Leitfaden "Öffentliches Auftragswesen"
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Ausführungs- und Erfüllungs-/Gewährleistungs-Risiken, Verteilung von Gewinn und Verlust,<br />
Auflösung der ARGE.<br />
Das Konsortium ist eine Form der ARGE, üblich bei Auslandsaufträgen (auch in anderen EU-<br />
Mitgliedstaaten) nach internationalen Standards.<br />
Bei Investorenmodellen wird die Beschaffungsleistung mit der Finanzierung angeboten; bei<br />
Betreibermodellen kommt noch der Betrieb des Beschaffungsgegenstandes im eigenen Namen und auf<br />
Rechnung des Betreibers hinzu. Die öffentliche Hand wird entweder Teil dieser Gesellschaft (Öffentlich-<br />
Private Partnerschaft – ÖPP/Public-Private-Partnership – PPP) oder nur Mieter, Pächter oder<br />
Leasingnehmer mit oder ohne Übernahmeanspruch am Ende der Vertragszeit. Auch hier ist die Bildung<br />
einer ARGE denkbar, die allerdings auf längere Zeit ausgelegt ist und in der Regel daher spätestens bei<br />
Betriebsaufnahme als eigenständige Kapitalgesellschaft geführt wird (z. B. GmbH).<br />
Mittelständische Bietergemeinschaften sind bei solchen Verfahren Einzelinvestoren gleichgestellt.<br />
Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern arbeiten an wettbewerbsfähigen Modellen,<br />
damit mit überschaubaren Risiken auch Bietergemeinschaften ihre Chancen wahrnehmen können. Ziel<br />
ist, dass kleine und mittlere Unternehmen auch als Anbieter erfolgreich sind und nicht nur als<br />
Nachunternehmen beteiligt sein können.<br />
12.3 Stellung der Bietergemeinschaft und ARGE im Vergabeverfahren<br />
Auftraggeber dürfen Bietergemeinschaften und die ARGE nicht benachteiligen; sie wollen aber genau<br />
wissen, woran sie mit einer ARGE sind und prüfen Angebote der Bietergemeinschaft daher besonders<br />
gründlich. Allein die Vermutung, mit der Bietergemeinschaft werde der Wettbewerb beschränkt, begründet<br />
keinen Ausschluss. In den Angeboten haben Bietergemeinschaften ihre (künftigen ARGE-) Mitglieder mit<br />
deren Leistungsanteilen sowie einen für alle Mitglieder bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bei<br />
Auftragserteilung kann der Auftraggeber verlangen, dass die Bietergemeinschaft als ARGE eine<br />
bestimmte Rechtsform annimmt, sofern das für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig<br />
ist.<br />
Tipp: Klären Sie Rechts- und Steuerfragen einer Bietergemeinschaft und ARGE sowie die<br />
Kreditlinien und Organisationsfragen (u. a. Führung, Buchhaltung, Arbeitnehmer). Suchen<br />
Sie rechtzeitig sachverständigen Rat (Kammer, Rechtsberater, Finanzamt, Steuerberater,<br />
Kreditinstitute, Arbeitsagentur).<br />
Auskunft über fachkundige Ansprechpartner bei Ihrer Kammer erteilt die Auf-<br />
tragsberatungsstelle Hessen.<br />
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