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Ratgeber Bauen und Sanieren

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Nicht alle Bauvorhaben brauchen eine Genehmigung<br />

Was ist zu beachten?<br />

Aufgr<strong>und</strong> von Verwaltungsvereinfachung <strong>und</strong> Abbau staatlicher<br />

Reglementierung benötigen viele Bauvorhaben keine<br />

Genehmigung mehr. Um welche Vorhaben es sich dabei im<br />

Einzelnen handelt, ist der Anlage 2 zur Hessischen Bauordnung<br />

(HBO) zu entnehmen. Dies betrifft z.B.:<br />

• Wintergärten bis 30 qm Brutto-Gr<strong>und</strong>fläche bei Gebäuden<br />

der Gebäudeklasse 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von<br />

3 m zur Nachbargrenze,<br />

• Dachaufbauten einschließlich Dachgauben auf bestehenden<br />

Gebäuden,<br />

• Vorbauten ohne Aufenthaltsräume bis 40 cbm Rauminhalt,<br />

• Hauseingangsüberdachungen,<br />

• Anstrich, Verputz, Dämmputz, Wärmedämmverb<strong>und</strong>systeme<br />

oder Dacheindeckungen einschließlich der Dämmung,<br />

Austausch von Fenstern, Fenstertüren oder Außentüren.<br />

Trotz Genehmigungsfreiheit darf jedoch nicht einfach mit<br />

dem Bau begonnen werden. Fast immer sind Bedingungen<br />

<strong>und</strong> Voraussetzungen vor Baubeginn zu beachten. Die wichtigsten<br />

Hinweise sind:<br />

• Fast immer ist eine schriftliche Anzeige (Formblatt) bei<br />

der Gemeinde erforderlich.<br />

Vermeiden Sie bitte im eigenen Interesse Schwarzbauten.<br />

Dies lohnt sich in den seltensten Fällen <strong>und</strong> kann für Sie persönlich<br />

unter Umständen schlimme Folgen haben. So sehen<br />

z.B. die Versicherungsbedingungen der meisten Gebäudeversicherungen<br />

vor, dass bei illegalen baulichen Maßnah-<br />

Baugenehmigungsfreie Vorhaben<br />

• Häufig ist die Beteiligung eines Bauvorlageberechtigten<br />

bzw. Nachweisberechtigten oder die Beteiligung von<br />

Fachfirmen erforderlich (Näheres regeln die Freistellungsvorbehalte<br />

der Anlage 2 der HBO).<br />

• Die Baugenehmigungsfreiheit entbindet nicht von<br />

der Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche<br />

Vorschriften gestellt werden, dies betrifft<br />

z.B. nachbarschützende Vorschriften der HBO (z.B.<br />

Grenzabstand mindestens 3 m).<br />

• Betrifft Ihr Bauvorhaben ein Kulturdenkmal oder liegt es<br />

innerhalb einer denkmalrechtlichen Gesamtanlage, ist<br />

eine denkmalrechtliche Genehmigung beim Kreisbauamt<br />

einzuholen.<br />

• Soll von Gestaltungssatzungen sowie von Vorschriften<br />

der HBO abgewichen werden, so ist beim Kreisbauamt<br />

ein Antrag auf „isolierte“ Abweichung (Formblatt) zu stellen.<br />

• Wird das Vorhaben nach Einreichung der Vorlagen bei<br />

der Gemeinde geändert, sind die Vorlagen erneut einzureichen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Vielzahl einzuhaltender Rahmenbedingungen<br />

wird empfohlen, bevor Sie sich<br />

entschließen, eine bauaufsichtlich genehmigungsfreie<br />

Maßnahme durchzuführen, sich von<br />

einem Baufachmann bzw. von den Fachleuten<br />

im Kreisbauamt beraten zu lassen.<br />

Schwarzbauen hat schlimme Folgen!<br />

men die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen muss.<br />

Ganz arg wird es, wenn Personen zu Schaden kommen. Um<br />

persönlich auf Nummer sicher zu gehen, bemühen Sie sich<br />

im Falle eines Schwarzbaus um eine nachträgliche Baugenehmigung.<br />

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