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BESTATTERVERBAND BAYERN E. V.

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<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />

8<br />

Private Leichenhallen sind zulässig<br />

Ein von einer Gemeinde per Satzung angeordneter Benutzungszwang für die<br />

gemeindliche Leichenhalle ist unzulässig.<br />

Dies bestätigt nunmehr der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung.<br />

Zu dem Urteil, welches einen wichtigen Erfolg in den Bestrebungen,<br />

kommunale Monopole auf dem Bestattungssektor abzubauen darstellt, verweisen<br />

wir auf den Artikel von Frau Rain Angela Haslinger in der Zeitschrift<br />

„Bestattungskultur“ Ausg. 7/2002 im Rechtsprechungsteil.<br />

Warnung vor der Werbeaktion „Seniorenmagazin“<br />

Mehr und mehr Bestatter wenden sich an das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur,<br />

da sie merken, dass hier etwas nicht stimmen kann. Und Ihr Gefühl<br />

trügt Sie nicht. Eine Firma aus Lübeck gibt vor, ein Seniorenmagazin<br />

herauszugeben und behauptet, dass auch das Kuratorium in dem Magazin<br />

werben würde. Diese Behauptung dient allein der Legitimation des<br />

Anzeigenverkaufs, entbehrt aber jeglicher Grundlage.<br />

Die Mitarbeiter des Seniorenmagazins kontaktieren Bestatter telefonisch und<br />

bieten Ihnen an, in dem Magazin eine Werbung zu schalten. Bittet der<br />

Bestatter um ein Belegexemplar, um sich von der Seriosität des Unternehmens<br />

zu überzeugen, lauten die Standartantworten, dass der Kalender erst noch<br />

erscheinen würde, dass von der letzten Ausgabe alle Exemplare vergriffen<br />

seien oder dass es sich um eine einmalige Sonderaktion handeln würde.<br />

Jegliche Nachfrage zur Höhe der Auflage oder zur Distribution in den<br />

einzelnen Bundesländern wird entweder vage oder gar nicht beantwortet.<br />

Im allgemeinen werden die Bestattungsunternehmen bei Ihrer Entscheidung<br />

unter enormen Druck gesetzt: unter Zeitdruck, was den Redaktionsschluss<br />

angeht und unter moralischen Druck, was ihr am Telefon bekundetes Interesse<br />

betrifft. Es wird sogar versucht, wie auf einem Basar zu verhandeln, indem der<br />

Preis für die Werbeanzeige teilweise innerhalb von nur einer Stunde sukzessive<br />

herabgesetzt wird.<br />

Im vergangenen Jahr firmierte das Seniorenmagazin noch unter dem Titel<br />

Seniorenkalender. Trotz mehrfacher Anfragen bei der Redaktion des<br />

Seniorenmagazins in Lübeck seitens des Kuratoriums, ein Ansichtsexemplar<br />

zugesandt zu bekommen, haben wir bis heute kein derartiges Exemplar zu<br />

Gesicht bekommen.<br />

Das Seniorenmagazin stellt sich als unentbehrlicher Ratgeber vor, der eine<br />

Entscheidungshilfe im Umgang mit Renten und Pflegeversicherungen,<br />

Altenbetreuung, Altenheimen, Seniorenheimen und Residenzen sein will.<br />

Wir raten Ihnen dringend davon ab, in dem Seniorenmagazin zu werben, das<br />

uns nicht seriös erscheint. Sollte jemand andere als die hier skizzierten<br />

Erfahrungen gemacht haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie der<br />

Redaktion ein Exemplar des Seniorenkalenders zuschicken würden.<br />

Sollten Sie bereits eine Anzeige geschaltet haben, empfehlen wir Ihnen, den<br />

erteilten Auftrag zu kündigen.<br />

Dr. Kerstin Gernig, BDB

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