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BtG-Magazin - GeBeN - Gesetzliche ehrenamtliche BetreuerInnen in ...

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4 <strong>BtG</strong>-<strong>Magaz<strong>in</strong></strong> · Nr. 27 · Juni 2008Ihre FrageFrau M. ist Betreuer<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>e ältere Dame, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Pflegeheim umgezogenist. Sie verliert im Rahmen der Wohnungsauflösung e<strong>in</strong>enSchlüssel, der dem Vermieter zu übergeben wäre. Dieser besteht daraufdas Schloss auszutauschen und die dadurch entstehenden Kostenmuss die Betreute, als ehemalige Mieter<strong>in</strong> begleichen. Sie hat jedoche<strong>in</strong>en Schadensersatzanspruch gegen die Betreuer<strong>in</strong>, die den Schlüsselverloren hat. Welchen Versicherungsschutz gibt es für die Betreuer<strong>in</strong> <strong>in</strong>diesem Schadensfall <strong>in</strong>nerhalb ihrer Amtsführung?E<strong>in</strong> anderes Beispiel: Herr G. stolpert auf dem Weg zu se<strong>in</strong>em Betreutenan e<strong>in</strong>er Treppenstufe und zieht sich e<strong>in</strong>e dauerhafte, unfallbed<strong>in</strong>gteSchädigung am Daumen zu. Ist dieser Wegeunfall versichert?it Ihren gesetzlichen Aufgaben alsM <strong>ehrenamtliche</strong> Betreuer<strong>in</strong> und<strong>ehrenamtliche</strong> Betreuer übernehmenSie auch e<strong>in</strong>e Vielzahl von Pflichten, <strong>in</strong>deren Rahmen es trotz größter SorgfaltIhrerseits zu Schäden anderen gegenüberkommen kann. Auch Sie selberkönnen auf den Wegen zu Ihrem E<strong>in</strong>satzund bei Ihrem E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>en Unfall erleiden.Der Freistaat Bayern hat deshalbfür Betreuer/<strong>in</strong>nen Sammelhaftpflicht–und Unfallversicherungsverträge abgeschlossen.HaftpflichtversicherungIn der allgeme<strong>in</strong>en bayerischen Ehrenamtsversicherung,<strong>in</strong> der alle ehrenamtlichTätigen im Freistaat Bayern versicherts<strong>in</strong>d, besteht über die VersicherungskammerBayern der Versicherungsschutzfür Personen und Sachschäden.Für Vermögensschäden bestehte<strong>in</strong>e Sammelhaftpflichtversicherungmit der Victoria Versicherung AG.Die Kundenbetreuung wird dabei vonder Sanitas GmbH wahrgenommen.Ab Ihrer Bestellung als Betreuer/<strong>in</strong> s<strong>in</strong>dSie <strong>in</strong> den Sammelverträgen automatischmit versichert. E<strong>in</strong>e separate Anmeldungist nicht erforderlich. Für Sieentstehen auch ke<strong>in</strong>e Kosten. Der Versicherungsschutzumfasst dabei die Befriedigungbegründeter und die Abwehrunbegründeter Schadenersatzansprüche,die Ihnen gegenüber aus Ihrer Tätigkeitals Betreuer geltend gemachtwerden. Die Versicherungen deckensomit Schäden, die der Betreuer demBetreuten zufügt oder die dem Betreuerdadurch entstehen, dass er gegenübere<strong>in</strong>em Dritten zum Ersatz e<strong>in</strong>es Schadensverpflichtet ist, der durch die Führungder Betreuung verursacht wurde.Die Deckungssummen betragen derzeit2.000.000,-- Euro für Personen und/oder Sachschäden und 100.000,-- Eurofür Vermögensschäden. E<strong>in</strong>e Selbstbeteiligungwird dabei von Ihnen nichtverlangt.In den allgeme<strong>in</strong>en Versicherungsbed<strong>in</strong>gungenist festgehalten, dass ke<strong>in</strong> Versicherungsschutzbesteht bei• vorsätzlich herbeigeführten Schäden(wissentliche Pflichtverletzung)• Schäden, die durch den Gebrauche<strong>in</strong>es Kraftfahrzeuges verursachtwerden• Schäden, die Ihnen selbst entstehen(evtl. Unfallversicherung zuständig)• Schäden aus e<strong>in</strong>er kaufmännischenKalkulation, Spekulation oder Organisationstätigkeit• und Schäden die darauf beruhen,dass Versicherungsleistungen nichtoder unzureichend wahrgenommenwerden (Es ist daher stets wichtigden Haftpflichtversicherungsschutzdes Betreuten zu überprüfen).Bezieht sich die Tätigkeit des <strong>ehrenamtliche</strong>nBetreuers aber auf gesetzlicheSozialversicherungsverhältnisse (z.B.Rentenversicherung, Krankenversicherung)besteht e<strong>in</strong> Versicherungsschutzebenso wie für den Fall, dass der Abschlusse<strong>in</strong>er privaten Krankheitskostenvollversicherungversäumt wurde,obwohl ke<strong>in</strong>e Versicherbarkeit <strong>in</strong> dergesetzlichen Krankenversicherung möglichwar.Wie geht man im Schadensfallevor?Sollte Ihr Betreuter oder e<strong>in</strong> Dritter Siewegen der Führung der Betreuung aufSchadensersatz <strong>in</strong> Anspruch nehmen,müssen Sie dies, um den Versicherungsschutznicht zu gefährden, b<strong>in</strong>nene<strong>in</strong>er Woche im Falle e<strong>in</strong>es Personenund/oder Sachschadens der VersicherungskammerBayern, Maximilianstraße53, 80530 München, oder im Falle e<strong>in</strong>esVermögensschadens an Sanitas Versicherungs-und Wirtschaftsdienst GmbH,Thomas-Dehler-Straße 27, 81737 München,schriftlich anzeigen.Schildern Sie dabei kurz, wer welcheForderungen gegen Sie geltend machtund wie es Ihres Erachtens zu demSchaden kam.Beizufügen oder nachzureichen ist e<strong>in</strong>eBestätigung des für Sie zuständigenGerichtes, dass Sie zu dem von derSammelversicherung erfassten Personenkreisgehören. Zusätzlich ist der(Fortsetzung auf Seite 5)


<strong>BtG</strong>-<strong>Magaz<strong>in</strong></strong> · Nr. 27 · Juni 2008(Fortsetzung von Seite 4)Schaden dem für Sie zuständigen Gerichtformlos zu melden.Überlassen Sie die Abwicklung des Versicherungsfallesdem Versicherungsunternehmenund geben Sie ihm die erforderlichenAuskünfte, Unterlagen undVollmachten. Bitte beachten Sie, dassSie nicht berechtigt s<strong>in</strong>d, ohne die Zustimmungdes Versicherungsunternehmensden Haftpflichtanspruch ganzoder zum Teil anzuerkennen, zu vergleichenoder zu befriedigen. Bei konkretenFragen zum Versicherungsschutz oderzum Schadensfall stehen Ihnen die Mitarbeiter/<strong>in</strong>nender VersicherungskammerBayern (Hotl<strong>in</strong>e 089 21 60 37 77)oder der Sanitas Versicherungs- undWirtschaftsdienst GmbH (Hotl<strong>in</strong>e 08974 11 54 51) gerne zur Verfügung.5UnfallversicherungNeben den Sammelhaftpflichtversicherungenbesteht für <strong>ehrenamtliche</strong>Betreuer<strong>in</strong>nen und Betreuer imRahmen der allgeme<strong>in</strong>en bayerischenEhrenamtsversicherung auch e<strong>in</strong>eSammelunfallversicherung mit derVersicherungskammer Bayern. Damits<strong>in</strong>d Sie für Unfallfolgeschäden, dieIhnen auf den Wegen zu Ihrem E<strong>in</strong>satzund bei Ihrem E<strong>in</strong>satz zustoßenversichert.Für Ihre persönliche Absicherung <strong>in</strong>Ihrem Ehrenamt ist also ausreichendund gut gesorgt.Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepageunter http://www.projekt-geben.deWohnungsauflösung bzw.Wohnungsaufgabe– was ist zu tun?n unserem <strong>Magaz<strong>in</strong></strong> wollen wir nebenI allgeme<strong>in</strong>en Informationen auch praktischeHilfen für Ihren Betreueralltag zurVerfügung stellen.Im Juni Heft des letzten Jahres gaben wirAnregungen welche Arbeitsschritte beider Übernahme e<strong>in</strong>er Betreuung s<strong>in</strong>nvollerWeise systematisch angegangen werdensollten und ergänzende H<strong>in</strong>weise durche<strong>in</strong>e Checkliste für die Abarbeitung dernotwendigen Aufgaben.Nach dem e<strong>in</strong>e häufig auftretende Tätigkeitfür Betreuer erfahrungsgemäßdie Kündigung und Auflösung e<strong>in</strong>erWohnung se<strong>in</strong> kann, möchten wir auchfür e<strong>in</strong>en derartigen Fall e<strong>in</strong>e Aufgabenlistemitgeben.Grundsätzlich muss natürlich beachtetwerden, dass e<strong>in</strong>e Wohnung e<strong>in</strong>en besonderenSchutz genießt, und dass,soweit die Kündigung nicht selbst vone<strong>in</strong>em noch geschäftsfähigen Betreutenerfolgt, der Betreuer erst e<strong>in</strong>er vormundschaftsgerichtlichenGenehmigungdurch das Amtsgericht bedarf.Wurde die Genehmigung erteilt, kannman wie folgt vorgehen:Checkliste bei Wohnungsauflösung• Kündigung nach erfolgter vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung• Rücksprache mit Hausverwaltung bzw. Vermieter wegen Wohnungsübergabe• Klärung der vertraglichen Pflichten (Schönheitsreparaturen) und deren Kosten• Räumung der Wohnung und Durchführung der notwendigen Schönheitsreparaturen• Wohnungsübergabeterm<strong>in</strong> mit Feststellung des Zustandes der Wohnung und des Standes der Verbraucherzähler(Strom, Wasser, Gas etc.) sowie Abgabe sämtlicher Schlüssel• Besprechung der Kautionsrückzahlung• Versorgungsunternehmen z.B. N-ERGIE kündigen• Rundfunk und Fernsehen ab- bzw. ummelden• Kabelfernsehen kündigen• Telefon ab- bzw. ummelden• Ab und Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde• E<strong>in</strong>zugsermächtigungen/Daueraufträge für regelmäßige Zahlungen (Miete etc.) widerrufen• Postnachsendeantrag stellen• Abonnements kündigen oder neue Adresse mitteilen• Versicherungen überprüfen• Wohnwechsel dem Vormundschaftsgericht und anderen Stellen mitteilen......................................................................


6 <strong>BtG</strong>-<strong>Magaz<strong>in</strong></strong> · Nr. 27 · Juni 2008Datenschutz beiBetreuungsverhältnissenm Rahmen von Betreuungen fallen e<strong>in</strong>eI Vielzahl sensibler Daten der Bereutenan, die e<strong>in</strong>es besonderen Schutzes bedürfen.Auf der anderen Seite benötigt e<strong>in</strong>Betreuer, der den Betroffenen rechtlichvertritt, Informationen z. B. über ärztlicheoder therapeutische Behandlungen undrechtsgeschäftliche Handlungen des Betreuten,um <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Interesse tätig werdenzu können.Da gesetzliche Regelungen, welche dieÜbermittlung von Daten an Betreuer regeln,fehlen, möchten wir im Folgendenallgeme<strong>in</strong>e Grundsätze des Landesbeauftragtenfür den Datenschutz <strong>in</strong> Niedersachsennennen, unter denen die Weitergabevon Informationen zulässig s<strong>in</strong>d.Mediz<strong>in</strong>ische Auskünfte können an e<strong>in</strong>enBetreuer, auch ohne e<strong>in</strong>en entsprechendenAufgabenkreis, gegeben werden,soweit e<strong>in</strong> Betreuter, bei bestehendernatürlicher E<strong>in</strong>sichtsfähigkeit, <strong>in</strong> dieBehandlung und die Übermittlung derDaten e<strong>in</strong>gewilligt hat.Die E<strong>in</strong>willigung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e ärztliche Maßnahmeist ke<strong>in</strong>e rechtsgeschäftlicheWillenserklärung, sondern e<strong>in</strong> höchstpersönlichesGeschäft bei der es nichtauf die Geschäftsfähigkeit sondern aufdie E<strong>in</strong>willigungsfähigkeit ankommt.E<strong>in</strong>willigungsfähig ist, wer Art, Bedeutungund Tragweite der Maßnahme erfassenkann und hiernach se<strong>in</strong>en Willenzu bestimmen vermag.Ist das der Fall, können die Betreutennicht nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e ärztliche oder therapeutischeMaßnahme, sondern auch <strong>in</strong>die Weitergabe von Informationen ausder jeweiligen Behandlung e<strong>in</strong>willigen.S<strong>in</strong>d Betreute nicht e<strong>in</strong>sichtsfähig, könnensie auch nicht <strong>in</strong> ärztliche odersonstige mediz<strong>in</strong>ische Maßnahmen e<strong>in</strong>willigen.Hier benötigt der Betreuer derÜbertragung e<strong>in</strong>es entsprechenden Aufgabenkreises.Über die AufgabenkreiseSorge für die Gesundheit oder Heilmaßnahmenh<strong>in</strong>aus kommen „ alle Angelegenheiten“oder Personensorge <strong>in</strong> Betracht.Der Betreuer willigt als gesetzlicherVertreter <strong>in</strong> die Maßnahmen e<strong>in</strong>und hat, obwohl nicht e<strong>in</strong>deutig gesetzlichgeklärt, die Befugnis, stellvertretendAuskunft über die ärztlichen oder sonstigenmediz<strong>in</strong>ischen Maßnahmen zuersuchen.Ist die E<strong>in</strong>willigungsfähigkeit des Betreutenunklar, ist e<strong>in</strong>e Stellungnahmedes behandelnden oder auch e<strong>in</strong>esneutralen Arztes e<strong>in</strong>zuholen.Bleibt die E<strong>in</strong>willigungsfähigkeit zweifelhaft,reicht die E<strong>in</strong>willigung des Betreuersnicht aus, selbst wenn der Aufgabenkreisdie mediz<strong>in</strong>ische Betreuungist. Widerspricht der Betreute der ärztlichenoder sonstigen mediz<strong>in</strong>ischenMaßnahme, so hat sie zu unterbleiben.Das gilt auch für die Weitergabe vonInformationen an den Betreuer.Ist e<strong>in</strong> rechtsgeschäftliches Handelnz.B. bei Ämtern, Behörden, Banken,Krankenkassen oder Unternehmen notwendig,so können bei e<strong>in</strong>em geschäftsfähigenBereuten der Betroffeneselbst und der Betreuer, mit entsprechendemAufgabenkreis, handeln.Auf diese Weise kann es zu e<strong>in</strong>anderwidersprechenden Rechtsgeschäftenkommen.Der Betreuer muss unter Umständendem Handeln des Betreuten den Vorrange<strong>in</strong>räumen und se<strong>in</strong> Handeln alsVertreter auf die Fälle beschränken <strong>in</strong>denen dieser aus tatsächlichen Gründennicht selbst tätig werden kann. Se<strong>in</strong>erVerpflichtung als Betreuer kann eraber nur gerecht werden, wenn er Auskunftüber das Handeln des Betroffenenerhält. Der Auskunftsanspruch ist gegeben,soweit ihm e<strong>in</strong> entsprechenderAufgabenkreis übertragen wurde. Widersprichtjedoch der geschäftsfähige Betreuteder Weitergabe der Informationen,kommt deren Übermittlung gleichwohlnicht <strong>in</strong> Betracht. Hier könnte sichaber dann auch die Frage nach demS<strong>in</strong>n oder e<strong>in</strong>er Aufhebung der Betreuungstellen.Bei geschäftsunfähigen Betroffenen istder Betreuer im Rahmen des Aufgabenkreisesder gesetzliche Vertreter und dieTeilnahme am rechtsgeschäftlichenVerkehr kann nur durch ihn erfolgen.Daher bedarf er auch der Informationenüber das Handeln des Betroffenen umim Interesse und zu dessen Wohl wirkenzu können.GBUmzugsmeldung:Der Betreuungsvere<strong>in</strong> Leben <strong>in</strong>VERANTWORTUNG e.V. hat neueBüroräume bezogen. Die neue Adresselautet:Welserstraße 25, 90489 NürnbergTel: 0911 / 56 96 4 - 0Fax: 0911 / 56 96 4 - 22<strong>in</strong>fo@liv-nuernberg.de


<strong>BtG</strong>-<strong>Magaz<strong>in</strong></strong> · Nr. 27 · Juni 2008Hilfe zur Pflege (§ 61 ff SGB XII)Der Wunsch der meisten Bürger ist es, im Alter, bei Krankheit oder Beh<strong>in</strong>derung solange wie möglichzuhause <strong>in</strong> ihrer vertrauter Umgebung wohnen zu bleiben. Die damit e<strong>in</strong>hergehende Hilfe –und Pflegebedürftigkeitist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden. Was ist, wenn das Pflegegeld von der Pflegekassenicht ausreicht, eigenes E<strong>in</strong>kommen fehlt oder Pflegekassenleistungen nicht gewährt werden,obwohl e<strong>in</strong> Hilfebedarf vorliegt?Zur Deckung der Kosten bestehen zuden Leistungen aus der Pflegeversicherung,die vorrangig zu beanspruchens<strong>in</strong>d, flankierende Hilfen zur Pflege nach§ 61 ff SGB XII. Die Hilfe zur Pflege istTeil der Sozialhilfe für den Bedarf, dernicht von der Pflegekasse abgedeckt ist.Sie ist ke<strong>in</strong> Almosen, sondern e<strong>in</strong> gesetzlicherfestgeschriebener Anspruch.Derzeit beziehen 650 bis 700 Bürger <strong>in</strong>Nürnberg Hilfe zur Pflege im häuslichenBereich. Folgende, wichtige Regelungens<strong>in</strong>d im Überblick dargestellt:Die Pflegeversicherung ist e<strong>in</strong>e Versicherungsleistung,die feste Beihilfen mitklaren Obergrenzen be<strong>in</strong>haltet. Sie hatden Charakter e<strong>in</strong>er Teilkasko. Sie be<strong>in</strong>haltetsowohl pflegerische als auchhauswirtschaftliche Leistungen (SieheTabelle1).Diese Leistungen decken jedoch oftnicht den tatsächlichen Bedarf an Pflegeab. Sie können durch Leistungennach dem Zwölften Sozialgesetzbuch(SGB XII) aufgestockt bzw. wenn ke<strong>in</strong>eMitgliedschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er gesetzlichenPflegeversicherung besteht, durch dasSozialamt gewährt werden.Hilfe zur Pflege nach § 61 ffSGB XIIDiese ist steuerf<strong>in</strong>anziert und abhängigvon E<strong>in</strong>kommen und Vermögen.1. E<strong>in</strong>kommen:Hier wird e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommensgrenze gebildet.Diese hängt ab von der Familiengrößeund den Mietkosten. Hierbei s<strong>in</strong>ddie angemessenen Kosten der Unterkunft(Miete plus Nebenkosten ohneHeizung) zu berücksichtigen. Unter Umständenkönnen nur entsprechendeMietobergrenzen berücksichtigt werden,wenn die Mietkosten unangemessenteuer s<strong>in</strong>d. Für den Antragstellerwird e<strong>in</strong> Grundbetrag angesetzt (SieheTabelle 2).Dieser E<strong>in</strong>kommensgrenze wird dasbere<strong>in</strong>igte E<strong>in</strong>kommen gegenüber gestellt.Liegt das E<strong>in</strong>kommen unter derGrenze, wird die Hilfe ohne Eigenanteilgewährt. Bei e<strong>in</strong>er Überschreitung wirde<strong>in</strong> entsprechender Anteil auf die Hilfeangerechnet.2. Vermögen:Daneben ist die Hilfe vom Vermögen abhängig.Dabei wird Schonvermögen unberücksichtigtgelassen, wie z.B. angemessenerHausrat, kle<strong>in</strong>eres, selbstgenutztesHausgrundstück oder kle<strong>in</strong>erer Barbetrag(z.B. für Alle<strong>in</strong>stehenden 2600,00 € ). Kanne<strong>in</strong>e Verwertung des Vermögens nichtsofort erfolgen, kann e<strong>in</strong>e darlehensweiseGewährung erfolgen.Pflegegeld der Stufe 0:Der Bedarf wird <strong>in</strong> Nürnberg über denMed. Dienst der Krankenkassen ermittelt.Dies wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em mehrseitigenGutachten dokumentiert. Der Pflegebedarfwird über die Teilbereiche Körperpflege,Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftermittelt. Die e<strong>in</strong>zelnen Tätigkeitenführen an Hand des Zeitbedarfsund der Häufigkeit zu e<strong>in</strong>em durchschnittlichenAufwand <strong>in</strong> M<strong>in</strong>uten proTag. Stufe I setzt 90 M<strong>in</strong>uten pro Tag(Grundpflege 49,5 M<strong>in</strong> und Hauswirtschaft40,5 M<strong>in</strong>) Bedarf voraus. Wird derZeitanteil sowohl <strong>in</strong> der Grundpflegewie gesamt nicht erreicht, kann Pflegegeldnach Stufe I nicht gewährt werden.Hier kommt Pflegegeld der Stufe 0 zumTragen. Berechnung erfolgt nach Zeitanteilenunter der Voraussetzung, dassm<strong>in</strong>destens 1 M<strong>in</strong>ute Grundpflege besteht.Stufe I von 205,00€7Sachleistung der Stufe 0:Die Hilfe erfolgt an Hand e<strong>in</strong>es Kostenvoranschlagsund wird mit den e<strong>in</strong>zelnennotwendigen Verrichtungen im Gutachtenabgestimmt. Die Höhe kann sich<strong>in</strong> der Regel bis max. 384,00 € belaufen,im begründeten Ausnahmen auch darüber.E<strong>in</strong>stufung erfolgt, aber Leistungender Pflegekasse reichennicht ausIn der Pflegeverssicherung gelten diejeweiligen Obergrenzen der Sachleistung.Nach SGB XII erfolgt die Deckungan Hand des tatsächlichen, angemessenenund rechtlich notwendigen Bedarfsunter Berücksichtigung der Selbsthilfemöglichkeiten.Diese Leistungen können beim örtlichenSozialhilfeträger beantragt werden.Es handelt sich um die Landratsämterbzw. kreisfreien Städte.Pflegegeld ( § 37 SGB XI) Pflegesachleistung ( § 36SGB XIErhöhung ab 01.07.08 Erhöhung ab 01.07.08auf 215,00€von 384,00€Peter GielStadt NürnbergAmt für Existenzsicherung undsoziale Integration – SozialamtHilfe zur PflegeRothenburger Str. 4590443 Nürnbergauf 420,00€erreicht bei90 m<strong>in</strong>/TagStufe II 410,00 € 420,00 € 921,00 € 980,00 € 180 m<strong>in</strong>/TagStufe III 665,00 € 675,00 € 1432,00 € 1470,00 € 300 m<strong>in</strong>/Tagbesonders gelagertTabelle 1ab 01.07.071918,00 €Zum 01.07.08 erfolgte<strong>in</strong>e Anpassung der BeträgeGrundbetrag 694,00 € voraussichtl. auf 702,00 €Familienzuschlag 243,00 € voraussichtl. auf 246,00 €Tabelle 2


8 <strong>BtG</strong>-<strong>Magaz<strong>in</strong></strong> · Nr. 27 · Juni 2008Helfen Sie dem AK Betreuung mit Ihrer SpendeEmpfänger: Stadtmission Nürberg e.V.Kto. 160 250 75 01 · BLZ : 520 604 10Evangelische Kreditgenossenschaft e.G.Verwendnungszweck: Spende AK Betreuung NürnbergTerm<strong>in</strong>e01.07.08, 15.30 Uhr, vdk, Rosenaustr. 4 Infoveranstaltung zur Vorsorgevollmacht01.07.08, 18.00 Uhr, vdk, Rosenaustr. 4 Wohnformen im Alter und F<strong>in</strong>anzierungsmöglichkeiten.05.08.08, 15.30 Uhr, vdk, Rosenaustr. 4 Infoveranstaltung zur Vorsorgevollmacht05.08.08, 18.00 Uhr, Leyherstr. 31/33, Sommerfest für <strong>ehrenamtliche</strong> Betreuer/<strong>in</strong>nen02.09.08, 15.30 Uhr, vdk, Rosenaustr. 4 Infoveranstaltung zur Vorsorgevollmacht02.09.08, 18.00 Uhr, vdk, Rosenaustr. 4 Vorstellung der Beratungsstelle für Hirnverletzte07.10.08, 15.30 Uhr, vdk, Rosenaustr. 4 Infoveranstaltung zur Vorsorgevollmacht07.10.08, 18.00 Uhr, vdk, Rosenaustr. 4 Jahresbericht, Vermögensbericht und Rechnungslegung25.10.08, 09.00—16.00 Uhr, vdk,Rosenaustr. 4Grundlagenschulung für <strong>ehrenamtliche</strong> Betreuer/<strong>in</strong>nen (Anmeldung erbeten)04.11.08, 15.30 Uhr, vdk, Rosenaustr. 4 Infoveranstaltung zur Vorsorgevollmacht04.11.08, 18.00 Uhr, vdk, Rosenaustr. 4 Sicher und selbstbewußt im Alter daheim09.11.08, 14.00 - 16.00 UhrKönigstraße 64Informationsveranstaltung: PatientenverfügungIm Caritas-Pirckheimer-Haus02.12.08, 15.30 Uhr, vdk, Rosenaustr. 4 Infoveranstaltung zur Vorsorgevollmacht02.12.08, 18.00 Uhr, vdk, Rosenaustr. 4 WeihnachtsfeierWir beraten Sie gerne:Arbeiterwohlfahrt Nürnberg, Karl-Bröger-Str. 9,90459 Nürnberg, Tel.: 0911-4506 0150,maria.seidnitzer@awo-nbg.deCaritas Nürnberg, Tucherstraße 15, 90403 Nürnberg,Tel.: 0911 – 23 54 210, birgit.saffer@caritas-nuernberg.deLeben <strong>in</strong> VERANTWORTUNG, Welserstraße 25, 90489 Nürnberg,Tel.: 0911 – 56 96 4 - 0, <strong>in</strong>fo@liv-nuernberg.deLebenshilfe Nürnberg, Krel<strong>in</strong>gstr. 41, 90408 Nürnberg,Tel.: 0911 – 58793-420, CzesnickP@lhnbg.deSozialdienst katholischer Frauen, Leyher Str. 31-33, 90431 Nürnberg,Tel.: 0911 – 310 78 -18, andrea.krusche@skf-nuernberg.deStadtmission Nürnberg, Pirckheimer Str. 16a, 90408 Nürnberg,Tel.: 0911 – 3505 141, gerhard.baunach@stadtmission-nuernberg.deStadt Nürnberg, Betreuungsstelle, Dietzstr. 4, 90317 Nürnberg,Tel.: 0911 – 231 2174, franz.herrmann@stadt.nuernberg.deImpressum:Herausgeber: ArbeitskreisBetreuung NürnbergRedaktion: Gerhard Baunach,Petra Hofmann, Olaf Kahnt, ElfiStuke, Simone Ochsenkühn, Eva-Maria ÖhmtDruck: www.mce-pr<strong>in</strong>t.deAuflage 3.000Leserbriefe und Beiträge bitte annebenstehende Organisationensenden. Soweit namentlichgekennzeichnet geben die e<strong>in</strong>zelnenArtikel die Me<strong>in</strong>ung des/derVerfassers/<strong>in</strong> und nicht unbed<strong>in</strong>gtdes Arbeitskreises Betreuung wieder.

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