13.07.2015 Aufrufe

Online-Version - Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität ...

Online-Version - Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität ...

Online-Version - Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TOP:ThemaThemaum die Effizienz zu steigern. Das da auch nicht nurWohlwollen seitens <strong>der</strong> Beschäftigten zurückkommt, istselbstverständlich und Bestandteil eines Führungspostendies auszuhalten. Trotzdem tut je<strong>der</strong> Vorstand gut daranmöglichst viele Menschen mit auf den Weg zu nehmen.Dies kann durch weitestgehende Transparenz überUrsachen und Überlegungen, sowie die konkretenEntscheidungen möglich sein. Getroffene Aussagen undEntscheidungen darüber müssen dann aber auchverlässlich sein. Wenn getroffene Äußerungen, über dieDinge die passieren sollen, nur wenige Tage o<strong>der</strong>Wochen Bestand haben und ohne Begründung einfachunter den Tisch fallen o<strong>der</strong> ganz an<strong>der</strong>e Dinge passieren,fehlt die Glaubwürdigkeit <strong>der</strong> verantwortlichen Führung.Das führt natürlich zu Unruhe und Gerüchten im Haus.Die Mitglie<strong>der</strong> des Personalrates erreichen dannregelmäßig Anrufe, die immer mit „Wisst Ihr schon,dass....?“ Zu unserem Bedauern müssen wir viel zu oftsagen, dass wir das erste Mal von einer Angelegenheithören. Wir bedauern sehr, dass <strong>der</strong> Klinikumsvorstandeine wirkliche Zusammenarbeit mit dem Personalratnicht für erfor<strong>der</strong>lich hält. Aber nach unsererEinschätzung ist <strong>der</strong> Umgang des Klinikumsvorstandesmit dem Personalrat im Grunde nur eine Symbolik überden Umgang mit <strong>der</strong> gesamten Belegschaft. Nur, dasseben <strong>der</strong> Umgang, das Miteinan<strong>der</strong> vonKlinikumsvorstand und Personalrat gesetzlich geregelt istund man sich ggf. darüber gerichtlich auseinan<strong>der</strong>setzenkann.Aufgabe des Personalrats ist auch die Überwachung <strong>der</strong>Einhaltung gesetzlicher und tarifvertraglicher Normen amHaus. In beiden Richtungen. Also im Sinne des UKH und<strong>der</strong> dort beschäftigten Mitarbeiter. Basis unseresHandelns ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Danacherbringt <strong>der</strong> Mitarbeiter eine vertragliche Leistung un<strong>der</strong>hält eine Gegenleistung. Im Wesentlichen sind damitdie Gehaltszahlungen gemeint. Alles Weitere regelt sichaus dem für den Arbeitsvertrag geltenden Tarifvertrag. Bisauf ganz wenige Ausnahmen, die Leitenden Angestelltennach § 5 BetrVG (Mitglie<strong>der</strong> des KV), Professoren undChefärzte kommen die zur Anwendung. Das bedeutet,dass sich beide Vertragsparteien an die gesetzlichen undtariflichen Bestimmungen zu halten haben. Nehmen wirein einfaches Beispiel. Arbeitszeitregelungen. NachDienstvereinbarung gilt Gleitzeit, sofern nicht einekonkrete Dienstzeitregelung geschlossen ist. Letzterebedürfen <strong>der</strong> Zustimmung des Personalrats. Folglich sindFestlegungen Dienstvorgesetzter z.B. in denVerwaltungsbereichen über Präsenzpflichten außerhalb<strong>der</strong> Kernarbeitszeit unzulässig. Besprechungen sindinnerhalb dieser Kernarbeitszeit anzusetzen. Erinnern wiruns: Gleitzeit wurde erfunden und eingeführt um dieInteressen von Familie und Beruf für die Beschäftigtenund Effektivitätssteigerung für Arbeitgeber unter einenHut zu bringen.Ganz massiv haben sich die Probleme für dieBeschäftigten in <strong>der</strong> Pflege im letzten Jahr verschärft. Hierhat ein deutlicher Personalabbau stattgefunden.3 Die PersonalratspostDaraus resultieren in erheblichem UmfangÜberlastungssituationen, denen wir einen eigenen Beitrag indieser Ausgabe gewidmet haben. Verbunden ist das mitzunehmen<strong>der</strong> Unzufriedenheit, Problemen bei Dienst: undUrlaubsplanung. An sich alles schon Dinge, die kompliziertsind. Verschärft wird dies dann noch durch Unsicherheitennach dem Bekanntwerden <strong>der</strong> Planungen <strong>der</strong>Pflegedirektorin zur kompletten Reorganisation <strong>der</strong> Pflege.Das Projekt „Pflege 2014“ wird sich so ziemlich auf allePflegenden auswirken. Zu unterschiedlichen Zeitpunktenund in unterschiedlicher Weise. Aber nachhaltig auf eineAnzahl Arbeitsverträge und für alle auf dieArbeitsbedingungen. Da ständig neue Varianten kursierenund lediglich deutlich bleibt, dass Kosten imPersonalbereich gespart werden sollen, ist die Unsicherheit,Unzufriedenheit und Existenzangst allgegenwärtig. Dieteilweise sehr „wertschätzende Mitarbeiterführung“ tut ihrÜbriges.Der Personalrat versucht, da er die Antworten nichtfreiwillig vom Klinikumsvorstand bekommt, auf demRechtsweg die Auswirkungen auf die arbeitsvertraglichenRegelungen für <strong>der</strong>zeitige Stelleninhaber inLeitungsfunktionen innerhalb <strong>der</strong> Pflege und dasstrukturierte Vorgehen <strong>der</strong> Dienststelle offen legen zu lassen.Durch einen Formfehler des Einigungsstellenvorsitzendensoll diese Möglichkeit (angeblich) verfristet sein. NachAnsicht des Klinikumsvorstandes kann nunmehr, ohne dieFolgen darlegen zu müssen, das Projekt umgesetzt werden.Deshalb hat <strong>der</strong> Personalrat ein geson<strong>der</strong>tes Verfahren beimVerwaltungsgericht zur Fortsetzung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong>Einigungsstelle eingeleitet. Bis dahin ist nach unsererAuffassung das Umsetzen des Projektes unzulässig. Allepersonalrechtlichen Maßnahmen, die die Dienststelle zurMitbestimmung vorlegen wird, werden unter diesem Aspektvon uns genau geprüft. Die bereits erfolgtenAusschreibungen für Stellen aus dem Projekt sollten imRahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nach unsererAuffassung durch das Gericht in <strong>der</strong> Verhandlung am19.11.2012 untersagt werden. Da sich die Verhandlung umdas wirksame Zustandekommen <strong>der</strong> Einigungsstelleentwickelte und dem Richter vor dieser ausstehendenEntscheidung das Eilbedürfnis unseres Anliegens nicht zuvermitteln war, hat <strong>der</strong> Personalrat in <strong>der</strong> Sitzung seinenEilantrag zurück gezogen. Frühestens im Februar 2013 wirddas Verwaltungsgericht nunmehr in 2 Verfahren (einmalüber den weiteren Fortgang <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Einigungsstelleund zum an<strong>der</strong>en <strong>der</strong> Zulässigkeit <strong>der</strong> Umsetzung vor einemEinigungstellenspruch) zu verhandeln haben. DerPersonalrat bedauert diese Situation, die nicht zurBeruhigung <strong>der</strong> Situation beiträgt. Da aber die Dienststellesich weiter weigert die von uns im Interesse <strong>der</strong>vorhandenen Beschäftigten aufgeworfenen Fragen zubeantworten und das Mitbestimmungsverfahren auf dieserBasis erneut einzuleiten, halten wir es für geboten, diesenWeg fortzusetzen.Dieser kurze Rückblick auf das abgelaufene Jahr lässt einenAusblick auf 2013 erahnen. Viel Arbeit und Belastungen füralle Beschäftigten und den Sie vertretenden Personalrat.Lassen Sie uns die Aufgaben gemeinsam mit Kraft undtrotzdem o<strong>der</strong> gerade deshalb mit viel Optimismusangehen!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!