N i e d e r s c h r i f t - Gemeinde Tux
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<strong>Gemeinde</strong>rat 18.10.2010<br />
11) Plakatwände: Bericht des Bgm.Stv. Simon Grubauer - Beratung und Festlegung der weiteren<br />
Vorgangsweise<br />
12) Berichte des Bürgermeisters<br />
13) Anträge und Allfälliges<br />
E r l e d i g u n g :<br />
Bürgermeister Hermann Erler eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße<br />
Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.<br />
Gegen die Tagesordnung besteht kein Einwand.<br />
Zu Punkt 1)<br />
Das Protokoll der Sitzung vom 7. September 2010 wird vorgelegt<br />
Beim Tagesordnungspunkt 8) - Abrechnung der „XundinsLeben“-Sportwoche - sind die € 480,-- für<br />
die Saalmiete zu streichen, weil dieser Betrag eine Veranstaltung der Schule betrifft. Die Ausgaben<br />
betragen daher € 2.613,--.<br />
Das Protokoll wird sodann einstimmig genehmigt.<br />
Vitus Gredler nimmt an der Abstimmung nicht teil, weil er bei dieser Sitzung nicht anwesend war.<br />
Zu Punkt 2)<br />
Mit Beschluss am 1.6.2010 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Umwidmung des Gst. 1160/2 (Eigentümer<br />
Andreas Wechselberger) in Sonderfläche Hofstelle genehmigt.<br />
Das Land hat mit Schreiben vom 4.10.2010, Zl. Ve1-2-934/92-2, mitgeteilt, dass noch einige Unterlagen<br />
vorzulegen sind, bevor das aufsichtsbehördliche Genehmigungsverfahren durchgeführt werden<br />
kann u. zw.:<br />
Der Beschluss vom 1.6.2010 ist aufzuheben.<br />
Die Widmung muss den gesamten Hofverband umfassen.<br />
Das Umwidmungsverfahren ist neu durchzuführen.<br />
Das Fruchtgenussrecht ist nachzuweisen.<br />
Die zusätzliche Wohnnutzfläche ist an Hand des Bauplanes nachzuweisen.<br />
Der landwirtschaftliche Amtssachverständige hat ein ergänzendes Gutachten vorzulegen.<br />
Ing. Niederkircher hat den Auftrag bereits erhalten, ist aber bis zum 2.11.2010 auf Urlaub.<br />
Die Wohnnutzflächen im alten Haus sind noch aufzunehmen.<br />
Nach der Beratung beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig den nachstehend angeführten Entwurf<br />
einer Änderung des Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht<br />
aufzulegen.<br />
"Es ist beabsichtigt, dem Bereich des Gst. 1160/2 (neu) und der Gste. 1159/1, .900, .897, .909,<br />
.895, .896 und .894 im Gesamtausmaß von rd. 3.799 m2 KG. <strong>Tux</strong> lt. den von Raumplaner Architekt<br />
Dipl. Ing. Christian Kotai am 8.10.2010 erstellten Planunterlagen (GZ. F 59-2010) von derzeit Freiland<br />
in Sonderfläche für Hofstelle gem. § 44 TROG 2006 umzuwidmen ".<br />
Der (alte) Beschluss vom 1.6.2010, Punkt 3b) wird aufgehoben.<br />
Die Auflage erfolgt erst nach Vorliegen aller geforderten Unterlagen.<br />
Zu Punkt 3)