Ratgeber Bauen und Sanieren
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Nicht alle Bauvorhaben brauchen eine Genehmigung<br />
Was ist zu beachten?<br />
Aufgr<strong>und</strong> von Verwaltungsvereinfachung <strong>und</strong> Abbau staatlicher<br />
Reglementierung benötigen viele Bauvorhaben keine<br />
Genehmigung mehr. Um welche Vorhaben es sich dabei im<br />
Einzelnen handelt, ist der Anlage 2 zur Hessischen Bauordnung<br />
(HBO) zu entnehmen. Dies betrifft z.B.:<br />
• Wintergärten bis 30 qm Brutto-Gr<strong>und</strong>fläche bei Gebäuden<br />
der Gebäudeklasse 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von<br />
3 m zur Nachbargrenze,<br />
• Dachaufbauten einschließlich Dachgauben auf bestehenden<br />
Gebäuden,<br />
• Vorbauten ohne Aufenthaltsräume bis 40 cbm Rauminhalt,<br />
• Hauseingangsüberdachungen,<br />
• Anstrich, Verputz, Dämmputz, Wärmedämmverb<strong>und</strong>systeme<br />
oder Dacheindeckungen einschließlich der Dämmung,<br />
Austausch von Fenstern, Fenstertüren oder Außentüren.<br />
Trotz Genehmigungsfreiheit darf jedoch nicht einfach mit<br />
dem Bau begonnen werden. Fast immer sind Bedingungen<br />
<strong>und</strong> Voraussetzungen vor Baubeginn zu beachten. Die wichtigsten<br />
Hinweise sind:<br />
• Fast immer ist eine schriftliche Anzeige (Formblatt) bei<br />
der Gemeinde erforderlich.<br />
Vermeiden Sie bitte im eigenen Interesse Schwarzbauten.<br />
Dies lohnt sich in den seltensten Fällen <strong>und</strong> kann für Sie persönlich<br />
unter Umständen schlimme Folgen haben. So sehen<br />
z.B. die Versicherungsbedingungen der meisten Gebäudeversicherungen<br />
vor, dass bei illegalen baulichen Maßnah-<br />
Baugenehmigungsfreie Vorhaben<br />
• Häufig ist die Beteiligung eines Bauvorlageberechtigten<br />
bzw. Nachweisberechtigten oder die Beteiligung von<br />
Fachfirmen erforderlich (Näheres regeln die Freistellungsvorbehalte<br />
der Anlage 2 der HBO).<br />
• Die Baugenehmigungsfreiheit entbindet nicht von<br />
der Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche<br />
Vorschriften gestellt werden, dies betrifft<br />
z.B. nachbarschützende Vorschriften der HBO (z.B.<br />
Grenzabstand mindestens 3 m).<br />
• Betrifft Ihr Bauvorhaben ein Kulturdenkmal oder liegt es<br />
innerhalb einer denkmalrechtlichen Gesamtanlage, ist<br />
eine denkmalrechtliche Genehmigung beim Kreisbauamt<br />
einzuholen.<br />
• Soll von Gestaltungssatzungen sowie von Vorschriften<br />
der HBO abgewichen werden, so ist beim Kreisbauamt<br />
ein Antrag auf „isolierte“ Abweichung (Formblatt) zu stellen.<br />
• Wird das Vorhaben nach Einreichung der Vorlagen bei<br />
der Gemeinde geändert, sind die Vorlagen erneut einzureichen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Vielzahl einzuhaltender Rahmenbedingungen<br />
wird empfohlen, bevor Sie sich<br />
entschließen, eine bauaufsichtlich genehmigungsfreie<br />
Maßnahme durchzuführen, sich von<br />
einem Baufachmann bzw. von den Fachleuten<br />
im Kreisbauamt beraten zu lassen.<br />
Schwarzbauen hat schlimme Folgen!<br />
men die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen muss.<br />
Ganz arg wird es, wenn Personen zu Schaden kommen. Um<br />
persönlich auf Nummer sicher zu gehen, bemühen Sie sich<br />
im Falle eines Schwarzbaus um eine nachträgliche Baugenehmigung.<br />
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