BESTATTERVERBAND BAYERN E. V.
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<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
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Private Leichenhallen sind zulässig<br />
Ein von einer Gemeinde per Satzung angeordneter Benutzungszwang für die<br />
gemeindliche Leichenhalle ist unzulässig.<br />
Dies bestätigt nunmehr der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung.<br />
Zu dem Urteil, welches einen wichtigen Erfolg in den Bestrebungen,<br />
kommunale Monopole auf dem Bestattungssektor abzubauen darstellt, verweisen<br />
wir auf den Artikel von Frau Rain Angela Haslinger in der Zeitschrift<br />
„Bestattungskultur“ Ausg. 7/2002 im Rechtsprechungsteil.<br />
Warnung vor der Werbeaktion „Seniorenmagazin“<br />
Mehr und mehr Bestatter wenden sich an das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur,<br />
da sie merken, dass hier etwas nicht stimmen kann. Und Ihr Gefühl<br />
trügt Sie nicht. Eine Firma aus Lübeck gibt vor, ein Seniorenmagazin<br />
herauszugeben und behauptet, dass auch das Kuratorium in dem Magazin<br />
werben würde. Diese Behauptung dient allein der Legitimation des<br />
Anzeigenverkaufs, entbehrt aber jeglicher Grundlage.<br />
Die Mitarbeiter des Seniorenmagazins kontaktieren Bestatter telefonisch und<br />
bieten Ihnen an, in dem Magazin eine Werbung zu schalten. Bittet der<br />
Bestatter um ein Belegexemplar, um sich von der Seriosität des Unternehmens<br />
zu überzeugen, lauten die Standartantworten, dass der Kalender erst noch<br />
erscheinen würde, dass von der letzten Ausgabe alle Exemplare vergriffen<br />
seien oder dass es sich um eine einmalige Sonderaktion handeln würde.<br />
Jegliche Nachfrage zur Höhe der Auflage oder zur Distribution in den<br />
einzelnen Bundesländern wird entweder vage oder gar nicht beantwortet.<br />
Im allgemeinen werden die Bestattungsunternehmen bei Ihrer Entscheidung<br />
unter enormen Druck gesetzt: unter Zeitdruck, was den Redaktionsschluss<br />
angeht und unter moralischen Druck, was ihr am Telefon bekundetes Interesse<br />
betrifft. Es wird sogar versucht, wie auf einem Basar zu verhandeln, indem der<br />
Preis für die Werbeanzeige teilweise innerhalb von nur einer Stunde sukzessive<br />
herabgesetzt wird.<br />
Im vergangenen Jahr firmierte das Seniorenmagazin noch unter dem Titel<br />
Seniorenkalender. Trotz mehrfacher Anfragen bei der Redaktion des<br />
Seniorenmagazins in Lübeck seitens des Kuratoriums, ein Ansichtsexemplar<br />
zugesandt zu bekommen, haben wir bis heute kein derartiges Exemplar zu<br />
Gesicht bekommen.<br />
Das Seniorenmagazin stellt sich als unentbehrlicher Ratgeber vor, der eine<br />
Entscheidungshilfe im Umgang mit Renten und Pflegeversicherungen,<br />
Altenbetreuung, Altenheimen, Seniorenheimen und Residenzen sein will.<br />
Wir raten Ihnen dringend davon ab, in dem Seniorenmagazin zu werben, das<br />
uns nicht seriös erscheint. Sollte jemand andere als die hier skizzierten<br />
Erfahrungen gemacht haben, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie der<br />
Redaktion ein Exemplar des Seniorenkalenders zuschicken würden.<br />
Sollten Sie bereits eine Anzeige geschaltet haben, empfehlen wir Ihnen, den<br />
erteilten Auftrag zu kündigen.<br />
Dr. Kerstin Gernig, BDB