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N i e d e r s c h r i f t - Gemeinde Tux

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<strong>Gemeinde</strong>rat 18.10.2010<br />

11) Plakatwände: Bericht des Bgm.Stv. Simon Grubauer - Beratung und Festlegung der weiteren<br />

Vorgangsweise<br />

12) Berichte des Bürgermeisters<br />

13) Anträge und Allfälliges<br />

E r l e d i g u n g :<br />

Bürgermeister Hermann Erler eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße<br />

Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.<br />

Gegen die Tagesordnung besteht kein Einwand.<br />

Zu Punkt 1)<br />

Das Protokoll der Sitzung vom 7. September 2010 wird vorgelegt<br />

Beim Tagesordnungspunkt 8) - Abrechnung der „XundinsLeben“-Sportwoche - sind die € 480,-- für<br />

die Saalmiete zu streichen, weil dieser Betrag eine Veranstaltung der Schule betrifft. Die Ausgaben<br />

betragen daher € 2.613,--.<br />

Das Protokoll wird sodann einstimmig genehmigt.<br />

Vitus Gredler nimmt an der Abstimmung nicht teil, weil er bei dieser Sitzung nicht anwesend war.<br />

Zu Punkt 2)<br />

Mit Beschluss am 1.6.2010 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Umwidmung des Gst. 1160/2 (Eigentümer<br />

Andreas Wechselberger) in Sonderfläche Hofstelle genehmigt.<br />

Das Land hat mit Schreiben vom 4.10.2010, Zl. Ve1-2-934/92-2, mitgeteilt, dass noch einige Unterlagen<br />

vorzulegen sind, bevor das aufsichtsbehördliche Genehmigungsverfahren durchgeführt werden<br />

kann u. zw.:<br />

Der Beschluss vom 1.6.2010 ist aufzuheben.<br />

Die Widmung muss den gesamten Hofverband umfassen.<br />

Das Umwidmungsverfahren ist neu durchzuführen.<br />

Das Fruchtgenussrecht ist nachzuweisen.<br />

Die zusätzliche Wohnnutzfläche ist an Hand des Bauplanes nachzuweisen.<br />

Der landwirtschaftliche Amtssachverständige hat ein ergänzendes Gutachten vorzulegen.<br />

Ing. Niederkircher hat den Auftrag bereits erhalten, ist aber bis zum 2.11.2010 auf Urlaub.<br />

Die Wohnnutzflächen im alten Haus sind noch aufzunehmen.<br />

Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig den nachstehend angeführten Entwurf<br />

einer Änderung des Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />

aufzulegen.<br />

"Es ist beabsichtigt, dem Bereich des Gst. 1160/2 (neu) und der Gste. 1159/1, .900, .897, .909,<br />

.895, .896 und .894 im Gesamtausmaß von rd. 3.799 m2 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt<br />

Dipl. Ing. Christian Kotai am 8.10.2010 erstellten Planunterlagen (GZ. F 59-2010) von derzeit Freiland<br />

in Sonderfläche für Hofstelle gem. § 44 TROG 2006 umzuwidmen ".<br />

Der (alte) Beschluss vom 1.6.2010, Punkt 3b) wird aufgehoben.<br />

Die Auflage erfolgt erst nach Vorliegen aller geforderten Unterlagen.<br />

Zu Punkt 3)

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