Ärzteblatt Sachsen 06/2004 - Sächsische Landesärztekammer
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6. Zusammenarbeit mit den örtlichen und kommunalen<br />
Vertretungen zu Gesundheitsfragen<br />
Die Zusammenarbeit mit den örtlichen und kommunalen Vertretungen,<br />
insbesondere mit den zuständigen Amtsärzten, gestaltete<br />
sich bei einigen Kreisärztekammern kooperativ, so bei der Organisation<br />
von gemeinsamen gesundheitspolitischen Veranstaltungen.<br />
Besonders im Raum Torgau-Oschatz gibt es unter Beteiligung<br />
der kommunalen Einrichtungen und des Öffentlichen<br />
Gesundheitsdienstes eine enge Zusammenarbeit bei der Entwicklung<br />
von Konzepten gegen den dort bestehenden Ärztemangel.<br />
Andere Kreisärztekammern schätzten die Zusammenarbeit jedoch<br />
als ungenügend ein. Es wird aber deutlich, dass eine konstruktive<br />
Zusammenarbeit dann sinnvoll erscheint, wenn es um<br />
die Lösung regionaler Probleme der Ärzteschaft geht. Aus diesem<br />
Grund ist eine gute Kooperation der Kreisärztekammern<br />
mit den örtlichen und kommunalen Vertretern anzustreben.<br />
7. Ausbildung von Arzthelferinnen<br />
Trotz der bestehenden schwierigen wirtschaftlichen Situation in<br />
den Arztpraxen bilden viele Ärzte weiterhin Arzthelferinnen<br />
aus. Die eingehenden Anträge wurden von den Kreisärztekammern<br />
geprüft und weitergeleitet. Die Ausbildung der Arzthelferinnen<br />
wurde vom Referat Arzthelferinnenwesen in der Hauptgeschäftsstelle<br />
begleitend gefördert und zum Teil im direkten<br />
Kontakt unterstützt. Größere Probleme bei der Ausbildung von<br />
Arzthelferinnen wurden an die <strong>Sächsische</strong> <strong>Landesärztekammer</strong><br />
weitergeleitet oder waren den Kreisärztekammern nicht bekannt.<br />
In Einzelfällen bedurfte es klärender Gespräche zwischen der<br />
<strong>Sächsische</strong>n <strong>Landesärztekammer</strong> und der Auszubildenden. Als<br />
weiterhin problematisch werden die teils ungenügenden schulischen<br />
Eingangsvoraussetzungen der zukünftigen Arzthelferinnen<br />
eingeschätzt. Hierbei handelt es sich aber um ein bundesweites<br />
Problem.<br />
8. Soziale Problemfälle der Ärzteschaft<br />
2003 sind in den Kreisärztekammern nur einzelne soziale<br />
Problemfälle der Ärzteschaft bekannt geworden. Es wurde Unterstützung<br />
gegeben, wo dies möglich war. Die meisten Kreisärztekammern<br />
bemerken außerdem eine anhaltend schwierige<br />
finanzielle Situation der niedergelassenen Ärzte aufgrund der<br />
Entwicklungen in der Gesundheitspolitik. Betroffene Ärzte beklagten<br />
Existenzsorgen, verursacht durch die ungerechte Honorierung<br />
der ärztlichen Leistungen und den Punktwertverfall.<br />
9. Finanzen, Verwendung der Rücklaufgelder, Kammerbeitrag<br />
Die Vorsitzenden der Kreisärztekammern bestätigten eine ausgeglichene<br />
Finanzsituation und ausreichende finanzielle Mittel<br />
für ihre Tätigkeit aus den Beitragsrückflussgeldern. Die Rücklaufgelder<br />
wurden außerdem in den Kreisärztekammern vor allem<br />
für die Finanzierung von Mitgliederversammlungen und<br />
Fortbildungsveranstaltungen und für Veranstaltungen mit den<br />
ärztlichen Senioren eingesetzt. Weitere Finanzierungszwecke<br />
waren die Unterstützung von Ärzten im Praktikum (AiP), Blumen<br />
und Präsente zu „runden“ Geburtstagen der Mitglieder,<br />
Aufwendungen für den Bürobetrieb (Raummiete, Büromaterial<br />
und Porto) und Unterstützung der Ärztebälle. Die Kreisärztekammern<br />
legten Rechenschaft über die ordnungsgemäße Verwendung<br />
der Finanzmittel in den jeweiligen Mitgliederversammlungen<br />
ab.<br />
10. Verschiedene Probleme<br />
Das Problem von Ärzten, vor allem Allgemeinmedizinern, Kollegen<br />
für die spätere Praxisübernahme zu finden, hat sich im<br />
Vergleich zum Vorjahr noch verstärkt. Fast alle Kreisärztekammern<br />
haben darauf aufmerksam gemacht. Die Problematik bezüglich<br />
der nicht mehr zu besetzenden allgemeinmedizinischen<br />
und auch fachärztlichen Praxen nach Übergang der niedergelassenen<br />
Kollegen in den Ruhestand und die Entwicklung der Zahlen<br />
und der Altersstruktur bei den Ärzten wird als bedrohlich<br />
angesehen. Ein Versorgungsnotstand ist nach Auffassung der<br />
meisten Kreisärztekammern vorgezeichnet.<br />
Die anstehende Gesundheitsreform war ebenfalls ein häufiges<br />
Thema in den einzelnen Kreisärztekammern. Dabei ging es um<br />
die Sicherung der ärztlichen Berufsfreiheit, die Bewahrung der<br />
vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung und um wirtschaftliche<br />
Probleme. Eine wirksame Einflussnahme auf die Bundespolitik<br />
wird von den meisten Kämmerern als nicht gegeben<br />
eingeschätzt. Diese Aufgabe muss die <strong>Sächsische</strong> <strong>Landesärztekammer</strong><br />
wahrnehmen.<br />
5<br />
Ausschüsse<br />
5.1<br />
Satzungen<br />
(Prof. Dr. Wolfgang Sauermann, Dresden, Vorsitzender)<br />
1. Novellierung der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer<br />
für den 1<strong>06</strong>. Deutschen Ärztetag<br />
Einen breiten Raum nahm in den vorbereitenden Diskussionen<br />
die Fortentwicklung des § 32 ff. ein, die sich inhaltlich mit den<br />
berufsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit<br />
von Ärzten und der Industrie beschäftigen und diese<br />
regeln.<br />
Es zeichnete sich der berufspolitische Entscheidungswille der<br />
Ärzteschaft klar ab, dass das Berufsrecht die Unterstützungsmöglichkeiten<br />
der Fortbildung, aber auch der Forschung durch<br />
die Industrie nicht soweit eingrenzen sollte, dass eine angemessene<br />
Förderung von ärztlichen Kollegen im angestellten wie<br />
auch im niedergelassenen Bereich stark behindert oder gar<br />
unmöglich würden.<br />
Die Diskussionen bewegten sich in einem Bereich, der zwischen<br />
berufsrechtlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten<br />
auf der einen Seite sowie strafrechtlichen Einschränkungen auf<br />
der anderen Seite besteht. Weiter war zu diskutieren, wer die<br />
Verantwortung für die Bewertung der angemessenen Höhe der<br />
Unterstützung durch die Industrie auf der einen Seite und die<br />
Neutralität des Veranstaltungsinhaltes zu tragen hat.<br />
Im Ergebnis dieser Vordiskussionen hat die aktuelle (Muster-)Berufsordnung<br />
die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen,<br />
dass sowohl angestellte wie auch niedergelassene<br />
Ärzte jetzt eigenverantwortlich und berufsrechtskonform über<br />
ihre Teilnahme in Hinblick auf angemessene finanzielle Unterstützung<br />
und Transparenz der Fortbildung hinsichtlich industriespezifischer<br />
Inhalte entscheiden können. Jedem Arzt muss<br />
bei seiner Entscheidung aber vor Augen bleiben, dass strafrechtliche<br />
Verantwortung durch das Berufsrecht nicht abgedeckt<br />
wird, wenn zum Beispiel der Anschein der Beeinflussung von<br />
<strong>Ärzteblatt</strong> <strong>Sachsen</strong> 6/<strong>2004</strong> 243