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Ausgabe 14/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

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<strong>Ulmen</strong> - 16 - <strong>Ausgabe</strong> <strong>14</strong>/<strong>2012</strong><br />

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR Mosel oder bei<br />

sonstigen Stellen können nicht als Widersprüche gegen die Regelungen<br />

des Nachtrages I zugelassen werden und haben keine rechtliche<br />

Wirkung.<br />

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum<br />

Anhörungstermin nicht zu erscheinen.<br />

Wer an der Wahrnehmung des Termines verhindert ist, kann sich<br />

durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte<br />

muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße<br />

Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies<br />

gilt auch für Eheleute, falls sie sich gegenseitig vertreten.<br />

Vollmachtsvordrucke können beim DLR Mosel in Bernkastel-<br />

Kues in Empfang genommen werden. Der Vollmachtgeber hat<br />

seine Unterschrift durch die Gemeindeverwaltung oder durch eine<br />

Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen. Als Geschäft,<br />

das der Durchführung der Zusammenlegung dient, ist die Beglaubigung<br />

gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.<br />

Im Auftrag<br />

gez. Norbert Jost<br />

Dienstleistungszentrum<br />

Ländlicher Raum (DLR) - Mosel -<br />

Abteilung Landentwicklung 54470 Bernkastel-Kues,<br />

Mittelmosel den 02.04.2011<br />

Beschleunigtes Görresstraße 10<br />

Zusammenlegungsverfahren Telefon: 06531/956-160<br />

Immerath Telefax: 06531/956-103<br />

Az.: 11033-HA.10.2 E-Mail: dlr-mosel@dlr.rlp.de<br />

Internet: www.dlr.rlp.de<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Ladung<br />

zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I geänderten<br />

Zusammenlegungsplanes und zum Anhörungstermin<br />

über den Inhalt des geänderten Zusammenlegungsplanes<br />

I. Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Immerath,<br />

Landkreis Vulkaneifel, wird den Beteiligten der durch Nachtrag I<br />

geänderte Zusammenlegungsplan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 des<br />

Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546),<br />

in der jeweils gültigen Fassung, bekannt gegeben.<br />

Der Zusammenlegungsplan liegt ab sofort im DLR Mosel, Görresstraße<br />

10, 54470 Bernkastel-Kues, Zimmer 3<strong>14</strong>, während der allgemeinen<br />

Dienststunden und am Donnerstag, den 03.05.<strong>2012</strong> in der<br />

Zeit von 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr im Bürgerhaus, Im Rübfeld 6, 54558<br />

Winkel zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.<br />

Flurstücksänderungen wurden bereits in der Örtlichkeit durch<br />

Grenzsteine bzw. Pfähle kenntlich gemacht und vorab den entsprechenden<br />

Eigentümern bekannt gegeben.<br />

Jeder vom Nachtrag I betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug<br />

aus dem geänderten Zusammenlegungsplan zugestellt. Der Auszug<br />

ist zum Termin mitzubringen.<br />

Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter<br />

bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter.<br />

Der Besitzübergang und die Nutzung an den von diesem Nachtrag<br />

betroffenen Grundstücken erfolgte entsprechend den Überleitungsbestimmungen<br />

vom 19.04.2010 bezogen auf das Jahr 2011, soweit<br />

nichts anderes mit den Teilnehmern vereinbart ist.<br />

Durch den Nachtrag I zum Zusammenlegungsplan werden außerdem<br />

Ergänzungen des Ausbau- und Finanzierungsplanes festgesetzt.<br />

II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag<br />

I geänderten Zusammenlegungsplanes wird hiermit gemäß §§<br />

59 Abs. 2 und 60 FlurbG Termin anberaumt auf<br />

Donnerstag, den 03. Mai <strong>2012</strong>, vormittags um 11.00 Uhr<br />

im Bürgerhaus, Im Rübfeld 6, 54558 Winkel<br />

zu dem die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit geladen werden.<br />

Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag I geänderten<br />

Zusammenlegungsplanes müssen die Beteiligten zur Vermeidung<br />

des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen<br />

oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem<br />

03.05.<strong>2012</strong> schriftlich oder zur Niederschrift beim DLR Mosel in<br />

Bernkastel-Kues erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten<br />

Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.<br />

Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen<br />

Frist beim DLR Mosel in Bernkastel-Kues eingegangen sein. Hierauf<br />

wird besonders hingewiesen.<br />

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR Mosel oder bei<br />

sonstigen Stellen können nicht als Widersprüche gegen die Regelungen<br />

des Nachtrages I zugelassen werden und haben keine rechtliche<br />

Wirkung.<br />

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum<br />

Anhörungstermin nicht zu erscheinen.<br />

Wer an der Wahrnehmung des Termines verhindert ist, kann sich<br />

durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte<br />

muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße<br />

Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies<br />

gilt auch für Eheleute, falls sie sich gegenseitig vertreten.<br />

Vollmachtsvordrucke können beim DLR Mosel in Bernkastel-<br />

Kues in Empfang genommen werden. Der Vollmachtgeber hat<br />

seine Unterschrift durch die Gemeindeverwaltung oder durch eine<br />

Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen. Als Geschäft,<br />

das der Durchführung der Zusammenlegung dient, ist die Beglaubigung<br />

gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.<br />

Im Auftrag<br />

gez. Norbert Jost<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Gründungsinitiative Rheinland-Pfalz<br />

Beratungstage für freiberufliche Gründungen<br />

Ein neues Beratungsangebot gibt Gründerinnen und Gründern, die<br />

sich in einem Freien Beruf selbständig machen wollen, Gelegenheit<br />

zu einem kostenlosen und ausführlichen Beratungsgespräch. Es<br />

richtet sich sowohl an Gründungswillige, die dabei sind, ihre Gründungsidee<br />

zu präzisieren als auch an diejenigen, die schon konkrete<br />

Fragen zur Umsetzung ihrer Pläne haben.<br />

Dieses Angebot wird vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz,<br />

Energie und Landesplanung finanziell gefördert und vom Landesverband<br />

der Freien Berufe Rheinland-Pfalz sowie den Industrieund<br />

Handelskammern und den Handwerkskammern unterstützt.<br />

Die Beratungstage dauern jeweils von 9.00 bis 17.30 Uhr, die einzelne<br />

Beratung etwa eine Stunde. Wer diese Gelegenheit zur<br />

Beratung nutzen möchte, kann sich am Institut für Freie Berufe<br />

anmelden (Telefon 0911 / 23 565 28), um einen konkreten Termin<br />

zu vereinbaren.<br />

Termine der Beratungstage für Gründungen in Freien Berufen:<br />

Wann Wo Adresse<br />

19.04. Mainz Landesverband der Freien Berufe in<br />

den Räumen der Steuerberaterkammer<br />

Rheinland-Pfalz, Hölderlinstraße 1<br />

22.04. Ludwigshafen im Starterzentrum der IHK Pfalz<br />

Ludwigsplatz 2-4<br />

28. 06. Koblenz in der IHK Koblenz, Schlossstraße 2<br />

24.07. Mainz im Landesverband der Freien Berufe,<br />

Steingasse 3 -9<br />

30.08. Trier in der IHK Trier, HerzogenbuscherStr. 12<br />

18.09. Ludwigshafen im Starterzentrum der IHK Pfalz<br />

Ludwigsplatz 2-4<br />

25.10. Mainz im Landesverband der Freien Berufe,<br />

Steingasse 3 - 9<br />

23.11. Koblenz in der IHK Koblenz, Schlossstraße 2<br />

05.12. Trier in der IHK Trier, HerzogenbuscherStr. 12<br />

Anmeldung: beim Institut für Freie Berufe, Telefon 0911 / 23 565 -28<br />

Caritas Werkstätten<br />

präsentierten sich erfolgreich auf<br />

der Werkstätten:Messe in Nürnberg<br />

Fachmesse der BAG:WfbM lockte über 18.500 Besucher<br />

Die Werkstätten:Messe in Nürnberg, eine der wichtigsten Plattformen<br />

der Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland, ist<br />

weiterhin auf Erfolgskurs. Auch in <strong>2012</strong> hat sie ein Rekordergebnis<br />

von über 18.500 Besuchern erreicht. Die Caritas Werkstätten, eine<br />

Einrichtung der St. Raphael Caritas Alten- und Behindertenhilfe<br />

GmbH, waren in diesem Jahr gleich zwei Mal auf der Messe vertreten:<br />

Mit ihrem Aushängeschild „Radicula Kräuter & Kreatives“ präsentierten<br />

sich die Caritas Werkstätten St. Elisabeth aus Sinzig. Radicula<br />

spezialisiert sich seit 2008 auf den Anbau und die Vermarktung<br />

von bekannten und weniger bekannten Topfkräutern und Gemüsesorten.<br />

Rund drei Jahre nach der Eröffnung finden mittlerweile weit<br />

über <strong>14</strong>0 verschiedene Kräutersorten und Gemüsepflanzen ihren<br />

Platz im Gewächshaus und wollen professionell gehegt und gepflegt

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