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BtG-Magazin - GeBeN - Gesetzliche ehrenamtliche BetreuerInnen in ...

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4 <strong>BtG</strong>-<strong>Magaz<strong>in</strong></strong> · Nr. 27 · Juni 2008Ihre FrageFrau M. ist Betreuer<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>e ältere Dame, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Pflegeheim umgezogenist. Sie verliert im Rahmen der Wohnungsauflösung e<strong>in</strong>enSchlüssel, der dem Vermieter zu übergeben wäre. Dieser besteht daraufdas Schloss auszutauschen und die dadurch entstehenden Kostenmuss die Betreute, als ehemalige Mieter<strong>in</strong> begleichen. Sie hat jedoche<strong>in</strong>en Schadensersatzanspruch gegen die Betreuer<strong>in</strong>, die den Schlüsselverloren hat. Welchen Versicherungsschutz gibt es für die Betreuer<strong>in</strong> <strong>in</strong>diesem Schadensfall <strong>in</strong>nerhalb ihrer Amtsführung?E<strong>in</strong> anderes Beispiel: Herr G. stolpert auf dem Weg zu se<strong>in</strong>em Betreutenan e<strong>in</strong>er Treppenstufe und zieht sich e<strong>in</strong>e dauerhafte, unfallbed<strong>in</strong>gteSchädigung am Daumen zu. Ist dieser Wegeunfall versichert?it Ihren gesetzlichen Aufgaben alsM <strong>ehrenamtliche</strong> Betreuer<strong>in</strong> und<strong>ehrenamtliche</strong> Betreuer übernehmenSie auch e<strong>in</strong>e Vielzahl von Pflichten, <strong>in</strong>deren Rahmen es trotz größter SorgfaltIhrerseits zu Schäden anderen gegenüberkommen kann. Auch Sie selberkönnen auf den Wegen zu Ihrem E<strong>in</strong>satzund bei Ihrem E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>en Unfall erleiden.Der Freistaat Bayern hat deshalbfür Betreuer/<strong>in</strong>nen Sammelhaftpflicht–und Unfallversicherungsverträge abgeschlossen.HaftpflichtversicherungIn der allgeme<strong>in</strong>en bayerischen Ehrenamtsversicherung,<strong>in</strong> der alle ehrenamtlichTätigen im Freistaat Bayern versicherts<strong>in</strong>d, besteht über die VersicherungskammerBayern der Versicherungsschutzfür Personen und Sachschäden.Für Vermögensschäden bestehte<strong>in</strong>e Sammelhaftpflichtversicherungmit der Victoria Versicherung AG.Die Kundenbetreuung wird dabei vonder Sanitas GmbH wahrgenommen.Ab Ihrer Bestellung als Betreuer/<strong>in</strong> s<strong>in</strong>dSie <strong>in</strong> den Sammelverträgen automatischmit versichert. E<strong>in</strong>e separate Anmeldungist nicht erforderlich. Für Sieentstehen auch ke<strong>in</strong>e Kosten. Der Versicherungsschutzumfasst dabei die Befriedigungbegründeter und die Abwehrunbegründeter Schadenersatzansprüche,die Ihnen gegenüber aus Ihrer Tätigkeitals Betreuer geltend gemachtwerden. Die Versicherungen deckensomit Schäden, die der Betreuer demBetreuten zufügt oder die dem Betreuerdadurch entstehen, dass er gegenübere<strong>in</strong>em Dritten zum Ersatz e<strong>in</strong>es Schadensverpflichtet ist, der durch die Führungder Betreuung verursacht wurde.Die Deckungssummen betragen derzeit2.000.000,-- Euro für Personen und/oder Sachschäden und 100.000,-- Eurofür Vermögensschäden. E<strong>in</strong>e Selbstbeteiligungwird dabei von Ihnen nichtverlangt.In den allgeme<strong>in</strong>en Versicherungsbed<strong>in</strong>gungenist festgehalten, dass ke<strong>in</strong> Versicherungsschutzbesteht bei• vorsätzlich herbeigeführten Schäden(wissentliche Pflichtverletzung)• Schäden, die durch den Gebrauche<strong>in</strong>es Kraftfahrzeuges verursachtwerden• Schäden, die Ihnen selbst entstehen(evtl. Unfallversicherung zuständig)• Schäden aus e<strong>in</strong>er kaufmännischenKalkulation, Spekulation oder Organisationstätigkeit• und Schäden die darauf beruhen,dass Versicherungsleistungen nichtoder unzureichend wahrgenommenwerden (Es ist daher stets wichtigden Haftpflichtversicherungsschutzdes Betreuten zu überprüfen).Bezieht sich die Tätigkeit des <strong>ehrenamtliche</strong>nBetreuers aber auf gesetzlicheSozialversicherungsverhältnisse (z.B.Rentenversicherung, Krankenversicherung)besteht e<strong>in</strong> Versicherungsschutzebenso wie für den Fall, dass der Abschlusse<strong>in</strong>er privaten Krankheitskostenvollversicherungversäumt wurde,obwohl ke<strong>in</strong>e Versicherbarkeit <strong>in</strong> dergesetzlichen Krankenversicherung möglichwar.Wie geht man im Schadensfallevor?Sollte Ihr Betreuter oder e<strong>in</strong> Dritter Siewegen der Führung der Betreuung aufSchadensersatz <strong>in</strong> Anspruch nehmen,müssen Sie dies, um den Versicherungsschutznicht zu gefährden, b<strong>in</strong>nene<strong>in</strong>er Woche im Falle e<strong>in</strong>es Personenund/oder Sachschadens der VersicherungskammerBayern, Maximilianstraße53, 80530 München, oder im Falle e<strong>in</strong>esVermögensschadens an Sanitas Versicherungs-und Wirtschaftsdienst GmbH,Thomas-Dehler-Straße 27, 81737 München,schriftlich anzeigen.Schildern Sie dabei kurz, wer welcheForderungen gegen Sie geltend machtund wie es Ihres Erachtens zu demSchaden kam.Beizufügen oder nachzureichen ist e<strong>in</strong>eBestätigung des für Sie zuständigenGerichtes, dass Sie zu dem von derSammelversicherung erfassten Personenkreisgehören. Zusätzlich ist der(Fortsetzung auf Seite 5)

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