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Die Beratung zur Vorsorgevollmacht - Betreuungsvereine in Aktion

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aber auch verpasste Gelegenheiten, die e<strong>in</strong>e Übernahme durch e<strong>in</strong>en Angehörigenvielleicht doch noch hätten Realität werden lassen.<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden im Rahmen der Betreuungsführung und der <strong>Beratung</strong>ehrenamtlicher Betreuer mit familiären Konflikten und deren Auswirkungen auf dieBeziehung der Beteiligten sowie auf erforderliche Entscheidungen befasst.Immer wieder musste auch die Erfahrung gemacht werden, dass e<strong>in</strong>e Betreuunge<strong>in</strong>gerichtet wurde, obwohl Familienangehörige bevollmächtigt waren, die Vollmachtaber fehlerhaft war oder für den notwenigen Handlungsbedarf nicht ausreichte.Manchmal waren Bevollmächtigte nicht <strong>in</strong>formiert oder vorbereitet, überfordert odergar ihre Eignung zweifelhaft.Neben der beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter, die <strong>in</strong> <strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong>nsichergestellt ist, macht gerade diese konkrete Erfahrung "am Rande" desBetreuungswesens sie <strong>in</strong> besonderer Weise geeignet, Bevollmächtigte zu beraten,sowie bei der Erstellung e<strong>in</strong>er Vollmacht behilflich zu se<strong>in</strong>.Viele mögliche Fehler, Unklarheiten und Konflikte lassen sich so unter Umständenschon im Vorfeld vermeiden.2.2 <strong>Die</strong> besondere Eignung der <strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong> derverbandlichen Caritas<strong>Die</strong> <strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong> von Caritas, SkF und SKM s<strong>in</strong>d traditionell seit vielen Jahren/Jahrzehnten im Betreuungswesen/Vormundschaftswesen tätig. Ihr besondererSchwerpunkt lag dabei immer auch <strong>in</strong> der <strong>Beratung</strong> Ehrenamtlicher. Dabei kommtder Berücksichtigung familiärer Strukturen immer e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu.Zum e<strong>in</strong>en, weil Betreuungen durch Familienangehörige wahrgenommen werden;zum andern, weil gerade das aus Überforderungssituationen oderInteressenkollisionen ausgeschlossen ist; die familiären B<strong>in</strong>dungen undAbhängigkeiten aber ihre Bedeutung nicht verlieren.<strong>Die</strong> Berücksichtigung familiären Strukturen, die Beachtung von B<strong>in</strong>dungen mit derenUnterstützungsqualität, aber auch möglichen Abhängigkeiten und derenKonfliktpotential spielt gerade <strong>in</strong> der <strong>Beratung</strong> zu Vollmachtsfragen neben denjuristischen Aspekten e<strong>in</strong>e besondere Rolle.E<strong>in</strong> Großteil der bestellten ehrenamtlichen Betreuer hat als Familienangehörige e<strong>in</strong>epersönliche Verb<strong>in</strong>dung zum Betreuten. Viele von ihnen engagieren sich auch <strong>in</strong> den<strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong>n. Sie nehmen ihre Aufgabe sehr ernst, lassen sich beischwierigen Entscheidungen beraten und bilden sich fort. Gerade dieserPersonenkreis hätte - wäre er rechtzeitig <strong>in</strong>formiert und vorbereitet gewesen - zumGroßteil genauso gut im Rahmen e<strong>in</strong>er Vollmacht tätig werden können. Es gibt also<strong>in</strong> den <strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong>n e<strong>in</strong>e umfassende Erfahrung mit diesem Personenkreis,der mit dem zukünftigen – jetzt <strong>zur</strong> Vermeidung e<strong>in</strong>er Betreuung - zu beratenenPersonengruppe große Überschneidungen hat.<strong>Beratung</strong> zu Vollmachtsfragen bedeutet auch immer <strong>Beratung</strong> <strong>zur</strong> Vorbereitung aufe<strong>in</strong>e Lebensphase, die mit Krankheit, Bee<strong>in</strong>trächtigungen, Rückschritten, Schmerzund Tod verbunden ist. Gerade die katholischen Vere<strong>in</strong>e mit ihrer Zugehörigkeit zuden katholischen Wohlfahrtsverbänden und <strong>zur</strong> katholischen Kirche s<strong>in</strong>dprädest<strong>in</strong>iert, sich dieser Aufgabe anzunehmen.4

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