PDF-Dokument - Hagen
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In der Schwangerschaft steht der werdenden Mutter dabei nach der 12. Woche ein Mehrbedarfsaufwand<br />
von 20 % - ausgehend vom Regelsatz zu.<br />
Für Kleidung für die Mutter und auch für die Grundausstattung des Kindes können einmalige<br />
Leistungen geltend gemacht werden.<br />
Diese Leistungen müssen allerdings vom zuständigen Sozialamt 8 bis 6 Wochen vor der<br />
Geburt bewilligt werden.<br />
Sie werden dann auch schnellstmöglich ausgezahlt.<br />
Schwangere können darüber hinaus noch weitere Leistungen beanspruchen. Dazu zählen, wenn<br />
die Schwangere nicht versichert ist oder die Leistungen der Krankenkasse nicht ausreichen,<br />
Kosten für geburtsvorbereitende Maßnahmen, Hebammenhilfe u.ä.<br />
Auch Leistungen für den Krankenhausaufenthalt, wie Morgenrock, Nachthemden usw., können<br />
beantragt werden.<br />
Dies sind nur einige Hilfen, die möglich sind. Die einzelnen Hilfeleistungen des Bundessozialhilfegesetzes<br />
sind bei weitem vielfältiger. Um sie in Anspruch nehmen zu können und keine<br />
Fristen zu versäumen, sollten Sie sich frühzeitig mit den Schwangerschaftsberatungsstellen<br />
oder Ihrem zuständigen Regionalen Sozialen Dienst in Verbindung setzen. Dort hilft man Ihnen<br />
gerne weiter.<br />
Die Adressen fi nden Sie etwas weiter oben, direkt im nächsten Abschnitt bzw. im Anhang dieser<br />
Broschüre.<br />
Minderjährige Mütter<br />
Wenn Sie als Minderjährige schwanger geworden sind und das Gefühl haben, nicht weiter zu<br />
wissen, suchen Sie die Schwangerschaftskonfl iktberatungsstellen (Adressen siehe unter „Schw<br />
angerschaftskonfl iktberatung“)oder den Regionalen Sozialen Dienst ( RSD) auf.<br />
Hier sind die AnsprechpartneriInnen beim RSD mit den dazugehörigen Telefonnummern.<br />
Man wird Sie dort an die entsprechende Stelle weiterleiten. Wenn Sie Name und Adresse noch<br />
nicht nennen wollen, nennen Sie einfach ihr Wohnviertel oder lassen sich anonym beraten.<br />
Sie können dann mit der zuständigen Mitarbeiterin/dem zuständigen Mitarbeiter einen Gesprächstermin<br />
vereinbaren.<br />
Die einzelnen Adressen sind:<br />
Regionaler Sozialer Dienst Mitte I<br />
(Wehringhausen, Mittelstadt)<br />
NN, Tel.: 207-57 43 oder Frau Zupan, Tel.: 207-29 03<br />
Rathaus II<br />
Berliner Platz 22