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Ärzteblatt Sachsen 06/2004 - Sächsische Landesärztekammer

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6. Zusammenarbeit mit den örtlichen und kommunalen<br />

Vertretungen zu Gesundheitsfragen<br />

Die Zusammenarbeit mit den örtlichen und kommunalen Vertretungen,<br />

insbesondere mit den zuständigen Amtsärzten, gestaltete<br />

sich bei einigen Kreisärztekammern kooperativ, so bei der Organisation<br />

von gemeinsamen gesundheitspolitischen Veranstaltungen.<br />

Besonders im Raum Torgau-Oschatz gibt es unter Beteiligung<br />

der kommunalen Einrichtungen und des Öffentlichen<br />

Gesundheitsdienstes eine enge Zusammenarbeit bei der Entwicklung<br />

von Konzepten gegen den dort bestehenden Ärztemangel.<br />

Andere Kreisärztekammern schätzten die Zusammenarbeit jedoch<br />

als ungenügend ein. Es wird aber deutlich, dass eine konstruktive<br />

Zusammenarbeit dann sinnvoll erscheint, wenn es um<br />

die Lösung regionaler Probleme der Ärzteschaft geht. Aus diesem<br />

Grund ist eine gute Kooperation der Kreisärztekammern<br />

mit den örtlichen und kommunalen Vertretern anzustreben.<br />

7. Ausbildung von Arzthelferinnen<br />

Trotz der bestehenden schwierigen wirtschaftlichen Situation in<br />

den Arztpraxen bilden viele Ärzte weiterhin Arzthelferinnen<br />

aus. Die eingehenden Anträge wurden von den Kreisärztekammern<br />

geprüft und weitergeleitet. Die Ausbildung der Arzthelferinnen<br />

wurde vom Referat Arzthelferinnenwesen in der Hauptgeschäftsstelle<br />

begleitend gefördert und zum Teil im direkten<br />

Kontakt unterstützt. Größere Probleme bei der Ausbildung von<br />

Arzthelferinnen wurden an die <strong>Sächsische</strong> <strong>Landesärztekammer</strong><br />

weitergeleitet oder waren den Kreisärztekammern nicht bekannt.<br />

In Einzelfällen bedurfte es klärender Gespräche zwischen der<br />

<strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong> und der Auszubildenden. Als<br />

weiterhin problematisch werden die teils ungenügenden schulischen<br />

Eingangsvoraussetzungen der zukünftigen Arzthelferinnen<br />

eingeschätzt. Hierbei handelt es sich aber um ein bundesweites<br />

Problem.<br />

8. Soziale Problemfälle der Ärzteschaft<br />

2003 sind in den Kreisärztekammern nur einzelne soziale<br />

Problemfälle der Ärzteschaft bekannt geworden. Es wurde Unterstützung<br />

gegeben, wo dies möglich war. Die meisten Kreisärztekammern<br />

bemerken außerdem eine anhaltend schwierige<br />

finanzielle Situation der niedergelassenen Ärzte aufgrund der<br />

Entwicklungen in der Gesundheitspolitik. Betroffene Ärzte beklagten<br />

Existenzsorgen, verursacht durch die ungerechte Honorierung<br />

der ärztlichen Leistungen und den Punktwertverfall.<br />

9. Finanzen, Verwendung der Rücklaufgelder, Kammerbeitrag<br />

Die Vorsitzenden der Kreisärztekammern bestätigten eine ausgeglichene<br />

Finanzsituation und ausreichende finanzielle Mittel<br />

für ihre Tätigkeit aus den Beitragsrückflussgeldern. Die Rücklaufgelder<br />

wurden außerdem in den Kreisärztekammern vor allem<br />

für die Finanzierung von Mitgliederversammlungen und<br />

Fortbildungsveranstaltungen und für Veranstaltungen mit den<br />

ärztlichen Senioren eingesetzt. Weitere Finanzierungszwecke<br />

waren die Unterstützung von Ärzten im Praktikum (AiP), Blumen<br />

und Präsente zu „runden“ Geburtstagen der Mitglieder,<br />

Aufwendungen für den Bürobetrieb (Raummiete, Büromaterial<br />

und Porto) und Unterstützung der Ärztebälle. Die Kreisärztekammern<br />

legten Rechenschaft über die ordnungsgemäße Verwendung<br />

der Finanzmittel in den jeweiligen Mitgliederversammlungen<br />

ab.<br />

10. Verschiedene Probleme<br />

Das Problem von Ärzten, vor allem Allgemeinmedizinern, Kollegen<br />

für die spätere Praxisübernahme zu finden, hat sich im<br />

Vergleich zum Vorjahr noch verstärkt. Fast alle Kreisärztekammern<br />

haben darauf aufmerksam gemacht. Die Problematik bezüglich<br />

der nicht mehr zu besetzenden allgemeinmedizinischen<br />

und auch fachärztlichen Praxen nach Übergang der niedergelassenen<br />

Kollegen in den Ruhestand und die Entwicklung der Zahlen<br />

und der Altersstruktur bei den Ärzten wird als bedrohlich<br />

angesehen. Ein Versorgungsnotstand ist nach Auffassung der<br />

meisten Kreisärztekammern vorgezeichnet.<br />

Die anstehende Gesundheitsreform war ebenfalls ein häufiges<br />

Thema in den einzelnen Kreisärztekammern. Dabei ging es um<br />

die Sicherung der ärztlichen Berufsfreiheit, die Bewahrung der<br />

vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung und um wirtschaftliche<br />

Probleme. Eine wirksame Einflussnahme auf die Bundespolitik<br />

wird von den meisten Kämmerern als nicht gegeben<br />

eingeschätzt. Diese Aufgabe muss die <strong>Sächsische</strong> <strong>Landesärztekammer</strong><br />

wahrnehmen.<br />

5<br />

Ausschüsse<br />

5.1<br />

Satzungen<br />

(Prof. Dr. Wolfgang Sauermann, Dresden, Vorsitzender)<br />

1. Novellierung der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer<br />

für den 1<strong>06</strong>. Deutschen Ärztetag<br />

Einen breiten Raum nahm in den vorbereitenden Diskussionen<br />

die Fortentwicklung des § 32 ff. ein, die sich inhaltlich mit den<br />

berufsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit<br />

von Ärzten und der Industrie beschäftigen und diese<br />

regeln.<br />

Es zeichnete sich der berufspolitische Entscheidungswille der<br />

Ärzteschaft klar ab, dass das Berufsrecht die Unterstützungsmöglichkeiten<br />

der Fortbildung, aber auch der Forschung durch<br />

die Industrie nicht soweit eingrenzen sollte, dass eine angemessene<br />

Förderung von ärztlichen Kollegen im angestellten wie<br />

auch im niedergelassenen Bereich stark behindert oder gar<br />

unmöglich würden.<br />

Die Diskussionen bewegten sich in einem Bereich, der zwischen<br />

berufsrechtlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten<br />

auf der einen Seite sowie strafrechtlichen Einschränkungen auf<br />

der anderen Seite besteht. Weiter war zu diskutieren, wer die<br />

Verantwortung für die Bewertung der angemessenen Höhe der<br />

Unterstützung durch die Industrie auf der einen Seite und die<br />

Neutralität des Veranstaltungsinhaltes zu tragen hat.<br />

Im Ergebnis dieser Vordiskussionen hat die aktuelle (Muster-)Berufsordnung<br />

die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen,<br />

dass sowohl angestellte wie auch niedergelassene<br />

Ärzte jetzt eigenverantwortlich und berufsrechtskonform über<br />

ihre Teilnahme in Hinblick auf angemessene finanzielle Unterstützung<br />

und Transparenz der Fortbildung hinsichtlich industriespezifischer<br />

Inhalte entscheiden können. Jedem Arzt muss<br />

bei seiner Entscheidung aber vor Augen bleiben, dass strafrechtliche<br />

Verantwortung durch das Berufsrecht nicht abgedeckt<br />

wird, wenn zum Beispiel der Anschein der Beeinflussung von<br />

<strong>Ärzteblatt</strong> <strong>Sachsen</strong> 6/<strong>2004</strong> 243

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