Nördliche Auffahrtsalle 64, 80638 München, Tel. 089/175633, Fax 089/1784633<br />
Geschäftsführerin: Frau Angela Haslinger, Rechtsanwältin, info@raehaslinger.de<br />
Frau Stephanie Haslinger, Rechtsanwältin, haslinger.stephanie@raehaslinger.de<br />
Wechsel im Amt des Juniorensprechers<br />
Liebe Juniorinnen und Junioren,<br />
am 6. April 2002 fand in Regensburg unsere diesjährige<br />
Hauptversammlung statt, auf der ich in den Beirat unseres<br />
Landesverbandes gewählt wurde. Zwei Ämter gleichzeitig<br />
auszuüben, in der Bestatterausbildung des Bundesverbandes<br />
tätig zu sein und gelegentlich auch noch ein Unternehmen<br />
zu führen, ist zu viel. Ich bin daher von meinem<br />
Amt als Juniorensprecher des Bestatterverbandes Bayern<br />
e. V. zurückgetreten.<br />
Darüber hinaus gibt es auch noch Jüngere, als mich, für<br />
diese Position, wie z. B. meinen Nachfolger und bisherigen
<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
Stellvertreter Herrn Ralf Hanrieder.<br />
Ich bitte Euch deshalb, auf den im vergangenen Jahr in Bayreuth gelegten<br />
Grundstein aufzubauen und mit Ralf - und somit mit neuer Kraft - einen noch stärkeren<br />
Juniorenkreis zu bilden, der geprägt ist von guten Ideen, Schaffenskraft,<br />
Freundschaft und Kollegialität.<br />
Meinem Nachfolger wünsche ich viel Freude an seinen neuen Aufgaben und die<br />
Kraft, diese zu bewältigen. Gleichzeitig sage ich hier und heute schon meine Mithilfe<br />
für das nächste bayerische Juniorentreffen zu, welches noch in diesem Jahr<br />
von Ralf ausgerichtet wird.<br />
Alexander Christ<br />
Der neue Juniorensprecher stellt sich vor<br />
Am 6. April 2002 wurde ich offiziell als Nachfolger von<br />
Herrn Alexander Christ im Amt des Juniorensprechers<br />
bestätigt. Ich möchte mich nochmals ganz herzlich für<br />
das mir entgegengebrachte Vertrauen bei Ihnen<br />
bedanken und ganz kurz die Schwerpunkte meiner<br />
künftigen Verbandsarbeit skizzieren.<br />
Ganz besonders liegt mir die Förderung der kollegialen<br />
Zusammenarbeit, der Erfahrungsaustausch, sowie die<br />
berufliche Förderung der Junioren am Herzen. Hierzu<br />
sollten wir mindestens ein mal im Jahr gemeinsam ein<br />
bayerisches Juniorentreffen mit einem interessanten<br />
Rahmenprogramm durchführen. Ich würde mich freuen,<br />
wenn sich bei mir interessierte Junioren melden würden, die Spaß daran haben in<br />
einem Arbeitsausschuss an den notwendigen Vorbereitungsarbeiten mitzuwirken.<br />
Für weitere Anregungen freue ich mich und hoffe auf Ihre Unterstützung.<br />
Zu erreichen bin unter ralf.hanrieder@gmx.net oder telefonisch am besten am<br />
Dienstag und am Donnerstag in der Zeit zwischen 15.00 und 17.00 Uhr unter der<br />
Tel. Nr. 08131 –/376633.<br />
.....Lebe wohl....der letzte Abschied<br />
Perspektiven und Konzepte für eine Bestattungskultur der Zukunft<br />
Das Symposium am 9. Juli 2001 bildete den<br />
Start für „Lebe wohl“ und rückte das Projekt<br />
des Landesgewerbeamtes Baden<br />
Württemberg erstmals ins öffentliche und<br />
mediale Bewusstsein.<br />
200 Teilnehmer aus den verschiedenen<br />
Berufssparten rund um das<br />
Bestattungswesen lauschten den Vorträgen<br />
renommierter Spezialisten aus Theorie und<br />
Praxis und diskutierten im Anschluss neue<br />
Tendenzen und Perspektiven für eine<br />
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<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
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zukünftige Bestattungskultur in Deutschland.<br />
Darüber hinaus wurden drei Projektgruppen vorgestellt, die zwischenzeitlich ihre<br />
Arbeit aufnahmen:<br />
1. Der Friedhof der Zukunft<br />
Friedhofsordnungen haben unsere Friedhöfe zu normierten Stätten gemacht. Sie<br />
reglementieren das Aussehen der Friedhöfe und das Verhalten ihrer Besucher.<br />
Normen bestimmen darüber, wie ein<br />
„würdiges“ Grabmal auszusehen hat usw.<br />
Diese Reglementierungen widersprechen<br />
nicht nur der Individualisierung unserer Zeit,<br />
sie unterbindet auch eine Gastlichkeit, die<br />
sehr viel wichtiger wäre als Erhalt von Ruhe<br />
und Ordnung. Denn in einer Gesellschaft, die<br />
keinen Platz und Zeit für Trauer einräumt, ist<br />
ein geschützter Ort, an dem man ungestört<br />
trauern, sich erinnern und Abschied nehmen<br />
kann von unschätzbarem Wert. An dieser<br />
Stelle stellt sich die Frage: Taugt die aus dem<br />
18. Jahrhundert geerbte Friedhofsnorm auch für das 21. noch? Und wie könnte<br />
der Friedhof der Zukunft aussehen?<br />
2. Das letzte Hemd<br />
Unter dieser Überschrift wird der Kernbereich der Ausstellung „...Lebe wohl.... Der<br />
letzte Abschied“, die ab 20. September 2002 im Haus der Wirtschaft in Stuttgart<br />
stattfindet und zu der etwa 100.000 Besucher erwartet werden, zusammengefasst.<br />
Der letzte Abschied sollte Ausdruck dessen<br />
sein, wie sich das jeweilige Individuum seinen<br />
letzten Weg vorstellt. Gleichzeitig dient der<br />
letzte Weg und seine Gestaltung für die<br />
Hinterbliebenen dazu, mit einem der letzten<br />
ungelösten Rätsel der Menschheit fertig zu<br />
werden, die Trauerarbeit einzuleiten,<br />
Erinnerung zu schaffen und den sich<br />
einstellenden Gefühlen wie Angst, Verlust,<br />
und Schmerz, aber auch Schuld und<br />
schlechtem Gewissen Ausdruck zu verleihen.<br />
Hierzu werden sieben Menschen<br />
unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft sowie unterschiedlicher<br />
konfessioneller oder nichtkonfessioneller Gebundenheit und unterschiedlicher<br />
Altersstruktur gebeten, sich Vorstellungen zu machen, von dem, was ihr letzter<br />
Weg sein soll und wie man sich ihrer erinnern soll.<br />
3. Wissen was helfen kann<br />
Die Projektgruppe „Wissen was helfen kann“ hat zwei Zielvorgaben für ihre Arbeit<br />
definiert:<br />
a) der regionale Bestatter ist so qualifiziert, dass er auf hohem Qualitätsniveau mit<br />
einem breiten Angebot bestehen kann.<br />
b) der Bestatter ist für eine neue Trauer-Art sensibilisiert, die in einem gelungenen,<br />
auftragsgerechten Abschied Ausdruck findet.
<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
Der Bestatter von morgen....<br />
...versteht sich nicht mehr als Organisator des Notwendigen, nicht nur als Erlediger<br />
von Formalitäten, nicht mehr als Entsorger. Der Bestatter von morgen wird sich als<br />
Versorger verstehen, als intimer Gesprächs- und Ansprechpartner, als erster<br />
Verantwortlicher nach Eintritt des Todes, als Treuhänder des Abschiedsprozesses<br />
und als Mitgestalter einer Kultur.<br />
Die Projektgruppe, in der unter der Obhut von Herrn Dr. M. Fitz vom<br />
Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, neben dem Landesvorsitzenden des<br />
Bestatterverbandes Baden-Württemberg, Herrn Christian Streidt und dem<br />
Geschäftsführer Bernd Egtved unter anderen auch der stellvertretende<br />
Vorsitzende des Bestatterverbandes Bayern, Herr Toni Hanrieder mitarbeitet, hat,<br />
in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband, alle Qualifikationselemente eines<br />
innovativen, modernen Bestattungsbetriebes zusammengetragen und ein<br />
Bewertungsschema erarbeitet, mit dessen Hilfe Bestattungsbetriebe ausgezeichnet<br />
werden können.<br />
Die Ausstellung Lebe wohl - der letzte Abschied<br />
wird am 19. September 2002 eröffnet und steht der Öffentlichkeit vom 20. September<br />
bis zum 8. Dezember 2002 zum Besuch offen. Im Rahmen der Ausstellung<br />
werden neue Perspektiven und Konzepte für eine Bestattungskultur der<br />
Zukunft vorgestellt.<br />
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm ist ab Ende August 2002 beim<br />
Landesgewerbeamt Baden-Württemberg unter www.hausderwirtschaft.de erhältlich.<br />
Die Ausstellung ist eine Veranstaltung des Landesgewerbeamts Baden-Württemberg<br />
und findet statt im Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Str. 19 in Stuttgart<br />
statt. Öffnungszeiten sind täglich außer Montag von 11 bis 18 Uhr.<br />
Nähere Informationen:<br />
im Internet unter www.lebe-wohl.net<br />
Anmeldung telefonisch unter: 0711/123-2536 oder per Fax: 0711/123-2577<br />
Auf dieser Basis wird Ende 2003 ein landesweiter Wettbewerb ausgeschrieben. Die<br />
Sieger dieses Wettbewerbs, der alle zwei Jahre stattfinden soll, werden mit einem<br />
Landespreis von Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesgewerbeamt,<br />
in Zusammenarbeit mit dem Bestatterverband Baden-Württemberg vergeben.<br />
Denkbar ist eine Vergabe in den Leistungsstufen Gold, Silber und Bronze, in Form<br />
einer Medaille und einer Urkunde. Näheres hierzu wird noch rechtzeitig bekannt<br />
gegeben.<br />
Daneben hat die Projektgruppe konkrete Schritte zur Qualifizierung der Bestatter<br />
eingeleitet. So hat der Bestatterverband Baden-Württemberg zwei<br />
Qualifizierungsmodule, die im Rahmen eines EU-Programms mit gefördert werden<br />
beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg eingereicht. Die beiden Module<br />
sehen zunächst die Erhebung der Bedarfe und sodann die Festlegung der<br />
Qualifizierungsinhalte vor. Der Start der Pilotseminare mit den Modulen<br />
Rechnungswesen und Trauerpsychologie erfolgt im Herbst 2002 unter der<br />
Federführung des Bundesverbandes.<br />
Bericht von Toni Hanrieder<br />
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<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
8<br />
Private Leichenhallen sind zulässig<br />
Ein von einer Gemeinde per Satzung angeordneter Benutzungszwang für die<br />
gemeindliche Leichenhalle ist unzulässig.<br />
Dies bestätigt nunmehr der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung.<br />
Zu dem Urteil, welches einen wichtigen Erfolg in den Bestrebungen,<br />
kommunale Monopole auf dem Bestattungssektor abzubauen darstellt, verweisen<br />
wir auf den Artikel von Frau Rain Angela Haslinger in der Zeitschrift<br />
„Bestattungskultur“ Ausg. 7/2002 im Rechtsprechungsteil.<br />
Warnung vor der Werbeaktion „Seniorenmagazin“<br />
Mehr und mehr Bestatter wenden sich an das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur,<br />
da sie merken, dass hier etwas nicht stimmen kann. Und Ihr Gefühl<br />
trügt Sie nicht. Eine Firma aus Lübeck gibt vor, ein Seniorenmagazin<br />
herauszugeben und behauptet, dass auch das Kuratorium in dem Magazin<br />
werben würde. Diese Behauptung dient allein der Legitimation des<br />
Anzeigenverkaufs, entbehrt aber jeglicher Grundlage.<br />
Die Mitarbeiter des Seniorenmagazins kontaktieren Bestatter telefonisch und<br />
bieten Ihnen an, in dem Magazin eine Werbung zu schalten. Bittet der<br />
Bestatter um ein Belegexemplar, um sich von der Seriosität des Unternehmens<br />
zu überzeugen, lauten die Standartantworten, dass der Kalender erst noch<br />
erscheinen würde, dass von der letzten Ausgabe alle Exemplare vergriffen<br />
seien oder dass es sich um eine einmalige Sonderaktion handeln würde.<br />
Jegliche Nachfrage zur Höhe der Auflage oder zur Distribution in den<br />
einzelnen Bundesländern wird entweder vage oder gar nicht beantwortet.<br />
Im allgemeinen werden die Bestattungsunternehmen bei Ihrer Entscheidung<br />
unter enormen Druck gesetzt: unter Zeitdruck, was den Redaktionsschluss<br />
angeht und unter moralischen Druck, was ihr am Telefon bekundetes Interesse<br />
betrifft. Es wird sogar versucht, wie auf einem Basar zu verhandeln, indem der<br />
Preis für die Werbeanzeige teilweise innerhalb von nur einer Stunde sukzessive<br />
herabgesetzt wird.<br />
Im vergangenen Jahr firmierte das Seniorenmagazin noch unter dem Titel<br />
Seniorenkalender. Trotz mehrfacher Anfragen bei der Redaktion des<br />
Seniorenmagazins in Lübeck seitens des Kuratoriums, ein Ansichtsexemplar<br />
zugesandt zu bekommen, haben wir bis heute kein derartiges Exemplar zu<br />
Gesicht bekommen.<br />
Das Seniorenmagazin stellt sich als unentbehrlicher Ratgeber vor, der eine<br />
Entscheidungshilfe im Umgang mit Renten und Pflegeversicherungen,<br />
Altenbetreuung, Altenheimen, Seniorenheimen und Residenzen sein will.<br />
Wir raten Ihnen dringend davon ab, in dem Seniorenmagazin zu werben, das<br />
uns nicht seriös erscheint. Sollte jemand andere als die hier skizzierten<br />
Erfahrungen gemacht haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie der<br />
Redaktion ein Exemplar des Seniorenkalenders zuschicken würden.<br />
Sollten Sie bereits eine Anzeige geschaltet haben, empfehlen wir Ihnen, den<br />
erteilten Auftrag zu kündigen.<br />
Dr. Kerstin Gernig, BDB
<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
Genügt Ihre Internet-Homepage den neuen rechtlichen Anforderungen<br />
?<br />
Angesichts dessen, dass die Abmahnwelle zu rollen beginnt, ist den Verbandsmitgliedern<br />
dringend zu raten, ihre Homepage zu überprüfen, ob sie den<br />
Anforderungen des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den<br />
elektronischen Geschäftsverkehr (EEG) genügt.<br />
Das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene EEG vereinigt u.a. die Vorgaben des<br />
TDG (Teledienstgesetz) und TDDSG (Gesetz über den Datenschutz bei<br />
Telediensten), die entsprechend geändert wurden.<br />
§ 6 des Teledienstgesetzes sieht für den Internetauftritt die Angabe eines<br />
„Impressums“ zwingend vor. Es muss sich aus dem Internetauftritt deutlich<br />
ergeben, wer hinter diesem Auftritt steht. Für Sie als Unternehmen bedeutet dies,<br />
dass die konkrete Firma, so wie sie im Handelsregister eingetragen ist, anzugeben<br />
ist. Die bloße Angabe einer Geschäftsbezeichnung ohne gleichzeitiger Nennung<br />
des konkreten Unternehmens genügt demnach nicht. Weitere zwingend<br />
erforderliche Angaben sind die Anführung einer korrekten Straßenadresse und<br />
der vertretungsberechtigten Personen.<br />
Wenn Sie einen Internetauftritt haben, sollten Sie, sofern Sie einer Abmahnung mit<br />
Unterlassungsverpflichtung entgehen wollen, diesen dringend auf die<br />
angegebenen Daten überprüfen.<br />
Stephanie Haslinger, Rechtsanwältin<br />
9
<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
10<br />
600 Chinesen lernen bald in Münnerstadt<br />
Eine Abordnung aus dem „Reich der Mitte“ weilte am 24. Juli 2002 im unterfränkischen<br />
Münnerstadt, um sich über die verschiedenen Bestattungsarten und über<br />
die Bestatterausbildung informieren zu lassen. Doch es war keine normale<br />
Touristengruppe, die aus dem Fernen Osten angereist war. Präsidenten und<br />
Vizepräsidenten verschiedener Bestattungsunternehmen, sowie ein<br />
Chefredakteur einer Fachzeitung für Bestattungswesen waren eigens nach<br />
Deutschland gekommen, um sich über das einzigartige Ausbildungswesen der<br />
deutschen Bestatter zu informieren. So sollen ab dem nächsten Jahr 600 Chinesen<br />
ihre Ausbildung zum Bestatter in Münnerstadt beginnen.<br />
Aufgrund der relativ guten Beziehungen zwischen Deutschland und China sei<br />
dieser Austausch möglich geworden, bei einer Fachstudienreise nach China im<br />
vergangenen Jahr habe man erste Kontakte geknüpft, erklärte Dr. Kerstin Gernig<br />
vom Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. Deutschland gilt in Europa in der<br />
Branche als federführend, so wird die entwickelte DIN-Norm für<br />
Bestattungsdienstleistung wohl schon bald in eine europaweite CEN- Norm<br />
umgewandelt.<br />
Einen großen Teil ihrer Ausbildung werden die zukünftigen chinesischen Bestatter<br />
wohl auch in Münnerstadt absolvieren. In fünf Teilbereichen, Dekoration, Sarg<br />
anschlagen und Sarg löten, Warenkunde, Grabaushub und Kremationstechnik,<br />
werden sie im einzigen Ausbildungszentrum Europas geschult.<br />
Unter Leitung von Bundesausbildungsleiter Norbert Freudensprung (Bamberg),<br />
dem Prüfungsausschussvorsitzenden der HWK Würzburg Matthias Liebler (Marktheidenfeld)<br />
und Ausbilder Alexander Christ (Bayreuth) startete die Delegation einen<br />
Rundgang über den Lehrfriedhof, auf dem einige Ausbildungsstationen und<br />
Dekorationsbeispiele aufgebaut waren.<br />
Anschließend fand im Seminarraum des Lehrfriedhofes eine Erläuterung des deutschen<br />
Ausbildungskonzeptes durch Frau Dr. Kerstin Gernig vom Kuratorium Deutsche<br />
Bestattungskultur e. V. in Düsseldorf statt. Dabei wurden auch zahlreiche Fragen<br />
der chinesischen Bestatter beantwortet.
<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
Nach dem Rundgang über den Lehrfriedhof startete die chinesische<br />
Bestatterdelegation mit einem Stadtrundgang durch Münnerstadt, der von Bernd<br />
und Bruno Eckert in historischen Gewändern durchgeführt wurde. Zudem stand<br />
noch ein Empfang im Rathaus mit Bürgermeister Albert auf dem Programm. Die<br />
nächste Station der Gruppe, die schon seit 12. Juli 2002 in Deutschland unterwegs<br />
gewesen ist, war Frankfurt, wo der Besuch eines Krematoriums im Mittelpunkt des<br />
Besuchs stand.<br />
Ein Dank gebührt den bayerischen Vorstandsmitgliedern Norbert Freudensprung,<br />
Matthias Liebler und Alexander Christ sowie der Firma Suckfüll Bestattungen, die<br />
den kurzfristig angesagten Besuch hervorragend organisierten.<br />
11
<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
12<br />
Neues OLG-Urteil zur Werbung am Friedhof<br />
Das OLG München schränkt in einem aktuellen Urteil (AZ 29 U 5753 vom 16.5.2002)<br />
die Grundsätze zur Werbung am Friedhof in relevanter Weise ein.<br />
Die Standesauffassung ging bislang davon aus, dass jegliche Werbemaßnahmen<br />
am Friedhof unzulässig sind. Dies unabhängig davon, ob in der Friedhofssatzung<br />
ein entsprechendes Verbot statuiert ist oder nicht.<br />
Vorsicht vor Pro Jus e. V.<br />
In der Abmahnerszene macht ein neuer Verein von sich reden. So bemängelt<br />
der Verbraucherschutzverein Pro Jus e.V., Eberstadt, mit Hilfe der<br />
Rechtsanwälte Dr. Keller & Baumeister, Münster/Westfalen, angeblich<br />
irreführende Firmennamen in Zeitungsanzeigen.<br />
Nach Angaben des VDM-Rechtsexperten Rudolf Koch sind bisher<br />
Anzeigenkunden aus dem Grossraum Stuttgart und dem Rhein-Main-Gebiet<br />
(dort insbesondere Inserenten der „Frankfurter Rundschau“) davon betroffen.<br />
„Der Verein ist erst am 1. Februar dieses Jahres in das Vereinsregister<br />
eingetragen worden“, erläutert Koch. Eine Eintragung beim<br />
Bundesverwaltungsamt in die Liste der so genannten „qualifizierten Einrichtungen“<br />
sei bis dato jedoch noch nicht erfolgt. Mithin sei Pro Jus e.V. nicht<br />
berechtigt abzumahnen. Koch rät allen Betroffenen, entsprechende<br />
Schreiben zu ignorieren bzw. ihm diese zuzuschicken.<br />
„Der VDM wird in diesem Fall gegen die Verantwortlichen des Vereins und die<br />
Anwälte Strafanzeige erstatten", versichert Koch.<br />
Schreiben Sie an: VDM, Rudolf Koch, Höchste Str. 14, 45883 Gelsenkirchen,<br />
Fax: 0209-9 41 45 33.<br />
Das neue Urteil modifiziert diesen Grundsatz nunmehr zugunsten einer stets<br />
vorzunehmenden Einzelfallbetrachtung.<br />
Es ging um Erdcontainer mit mehreren deutlich wahrnehmbaren Aufklebern mit<br />
dem Firmennamen des werbenden Unternehmens, ferner um auf dem<br />
Friedhofsgelände abgestellte Firmenwagen, die ebenfalls mit dem<br />
Unternehmensnamen beschriftet waren. Während die Container nicht nur kurze<br />
Zeit im Friedhof aufgestellt waren, sondern vielfach mehrere Tage im Bereich der<br />
Gräber verblieben und somit von den Friedhofsbesuchern auf jeden Fall deutlich<br />
wahrnehmbar platziert waren, waren die Fahrzeuge nicht längerfristig abgestellt<br />
sondern fuhren nur kurz in den Friedhof ein und aus oder waren nur kurzfristig und<br />
nicht unmittelbar im Bereich der Gräber auf dem Friedhofsgelände abgestellt.<br />
Das Gericht stellt fest, dass immer anhand der konkreten Fallgestaltung genau<br />
überprüft werden müsse, ob eine Firmenaufschrift nachhaltig auf die<br />
Friedhofsbesucher einwirkt in der Weise, dass sie sich deren Wahrnehmung nicht<br />
entziehen können. Dies treffe insbesondere bei den im Grabbereich abgestellten<br />
Containern mit der mehrfach angebrachten Beschriftung, die auch aus einiger<br />
Entfernung noch wahrnehmbar sei, zu. Mit dieser seien die Friedhofsbesucher und<br />
Teilnehmer einer Trauerfeier unmittelbar konfrontiert. Ein solches Werbeverhalten<br />
sei mit der Zweckbestimmung des Friedhofs, der Ermöglichung einer<br />
angemessenen und geordneten Bestattung in einer dem pietätvollen Gedenken<br />
an die Toten entsprechenden würdigen Ausgestaltung sowie der Pflege und des<br />
Besuchs der Grabstätten nicht vereinbar.<br />
Anders bei den Fahrzeugen, die in keinerlei werbewirksamer Weise, insbesondere
<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
nicht längere Zeit und nicht im Grabbereich abgestellt waren, von diesen gehe<br />
keine störende Einwirkung auf die Friedhofsbesucher aus.<br />
Konsequenz aus dieser Entscheidung: Die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen am<br />
Friedhof ist stets anhand einer aller Umstände des Einzelfalls (Größe und Art der<br />
Aufschrift, Ort der Anbringung, Dauer des Verbleibs, etc.) berücksichtigenden<br />
Betrachtung zu überprüfen. Eine Einordnung als per se unzulässig hat rechtlich<br />
keinen Bestand. Eine unzulässige Werbemaßnahme liegt dann vor, wenn von ihr<br />
konkrete störende Auswirkungen auf den Friedhofsbesucher ausgehen i.d.S. dass<br />
er sich ihnen nicht entziehen kann.<br />
Stephanie Haslinger, Rechtsanwältin<br />
Wolfgang H. Zocher - Weltpräsident der Bestatter<br />
Wolfgang H. Zocher, Bestatter in Wuppertal und Präsident des Bundesverbandes<br />
Deutscher Bestatter e.V., ist anlässlich des 7. Weltkongresses der F.I.A.T.-I.F.T.A.<br />
(Fédération Internationale des Associations de Thanatologues, International<br />
Federation of Thanatologists Associations), der<br />
Weltorganisation der Bestatter, zum Präsidenten gewählt<br />
worden. An dem Kongress in der japanischen Stadt Kyoto<br />
nahmen mehr als 500 Bestatter aus 14 Ländern teil.<br />
Die deutschen Bestatter sind damit international in einer<br />
weiteren wichtigen Position vertreten. Wolfgang H. Zocher<br />
stärkt mit seiner Wahl zugleich die europäischen Bestatter,<br />
deren Vereinigung EFFS (European Federation of Funeral<br />
Services) er seit nunmehr 6 Jahren vorsitzt. Es ist das erste<br />
Mal, dass die Präsidentenämter des nationalen, des<br />
europäischen und des internationalen Verbandes in einer<br />
Person zusammengefasst sind.<br />
Praktische Auswirkungen für die Bestatter werden sich<br />
insbesondere in der länderübergreifenden Zusammenarbeit der Bestatterkollegen<br />
untereinander sowie einer Vereinfachung bei der Rückführung Verstorbener ergeben.<br />
Der Bestatterverband Bayern e. V. gratuliert Herrn Wolfgang H. Zocher recht herzlich<br />
zu seinem Wahlerfolg und wünscht für seinen neuen Aufgabenbereich alles<br />
Gute.<br />
Die Öffentlichkeitsarbeit soll deutlich verbessert werden<br />
Der neu gewählte Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und Berufsstandspolitik traf<br />
sich am 1. August 2002 unter Leitung seines Vorsitzenden Toni Hanrieder in Lauf zu<br />
seiner konstituierenden Sitzung. Dabei wurden die Aufgaben und Ziele des Ausschusses<br />
ausführlich erörtert und definiert.<br />
Zunächst wurde festgelegt, dass der Ausschuss sich nicht nur verstärkt um die Öffentlichkeitsarbeit,<br />
sondern viel mehr auch um aktuelle Themen der Berufsstandspolitik<br />
kümmern wird.<br />
13
<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
14<br />
„Berufsstandspolitik ist die Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber der Politik,<br />
der Wirtschaft und der Gesellschaft und drückt sich aus durch Lobbyismus,<br />
Verbindungen zu Verbänden u. Institutionen (z. B. VbW) und Definition der Ziele<br />
des Verbandes nach innen und außen“, so die einhellige Meinung der Ausschussmitglieder.<br />
Der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurde in die Teilbereiche „intern“ und „extern“<br />
geteilt. Die interne Öffentlichkeitsarbeit hat das Ziel, die Mitglieder des Bestatterverbandes<br />
Bayern e. V. künftig noch aktueller und öfter über Entscheidungen,<br />
Zielsetzungen und Beschlüsse des Verbandes zu informieren.<br />
Wussten Sie schon…<br />
dass es auf den Internetseiten des Bundesverbandes unter www.bestatter.de<br />
in der Geschlossenen Benutzergruppe folgendes zu finden ist:<br />
• Fachbücher und Arbeitshilfen<br />
• Juristische Datenbank<br />
• Gesetzestexte<br />
• Mitteilungen der Landesverbände<br />
• Seminarübersicht<br />
• Formulare und Verträge zum Download<br />
• Anschriften und Telefonnummern von Botschaften und Konsulaten<br />
• Informationen über Treuhand und Kuratorium<br />
• Gedenkseite Memoriam.de<br />
• Mitteilungen an die Mitglieder<br />
• Übersetzungsdienst Global Words<br />
• Diskussionsforum<br />
In die Geschlossene Benutzergruppe gelangen Sie mit Ihrem Benutzernamen<br />
und dem Passwort, das Sie bereits vom Bundesverband erhalten haben.<br />
Ein Besuch lohnt sich immer.<br />
So soll kurzfristig ein Email-Verteiler aufgebaut werden, über welchen die Mitglieder<br />
laufend mit neuesten Informationen versorgt werden. Mittelfristig ist eine eigene<br />
Internetpräsenz des Bestatterverbandes geplant. Ferner soll die Verbandszeitschrift<br />
„Aktuell“ künftig zwei mal jährlich erscheinen.<br />
Die „externe Öffentlichkeitsarbeit“ umfasst den Kontakt und die Informationsweitergabe<br />
(Pressemitteilungen) an die Medien sowie den Kontakt zu Nichtmitgliedern<br />
mit dem Ziel diese für eine Mitgliedschaft im Bestatterverband Bayern zu begeistern.<br />
In einer der nächsten Sitzungen wird sich der Ausschuss damit befassen, Standpunkte<br />
und Meinungen des Verbandes unter dem Motto „Wo will unser Verband<br />
hin - was wollen wir?“ zusammenzutragen. Der Ausschuss will damit Empfehlungen<br />
an die Mitglieder geben, wie sie sich z. B. bei Werbemassnahmen oder ähnlich<br />
heiklen Themen verhalten sollen.
<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
Der Musterwerkvertrag ist in Überarbeitung<br />
Der neu gewählte Ausschuss für Friedhof, Bestattung und Umwelt traf sich am<br />
1. und am 8. August 2002 in Lauf zu seinen ersten beiden Sitzungen. Der Ausschuss<br />
unter der Leitung seines Vorsitzenden Thomas Schmid hatte bei diesen zwei Treffen<br />
gleich nur einen einzigen, sehr umfangreichen Tagesordnungspunkt zu bewältigen:<br />
die Überarbeitung des vorliegenden Musterwerkvertrages für Friedhofsdienste.<br />
Immer mehr Kommunen - nicht nur in Süddeutschland - wollen einen Teil ihrer hoheitlichen<br />
Aufgaben privatisieren. So gibt es in zunehmendem Maße Anfragen an<br />
Bestatter, diese Aufgaben zu übernehmen.<br />
Dabei beschränkt sich mittlerweile die zu vergebenden Arbeiten nicht mehr nur<br />
auf die Grabherstellung, die Durchführung von Umbettungen und Exhumierungen<br />
und die Stellung von Sarg- bzw. Urnenträgern, sondern vielmehr auch auf Pflegeund<br />
Unterhaltungsarbeiten.<br />
Bisher lag in der Geschäftsstelle des Bestatterverbandes Bayern e. V. ein entsprechender<br />
Musterwerkvertrag vor, der interessierten Bestattern bei Bedarf zur Verfügung<br />
gestellt wurde. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden,<br />
muss dieser Vertrag überarbeitet werden.<br />
Zusätzlich wird eine Musterkalkulation erstellt und den Bestattern als Hilfe an die<br />
Hand gegeben werden.<br />
Veränderungen in Ihrem Unternehmen<br />
Wenn sich in Ihrem Unternehmen in letzter Zeit Änderungen hinsichtlich Geschäftsführung,<br />
Bankverbindung, Anschrift, Telefon - oder Faxnummer ergeben<br />
haben, dann vergessen Sie bitte nicht, die Geschäftsstelle des Bestatterverbandes<br />
Bayern davon zu unterrichten.<br />
Nur so ist gewährleistet, dass wir Sie immer mit aktuellen Informationen versorgen<br />
können.<br />
Sie erreichen die Geschäftsstelle wie folgt:<br />
Bestatterverband Bayern e. V., Nördliche Auffahrtsalleee 64, 80638 München<br />
Telefon 089/175633, Fax 089/1784633, email: info@raehaslinger.de<br />
Dieser schwierigen Aufgabe hat sich der Friedhofsausschuss des Bestatterverbandes<br />
Bayern jetzt angenommen und arbeitet mit Hochdruck an Formulierungen<br />
und Leistungsverzeichnissen. Das Vertragswerk muss dann noch an die VOB angepasst<br />
werden.<br />
Nachdem der Friedhofsausschuss seine Arbeit abgeschlossen hat, wird Frau Rain<br />
Angela Haslinger die Formulierungsvorschläge juristisch korrekt umsetzen.<br />
Abschließend ist daran gedacht, dass der Bundesverband das Globalwerk, bestehend<br />
aus Ausschreibung, Werkvertrag, Leistungsverzeichnis und Kalkulation allen<br />
Mitgliedern zur Verfügung stellt. Ferner sollen auch alle Kommunen die neue<br />
Arbeitshilfe erhalten, damit künftig ordnungsgemäße Ausschreibungen der Arbeiten<br />
erfolgen werden und die Kommunen offensichtliche Dumpingangebote erkennen<br />
können.<br />
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<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
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Fachzeichen<br />
Immer wieder müssen wir leider feststellen, dass es noch Betriebe gibt, die nicht<br />
das korrekte Fachzeichen in ihrer Werbung, auf Geschäftspapieren und Fahrzeugen<br />
benutzen.<br />
Um als Fachzeichenträger den Verbraucher nicht zu verunsichern, ist es unumgänglich,<br />
ausschließlich das neue Fachzeichen (Abb. links unten) zu verwenden.<br />
Umgekehrt muss natürlich auch das alte Fachzeichen oder irgendwelche - ohnehin<br />
gar nicht zugelassenen - eigenen Kombinationen endlich verschwinden.<br />
Der Bundesverband verfolgt inzwischen konsequent eine falsche Verwendung<br />
dieses Qualifizierungsmerkmales und wird in Zukunft auch die Fachzeichenberechtigung<br />
stärker kontrollieren. Zu diesem Zweck wurde vom Bundesverband ein<br />
eigener Ausschuss ins Leben gerufen, der sich mit der Überarbeitung der Markenzeichensatzung<br />
und der Überwachung der Einhaltung der Lizenzbedingungen<br />
beschäftigt.<br />
Reprofähige Druckvorlagen des Fachzeichens hält die Geschäftsstelle des Bundesverbandes<br />
Deutscher Bestatter in Düsseldorf für Sie bereit.<br />
Herausgeber: Bestatterverband Bayern e. V., Nördliche Auffahrtsallee 64, 80638 München<br />
Verantwortlicher Redakteur: Matthias Liebler