03.12.2012 Aufrufe

Abfallwirtschaftssatzung 2011 - Waldachtal

Abfallwirtschaftssatzung 2011 - Waldachtal

Abfallwirtschaftssatzung 2011 - Waldachtal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(1) Zugelassene Abfallgefäße sind:<br />

§ 12<br />

Zugelassene Abfallgefäße, Behälterausstattung,<br />

Behältergemeinschaft<br />

1. für die in § 9 Abs. 1 genannten Abfälle:<br />

Müllnormeimer mit 80 l (Mindestbehältervolumen)/ 120 l / 240 l Füllraum (Biotonne), Farbe braun;<br />

2. für den Hausmüll (§ 5 Abs. 1b) und für hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 5 Abs. 5):<br />

Müllnormeimer mit 35 l (Mindestbehältervolumen) / 60 l / 80 l / 120 l / 240 l Füllraum (Restabfallbehälter),<br />

Farbe grau:<br />

sowie Umleerbehälter mit<br />

660 l / 1.100 l Füllraum.<br />

(2) Die erforderlichen Abfallgefäße werden vom Landkreis zur Verfügung gestellt. Sie bleiben Eigentum<br />

des Landkreises. Werden diese Abfallbehälter nicht mehr zur Bereitstellung von Abfällen zur Überlassung<br />

an den Landkreis genutzt, müssen sie abgemeldet und innerhalb eines Monats nach der Abmeldung<br />

entleert und gereinigt bei den vom Landkreis genannten Rückgabestellen zurückgegeben werden.<br />

Das Entfernen eines Abfallbehälters vom angemeldeten Grundstück ist nur zulässig, wenn der Landkreis<br />

zugestimmt hat. Die Verpflichteten nach § 3 Abs. 1 und 2 haften für Schäden durch unsachgemäße<br />

Behandlung oder für den selbst verschuldeten Verlust von Abfallbehältern.<br />

(3) Die Müllnormeimer für den Hausmüll und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle müssen von<br />

den Verpflichteten nach § 3 Abs. 1 und 2 mit einer gültigen Gebührenmarke versehen sein.<br />

(4) Die Abfallbehälter müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein und den hygienischen Anforderungen<br />

entsprechen.<br />

(5) Für jeden Haushalt muss mindestens ein Abfallbehälter für den Hausmüll mit 35 l vorhanden sein, sofern<br />

nicht für mehrere Haushalte gemeinschaftlich die zugelassenen 240-l-Müllnormeimer oder 660 l<br />

bzw. 1.100 l Umleerbehälter verwendet werden. Hierbei dürfen bei gemeinschaftlicher Benutzung eines<br />

240-l-Müllgroßbehälters nicht mehr als 6 Haushaltungen, bei gemeinschaftlicher Benutzung eines 1.100<br />

l-Normgroßbehälters nicht mehr als 30 Haushaltungen und bei gemeinschaftlicher Benutzung eines 660<br />

l-Normgroßbehälters nicht mehr als 20 Haushaltungen einen Abfallbehälter benützen.<br />

Bis zu drei Haushalte auf demselben Grundstück können auf Antrag zusammen e i n e n Abfallbehälter<br />

nutzen. Die Behältergröße richtet sich nach den von den Haushalten gewählten Abfallbehältern. In diesem<br />

Fall muss die entsprechende Anzahl von Müllmarken auf den Behälterdeckel geklebt werden.<br />

Im Außenbereich kann der Landkreis auf Antrag im Einzelfall die Verwendung von Müllsäcken an Stelle<br />

eines Abfallbehälters zulassen. Im Übrigen dürfen Müllsäcke nur zusätzlich zu einem Abfallbehälter verwendet<br />

werden.<br />

(6) Für Grundstücke, auf denen ausschließlich hausmüllähnliche Gewerbeabfälle anfallen (§ 5 Abs. 5), ist<br />

im Rahmen der Überlassungspflicht mindestens ein Abfallbehälter nach Absatz 1 Nr. 2 vorzuhalten.<br />

Für Grundstücke, auf denen sowohl Hausmüll (§ 5 Abs. 1b) als auch gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 5<br />

Abs. 4) anfallen (gemischt genutzte Grundstücke), ist zusätzlich zu den in Absatz 5 vorgeschriebenen<br />

Abfallgefäßen ein Abfallbehälter nach Absatz 1 Nr. 2 für gewerbliche Siedlungsabfälle bereitzustellen.<br />

Sofern die auf einem gemischt genutzten Grundstücken anfallenden hausmüllähnlichen gewerblichen<br />

Siedlungsabfälle (§ 5 Abs. 5), die zu überlassen sind, nach ihrer Menge regelmäßig in den nach Absatz<br />

5 vorhandenen Abfallbehältern nach Absatz 1 Nr. 2 bereitgestellt werden können, kann der Landkreis<br />

auf Antrag die gemeinsame Nutzung der Hausmüllbehälter zulassen. Absatz 5 Sätze 4 bis 6 gelten entsprechend.<br />

- 11 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!