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Die Beratung zur Vorsorgevollmacht - Betreuungsvereine in Aktion

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Sonderangebotsaktionen, die für e<strong>in</strong>e „e<strong>in</strong>malige, kostengünstige, nur heuteerhältliche Pauschalvollmacht“ werben und von Werbungen für Heizdecken,Sommerschlussverkäufen oder Pauschalreisen nicht zu unterscheiden s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>dallerd<strong>in</strong>gs wenig hilfreich und entsprechen nicht dem Stil der verbandlichen Caritas.3.6 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen<strong>Die</strong> Beglaubigung oder gar Beurkundung, sowie die Registrierung der Vollmacht beider Bundesnotarkammer werden grundsätzlich empfohlen. Insoweit arbeiten die<strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong> selbstverständlich mit den Betreuungsstellen und Notarenzusammen. Bei juristischen Fragestellungen, die über den üblichen Rahmen, wie sieauch bei e<strong>in</strong>er Rechtlichen Betreuung auftreten, h<strong>in</strong>ausgehen, wird immer dieH<strong>in</strong>zuziehung e<strong>in</strong>es Rechtsanwaltes empfohlen.Institutionelle Nutzer wie die <strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong> können sich beim ZentralenVorsorgeregister ebenfalls registrieren lassen. Kostenvorteile haben davon alle<strong>in</strong> diezu Beratenden. Andere entscheidende Konsequenzen (Nutzen oder auch Nachteile)s<strong>in</strong>d nicht ersichtlich.4. Vere<strong>in</strong>e als BevollmächtigteImmer wieder machen Ortsvere<strong>in</strong>e die Erfahrung, dass Menschen sich zwar mit derThematik befassen und auch gerne e<strong>in</strong>e <strong>Vorsorgevollmacht</strong> aufsetzen würden, aberke<strong>in</strong>en Vollmachtnehmer haben. In diesem Falle werden gerne auch die Vere<strong>in</strong>eselbst oder Mitarbeiter persönlich angesprochen und angefragt.Können Vere<strong>in</strong>e bzw. deren Mitarbeiter berufsmäßig als Bevollmächtigte tätigwerden?Das neue Rechtdienstleitungsgesetz (RDG) hat hier ke<strong>in</strong>e entscheidendeVeränderung der Situation für die <strong>Betreuungsvere<strong>in</strong>e</strong> gebracht.Neu ist, dass unentgeltliche außergerichtliche Rechtsdienstleistungen auchNichtjuristen erlaubt s<strong>in</strong>d. Damit soll dem ehrenamtlichen und bürgerschaftlichenEngagement, wie es auch die Bevollmächtigung darstellt, Rechnung getragenwerden. Das Tätigwerden als Bevollmächtigter ist grundsätzlich das Erbr<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>erRechtsdienstleistung. Der Bevollmächtigte wird im Rahmen se<strong>in</strong>er Aufgabe bei derRegelung fremder rechtlicher Angelegenheiten tätig. <strong>Die</strong>se <strong>Die</strong>nstleistung ist <strong>in</strong> derRegel nur erlaubt, wenn sie unentgeltlich und <strong>in</strong>nerhalb familiärer,nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen stattf<strong>in</strong>det.Wer dies außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicherB<strong>in</strong>dungen tut - z.B. als Mitarbeiter e<strong>in</strong>es Betreuungsvere<strong>in</strong>s - muss selbst bei e<strong>in</strong>erunentgeltlichen <strong>Die</strong>nstleistung sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durche<strong>in</strong>e Person, der die entgeltliche Erbr<strong>in</strong>gung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist,durch e<strong>in</strong>e Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung e<strong>in</strong>ersolchen Person erfolgt.Erlaubt s<strong>in</strong>d im Übrigen kostenlose Rechtsdienstleitungen, die z.B. Verbände für ihreMitglieder erbr<strong>in</strong>gen.9

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