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Online-Version - Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität ...

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TOP:ThemaThemaHaustarifverträge – Geltung01.01.2012A. StäubleseitEin Jahr nach Einigung in <strong>der</strong> Tarifrunde 2011 fürdie nicht:ärztlichen Mitarbeiter undAuszubildenden am UKH sind nun auch dieredaktionellen Verständigungen zur Umsetzung desTarifergebnisses mit <strong>der</strong> Unterzeichnung durchbeide Tarifparteien abgeschlossen.Die Umstände dieses langen Zeitraumes sindvielschichtiger Art. Es soll nicht unerwähnt bleiben,dass die Ansprüche aus dem Tarifvertrag anunserem Hause in den letzten Wochen undMonaten erhebliche Verunsicherung und Gerüchteausgelöst haben. Bis hin zu <strong>der</strong> Mutmaßung, dass esnicht zur Umsetzung kommt. Es sei deshalb hiernochmals darauf hingewiesen, dass Ansprüche ausdem Tarifabschluss nicht verfallen ausgesetzt o<strong>der</strong>gar darauf verzichtet werden kann. Vielmehrerfolgen bei Verzögerungen rückwirkendeNachzahlungen je nach Anspruchsvoraussetzungen.Mit Inkrafttreten des Tarifvertrages (Geltungsbereich01.01.2012 bis 31.12.2014) sowie <strong>der</strong> darinenthaltenden Regelungen gelten somit für allenichtärztlichen Mitarbeiter.Wesentliche Eckpunkte1. Stufenweise Erhöhung <strong>der</strong> Entgelte:: ab 01.01.2012 55,00 € (Festbetrag): ab 01.03.2012 2,9 %: ab 01.01.2013 3,0 %: ab 01.07.2013 4,0 %: ab 01.01.2014 4,0 %2. Zuschlagsbestandteile nach TV:L3. Funktionszulagen für beson<strong>der</strong>e Bereiche undTätigkeiten4. Jahresson<strong>der</strong>zahlung in Höhe von 18 % desMonatstabellenentgelts5. Beschäftigungssicherung bis zur Angleichungauf das TV:L:Niveau6. 24. und 31. Dezember sind arbeitsfrei7. Regelungen zum Bereitschaftsdienst8. Tarifliche Regelungen für Auszubildende ab01.01.2012 nach TV:LDen ausführlichen Text des Tarifvertrages werdenwir nach Erhalt auf unserer Homepage im Intranetveröffentlichen und somit allen die Möglichkeitgeben, den Inhalt persönlich nachzulesen.4 Die PersonalratspostJahresson<strong>der</strong>zahlungErstmalig wird es wie<strong>der</strong> eine Jahresson<strong>der</strong>zahlunggeben, die nicht in Abhängigkeit vom Betriebsergebnisdes UKH gebunden ist. Diese Zahlung ist mit denMonatstabellenentgelt im November zur Auszahlunggekommen. Die Anspruchsgrundlage dafür ist § 10 desEntgeltstarifvertrages (ETV)Auszug ETV:UK HAL1. In § 10 wird wie folgt neu gefasst:„(1) Die Arbeitnehmer, die am 1. Dezember imArbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine fixeJahresson<strong>der</strong>zahlung. 2 Auf das gesamte Kalen<strong>der</strong>jahr bezogenbeträgt sie 18 v. H. des für den Arbeitnehmer geltendenindividuellen Monatstabellenentgelts <strong>der</strong> jeweiligenEntgeltgruppe und Stufe des Monats November des jeweiligenKalen<strong>der</strong>jahres.(2) 1Der Anspruch nach Absatz 1 vermin<strong>der</strong>t sich um einZwölftel für jeden Kalen<strong>der</strong>monat, in dem <strong>der</strong> Arbeitnehmerkeinen Anspruch auf Entgelt o<strong>der</strong> Fortzahlung des Entgelts nach§ 21 haben. 2Die Vermin<strong>der</strong>ung unterbleibt fürKalen<strong>der</strong>monate, für die Beschäftigte kein Tabellenentgelterhalten haben wegena) Beschäftigungsverboten nach § 3 Absatz 2 und §6 Absatz 1 Mutterschutzgesetz,b) Inanspruchnahme <strong>der</strong> Elternzeit nach demBundeserziehungsgeldgesetz bis zum Ende desKalen<strong>der</strong>jahres, in dem das Kind geboren ist,wenn am Tag vor Antritt <strong>der</strong> Elternzeit Anspruchauf Entgelt o<strong>der</strong> auf Zuschuss zumMutterschaftsgeld bestanden hat.3Die Vermin<strong>der</strong>ung unterbleibt ferner für Kalen<strong>der</strong>monate, indenen <strong>der</strong> Arbeitnehmer nur wegen <strong>der</strong> Höhe des zustehendenKrankengelds o<strong>der</strong> einer entsprechenden gesetzlichen Leistungein Krankengeldzuschuss nicht gezahlt worden ist. 4DieJahresson<strong>der</strong>zahlung wird mit dem Tabellenentgelt fürNovember ausgezahlt. 5 Ein Teilbetrag <strong>der</strong> Jahresson<strong>der</strong>zahlungkann zu einem früheren Zeitpunkt ausgezahlt werden.(3) Die fixe Jahresson<strong>der</strong>zahlung nach Absatz 1 wird mitdem Monatstabellenentgelt für November ausgezahlt.(4) Den Beschäftigen soll bei Erreichen einesJahresüberschusses zusätzlich zu <strong>der</strong> fixen Jahreszahlung nachden Absätzen 1 bis 3 eine variable Jahresson<strong>der</strong>zahlung auf <strong>der</strong>Grundlage einer betrieblichen Vereinbarung gewährt werden.“Im Newsletter des UKH vom 13.11.2012 wurden dieMitarbeiter und Auszubildenden über die anstehendeAuszahlung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>zahlung informiert. In diesemZusammenhang bitten wir alle Beschäftigten, ihreGehaltsabrechnungen für den Monat November 2012zu prüfen und bei Fehlern Korrekturen bei GB IIgeltend zu machen.WICHTIG: Die Zahlungen an die Auszubildendenwerden allerdings erst im Monat Dezember 2012realisiert. Auch hier gilt: genau prüfen!

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