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Produktkatalog 2011 - Phadia

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wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnisdes Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive derMehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt derVerarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache giltdas Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbarenVermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörendenSachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnisdes Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive derMehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt derVermischung. Ist die Sache des Kunden in Folge der Vermischung alsHauptsache anzusehen, sind der Kunde und wir uns einig, dass derKunde uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; dieÜbertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oderMiteigentum an einer Sache verwahrt der Kunde für uns.5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesonderePfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und unsunverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechtedurchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die indiesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oderaußergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.6. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweitfreizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zusichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt unsdie Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.VIII. Pflichten des Kunden bei Gebrauchsüberlassung1. Der Kunde ist verpflichtet die ihm zur Gebrauchsüberlassungunentgeltlich übergebene Hardware an dem Anlieferungsort zubelassen. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt und darf nur mitschriftlicher Zustimmung der <strong>Phadia</strong> GmbH erfolgen.2. Eine Vermietung, Leihe und sonstige Gebrauchsüberlassung derGegenstände gemäß VIII Ziffer 1 durch den Kunden ist ausgeschlossen.3. Der Kunde ist hinsichtlich des Aufstellungsorts, dem Verbleib derHardware gegenüber uns auskunftspflichtig. Etwaige Schäden undMängel sind uns unter Angabe der Umstände der Schadensverursachungjeweils unverzüglich mitzuteilen.4. Auf entsprechende Aufforderung und Ankündigung ist einemVertreter/Mitarbeiter der Lieferanten der Zutritt zu der geliefertenHardware in den Geschäftsräumlichkeiten des Kunden zu gewähren.5. Bei verkaufter Hardware ist die Veräußerung der Geräte unterAngabe der Kundendaten mitzuteilen.6. Soweit eine Datenübermittlung von der Hardware an uns vereinbartist bzw. es sich um ein Gerät i.S. VIII Ziffer 1 handelt, wird der Kunde dieDatenübermittlung zulassen und die entsprechenden Kommunikationsleitungenzur Verfügung stellen.2. Die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Laborleistungen werdennach Wahl des Kunden per Fax oder per Email übermittelt.3. Unser Service-Labor erbringt reine Labor-Leistungen. Eine ärztlicheDiagnoseleistung wird von unserer Seite nicht erbracht. Die Ergebnisseder Labor-Untersuchungen müssen vom behandelnden Arzt vor demHintergrund des klinischen Erscheinungsbilds des Patienten sorgfältigausgewertet werden Die Ergebnisse unserer Labor-Untersuchungenstellen keinen Ersatz für eine Diagnose durch den behandelnden Arztdar. Dies gilt auch für die computergenerierte Interpretation derErgebnisse der Auswertung des Allergie-Chip ImmunoCAP ISAC(Interpretationshilfe). Bei Diskrepanzen zwischen Laborergebnissen undklinischem Erscheinungsbild des Patienten kann eine erneuteBefunderhebung erforderlich sein.4. Im Übrigen finden die vorstehenden Regelungen für Lieferungengemäß Ziff. II. Nr. 2. ff., Ziff. III., Ziff. IV., Ziff. VI. Nr. 1. S.1, Nr. 3., 4., 6.ff. entsprechende Anwendung für Laborleistungen.X. Datenschutz1. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass die im Rahmen derVertragsabwicklung zugehenden Daten von der <strong>Phadia</strong> GmbHelektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Behandlung derDaten erfolgt streng nach den gesetzlichen Vorschriften desDatenschutzgesetzes. Wir versichern die erfassten Daten nur zurvertragsinternen Abwicklung zu verwenden und nicht an Dritteweiterzugeben. Wir behalten uns das Recht vor, die Daten, soweit fürdie Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherung) zuübermitteln.2. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und nachendgültiger Beendigung der Geschäftsbeziehung, werden wir diegespeicherten Daten löschen, sofern keine darüber hinausgehendeAufbewahrungspflicht vorliegt.XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendesRecht1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen undZahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtlichesich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus denzwischen uns und ihm geschlossenen Verträgen ist unser Firmensitz.Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnund/oderGeschäftsitz zu verklagen.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sichausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendenRecht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über deninternationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über denAbschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachenist ausgeschlossen.IX. Sonderbestimmungen für Laborleistungen1. Verträge über Laborleistungen kommen mit der Durchführung dervom Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen zustande. Können wireinen Kundenauftrag nicht ausführen, werden wir den Kunden innerhalbvon fünf Werktagen hierüber informieren. Die Rücksendung der eingesandtenProben erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahrund Kosten des Kunden, vorstehende Ziff. V. gilt insoweit entsprechend.<strong>Phadia</strong> GmbHFreiburg, Oktober 2010HRB-Nr.: Registergericht Freiburg HRB 7293Geschäftsführer der Gesellschaft: Dr. Stefan Eschbach48

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