03.12.2012 Aufrufe

PDF-Dokument - Hagen

PDF-Dokument - Hagen

PDF-Dokument - Hagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Des weiteren wird die Wochenbettuntersuchung und auch die 2. nachgeburtliche Untersuchung<br />

(ca. 6 – 8 Wochen nach der Entbindung) hier festgehalten.<br />

Für eine weitere Schwangerschaft sind diese Ergebnisse von Bedeutung.<br />

Mutterschutz<br />

In der BRD gibt es – anders als in vielen anderen Ländern – ein Mutterschutzgesetz, das sowohl<br />

dem Schutze berufstätiger Mutter und dem des Kind dient, als auch der Sicherung des<br />

Arbeitsplatzes.<br />

Darüber hinaus umfasst es den Anspruch auf ärztliche Betreuung, Hebammenbetreuung während<br />

der Schwangerschaft vor, während und nach der Geburt, die Versorgung mit Arzneimitteln<br />

und vieles mehr.<br />

In Deutschland hat dieses Gesetz eine lange Tradition.<br />

Erste Regelungen für Frauen gab es bereits 1878. Das Gesetz mit den wichtigsten, auch heute<br />

noch geltenden Bestandteilen wurde am 24. Januar 1952 vom Deutschen Bundestag verabschiedet.<br />

Es soll die soziale und gesundheitliche Sicherheit während der Schwangerschaft und nach der<br />

Geburt gewährleisten.<br />

Es gilt für alle Frauen, die in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis stehen, egal ob sie deutscher<br />

oder ausländischer Staatsangehörigkeit sind, und es ist unabhängig vom Familienstand<br />

der Frau.<br />

Dabei spielt die Art des Arbeitsverhältnisses, Teilzeit, Ausbildung, Zeitvertrag, keine Rolle.<br />

Für Beamtinnen sind ähnliche Regelungen im Beamtenrecht festgelegt.<br />

Für Selbständige, Hausfrauen, Studentinnen u.a. gilt das Recht nicht, sehr wohl aber für Adoptivmütter.<br />

Was aber beinhaltet dieses Gesetz?<br />

Dazu die wichtigsten Punkte:<br />

Mutterschutzfrist:<br />

Die Mutterschutzfrist beginnt mit der Schwangerschaft, der eigentliche Mutterschutz beginnt<br />

6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei einer<br />

Früh- oder Mehrlingsgeburt verlängert sich der Mutterschutz auf bis zu 12 Wochen nach der<br />

Geburt. In dieser Zeit besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.<br />

17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!