PDF-Dokument - Hagen
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Des weiteren wird die Wochenbettuntersuchung und auch die 2. nachgeburtliche Untersuchung<br />
(ca. 6 – 8 Wochen nach der Entbindung) hier festgehalten.<br />
Für eine weitere Schwangerschaft sind diese Ergebnisse von Bedeutung.<br />
Mutterschutz<br />
In der BRD gibt es – anders als in vielen anderen Ländern – ein Mutterschutzgesetz, das sowohl<br />
dem Schutze berufstätiger Mutter und dem des Kind dient, als auch der Sicherung des<br />
Arbeitsplatzes.<br />
Darüber hinaus umfasst es den Anspruch auf ärztliche Betreuung, Hebammenbetreuung während<br />
der Schwangerschaft vor, während und nach der Geburt, die Versorgung mit Arzneimitteln<br />
und vieles mehr.<br />
In Deutschland hat dieses Gesetz eine lange Tradition.<br />
Erste Regelungen für Frauen gab es bereits 1878. Das Gesetz mit den wichtigsten, auch heute<br />
noch geltenden Bestandteilen wurde am 24. Januar 1952 vom Deutschen Bundestag verabschiedet.<br />
Es soll die soziale und gesundheitliche Sicherheit während der Schwangerschaft und nach der<br />
Geburt gewährleisten.<br />
Es gilt für alle Frauen, die in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis stehen, egal ob sie deutscher<br />
oder ausländischer Staatsangehörigkeit sind, und es ist unabhängig vom Familienstand<br />
der Frau.<br />
Dabei spielt die Art des Arbeitsverhältnisses, Teilzeit, Ausbildung, Zeitvertrag, keine Rolle.<br />
Für Beamtinnen sind ähnliche Regelungen im Beamtenrecht festgelegt.<br />
Für Selbständige, Hausfrauen, Studentinnen u.a. gilt das Recht nicht, sehr wohl aber für Adoptivmütter.<br />
Was aber beinhaltet dieses Gesetz?<br />
Dazu die wichtigsten Punkte:<br />
Mutterschutzfrist:<br />
Die Mutterschutzfrist beginnt mit der Schwangerschaft, der eigentliche Mutterschutz beginnt<br />
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei einer<br />
Früh- oder Mehrlingsgeburt verlängert sich der Mutterschutz auf bis zu 12 Wochen nach der<br />
Geburt. In dieser Zeit besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.<br />
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