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Herunterladen - Dresdner Factoring AG

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Risikomanagement (MaRisk)Die Anforderungen an ein effizientes Risikomanagement gemäߧ 25a KWG wurden gemeinsam mit dem Vorstand besprochen.Als <strong>Factoring</strong>gesellschaft wird die <strong>Dresdner</strong> <strong>Factoring</strong> <strong>AG</strong> alsFinanzdienstleistungsunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 1a,Satz 2, Nr. 9 KWG betrachtet. Damit hat sie die Anforderungendes KWG im Allgemeinen und die des § 25a Abs. 2 KWG imSpeziellen sowie in analoger Anwendung von § 91 Abs. 2 AktGzur Risikosteuerung, Risikoüberwachung und Risikokontrollezu erfüllen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) als zuständige Aufsichtsbehörde konkretisiert § 25aKWG in den Mindestanforderungen für das Risikomanagement(MaRisk). Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass diegeltenden Anforderungen der MaRisk erfüllt wurden und insbesondereein wirksames Risikotragfähigkeitskonzept (Risikofrüherkennungssystem)installiert wurde. Außerdem hat sich derAufsichtsrat davon überzeugt, dass die versicherbaren Risikenausreichend versichert und die betrieblichen, finanziellen undvertraglichen Risiken durch organisatorische Abläufe undGenehmigungsverfahren kontrolliert sind. Es existiert ein detailliertesBerichtswesen für die Gesellschaft und den Konzern,das einer kontinuierlichen Pflege und Weiterentwicklung unterworfenist. In den operativen Einheiten sind alle Mitarbeitergegenüber potenziellen Risiken sensibilisiert und zu entsprechenderBerichterstattung angehalten; eine entsprechendeSchadensstatistik wird geführt.Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, dem Führungsteam undallen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichenEinsatz und die erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2012.Mit ihrer Kompetenz haben sie maßgeblich zum wirtschaftlichenErfolg des Unternehmens beigetragen.Dresden, den 11. April 2013Für den AufsichtsratDr. Norbert HörmannVorsitzender

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