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separate Tabelle - Stadt Weil am Rhein

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Gutachterausschuss bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Weil</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB zum 31.12.2012In den Zonen 1a bis 35 gelten die Beträge pro Quadratmeter für baureifes,erschließungsbeitragsfreies Land (festgesetzt <strong>am</strong> 29.04.2013). Die Richtwerte sindDurchschnittswerte der jeweiligen Richtwertzonen. Abweichungen sind zum Beispiel möglichbei Verkehrsflächen, Gemeinbedarfsflächen, Denkmalschutz, Ausgleichsflächen usw.Die Richtwerte sind grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.Für Richtwertzonen mit überwiegend Wohnbauflächen gelten die Richtwerte vornehmlichfür eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8.Ansprüche gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, den Baugenehmigungsbehördenoder anderen Behörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen derBodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Merkmalen abgeleitet werden.Bodenrichtwerte und Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen haben grundsätzlich keinebindende Wirkung.Zone BezeichnungNutzung*Bodenrichtwerte31.12.2012 in € / m²1 a Zentrum M 410,--1 b Hauptstraße (Mitte) M 380,--2 Altweil M 310,--3 Hanggebiet W 380,--4 Mühlenrain W 210,--5Schutzacker I und östlich derHauptstraßeW 310,--6 Schutzacker II W 300,--7 a Gartenstadt (Leopoldshöhe) W 300,--7 b Rebliacker W 310,--8 Sternenschanz W 300,--9Zwanzig Jucherten /BleichäckerW 300,--10 Römerstraße W 290,--11 Oberhohestraße IV G 260,--12 Oberhohestraße I W 290,--13 Bühl W 300,--14 Oberhohestraße II E ** 150,--15In den langen Beeten(Gewerbeflächen)G 170,--16 Friedlingen, Hauptstraße M 260,--1


17 a17 bFriedlingen, südlich derHauptstraßeFriedlingen, Im Kücheacker,südlich der OberenSchanzstraße2W 250,--M 220,--18 <strong>Rhein</strong>center (Schetty-Areal) S 410,--19Friedlingen, nördlich derHauptstraßeW 250,--20 a Schusterinselareal G 260,--20 b Riedliacker (Mischgebiet) M/W 240,--20 cIn den Steinäckern(Gewerbeflächen)G 190,--21 Hafengebiet S 110,--22 Auf der Weid (Lonza) G 100,--23Elisabethenschanz(Gewerbeflächen)G 100,--24 Rebgarten G 110,--25 a25 b<strong>Rhein</strong>hafen-Nord, südlicherBereich,<strong>Rhein</strong>hafen-Nord, nördlicherBereichS 70,--S 60,--26 Otterbach (Siedlung) W 210,--27Otterbach (Sport- undFreizeitanlagen)S 100,--28 Haltingen, östlich der Bahnlinie M/W 290,--28 a Haltingen, Hanggebiet W 300,--28 b Haltingen, Am <strong>Weil</strong>weg E** 45,--2930Haltingen, Gewerbeflächeneinschl. ehem. Zone 29 aHaltingen, westlich derBahnlinieG 120,--W 280,--30 a Bromenacker IV W 280,--31 Haltingen, Im Rad W 140,--32 Ötlingen, Dorfkern M 260,--33 Ötlingen, Neubaugebiet W 270,--33a Ötlingen, Hinter dem Dorf III E** 95,--34 Märkt, Dorfkern W 210,--34 aMärkt, Neubaugebiet „AmSeebächle“W 220,--35 Märkt, Gewerbegebiet G 90,--


* Die Art der baulichen Nutzung in den einzelnen Zonen wird als allgemeine Art der baulichen Nutzung-Bezeichnungen wie im Flächennutzungsplan nach § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung - angegeben.Die besondere Art der baulichen Nutzung nach § 1 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung ist aus den jeweiligenBebauungsplänen zu entnehmen oder im Sinne von § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch zu ermitteln.Abkürzungen:W WohnbauflächenM Gemischte BauflächenG Gewerbliche BauflächenS SonderbauflächenSo/GH Sondergebiet/Gartenhausgebiet** E Bauerwartungsland (W)3


Grundstücke im Außenbereich und in durch Bebauungsplan festgesetzten SondergebietenZone Bezeichnung NutzungAckerland/GrünlandFreizeit/GartenGartengebiet(Bebauungsplanvorh.)Reben 1) Wald 1)8000 Flächen nordöstlich / östlich von Ötlingen 5 - - - -8010 Untere Runs (östlich des Gewerbegebietes Rennematten) 10 - - - -8020Landschaftsschutzgebiet <strong>am</strong> Tüllinger Berg und Streifen bis<strong>Weil</strong>weg6 10 - 8 18030 Ackerland, eben, zwischen Haltingen und <strong>Weil</strong> 12 - - - -8040Zwischen Landesgartenschaugelände und LandesgrenzeSchweiz8050 Landesgertenschaugelände (nimmt nicht <strong>am</strong> Markt teil) unbewertet80608070Flächen westlich von Haltingen (geplante Umgehungsstraße bisLofo)An der alten Straße und Flächen südlich von Märkt(eventuelle Beregnungsmöglichkeit nicht berücksichtigt)10 - - - 18 - - - 18 - - - 18080 Gemarkung Märkt 5 - - - 18090Kiesabbaugebiet (Kiesgewinnung im Bodenwert nichtberücksichtigt)6 - - - 19801 Kleingärten Basler Straße/Im Moos (Bebauungsplan vorhanden*) - 10 - - -9802 Gartengebiet Schutzacker (Bebauungsplan vorhanden*) So - - 20 - -9803 Gartengebiet Hellenrain (Bebauungsplan vorhanden*) So - - 20 - -9804 Gartengebiet im Moosfeld (Bebauungsplan vorhanden*) So - - 20 - -9805 Gartengebiet Entenschwumm (Bebauungsplan vorhanden*) So - - 20 - -9809Kleingartengebiet (<strong>am</strong> Tüllinger Berg, Hütten u. U. bis 20 m³erlaubt*)So/Gh - - 17 - -9810 Gartengebiet (<strong>am</strong> Tüllinger Berg, Hütten u.U. bis 10 m³ erlaubt*) So/GH - - 13 - -* Die Art der baulichen Nutzung in den Zonen 9802, 9803, 9804, 9809 und 9810 richtet sich nach Bebauungsplan. Abkürzungen: So/GH = Sondergebiet/Gartenhausgebiet1)normale Beschaffenheit, ohne Aufwuchs (Wald) bzw. ohne Bestockung (Reben)Die oben aufgeführten Bodenrichtwerte für Grundstücke im Außenbereich und in durch Bebauungsplan festgesetzten Sondergebieten sind lediglichAnhaltspunkte für Lagewerte unbelasteter Grundstücke. Der Verkehrswert einzelner Grundstücke kann je nach Beschaffenheit (Lage, Größe, Zuschnitt,Erschließungszustand, Nutzbarkeit, etc.) von diesen Werten zum Teil erheblich abweichen.

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