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Die Beratung zur Vorsorgevollmacht - Betreuungsvereine in Aktion

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Im Rahmen der Bevollmächtigung haben sich viele Vere<strong>in</strong>e gefragt, ob sie dieseRechtsdienstleistung entgeltlich – also gewerblich - durchführen können.Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, Sonderregelungen <strong>zur</strong> Geschäftsbesorgungdurch Bevollmächtigte im Vorsorgefall <strong>in</strong> das RDG aufzunehmen.<strong>Die</strong> bestehenden Regelungen ermöglichen Nichtjuristen allenfalls sogenanntejuristische Nebenleistungen als Ergänzung zu e<strong>in</strong>er anderen nichtjuristischenHauptleistung zu erbr<strong>in</strong>gen.Bei der Wahrnehmung e<strong>in</strong>er Bevollmächtigung wird es schwerlich nachzuweisense<strong>in</strong>, dass der Hauptteil der Tätigkeit nicht <strong>in</strong> der Wahrnehmung rechtlicherInteressen, sondern <strong>in</strong> der Wahrnehmung sozialer Aufgaben besteht.E<strong>in</strong>er gewerbsmäßigen Bevollmächtigung ist daher ab<strong>zur</strong>aten.Wer ohne e<strong>in</strong>e entsprechende Berechtigung e<strong>in</strong>e Rechtsdienstleistung erbr<strong>in</strong>gt,begeht auch nach dem neuen RDG e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit, die mit e<strong>in</strong>er Geldbußegeahndet werden kann.Klargestellt hat das neue RDG, dass rechtliche Betreuer selbstverständlich <strong>in</strong>Ausübung ihrer Tätigkeit (also im Rahmen ihrer Aufgabenkreise) Mietverträgeabschließen, Verträge kündigen mit anderen Vertragspartnern verhandeln darfWelche Möglichkeiten gibt es noch?Der Vere<strong>in</strong> könnte anbieten, sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Betreuungsverfügung e<strong>in</strong>setzen zu lassen.Den Betroffenen kann angeraten werden, ihre Wünsche h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er evt.Betreuerbestellung zu äußern, sei es durch e<strong>in</strong>en Betreuungsvere<strong>in</strong> im Allgeme<strong>in</strong>en,durch e<strong>in</strong>en bestimmten benannten Vere<strong>in</strong> oder ggf. auch durch e<strong>in</strong>en bestimmtenMitarbeiter des Vere<strong>in</strong>s. Letzteres allerd<strong>in</strong>gs mit der Gefahr, dass dieser zumZeitpunkt der Betreuerbestellung dort nicht mehr arbeitet.<strong>Die</strong> Betroffenen sollten auf die Möglichkeit der „ausschließenden“ Vollmachtund/oder Betreuungsverfügung aufmerksam gemacht werden. In diesem Fall wirdbestimmt, wer auf ke<strong>in</strong>en Fall tätig werden sollte. <strong>Die</strong>se Möglichkeit ist für vieleMenschen auch schon e<strong>in</strong>en große Hilfe und Erleichterung.5. Qualifikation der MitarbeiterIn der Regel s<strong>in</strong>d Mitarbeiter, die im sogenannten Querschnittsbereich desBetreuungswesens tätig s<strong>in</strong>d, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und im H<strong>in</strong>blick aufihre Qualifikation und Erfahrungen auch für die <strong>Beratung</strong>sarbeit im Bereich<strong>Vorsorgevollmacht</strong> gut vorbereitet. Ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigtebeschäftigen ähnliche Fragestellungen.Grundsätzlich sollten die Mitarbeiter <strong>Beratung</strong>skompetenz, Feldkompetenz,Kommunikative Kompetenz, Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten, Innovationsfreude,Motivationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Kreativität, Eigen<strong>in</strong>itiative undBereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten mitbr<strong>in</strong>gen.Zusätzliche Kenntnisse s<strong>in</strong>d s<strong>in</strong>nvoll zu:• Aufbau e<strong>in</strong>er <strong>Vorsorgevollmacht</strong>10

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