Leitfaden "Öffentliches Auftragswesen"
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Wichtig: Das Fehlen nur eines geforderten Nachweises kann zum Ausschluss des Angebots<br />
führen!<br />
16.2 Bei der Bearbeitung der Angebote:<br />
● Alle geforderten Qualifikationsnachweise müssen – möglichst aktuell – vorliegen oder in<br />
Ausnahmefällen nachgeliefert werden.<br />
● Die Angebotsfrist ist zwingend einzuhalten. Verspätungen gehen stets zu Lasten des Anbietenden<br />
(Ausschluss).<br />
● Bei Bietergemeinschaft legen Sie die einzelnen Leistungsbereiche der späteren ARGE und die zu<br />
stellenden Sicherheiten fest.<br />
● Ist die Besichtigung des Leistungsorts erforderlich oder sogar zwingend vorgeschrieben (z. B. bei<br />
Reinigungsarbeiten), so muss diese durchgeführt werden.<br />
● Es dürfen keine Änderungen/Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen werden.<br />
● Ist es sinnvoll, Nebenangebote oder Änderungsvorschläge einzureichen?<br />
Soweit diese nicht von vornherein ausgeschlossen sind, können sie immer abgegeben werden.<br />
Allerdings sind sie auf gesondertem Papier, als solche gekennzeichnet, entsprechend erläutert<br />
und rechtsverbindlich unterschrieben vorzulegen. Hinsichtlich ihrer zwingenden Wertung kommt es<br />
darauf an, ob Nebenangebote ausdrücklich erwünscht oder von vornherein ausgeschlossen sind.<br />
● Sind alle notwendigen rechtsverbindlichen Unterschriften geleistet?<br />
● Ist dem Angebot ein Antrag (einschließlich freigemachter Rückumschlag) beigefügt, in dem um<br />
Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse gebeten wird (nur für VOL-Bereich)?<br />
● Haben Sie bei Ausschreibungen im VOB-Bereich den Angebotsöffnungstermin (Submissionstermin)<br />
vorgemerkt?<br />
● Prüfen Sie nochmals abschließend die Angebotsunterlagen (bei Teilnahmeanträgen Bewerbungsunterlagen)<br />
auf Vollständigkeit. Das Angebot muss alle vom Auftraggeber geforderten Angaben<br />
einschließlich der Preise, gegebenenfalls Skonti, sowie die ausgewiesene Umsatzsteuer<br />
enthalten?<br />
● Ist das Angebot den Vorgaben für den Versand entsprechend gekennzeichnet und schließlich<br />
verschlossen?<br />
Tipp: Prüfen Sie stets, ob durch ein zusätzliches Nebenangebot, das von den Forderungen der<br />
Verdingungsunterlagen abweicht, aber in der Sache gleichwertig sein muss, die<br />
Wettbewerbsposition verbessert werden kann.<br />
Vergessen Sie nicht, dass auf Nebenangebote auf einem besonderen Blatt hingewiesen<br />
werden muss!<br />
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