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Gesundheitsförderungsstrategie Steiermark - Gesundheitsserver ...

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9. Umsetzung<br />

<strong>Gesundheitsförderungsstrategie</strong> <strong>Steiermark</strong><br />

Die Hauptverantwortung für die Umsetzung der<br />

<strong>Gesundheitsförderungsstrategie</strong> <strong>Steiermark</strong> liegt<br />

beim Gesundheitsressort und der Landesregie-<br />

rung, welche auch dafür sorgen, dass alle für die<br />

Umsetzung notwendigen Kooperationspartner-<br />

Innen aller Ebenen eingebunden werden.<br />

Die Umsetzung der Gesundheitsförderungs-<br />

strategie <strong>Steiermark</strong> beginnt mit der ersten „Um-<br />

setzungsperiode“ von 2012 bis 2016. In jeder Um-<br />

setzungsperiode wird eine Evaluation durchgeführt, auf deren Basis die erforder-<br />

lichen Anpassungen der Strategie für die folgende Umsetzungsperiode vorge-<br />

nommen werden (vergleiche Kapitel 9.3 „Evaluation“).<br />

9.1. Koordination der Umsetzung<br />

Abbildung 9: Umsetzungsspirale<br />

Die Koordination der Umsetzung der Maßnahmen der Gesundheitsförderungs-<br />

strategie <strong>Steiermark</strong> soll von einer im Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />

sektorenübergreifend zusammengesetzten Organisationseinheit durchgeführt<br />

werden (mögliche im Rahmen des Entwicklungsprozesses aufgefallene Aufgaben<br />

werden im Anhang angeführt). Bei der Planung und Durchführung der Umsetzung<br />

der einzelnen Maßnahmen sind einerseits die im Kapitel 6 definierten Grundsätze<br />

besonders zu berücksichtigen und andererseits ist auf die fünf Elemente des<br />

Kapazitätsauf- und -ausbaus einzugehen. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus<br />

den verschiedenen Handlungsfeldern wird sinnvollerweise in einem nahen zeitlichen<br />

Zusammenhang erfolgen müssen, um Synergien entsprechend nutzen zu können.<br />

Zur Umsetzung der Maßnahmen müssen von allen Beteiligten Ressourcen zur<br />

Verfügung gestellt werden. Hierbei soll es jedoch nicht ausschließlich darum gehen,<br />

neue Ressourcen aufzuwenden, sondern in erster Linie bereits vorhandene<br />

Ressourcen (vergleiche Kapitel 3 „Kapazitätsauf- und -ausbau“) zu nutzen. Das<br />

bedeutet, dass seitens des Gesundheitsressort sowie der Landesregierung, welche<br />

die Umsetzung der <strong>Gesundheitsförderungsstrategie</strong> <strong>Steiermark</strong> federführend voran-<br />

treiben, zwar gegebenenfalls Ressourcen im Sinne einer Starthilfe zur Verfügung<br />

gestellt werden können, jedoch die einzelnen Institutionen, welche in ihrem je<br />

Umsetzung Seite 37 von 55

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