03.12.2012 Aufrufe

Ratgeber Bauen und Sanieren

Ratgeber Bauen und Sanieren

Ratgeber Bauen und Sanieren

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Energieeinsparverordnung<br />

Wichtige Anforderungsgrößen bei dem Nachweisverfahren<br />

der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind der Endenergie-<br />

<strong>und</strong> der Primärenergiebedarf. Den Hausbesitzer interessiert<br />

der tatsächliche Energieverbrauch seiner Immobilie in Kilowatt<br />

pro Quadratmeter <strong>und</strong> Jahr.<br />

Dieser Endenergiebedarf stellt eine Kennzeichnung für die<br />

energetische Qualität des Gebäudes mit deren Anlagentechnik<br />

dar. Der Primärenergiebedarf berücksichtigt noch zusätz-<br />

Energieausweis<br />

Die Energiepass-Pflicht regelt, dass bei jedem Nutzerwechsel<br />

einer Wohnung oder eines Gebäudes ein Zertifikat über<br />

den Energiebedarf vorgelegt werden muss. Neben einer objektiven<br />

Verbraucherinformation ermöglicht der Energiepass<br />

den Vergleich des Energiebedarfs verschiedener Objekte.<br />

Kernstück des 10 Jahre gültigen Energiepasses ist der Ener-<br />

24<br />

lich die Energiequelle <strong>und</strong> die Verluste, die bei der Erzeugung<br />

<strong>und</strong> dem Transport eines Energieträgers entstehen. Mit der<br />

EnEV 2009 wurde das Anforderungsniveau an Neubau <strong>und</strong><br />

Bestände in einem ersten Schritt verschärft. Ziel ist es, den<br />

Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser, Lüftung <strong>und</strong><br />

Kühlung im Gebäudebereich um r<strong>und</strong> 30 % zu senken. In<br />

einem weiteren Schritt sollen die energetischen Anforderungen<br />

nochmals verschärft werden. Neubauten sollen ab 2020<br />

„Niedrigstenergiegebäude“ sein.<br />

giekennwert, der in Kilowattst<strong>und</strong>en pro Quadratmeter <strong>und</strong><br />

Jahr angegeben wird.<br />

Mittlerweile ist auch für Nichtwohngebäude der Nachweis<br />

eines Energieausweises vorgeschrieben. Ausnahmeregelungen<br />

existieren für Zwangsversteigerungen <strong>und</strong> denkmalgeschützte<br />

Häuser.<br />

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten.<br />

Bedarfsnachweis<br />

Der ausführliche Bedarfsausweis basiert auf einer umfangreichen<br />

technischen Analyse des Gebäudes (unabhängig<br />

vom individuellen Heizverhalten).<br />

Verbrauchsnachweis<br />

Gr<strong>und</strong>lage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen<br />

die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen<br />

drei Jahren (abhängig vom individuellen Heizverhalten).<br />

Beide Energieausweisvarianten enthalten Empfehlungen für<br />

Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie den Energieverbrauch<br />

im Gebäude senken können.<br />

• www.dena.de (Deutsche Energie-Agentur GmbH)<br />

Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen<br />

Energieausweises <strong>und</strong> auf die Beratungsleistung<br />

des Ausstellers achten (z.B.<br />

Vor-Ort-Begehung).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!