13.07.2015 Aufrufe

Versicherungs ABC - Jagerhofer

Versicherungs ABC - Jagerhofer

Versicherungs ABC - Jagerhofer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Versicherung von A bis Z Seite 2 von 2AHTBAllgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von befugten technischen BürosAHVBAllgemeine Bedingungen für die HaftpflichtversicherungAHVUAllgemeine Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht aus UmweltschädenAKHBAllgemeine <strong>Versicherungs</strong>bedingungen für die Kraftfahrzeug-HaftpflichtversicherungAKTUARVerantwortlicher <strong>Versicherungs</strong>mathematiker, vom VR zu bestellen; vor allem im Bereich der Pers.-V.ALBAllgemeine Bedingungen für die LebensversicherungALDISAustrian Lightning Detektion & Information System = besteht aus Meßsensoren, flächendeckend über ganzÖsterreich verteilt, die Blitze orten und aufzeichnen in einem Zentralcomputer.Zweck: 1) Ortung der Einschlagstelle, 2) Feststellung des Einschlagpunktes (mit Datum, Uhrzeit), 3)Entfernung zum Schadensort. Eine wertvolle Hilfe für VR und VN.ALLRISKDarunter versteht man eine Vielgefahren-Versicherung - vor allem für die Industrie, d. h., es werden alleWerte und Sachen eines Betriebes gegen plötzliche und unvorhergesehene Schäden durch Zerstörung,Beschädigung oder Abhandenkommen, ohne nach bestimmten Ursachenkategorien zu unterscheiden,gedeckt, auf Grund dieser der VR Entschädigung leistet - nach dem Motto: "Was nicht dezidiertausgeschlossen ist, gilt als versichert".Damit wird der Industrie umfangreicher Deckungsschutz in einfacher Vertragsform geboten - im Gegensatzzu sogen. BÜNDELVERSICHERUNGEN.Die ALLRISK-Versicherung wird meist in Modulformen angeboten, sodaß ein individueller<strong>Versicherungs</strong>schutz für einen Industriebetrieb gestaltet werden kann, wobei nicht nur eineSachschadendeckung sondern auch Ausfall- und Folgeschäden einbezogen werden können. Für denNeuwertersatz und Wiederaufbauort sind auch Erweiterungen möglich.AMBAllgemeine Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten(Maschinenbruch-Versicherung)AMBUBAllgemeine Bedingungen für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs-VersicherungAMORTISATIONUnterschied zwischen dem Neu- und Zeitwert einer Sache.ANArbeitnehmerANTRAGDer Antrag ist eine einseitige, empfangsbedürftige und nicht an eine bestimmte Form gebundeneWillenserklärung, er ist die Grundlage für das Zustandekommen eines VV. Für die darin gemachtenAngaben - auch wenn sie vom <strong>Versicherungs</strong>vertreter (wie üblich) geschrieben werden - haftet derAntragsteller (als künftiger VN) durch seine Unterschrift.Ein Antrag kann vom VR auch abgelehnt werden, der VN kann auch zurücktreten - unter Einhaltungbestimmter Fristen(S. a. Antragsfristen bzw. Bindungsfrist.)ANTRAGSFRISTEN(S. a. BINDUNGSFRISTEN)AÖSpAllgemeine österreichische SpeditionsbedingungenAÖTBAllgemeine Österreichische Transport-<strong>Versicherungs</strong>-BedingungenARBAllgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung© 14.02.2004 - www.jagerhofer.com

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!