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GARDO GOLD Sicherheitsdatenblatt - Syngenta

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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 22.04.2013 Druckdatum 22.04.2013ABSCHNITT 1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS1.1 ProduktidentifikatorProduktname: <strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Design codeProdukteigene Zulassungsnummer: A9476D: 024613-001.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denenabgeraten wirdVerwendung: Herbizid1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> bereitstelltFirma: <strong>Syngenta</strong> Agro GmbHPostfach 1234D-63462 MaintalDeutschlandTelefon : +49 (0)61 8190810Telefax : +49 (0)6181 9081319Email-Adresse1.4 Notrufnummer: registrierung.deutschland@syngenta.comNotrufnummer: Umwelt, Ökologie Ereignisse: 0800 43 577 96 (HELPSYN)Giftinformationszentrum und Klinische Toxikologie, Mainz: 06131 19240ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN2.1 Einstufung des Stoffs oder GemischsEinstufung gemäss EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EGN, UmweltgefährlichXn, GesundheitsschädlichR36: Reizt die Augen.R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R48/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken.R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.2.2 KennzeichnungselementeVersion 2 Seite 1 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 22.04.2013 Druckdatum 22.04.2013Kennzeichnung: EU-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EGSymbol(e)UmweltgefährlichGesundheitsschädlichR-Sätze : R36 Reizt die Augen.R43Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschädenbei längerer Exposition durch Verschlucken.R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässernlängerfristig schädliche Wirkungen haben.S-Sätze : S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S13Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermittelnfernhalten.S24Berührung mit der Haut vermeiden.S35Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weisebeseitigt werden.S36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuheund Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.S46Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen undVerpackung oder Etikett vorzeigen.S57Zur Vermeidung einer Kontamination der Umweltgeeigneten Behälter verwenden.Zusätzliche Kennzeichnung: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitungeinzuhalten.Enthält 1,2-benzisothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.Nur für gewerbliche Verbraucher.Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: S-Metolachlor2.3 Sonstige GefahrenKeine bekannt.Version 2 Seite 2 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 22.04.2013 Druckdatum 22.04.2013ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ ANGABEN ZU BESTANDTEILEN3.2 GemischeGefährliche InhaltsstoffeChemische BezeichnungCAS-Nr.EG-Nr.RegistrierungsnummerEinstufung(67/548/EWG)S-Metolachlor 87392-12-9 Xi, NR43R50/53Einstufung(VERORDNUNG (EG) Nr.1272/2008)Skin Sens.1B; H317Aquatic Acute1; H400Aquatic Chronic1; H410Konzentration30 % W/WTerbuthylazin 5915-41-3227-637-9Xn, NR22R50/53Acute Tox.4; H302Aquatic Acute1; H400Aquatic Chronic1; H41017.4 % W/Wpoly(oxy-1,2-ethanediyl), alpha-sulfo-omega-[tris(1-phenylethyl)phenoxy]-,ammonium saltpoly(oxy-1,2-ethanediyl), al-pha-[2,4,6-tris(1-phe-nylethyl)phenyl]-omega-hydroxy-Natriumdi-2-ethylhexylsulfosuccinat119432-41-6137672-70-999734-09-5104376-75-21,2-Propandiol 57-55-6200-338-0R52/53 Aquatic Chronic3; H412 0 - 5 % W/WNR51/53577-11-7 Xi3841Aquatic Chronic2; H411 0 - 5 % W/WSkin irrit. 2; H315Eye dam. 1; H3180 - 5 % W/W- - 0 - 5 % W/WStoffe, für die es gemeinschaftliche Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz gibt.Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenAllgemeine Hinweise : Bitte halten Sie das Gefäss, die Etikette oder das <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>bereit, wenn Sie die <strong>Syngenta</strong> Notfallnummer, das Toxikologische Informationszentrumoder einen Arzt anrufen, oder wenn Sie einen Arzt zueiner Behandlung aufsuchen.Einatmen : Betroffenen an die frische Luft bringen.Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmungeinleiten.Betroffenen warm und ruhig lagern.Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen.Version 2 Seite 3 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 22.04.2013 Druckdatum 22.04.2013Hautkontakt : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Sofort mit viel Wasser abwaschen.Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen.Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.Augenkontakt : Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unterden Augenlidern.Kontaktlinsen entfernen.Eine sofortige ärztliche Betreuung ist notwendig.Verschlucken : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oderEtikett vorzeigen.KEIN Erbrechen herbeiführen.4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und WirkungenSymptome : Keine Information verfügbar.4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungÄrztlicher Rat : Es gibt kein spezifisches Gegengift.Symptomatische Behandlung.ABSCHNITT 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG5.1 LöschmittelLöschmittel - bei kleinen BrändenWassersprühnebel, alkoholbeständigen Schaum, Trockenlöschmitteloder Kohlendioxid verwenden.Löschmittel - bei großen BrändenAlkoholbeständiger SchaumoderSprühwasserKeinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitungdes Feuers zu unterdrücken.5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenDa das Produkt brennbare, organische Bestandteile enthält, bildet sich imBrandfall dichter, schwarzer Rauch, der gefährliche Verbrennungsprodukteenthält (siehe Abschnitt 10).Das Einatmen von Zersetzungsprodukten kann Gesundheitsschädenverursachen.5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungVollständigen Schutzanzug und umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerättragen.Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oderin Wasserläufe gelangen lassen.Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit WassersprühnebelVersion 2 Seite 4 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 22.04.2013 Druckdatum 22.04.2013kühlen.ABSCHNITT 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendendeVerfahren6.2 UmweltschutzmaßnahmenSiehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahrmöglich ist.Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen.6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und ReinigungAuslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem Material(z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen, undin Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichenBestimmungen geben (siehe Abschnitt 13).Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigenBehörden in Kenntnis setzen.6.4 Verweis auf andere AbschnitteSiehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.Siehe Hinweise zur Entsorgung in Abschnitt 13.ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungKeine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von UnverträglichkeitenKeine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüftetenOrt aufbewahren.Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.Pflanzenschutzmittel sind so zu lagern, als wären sie WGK 3 eingestuft.Lagerklasse (LGK) : 12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten)Lagertemperatur : -10 - 35 °CVersion 2 Seite 5 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 22.04.2013 Druckdatum 22.04.2013: Physikalisch und chemisch stabil während mindestens 2 Jahren, wenndas Produkt in verschlossenem Originalgebinde bei Raumtemperaturaufbewahrt wird.7.3 Spezifische EndanwendungenPflanzenschutz registrierte Produkte:In Bezug auf die richtige und sichereVerwendung dieses Produkts, siehe bitte die Zulassungsbedingungen aufdem Produktetikett.ABSCHNITT 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHESCHUTZAUSRÜSTUNG8.1 Zu überwachende ParameterInhaltsstoffe Arbeitsplatzgrenzwert(etionsgrenzwertsArt des Exposi-QuelleS-Metolachlor 10 mg/m3 8 h TWA SYNGENTATerbuthylazin 0.8 mg/m3 8 h TWA SYNGENTA1,2-Propandiol10 mg/m3 (Particulates)150 ppm, 470 mg/m3 (Gesamtmenge(Dampf u. Partikeln))8 h TWA8 h TWAUK HSEUK HSEDie folgenden Empfehlungen bezüglich der Ueberwachung der Exposition/persönlicher Schutzausrüstungbeziehen sich auf die Herstellung, Formulierung und Abfüllung des Produkts.8.2 Begrenzung und Überwachung der ExpositionTechnische Schutzmaßnahmen: Eindämmung und/oder Trennung ist die technisch zuverlässigste Sicherheitsmassnahmefalls Exposition nicht vermieden werden kann.Das Ausmass dieser Sicherheitsmassnahmen hängt von dem zutreffendenRisiko ab.Im Falle von Nebel oder Dämpfen, lokale Absaugsysteme verwenden.Exposition beurteilen und zusätzliche Massnahmen anwenden um dieSchadstoffkonzentration unter dem zutreffenden Expositionslimit zu halten.Gegebenenfalls zusätzliche arbeitshygienische Beratung einholen.Schutzmaßnahmen : Die Verwendung von technischen Massnahmen sollte immer Vorrang vorpersönlicher Schutzkleidung haben.Bei der Auswahl von persönlicher Schutzkleidung, professionelle Beratungbeiziehen.Persönliche Schutzausrüstung sollte nach entsprechenden Normen zertifiziertsein.Atemschutz : Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.Ein Atemgerät mit Partikelfilter kann erforderlich sein bis wirksame technischeMassnahmen installiert sind.Version 2 Seite 6 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 22.04.2013 Druckdatum 22.04.2013Handschutz : Chemikalienbeständige Handschuhe sollten benutzt werden.Handschuhe sollten zertifiziert sein gemäss einem angemessenenStandard.Handschuhe sollten eine minimale Durchlasszeit haben, die der Dauerder Exposition entspricht.Die Durchlasszeit der Handschuhe variiert in der Dicke, Material undFabrikant.Handschuhe müssen entfernt und ersetzt werden, wenn sie Anzeichenvon Abnützung oder Chemikaliendurchbruch aufweisen.Geeignetes MaterialNitrilkautschukAugenschutz : Augenschutz ist gewöhnlich nicht erforderlich.Werkspezifische Augenschutzregeln befolgen.Haut- und Körperschutz : Die Exposition evaluieren und chemikalienbeständige Kleider, gemässdem möglichen Kontakt- und Durchdringungsverhalten des Materials,wählen.Nach Ablegen der Sicherheitskleidung mit Seife und Wasser waschen.Kleider vor Wiedergebrauch desinfizieren, oder Wegwerfkleidung benutzen(Overall, Schürze, Ärmel, Stiefel usw..)Wenn notwendig tragen:undurchlässiger SicherheitsanzugHinweis:Für die bestimmungsgemäße Handhabung und Anwendung dieses Produktes siehe Gebrauchsanleitungbzw. Etikett. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutzund Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen EigenschaftenAggregatzustand: flüssigForm: flüssigFarbe: weiß bis beigeGeruch: süsslichGeruchsschwelle: Keine Daten verfügbarpH-Wert: 4 - 8 bei 1 % w/v: 7.7Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Keine Daten verfügbarSiedepunkt/Siedebereich : 100 °C bei 1,013.25 hPaFlammpunkt : Nicht nachweisbarVerdampfungsgeschwindigkeit: Keine Daten verfügbarEntzündbarkeit (fest, gasförmig): Keine Daten verfügbarUntere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbarObere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbarDampfdruck: Keine Daten verfügbarRelative Dampfdichte : Keine Daten verfügbarDichte : 1.082 g/cm3 bei 20 °CLöslichkeit in anderen Lö- : Keine Daten verfügbarVersion 2 Seite 7 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 22.04.2013 Druckdatum 22.04.2013sungsmittelnVerteilungskoeffizient: : Keine Daten verfügbarn-Octanol/WasserSelbstentzündungstemperatur: 475 °CThermische Zersetzung : Keine Daten verfügbarViskosität, dynamisch : 94.4 - 886 mPa.s bei 40 °C: 130 - 719 mPa.s bei 20 °CViskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbarExplosive Eigenschaften : Nicht explosivOxidierende Eigenschaften : nicht brandfördernd (nicht oxidierend)9.2 Sonstige AngabenMischbarkeit: MischbarOberflächenspannung : 38.3 mN/m bei 20 °C: 39.1 mN/m bei 20 °C: 36.3 mN/mABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT10.1 Reaktivität10.2 Chemische StabilitätKeine Information verfügbar.Keine Information verfügbar.10.3 Möglichkeit gefährlicher ReaktionenKeine bekannt.Eine gefährliche Polymerisation findet nicht statt.10.4 Zu vermeidende BedingungenKeine Information verfügbar.10.5 Unverträgliche MaterialienKeine Information verfügbar.10.6 Gefährliche ZersetzungsprodukteBei Verbrennung oder thermischer Zersetzung entstehen toxische undreizende Dämpfe.ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN11.1 Angaben zu toxikologischen WirkungenAkute orale Toxizität : LD50 Ratte, > 3,000 mg/kgAkute inhalative Toxizität : LC50 Ratte, > 3.7 mg/l , 4 hAkute dermale Toxizität : LD50 Ratte, > 4,000 mg/kgVersion 2 Seite 8 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 22.04.2013 Druckdatum 22.04.2013Ätz-/Reizwirkung auf dieHautSchwere Augenschädigung/-reizungSensibilisierung der Atemwege/Haut: Kaninchen: nicht reizend: Kaninchen: Reizend: Meerschweinchen: Sensibilisierend für die HautKeimzell-MutagenitätS-Metolachlor : Zeigte keine erbgutverändernde Wirkung im Tierversuch.Terbuthylazin : Zeigte keine erbgutverändernde Wirkung im Tierversuch.KarzinogenitätS-Metolachlor : Zeigte keine krebserzeugende Wirkung im Tierversuch.Terbuthylazin : Zeigte keine krebserzeugende Wirkung im Tierversuch.TeratogenitätS-Metolachlor : Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch.Terbuthylazin : Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch.ReproduktionstoxizitätS-Metolachlor : Tierversuche zeigten keine reproduktionstoxischen Effekte.Terbuthylazin : Tierversuche zeigten keine reproduktionstoxischen Effekte.Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter ExpositionS-Metolachlor : In Prüfungen der chronischen Toxizität wurden keine schädlichen Wirkungenbeobachtet.Terbuthylazin : In Prüfungen der chronischen Toxizität wurden keine schädlichen Wirkungenbeobachtet.ABSCHNITT 12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN12.1 ToxizitätToxizität gegenüber FischenToxizität gegenüber wirbellosenWassertierenToxizität gegenüber Wasserpflanzen: LC50 Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle), 8.32 mg/l , 96 h: EC50 Daphnia magna (Großer Wasserfloh), 35.2 mg/l , 48 h: ErC50 Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge), 0.131 mg/l , 72 h: ErC50 Desmodesmus subspicatus (Grünalge), 0.211 mg/l , 72 hVersion 2 Seite 9 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 22.04.2013 Druckdatum 22.04.201312.2 Persistenz und AbbaubarkeitBiologische AbbaubarkeitS-Metolachlor : Nicht leicht biologisch abbaubar.Terbuthylazin : Nicht leicht biologisch abbaubar.Stabilität im WasserS-Metolachlor : Abbau-Halbwertszeit: 53 - 147 dNicht persistent im WasserTerbuthylazin : Abbau-Halbwertszeit: 6 dNicht persistent im WasserStabilität im BodenS-Metolachlor : Abbau-Halbwertszeit: 12 - 46 dNicht persistent im BodenTerbuthylazin : Abbau-Halbwertszeit: 77 - 169 dNicht persistent im Boden12.3 Bioakkumulationspotenzial12.4 Mobilität im BodenS-Metolachlor : Keine Bioakkumulation.Terbuthylazin : Keine Bioakkumulation.S-Metolachlor : S-Metolachlor hat eine mittlere Beweglichkeit im Boden.Terbuthylazin : Terbuthylazin hat eine mittlere Beweglichkeit im Boden.12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-BeurteilungS-Metolachlor : Stoff wird weder als persistent, bioakkumulierend noch toxisch (PBT)angesehen.Stoff wird weder als sehr persistent noch als sehr bioakkumulativ (vPvB)angesehen.Terbuthylazin : Stoff wird weder als persistent, bioakkumulierend noch toxisch (PBT)angesehen.Stoff wird weder als sehr persistent noch als sehr bioakkumulativ (vPvB)angesehen.12.6 Andere schädliche WirkungenKeine bekannt.ABSCHNITT 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG13.1 Verfahren zur AbfallbehandlungProdukt : Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterialverunreinigen.Abfälle nicht in den Ausguss schütten.Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgungoder Verbrennung vorzuziehen.Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichenbehördlichen Vorschriften entsorgen.Version 2 Seite 10 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 22.04.2013 Druckdatum 22.04.2013Verunreinigte Verpackungen: Leere Behälter nicht wieder verwenden.Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungenbei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.1.) Verpackungen bis 50 L:Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sindan den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRAmit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt undOrt der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalenPresse oder im Internet unter www.pamira.de.2.) Beizmittel 50 L u. 200 LZur Entsorgung leerer Verpackungen Zusatzetikett auf diesem Behälterbeachten.3.) IBC 640 L und 1000 LRückgabe der leeren Container gemäß den Angaben auf dem Behälter(Euro-Ticket).ABSCHNITT 14. ANGABEN ZUM TRANSPORTLandtransport (ADR/RID)14.1 UN-Nummer: UN 308214.2 OrdnungsgemäßeUN-Versandbezeichnung:UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (S-METOLACHLORAND TERBUTHYLAZINE)14.3 Transportgefahrenklassen: 914.4 Verpackungsgruppe: IIIEtiketten: 914.5 Umweltgefahren :Tunnelbeschränkungscode:Seeschiffstransport(IMDG)Umweltgefährdend(E)14.1 UN-Nummer: UN 308214.2 OrdnungsgemäßeUN-Versandbezeichnung:ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.(S-METOLACHLOR AND TERBUTHYLAZINE)14.3 Transportgefahrenklassen: 914.4 Verpackungsgruppe: IIIEtiketten: 914.5 Umweltgefahren : MeeresschadstoffLufttransport (IATA-DGR)14.1 UN-Nummer: UN 308214.2 OrdnungsgemäßeUN-Versandbezeichnung:ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.(S-METOLACHLOR AND TERBUTHYLAZINE)14.3 Transportgefahrenklassen: 914.4 Verpackungsgruppe: IIIEtiketten: 9Version 2 Seite 11 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 22.04.2013 Druckdatum 22.04.201314.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwenderkein(e,er)14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäßIBC-Codenicht anwendbarABSCHNITT 15. RECHTSVORSCHRIFTEN15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriftenfür den Stoff oder das Gemisch15.2 StoffsicherheitsbeurteilungEine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich.ABSCHNITT 16. SONSTIGE ANGABENWeitere InformationVollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze:R22Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R43Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlicheWirkungen haben.R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlicheWirkungen haben.R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlicheWirkungen haben.Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3.H302H317H400H410H411H412Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.Kann allergische Hautreaktionen verursachen.Sehr giftig für Wasserorganismen.Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.Version 2 Seite 12 von 13


SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006<strong>GARDO</strong> <strong>GOLD</strong>Version 2 - Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.Überarbeitet am 22.04.2013 Druckdatum 22.04.2013Die Angaben in diesem <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissenzum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgangmit dem in diesem <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transportund Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong> genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitetwird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem <strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>,soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Materialübertragen werden.Abänderungen gegenüber der letzten Ausgabe werden am Rand hervorgehoben. Diese Version ersetztalle früheren Ausgaben.Produktenamen sind Warenzeichen oder registrierte Warenzeichen einer <strong>Syngenta</strong> Group Company.Version 2 Seite 13 von 13

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