03.12.2012 Aufrufe

Das alte Strandbad am Moossee ist Geschichte

Das alte Strandbad am Moossee ist Geschichte

Das alte Strandbad am Moossee ist Geschichte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Moossee</strong>dorf<br />

Mitwirkung<br />

Die Schulleitungen wie auch die Lehrerinnen und Lehrer wurden<br />

in das Projekt eingebunden und an zwei Informationsveranstaltungen<br />

über die Änderungen informiert. Am 3. Mai<br />

2011 fand ein Orientierungsabend für die Bevölkerung statt.<br />

Während der öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung<br />

vom 3. Mai 2011 bis 18. Juni 2011 wurden vier Eingaben<br />

eingereicht.<br />

2. Überarbeitung Gemeindeordnung und<br />

Reglement über die politischen Rechte<br />

Referent: Peter Bill<br />

Die aktuelle Gemeindeordnung <strong>ist</strong> in <strong>Moossee</strong>dorf seit 1. Januar<br />

2004 in Kraft. Sie wurde an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />

vom 7. Dezember 2007 revidiert. Drei Gründe machen eine<br />

erneute Überarbeitung notwendig:<br />

• die Umstrukturierungen im Bereich Schule, haben Auswirkungen<br />

auf die Gemeindordnung und auf das Regelement<br />

über die politischen Rechte.<br />

• Neubildung und Aufhebung von Kommissionen und weiteren<br />

Änderungen.<br />

• Vorgaben auf Grund neuer übergeordneter Gesetzgebung.<br />

Umstrukturierungen im Bereich Schule<br />

Der ges<strong>am</strong>te Schulbereich wird auf Grund übergeordneter<br />

kantonaler Vorschriften neu strukturiert. Dies hat Auswirkungen<br />

auf die Gemeindeordnung und auf das Reglement über<br />

die politischen Rechte. Dies sind die wesentlichen Änderungen<br />

in der Gemeindeordnung aus dem Bereich Schule:<br />

• Die Schulleitung hat Organstellung in der Gemeinde (Artikel 2)<br />

• Die Schulkommission wird durch die Bildungskommission<br />

ersetzt. Deren Amtszeit richtet sich nach dem Schuljahr und<br />

nicht nach dem Kalenderjahr wie bei den anderen Kommissionen.<br />

(Artikel 13)<br />

• Die Bildungskommission wird an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />

gewählt und nicht mehr an der Urne. (Artikel 29)<br />

• Der Elternrat <strong>ist</strong> nur noch mit einem Mitglied in der Bildungskommission<br />

vertreten. (Artikel 43 Absatz 4 Buchstabe i)<br />

weitere Änderungen<br />

<strong>Das</strong> Kantonale Gemeindegesetz verlangt, dass Kommissionen<br />

mit Entscheidbefugnissen in einem Reglement verankert<br />

werden, d<strong>am</strong>it diese eine rechtliche Stellung erh<strong>alte</strong>n und für<br />

die Gemeinde handeln können. Es ergeben sich Änderungen<br />

in verschiedenen Kommissionen.<br />

Folgende Kommissionen werden aufgehoben:<br />

• <strong>Das</strong> Miet<strong>am</strong>t<br />

Seit 1. Januar 2011 führt die Gemeinde kein Miet<strong>am</strong>t mehr.<br />

Diese Aufgaben wurden vom Kanton übernommen. Die<br />

Kommission Miet<strong>am</strong>t <strong>ist</strong> deshalb nicht mehr notwendig.<br />

• Die Kommission f<strong>am</strong>ilienergänzende Angebote<br />

Die Aufgaben dieser Kommission werden von der neuen<br />

Bildungskommission übernommen.<br />

Folgende Kommission wird umbenannt:<br />

• Die Hoch- und Tiefbaukommission heisst neu Baukommission<br />

22<br />

Inkrafttreten<br />

<strong>Das</strong> neue Reglement über die Bildungseinrichtungen tritt per<br />

1. August 2012 in Kraft. Der Amtsantritt der Bildungskommission<br />

nach neuem Recht erfolgt <strong>am</strong> 1. August 2013.<br />

Antrag<br />

Der Gemeinderat beantragt einstimmig, das Reglement über<br />

die Bildungseinrichtungen zu genehmigen.<br />

Folgende Kommission hat keine Entscheidbefugnis mehr:<br />

• Die Finanzkommission<br />

Der Erlass von Steuern von natürlichen Personen wird<br />

dem Gemeinderat übertragen. D<strong>am</strong>it können die Gesuche<br />

schneller und effizienter behandelt werden.<br />

Artikel 30 Wahl an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung:<br />

Nebst den bisherigen Kommissionen werden neu folgende<br />

Gremien an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung gewählt:<br />

• 5 Mitglieder der Bildungskommission<br />

(bisher Wahl der Schulkommission an der Urne)<br />

• 4 Mitglieder der Baukommission<br />

(bisher Hoch- und Tiefbaukommission)<br />

Artikel 31 Urnen Sachgeschäfte<br />

• Neu werden wiederkehrende Ausgaben erst ab einem Betrag<br />

von mehr Fr. 200‘000.00 an der Urne beschlossen.<br />

Artikel 32 Absatz 1 und 2 Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />

Sachgeschäfte<br />

• Die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung beschliesst einmalige Ausgaben<br />

neu erst ab einem Betrag von Fr. 200‘000.00. Für<br />

wiederkehrende Ausgaben beträgt der Betrag neu Fr.<br />

20‘000.00.<br />

Dadurch erhält der Gemeinderat mehr Flexibilität. Zudem<br />

wurden die Beträge letztmals im Jahr 2004 angepasst. Mit<br />

einer Erhöhung wird der Teuerung Rechnung getragen.<br />

Artikel 43 Absatz 4 Allgemeine Zuständigkeiten Gemeinderat:<br />

Nebst den bisherigen Kommissionen wählt der Gemeinderat<br />

neu:<br />

• <strong>Das</strong> Mitglied der Bildungskommission, welches vom Elternrat<br />

vorgeschlagen wird.<br />

Artikel 46 Absatz 1 ständige Kommissionen<br />

Nebst den bisherigen Gremien haben folgende Kommissionen<br />

neu Entscheidbefugnisse:<br />

• Die Bildungskommission<br />

• Die Baukommission<br />

Artikel 46 Absatz 2 ständige Kommissionen ohne<br />

Entscheidbefugnis:<br />

• Die Finanzkommission<br />

In Kommissionen ohne Entscheidbefugnis sind alle urteilsfähigen<br />

Personen wählbar, somit auch Jugendliche und Ausländerinnen<br />

und Ausländer.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!