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PDF-Dokument - Hagen

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24<br />

In der Schwangerschaft steht der werdenden Mutter dabei nach der 12. Woche ein Mehrbedarfsaufwand<br />

von 20 % - ausgehend vom Regelsatz zu.<br />

Für Kleidung für die Mutter und auch für die Grundausstattung des Kindes können einmalige<br />

Leistungen geltend gemacht werden.<br />

Diese Leistungen müssen allerdings vom zuständigen Sozialamt 8 bis 6 Wochen vor der<br />

Geburt bewilligt werden.<br />

Sie werden dann auch schnellstmöglich ausgezahlt.<br />

Schwangere können darüber hinaus noch weitere Leistungen beanspruchen. Dazu zählen, wenn<br />

die Schwangere nicht versichert ist oder die Leistungen der Krankenkasse nicht ausreichen,<br />

Kosten für geburtsvorbereitende Maßnahmen, Hebammenhilfe u.ä.<br />

Auch Leistungen für den Krankenhausaufenthalt, wie Morgenrock, Nachthemden usw., können<br />

beantragt werden.<br />

Dies sind nur einige Hilfen, die möglich sind. Die einzelnen Hilfeleistungen des Bundessozialhilfegesetzes<br />

sind bei weitem vielfältiger. Um sie in Anspruch nehmen zu können und keine<br />

Fristen zu versäumen, sollten Sie sich frühzeitig mit den Schwangerschaftsberatungsstellen<br />

oder Ihrem zuständigen Regionalen Sozialen Dienst in Verbindung setzen. Dort hilft man Ihnen<br />

gerne weiter.<br />

Die Adressen fi nden Sie etwas weiter oben, direkt im nächsten Abschnitt bzw. im Anhang dieser<br />

Broschüre.<br />

Minderjährige Mütter<br />

Wenn Sie als Minderjährige schwanger geworden sind und das Gefühl haben, nicht weiter zu<br />

wissen, suchen Sie die Schwangerschaftskonfl iktberatungsstellen (Adressen siehe unter „Schw<br />

angerschaftskonfl iktberatung“)oder den Regionalen Sozialen Dienst ( RSD) auf.<br />

Hier sind die AnsprechpartneriInnen beim RSD mit den dazugehörigen Telefonnummern.<br />

Man wird Sie dort an die entsprechende Stelle weiterleiten. Wenn Sie Name und Adresse noch<br />

nicht nennen wollen, nennen Sie einfach ihr Wohnviertel oder lassen sich anonym beraten.<br />

Sie können dann mit der zuständigen Mitarbeiterin/dem zuständigen Mitarbeiter einen Gesprächstermin<br />

vereinbaren.<br />

Die einzelnen Adressen sind:<br />

Regionaler Sozialer Dienst Mitte I<br />

(Wehringhausen, Mittelstadt)<br />

NN, Tel.: 207-57 43 oder Frau Zupan, Tel.: 207-29 03<br />

Rathaus II<br />

Berliner Platz 22

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