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Versicherungs ABC - Jagerhofer

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Versicherung von A bis Z Seite 5 von 5BÜNDELVERSICHERUNGIst der Zusammenschluß mehrerer, rechtlich selbständiger VV verschiedener <strong>Versicherungs</strong>sparten bzw.AVB in einer Polizze.BUFTBetriebsunterbrechungsversicherung für Freiberuflich TätigeBUVBetriebsunterbrechungs-VersicherungBVBBesondere <strong>Versicherungs</strong>-Bedingungensind solche <strong>Versicherungs</strong>-Bedingungen, die keine Allgemeinen <strong>Versicherungs</strong>-Bedingungen darstellen,sondern nur auf einen Einzelvertrag oder eine bestimmte Zahl einzelner Verträge abgestimmt sind.C CAPTIVE INSURANCEbedeutet Selbstversicherung - eine <strong>Versicherungs</strong>gesellschaft, die sich im Eigentum einesIndustriekonzernes befindet und ausschließlich die eigenen Risken deckt.CAR(engl.) Contractors'-All-Risks -Versicherung, Allgefahren V. für BauunternehmerCARGO(engl.) Bezeichnung für Waren in der TransportversicherungCARNET(franz.) Internationaler Zollpassierschein in der TransportversicherungCEAComité Européen des Assecurances = Europäisches <strong>Versicherungs</strong>komitee mit Sitz in Paris.CHOMAGEVERSICHERUNGaus dem französischen = ebenfalls Betriebsunerbrechungs-VersicherungCIFCost Insurance Freight = Frachtkosten incl. Versicherung trägt der Verkäufer einer WareCIM(franz.) Convention internationale concernant le transport des marchandises par chemins de fer =Internationales Übereinkommen über den EisenbahnfrachtverkehrCIPCost Insurance Paid = frachtfrei versichert - Verkäufer schließt eine Transportversicherung für Warengegen die Gefahr eines Schiffunterganges und Schäden an der Ware abCLAIM(engl.) Bezeichnung für Beanstandungen (<strong>Versicherungs</strong>schaden) i.d. Transport -V.CMRConvention Marachandises Route = Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalenStrassengüterverkehr. CMR regelt schwerpunktmäßig die Haftung des Frachtführeres (in Österreich aufBasis BGBl 1961/138)COMBINED RATIOKombinierter Schaden - KostensatzCOURTAGEMaklerprovisionCULPA(lat.) SchuldD DECKUNGbedeutet, daß für bestimmte Schadensereignisse <strong>Versicherungs</strong>schutz im Rahmen eines<strong>Versicherungs</strong>vertrages besteht (speziell in der Haftpflichtversicherung Abdeckung vonSchadenersatzansprüchen eines geschädigten "Dritten").© 14.02.2004 - www.jagerhofer.com

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