PDF-Dokument - Hagen
PDF-Dokument - Hagen
PDF-Dokument - Hagen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
18<br />
Kündigungsschutz:<br />
Die Schwangere ist verpfl ichtet dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin die Schwangerschaft und<br />
den errechneten Geburtstermin mitzuteilen.<br />
Verlangt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen Nachweis über die Schwangerschaft von<br />
Arzt oder Ärztin, so ist die Schwangere verpfl ichtet, diesen Nachweis vorzulegen.<br />
Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.<br />
Diese sind verpfl ichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft zu informieren,<br />
darüber hinaus muss er die Kenntnis über die Schwangerschaft vertraulich behandeln<br />
und darf ohne Befugnis keine weitere Person davon unterrichten.<br />
Die werdende Mutter steht während der gesamten Mutterschutzfrist (in dem Falle bis zu 4 Monate<br />
nach der Geburt) unter Kündigungsschutz. Nimmt sie nach der Geburt Erziehungsurlaub,<br />
so gilt der Kündigungsschutz bis zu dessen Ende.<br />
Wichtig!!!<br />
Sollten Sie trotzdem eine Kündigung erhalten, wenden Sie sich bitte sofort an das zuständige<br />
Gewerbeaufsichtsamt und legen Sie schriftlich und per Einschreiben Widerspruch ein!.<br />
Arbeitsplatzbedingungen:<br />
Während der Schwangerschaft und auch für stillende Mütter gelten besondere Arbeitsbestimmungen,<br />
wie z.B. ausreichende Sitzgelegenheiten, Unterbrechungsmöglichkeiten bei sitzenden<br />
Tätigkeiten u.a.<br />
Vorgesetzte haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Bestimmungen eingehalten werden.<br />
Des weiteren gibt es einen Katalog von Arbeiten, die während der Schwangerschaft verboten<br />
sind, z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, schwere körperliche Arbeiten, ständiges<br />
Stehen, Akkordarbeiten u.a.<br />
Auch für die Einhaltung dieser Verbote ist der Betrieb/die Behörde verantwortlich.<br />
Ähnliche Einschränkungen gelten übrigens auch für die Arbeitszeiten (Mehrarbeit, Überstunden,<br />
Nachtarbeit).<br />
Auch die Zeiten für Vorsorgeuntersuchungen müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gewähren.<br />
Verdienstausfall dürfen sie dabei nicht geltend machen.<br />
Soweit die wichtigsten Richtlinien. Sollten Sie konkretere Informationen brauchen, wenden Sie<br />
sich an die genannten Beratungsstellen.