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Produktkatalog 2011 - Phadia

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Nur dann, wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist, kann derKunde die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen.4. Die Nachbesserungs-/Gewährleistungsansprüche des Kundenverjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden, es seidenn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fallgelten die gesetzlichen Regelungen.5. Soweit wir dem Kunden Hardware unentgeltlich zur Nutzungüberlassen, sind Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüche imRahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Im Falle desAuftretens eines Mangels werden wir im Rahmen des Zumutbaren fürdie Mängelbeseitigung Sorge tragen. Schadensersatzansprüche wegenschuldhafter Verursachung des Schadens durch den Kunden bzw.einem Dritten bleiben hiervon unberührt.Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Überlassung gebrauchterGegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.6. Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen vorvertraglicherAnsprüche, vertraglicher Ansprüche sowie wegen deliktischerAnsprüche ist gemäß nachfolgenden Regelungen beschränkt.7. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen fürSchäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigenoder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichenVertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden,die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die aufvorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglistvon uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfenberuhen, haften wir nur nach den nachfolgenden Bestimmungen. Indiesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf denvorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweitwir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nichtvorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich derWare oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oderHaltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmendieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantiertenBeschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an derWare eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko einessolchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- undHaltbarkeitsgarantie erfasst ist.Im Falle der Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflichtfür Sach- und Personenschäden auf einen Betrag von € 1.000.000,00 jeSchadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vonwesentlichen Vertragspflichten (vgl. Abschnitt VI, Ziffer 7) handelt.8. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeitverursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcherVertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung desVertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentlicheVertragspflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schädentypischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.9. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnaturdes geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies giltinsbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatzvergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibtunsere Haftung gemäß Abschnitt IV Ziff. 2 bis Abschnitt IV Ziff. 6 diesesVertrages. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist,gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.10. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangelsverjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall vonuns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfenverschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder derGesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlichoder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachenErfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.11. Soweit durch uns technische Auskünfte erteilt werden oder wiranderweitig beratend tätig sind und Auskünfte und Beratungen nicht zudem von uns geschuldeten vertraglich vereinbarten Leistungsumfanggehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jedwederHaftung.VII. Eigentumsvorbehalt1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicherSaldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetztoder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware)unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden,z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einerangemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vomVertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vomVertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahmezu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für dieVerwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kundengeschuldeten Beträgen zu verrechnen.2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und dieseauf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschädenausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- undInspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Kunden aufeigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß imGeschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange ernicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungendurch den Kunden sind unzulässig. Die aus demWeiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehendenForderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen ausKontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollemUmfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wirermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenenForderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. DieEinzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn derKäufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäßnachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nichtzum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, essei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet,die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an unszu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kundenbestehen.4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch denKunden wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern dieVorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet47

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