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8.3 -1 8.3 Wandertage, Studienfahrten Hinweise zur Vorbereitung ...

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Schulprogrammder Wernher-von-Braun-Schule Neuhof<strong>8.3</strong> <strong>Wandertage</strong>, <strong>Studienfahrten</strong><strong>Hinweise</strong> <strong>zur</strong> <strong>Vorbereitung</strong>, Organisation und Durchführung von <strong>Wandertage</strong>n,Wanderfahrten, Schullandheimaufenthalten, <strong>Studienfahrten</strong> und mehrtägigenVeranstaltungen mit sportlichem SchwerpunktRechtsgrundlagen bilden in erster Linie der sog. Wandererlass in der Fassung vom 16. Juni1999 – II A 3.1 – 170/32693 – (ABL- S. 654) und die Verordnung über die Aufsicht überSchüler vom 28. März 1985 (ABL. S. 185) zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.September 1997 (ABL. S. 575).<strong>Wandertage</strong>:Während eines Schuljahres sollten je Klasse bis zu acht <strong>Wandertage</strong> durchgeführt werden,von denen zwei laut Schulprogramm durch die Schulleitung allgemeinverbindlich festgelegtwerden können. Bis zu fünf <strong>Wandertage</strong> können zu einer mehrtägigen Wanderfahrt im Inlandzusammengefasst werden.Termine für <strong>Wandertage</strong> sind möglichst eine Woche vorher mit dem Stellv. Schulleiterabzusprechen.Schulwanderungen dienen auch der Steigerung der körperlichen Leistungsbereitschaft, demKennenlernen natürlicher Landschaften und der Umwelterziehung. Im Mittelpunkt soll injedem Fall eine Fußwanderung stehen. Verkehrsmittel sollten nur zu einer kurzen An- undAbreise benutzt werden.Unterrichtsgänge, Lehrausflüge sowie allgemeine oder berufsbezogene Veranstaltungen, dieausschließlich unterrichtlichen Zwecken dienen, sind Bestandteil des Unterrichts und werdendeshalb auf die Zahl der <strong>Wandertage</strong> nicht angerechnet.Schullandheimaufenthalte:Schullandheimaufenthalte finden bei uns in erster Linie in den Klassen 6 der Förderstufeoder in der Jahrgangsstufe 8 statt. Für <strong>Vorbereitung</strong>, Organisation, Durchführung undAufsicht gelten die gleichen <strong>Hinweise</strong> wie für Wanderfahrten und <strong>Studienfahrten</strong>.<strong>Studienfahrten</strong>:<strong>Studienfahrten</strong> sind mehrtägige Fahrten mit unterrichtlichem Bezug. Sie müssen daher imUnterricht gründlich vorbereitet und sorgfältig ausgewertet werden. Sie können ab derJahrgangsstufe 9 in der Regel innerhalb Europas durchgeführt werden. FürInlandsstudienfahrten können bis zu fünf Unterrichtstage, für Auslandsstudienfahrten bis zuzehn Unterrichtstage in Anspruch genommen werden. Die Anzahl der <strong>Wandertage</strong> wirddarauf angerechnet.Alle mehrtägigen Fahrten finden laut Beschluss der Schulkonferenz an der Wernher-von-Braun-Schule in der Regel alternativ an zwei Terminen statt, die unter Einbeziehung derBetroffenen durch die Schulleitung rechtzeitig festgelegt werden – beachten Sie bitte dieentsprechenden Veröffentlichungen.Mehrtägige Veranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt:Wegen der Gefahren, die bei Veranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt in erhöhtemMaße entstehen können, wird auf die einschlägigen Regelungen in der „Verordnung über dieAufsicht über Schüler“ in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich hingewiesen.Schulskikurse, alpines Wandern und Wassersportveranstaltungen (Paddeln, Rudern, Segelnetc.) können ab Jahrgangsstufe 7 an die Stelle einer Wanderfahrt, einesSchullandheimaufenthaltes oder einer Studienfahrt treten.Wassersportveranstaltungen dürfen nur im Inland – und dort nur auf Binnengewässern oderin sicheren Küstenbereichen – durchgeführt werden. Zur Leitung von Schulskikursen,Wassersportveranstaltungen und alpinem Wandern muss die Lehrkraft über eineentsprechende Qualifikation verfügen.Für Schulskikurse gelten weitere besondere Regelungen.<strong>8.3</strong> -1


Schulprogrammder Wernher-von-Braun-Schule NeuhofSchulskikurseSeit einigen Jahren werden immer wieder <strong>Wandertage</strong> und Abschlussfahrten mit demsportlichen Schwerpunkt „Skifahren“ durchgeführt.Methodisch orientieren sich diese Schulskikurse am derzeit aktuellen Lehrplan desDeutschen Skiverbandes. Durch regelmäßige Fortbildung hat unsere Schule einqualifiziertes Lehrteam auf dem jeweils aktuellen Stand der Methodik.Anlehnend an das Inline-Skating wird der methodisch-didaktische Zugang über Kurzcarver(BigFoot und Snowblades) hergestellt. Der Anfangsunterricht wird in der Rhön erteilt, derÜbergang auf normale Carver soll didaktischer Schwerpunkt eines Schulskikurses in denAlpen sein.Im Laufe der Jahre entstand ein Fundus an Kurzski- und Schuhmaterial, das <strong>zur</strong> Ausleihe<strong>zur</strong> Verfügung steht. So werden die Ausleihkosten bei kommerziellen Verleihgeschäftenreduziert. Finanziell erschwinglich sind solche Fahrten durch permanente Preisvergleicheverschiedener Unterkünfte und Skiregionen.Neben der Förderung sportlicher Fähigkeiten und der Erziehung zu einerumweltverträglichen Freizeitgestaltung bietet der Skikurs Gelegenheit, das soziale Verhaltenklassenübergreifend und in Kleingruppen auf der Piste in besonderem Maße zu schulen. Eshat sich mehrfach gezeigt, dass durch die ganztägigen Aktivitäten ein sehr positiver Lehrer-Schüler-Kontakt entsteht.Die Grundkonzeption des Skikurses hat sich in den Jahren bewährt. Dies zeigt sich an denRückmeldungen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.Allgemeine <strong>Hinweise</strong> und Genehmigungsverfahren:Alle oben genannten mehrtägigen Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wennsie zwischen Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern rechtzeitig abgestimmt sind.Dies setzt bei den Eltern einen auf einem Elternabend herbeigeführten zustimmendenMehrheitsbeschluss voraus, der in geheimer Abstimmung zu ermitteln ist.Die Veranstaltungen sind im Klassenverband durchzuführen.Die Teilnahme gehört zu den dienstlichen Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern. DieLeitung von mehrtägigen Veranstaltungen übernimmt im Regelfall der / die Klassenlehrer(in). Ist eine Lehrkraft aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die Leitung einerSchulwanderung oder Schulfahrt zu übernehmen, kann der Schulleiter eine andere Lehrkraftmit der Durchführung beauftragen.Die Klassen sollten an diesen Veranstaltungen möglichst vollständig teilnehmen.Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen (ärztliche Bescheinigung notwendig)oder anderen zwingenden Gründen ( rechtzeitig vorher mit der Schulleitung zu erörtern )anVeranstaltungen nicht teilnehmen, besuchen den Unterricht anderer Klassen und Kurse.Führt die gesamte Schule am gleichen Tag Veranstaltungen durch, werden die betreffendenSchülerinnen und Schüler von den Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet, die ihrerseits anden Veranstaltungen nicht teilnehmen.Alle Veranstaltungen dienen pädagogischen Zielen, deshalb sind Unternehmungen, die nurden Charakter einer Ferienreise ohne nachgewiesenen unterrichtlichen Bezug haben,unzulässig.Für mehrtägige Veranstaltungen ist frühzeitig ein Finanzierungsplan aufzustellen. DieTeilbeträge dürfen monatlich € 26,- nicht übersteigen, die Ansparzeit muss mindestenssechs Monate betragen.Die von den Eltern aufzubringenden Gesamtkosten (Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung,Nebenkosten) dürfen bei Inlandsfahrten höchstens 179,- € und bei Auslandsfahrtenhöchstens 230,- € betragen. Bei langfristiger Ansparung dürfen die Gesamtkosten beiInlandsfahrten 255,- € und bei Auslandsfahrten 409,- € nicht übersteigen.Bei der Planung einer mehrtägigen Veranstaltung ist darauf zu achten, dass keine Schülerinund kein Schüler aus wirtschaftlichen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen werdendarf.Die Vergütung an Lehr- und Hilfskräfte erfolgt nach dem jeweils geltenden Erlass. Ein Antragsollte nach Abschluss der Fahrt unmittelbar mit dem entsprechenden Formblatt erfolgen.<strong>8.3</strong> -2


Schulprogrammder Wernher-von-Braun-Schule NeuhofBeachten Sie bitte, dass Sie mit Ihren Genehmigungsunterlagen auch das Formblatt„Verzichterklärung“ für sich und die teilnehmenden Hilfskräfte mit abgeben.Vor mehrtägigen Veranstaltungen sollen minderjährige Schülerinnen und Schüler eineschriftliche Erklärung der Eltern darüber abgeben, dass sie <strong>zur</strong>zeit frei sind vonansteckenden Krankheiten. Auf organische Leiden, welche die Leistungsfähigkeit erheblicheinschränken, ist die Lehrkraft hinzuweisen.Lehrerinnen und Lehrer, Hilfskräfte und möglichst viele Schülerinnen und Schüler solltenKenntnisse und Übung in der „Ersten Hilfe“ besitzen. Bei allen Veranstaltungen istSanitätsmaterial mitzunehmen.Schülerinnen, Schülern und Eltern sind <strong>Hinweise</strong> für Kleidung, Ausrüstung, Ernährung undLeistungsanforderungen zu geben. Die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes zumSchutze der Jugend in der Öffentlichkeit sind den Schülerinnen und Schülern bekannt zugeben. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler vor Beginn der Fahrt eindringlichauf die Gefahren des Alkohol- und Nikotingenusses sowie anderer Suchtmittel hinzuweisen.Bei grobem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers kann diese bzw. dieser vonder weiteren Veranstaltung ausgeschlossen und auf Kosten der Eltern <strong>zur</strong>ückgeschicktwerden. Schülerinnen, Schüler und Eltern sind vor Beginn einer mehrtägigen Veranstaltungschriftlich darüber zu informieren.Von der Übernachtung in Zelten sollte bei Schulwanderfahrten wegen der erschwertenAufsichtsführung abgesehen werden.Die Benutzung von Mopeds, Motorrädern und Personenkraftwagen ist bei derSchülerbeförderung auszuschließen.Die Benutzung von Fahrrädern als Verkehrsmittel ist nur in Gebieten mit überwiegendgeringer Verkehrsdichte und nur bei schriftlichem Einverständnis der Eltern zulässig. DieSchülerinnen und Schüler sollten die Radfahrprüfung bereits abgelegt haben.Für die Benutzung von Segelschiffen als Transportmittel und Unterkunft auf Binnenmeerenund Seen gelten besondere Richtlinien.Alle vorgesehenen Fahrten bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.Geben Sie bitte folgende Unterlagen rechtzeitig ( die jeweiligen Termine sind dem jährlichenVeranstaltungsplan zu entnehmen ) beim zuständigen Zweigleiter ab, der sie nachÜberprüfung an den Schulleiter weiterreicht:Genehmigungsantrag ( Formblatt ), Finanzierungsplan (Fahrtkosten, Unterkunft,Verpflegung, Nebenkosten etc.), Veranstaltungsplan (diesem Plan muss auch diepädagogische Zielsetzung und die unterrichtliche <strong>Vorbereitung</strong> zu entnehmen sein).Sollte als Hilfskraft eine zusätzliche Lehrkraft erforderlich sei, setzen Sie sich bitte schon vorder Antragstellung mit dem Stellv. Schulleiter in Verbindung, um dies abzustimmen.Vertragsverpflichtungen dürfen Lehrkräfte erst dann eingehen, wenn zuvor die schriftlicheZustimmung der Eltern und die Genehmigung durch den Schulleiter erteilt worden ist.Können einzelne Schülerinnen und Schüler wegen Erkrankung oder aus anderenzwingenden Gründen an der Fahrt nicht teilnehmen, so werden die anteiligen Reisekosteneinbehalten, sofern nicht eine Rückzahlung von den Vertragspartnern erreicht werden kann.Auf die Möglichkeiten des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung sollhingewiesen werden.Aufsicht bei <strong>Wandertage</strong>n, Wanderfahrten, <strong>Studienfahrten</strong> etc.:Für alle oben genannten Veranstaltungen ist eine gründliche <strong>Vorbereitung</strong> der Lehrer undAufsichtskräfte sowie eine eingehende Besprechung mit den Schülern undErziehungsberechtigten wichtig. Die geplanten Veranstaltungen sollen im Unterrichtvorbereitet und ihr technischer Ablauf erörtert und festgelegt werden. Zur <strong>Vorbereitung</strong>gehört auch, den Schülern entsprechende Verhaltensmaßregeln zu geben und sie mit denbesonderen Gefahren der betreffenden Veranstaltungen vertraut zu machen. Dies istgegebenenfalls während der Veranstaltung zu wiederholen.Nachstehende Veranstaltungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung derErziehungsberechtigten durchgeführt werden:• alle Veranstaltungen von mehrtägiger Dauer,• Übernachtungen in Zelten,<strong>8.3</strong> -3


Schulprogrammder Wernher-von-Braun-Schule Neuhof• Radwanderungen,• Wassersport einschließlich Baden,• Eissport,• Benutzung von Ski, Rodel oder Schlittschuhen bei Wanderungen,• Wanderungen im Hochgebirge.Bei Übernachtungen hat sich der aufsichtführende Lehrer oder eine Hilfskraft davon zuüberzeugen, dass alle Schüler in den Unterkünften sind und die ihnen zugewiesenenSchlafräume aufgesucht haben. Dies gilt nicht bei Unterbringung der Schüler in Gastfamilien.Eine Überwachung der Anwesenheit der Schüler ist auch während der Nacht dannerforderlich, wenn hierzu ein besonderer Anlass besteht.Bei mehrtägigen Veranstaltungen soll außer dem verantwortlichen Lehrer eine Hilfskraft dieSchüler begleiten.Bei Koedukationsklassen sind die Jungen von einem Lehrer oder einer männlichen Hilfskraft,die Mädchen von einer Lehrerin oder einer weiblichen Hilfskraft zu betreuen.Als Hilfskraft (Hilfsaufsichten) kommen außer Lehrern und Lehramtsreferendaren auchPraktikanten, Hospitanten, Schülereltern und Ehegatten der Lehrer in Betracht. Stehensolche Hilfskräfte nicht <strong>zur</strong> Verfügung, können auch vertrauenswürdige Schülerinnen undSchüler über 16 Jahre mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten alsHilfsaufsicht bestellt werden. Die Bestellung der Hilfskräfte erfolgt durch den Schulleiter,fügen Sie bitte Ihren Anträgen die entsprechend vorbereiteten Formblätter bei, da dieBestellung aktenkundig gemacht werden muss. Genehmigung des aufsichtführendenLehrers.Will ein Schüler die Klasse oder Gruppe während der Veranstaltung zeitweilig verlassen, sobedarf er der Genehmigung des aufsichtführenden Lehrers.Schülern aller Schulformen der Klassen 8 und 9 kann gestattet werden, sich einzeln oder inGruppen bis spätestens 20.00 Uhr ohne Beaufsichtigung durch den Lehrer frei zu bewegen,wenn die Erziehungsberechtigten sich hiermit vor Beginn der Veranstaltung schriftlicheinverstanden erklären, die Schüler entsprechend belehrt worden sind und mit einemFehlverhalten nicht zu rechnen ist. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Schüleralleine Orte und Veranstaltungen besuchen, deren Besuch der Lehrer zugestimmt hat. DerLehrer oder die jeweilige Aufsichtsperson muss in diesen Fällen jederzeit für den Schülererreichbar sein. Die Erziehungsberechtigten sind hierauf vor Antritt der Veranstaltungschriftlich hinzuweisen.Der Lehrer kann die Gestattung widerrufen, wenn er begründeten Anlass <strong>zur</strong> Befürchtunghat, dass Schüler die eingeräumte Freiheit missbrauchen oder dass sie durch besondereUmstände gefährdet werden. Schüler, deren Erziehungsberechtigte die schriftlicheEinverständniserklärung nicht abgeben, sind zu beaufsichtigen.Schülerinnen und Schülern der Klassen 10 kann bei den oben genannten Veranstaltungengestattet werden, sich einzeln oder in Gruppen bis ungefähr 22.00 Uhr ohne Beaufsichtigungdurch Lehrer frei zu bewegen, wenn die Erziehungsberechtigten sich hiermit vor Beginn derVeranstaltung schriftlich einverstanden erklären.Richtlinien für Sicherheitsmaßnahmen bei besonderen Schulveranstaltungen:Für das Betreiben von Wassersport ist vorher das schriftliche Einverständnis derErziehungsberechtigten einzuholen. Schwimmen ist in der Regel nur in öffentlichenBadeanstalten zulässig. Schwimmen in Teichen, Seen, Talsperren ist nur dort erlaubt, woBadestellen ausgewiesen sind. Der für Nichtschwimmer freigegebene Teil muss klarersichtlich sein. Fehlt eine Abgrenzung, so dürfen Nichtschwimmer nicht ins Wasser.Fluss- und Kanalschwimmen sind grundsätzlich verboten. Schwimmen im offenen Meer istnur an Stellen erlaubt, die von Rettungsorganisationen überwacht werden.Die aufsichtführenden Lehrer und die Hilfsaufsicht müssen schwimmkundig sein; <strong>zur</strong>Hilfsaufsicht können auch Schüler herangezogen werden, die im Besitz des DeutschenRettungsschwimmabzeichens der DLRG des DRK in Bronze sind. Die Aufsichtführendenmüssen Badekleidung tragen.Außerhalb geschlossener Badeanstalten dürfen höchstens 10 Schüler unter Aufsicht einesLehrers gleichzeitig schwimmen.<strong>8.3</strong> -4


Schulprogrammder Wernher-von-Braun-Schule NeuhofBei Wanderungen im Winter dürfen Rodel, Skier und Schlittschuhe nur benutzt werden,wenn das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt, die Schülersachgemäß ausgerüstet sind und der Lehrer über hinreichende Erfahrung im Wintersportverfügt.Für die Durchführung von Skikursen gelten besondere <strong>Hinweise</strong> und Voraussetzungen.Radwanderungen bedürfen einer schriftlichen Einverständniserklärung derErziehungsberechtigten.Strikte Beachtung der Straßenverkehrsordnung und Selbstdisziplin aller Teilnehmer sindunerlässlich. Vor Antritt der Radwanderung hat sich der aufsichtführende Lehrer von demverkehrssicheren Zustand der Räder zu überzeugen. Bei Radwanderungen sindgrundsätzlich zwei Aufsichtspersonen erforderlich; die Schülergruppe soll in der Regelzwischen zwei Aufsichtspersonen fahren.<strong>8.3</strong> -5

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