Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Alpen
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Alpen
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Alpen
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1. Fortschreibung <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong> Darstellung Aufgaben <strong>der</strong> Feuerwehr 12<br />
3 Darstellung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong><br />
Im Folgenden werden die Aufgaben <strong>der</strong> freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong><br />
aufgelistet und kurz erläutert. Die Zuweisung von Aufgaben auf die Feuerwehr obliegt<br />
dabei <strong>der</strong> Organisationshoheit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong>.<br />
3.1 Aufgaben nach FSHG<br />
• Abwehren<strong>der</strong> Brandschutz/Bekämpfung von Schadenfeuer,<br />
• Technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen o<strong>der</strong> öffentlichen Notständen,<br />
Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben<br />
auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom<br />
Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden können<br />
• Gestellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen<br />
eine erhöhte Brandgefahr besteht o<strong>der</strong> bei denen bei Ausbruch eines<br />
Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist und <strong>der</strong> Veranstalter<br />
die Brandsicherheitswache nicht selber stellen kann,<br />
• Gestellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Verordnungen<br />
(Son<strong>der</strong>bauverordnungen),<br />
• Durchführung o<strong>der</strong> Beteiligung an <strong>der</strong> Brandschau,<br />
Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand-<br />
o<strong>der</strong> explosionsgefährdet sind o<strong>der</strong> bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große<br />
Anzahl von Personen o<strong>der</strong> erhebliche Sachwerte gefährdet sind<br />
• Aufklärung <strong>der</strong> Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechter<br />
Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie Möglichkeiten<br />
<strong>der</strong> Selbsthilfe,<br />
• Mitwirkung bei <strong>der</strong> Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen,<br />
• Beteiligung bei <strong>der</strong> Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse<br />
sowie von Son<strong>der</strong>schutzplänen für beson<strong>der</strong>s gefährdete<br />
Objekte,<br />
• Dienstleistungen im Zuge <strong>der</strong> Amtshilfe für die Polizei (Ausleuchten von<br />
Einsatzstellen, Gestellung von Fahrzeugen und Geräten, Leichenbergung,<br />
etc.),<br />
• Aus- und Fortbildung, Übungen,<br />
• Einsatz und Beteiligung bei Großschadensereignissen,<br />
• Überörtliche Hilfeleistung,<br />
• Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und<br />
Wasserflächen, im Rahmen <strong>der</strong> Amtshilfe für die Straßenbaulastträger.<br />
1. Fortschreibung <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong>