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PERGADO c - Syngenta

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geführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genanntenAbstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassenist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstandzu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern injedem Fall zu beachten.Abdriftminderung von mindestens 90 %: 5 m; Abdriftminderung von mindestens 75 %: 10 m;Abdriftminderung von mindestens 50%: 15 mNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei derAnwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern –ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführenderOberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeldbis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.20 mNW701: Zwischen der behandelten Fläche mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern– ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodischwasserführender Oberflächengewässer – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendeckebewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch denEinsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 mhaben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für dasabgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in einOberflächenwasser münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung imMulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.NT105: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendenFlächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „VerlustminderndeGeräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweilsgeltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist derEinsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand vonmindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerischgenutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittelsist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes vonmindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgtoder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sindoder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstaltim Bundesanzeiger im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung,als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen wordenist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislichauf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.Hinweise zum WasserschutzZur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgendeHinweise streng beachtet werden:Die grobe Reinigung der Spritzen auf dem Feld vornehmen. Anwendungsflüssigkeiten und derenReste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie ReinigungsundSpülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträgeüber die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.456 – Pergado

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