Gesundheitsförderungsstrategie Steiermark - Gesundheitsserver ...
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9. Umsetzung<br />
<strong>Gesundheitsförderungsstrategie</strong> <strong>Steiermark</strong><br />
Die Hauptverantwortung für die Umsetzung der<br />
<strong>Gesundheitsförderungsstrategie</strong> <strong>Steiermark</strong> liegt<br />
beim Gesundheitsressort und der Landesregie-<br />
rung, welche auch dafür sorgen, dass alle für die<br />
Umsetzung notwendigen Kooperationspartner-<br />
Innen aller Ebenen eingebunden werden.<br />
Die Umsetzung der Gesundheitsförderungs-<br />
strategie <strong>Steiermark</strong> beginnt mit der ersten „Um-<br />
setzungsperiode“ von 2012 bis 2016. In jeder Um-<br />
setzungsperiode wird eine Evaluation durchgeführt, auf deren Basis die erforder-<br />
lichen Anpassungen der Strategie für die folgende Umsetzungsperiode vorge-<br />
nommen werden (vergleiche Kapitel 9.3 „Evaluation“).<br />
9.1. Koordination der Umsetzung<br />
Abbildung 9: Umsetzungsspirale<br />
Die Koordination der Umsetzung der Maßnahmen der Gesundheitsförderungs-<br />
strategie <strong>Steiermark</strong> soll von einer im Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />
sektorenübergreifend zusammengesetzten Organisationseinheit durchgeführt<br />
werden (mögliche im Rahmen des Entwicklungsprozesses aufgefallene Aufgaben<br />
werden im Anhang angeführt). Bei der Planung und Durchführung der Umsetzung<br />
der einzelnen Maßnahmen sind einerseits die im Kapitel 6 definierten Grundsätze<br />
besonders zu berücksichtigen und andererseits ist auf die fünf Elemente des<br />
Kapazitätsauf- und -ausbaus einzugehen. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus<br />
den verschiedenen Handlungsfeldern wird sinnvollerweise in einem nahen zeitlichen<br />
Zusammenhang erfolgen müssen, um Synergien entsprechend nutzen zu können.<br />
Zur Umsetzung der Maßnahmen müssen von allen Beteiligten Ressourcen zur<br />
Verfügung gestellt werden. Hierbei soll es jedoch nicht ausschließlich darum gehen,<br />
neue Ressourcen aufzuwenden, sondern in erster Linie bereits vorhandene<br />
Ressourcen (vergleiche Kapitel 3 „Kapazitätsauf- und -ausbau“) zu nutzen. Das<br />
bedeutet, dass seitens des Gesundheitsressort sowie der Landesregierung, welche<br />
die Umsetzung der <strong>Gesundheitsförderungsstrategie</strong> <strong>Steiermark</strong> federführend voran-<br />
treiben, zwar gegebenenfalls Ressourcen im Sinne einer Starthilfe zur Verfügung<br />
gestellt werden können, jedoch die einzelnen Institutionen, welche in ihrem je<br />
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