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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong>: 1<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 11. September 2012<br />

Tagungsort: Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule <strong>Waldachtal</strong><br />

Beginn: 20.30 Uhr Ende: 22.50 Uhr<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder: 14 (Normalzahl 19 Mitglieder)<br />

Anwesend sind die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />

Dr. Manfred Tillwich, Franz Schweizer, Ludwig Blum, Franz Xaver Wittich, Roger Ganszki,<br />

Markus Fischer, Heinz Fischer, Bernd Schittenhelm, Dr. Horst Richter, Dieter Fischer,<br />

Erika Burkhardt (ab TOP 2 NÖ), Dr. Friedrich Gerhard, Heinz Otto Renz, Günter Henssler<br />

Nicht anwesend sind die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />

Frank Lacker, Oliver Dettling, Dr. Rudolf Emele, Klaus Gebauer, Hartmut Johannsen<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger<br />

Schriftführer: <strong>Gemeinde</strong>amtsrat Wolfgang Fahrner<br />

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:<br />

Herr Thomas Grözinger vom Ing.-Büro Gfrörer, Empfingen<br />

Herr Wagner vom „Schwarzwälder Bote“ und Frau Weber von der „Südwestpresse“<br />

Bedienstete der Verwaltung:<br />

Ortsvorsteher Fahrner, Ortsvorsteher Enderle, Ortsvorsteher Blum, Bauverwaltungsamt<br />

Frau Schmid<br />

Nach der Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass<br />

1. zu der Sitzung durch Schreiben vom 3. September 2012 ordnungsgemäß eingeladen<br />

worden ist;<br />

2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 7. September 2012<br />

im <strong>Gemeinde</strong>mitteilungsblatt bekanntgemacht worden ist;<br />

3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 10 Mitglieder anwesend sind.<br />

Die Niederschrift umfasst die <strong>Seite</strong>n 1 - 33<br />

Beurkundet:<br />

Wolfgang Fahrner<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsrat


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong>: 2<br />

Beurkundet: Beurkundet:<br />

Heinz Hornberger Wolfgang Fahrner<br />

Bürgermeister <strong>Gemeinde</strong>amtsrat<br />

Beurkundet: Beurkundet:<br />

Dr. Manfred Tillwich Dr. Friedrich Gerhard<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 3<br />

TAGESORDNUNG<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 11. September 2012<br />

1. Bürgerfragestunde <strong>GÖ1211</strong>01<br />

2. Bebauungsplan „Himmelreich – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen <strong>GÖ1211</strong>02<br />

• Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

• Entwurfsbeschluss<br />

• Satzungsbeschluss<br />

3. Sanierungsmaßnahmen in der Stadt Horb, Stadtteile Bildechingen, <strong>GÖ1211</strong>03<br />

Talheim, Mühringen und Mühlen – Trägeranhörung nach § 139<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

4. Vorbereitende Untersuchungen der Stadt Haiterbach – Bereich <strong>GÖ1211</strong>04<br />

„Stadtkern III“ – Trägeranhörung nach § 139 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

5. Klimaschutz-Teilkonzept, Potentialabschätzung Erneuerbare Energien <strong>GÖ1211</strong>05<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong>, mit der STEG (Stadtentwicklung GmbH,<br />

Stuttgart)<br />

6. Bekanntgaben und Verschiedenes <strong>GÖ1211</strong>06


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>01<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 4<br />

Bürgerfragestunde<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 11. September 2012<br />

§ 1<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Bernd Schittenhelm stellt fest, dass er bei dem Tagesordnungspunkt „Bebauungsplan<br />

Himmelreich – 2. Änderung“ befangen sei. Er stellt die Frage, ob es ihm möglich<br />

ist, zwei drei Fragen im Rahmen der Bürgerfragestunde zu stellen.<br />

Die Verwaltung antwortet, dass reine Fragen im Rahmen der Bürgerfragestunde gestellt werden<br />

können.<br />

Herr Schittenhelm zitiert aus dem Pressebericht über die Beratungen des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Waldachtal</strong><br />

zum Thema Kostenerhöhung beim Kinderhaus. Er kann die Feststellung der Verwaltung,<br />

dass sich die Kosten um nur 4,9 % erhöht haben, nicht nachvollziehen. Dabei geht er<br />

von dem ursprünglichen Kostendeckel von 3,3 Mio. aus.<br />

Bürgermeister Herr Heinz Hornberger und <strong>Gemeinde</strong>kämmerer Herr Christoph Enderle erläutern<br />

nochmals ausführlich diese Feststellung, und dass sich die Erhöhung nicht auf dem vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat festgelegten Kostendeckel, sondern auf die erste Kostenschätzung bezieht. Die<br />

Zahlen werden nochmals ausführlich erläutert.<br />

Herr Schittenhelm erkundigt sich weiter nach dem Verlauf des verdohlten Grabens im Bebauungsplangebiet<br />

„Himmelreich – 2. Änderung“. Dies sei aus den Planunterlagen nicht richtig<br />

ersichtlich.<br />

Der Verlauf und die Gestaltung des bisher verdohlten und künftig offenen Grabens wird von<br />

Herrn Thomas Grözinger vom Ing.-Büro Gfrörer, Empfingen, ausführlich anhand eines Planes<br />

erläutert. Auch im Bebauungsplan ist der Verlauf entsprechend dargestellt.<br />

Schließlich erkundigt sich Herr Schittenhelm noch nach der Verkehrsanbindung von der<br />

Kreisstraße über die Stichstraße zum Rötweg bzw. die Tatsache, dass diese Straße gesperrt<br />

werden soll.<br />

Hierzu macht Herr Hornberger umfassende Erläuterungen und nimmt Bezug auf die Beratungen<br />

im Ortschaftsrat Tumlingen. Dort sei eigentlich ein Minikreisverkehr favorisiert worden,<br />

dieser werde aber von den maßgeblichen Stellen wie Straßenbauverwaltung und Verkehrsamt<br />

beim Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> abgelehnt. Hintergrund für den Ortschaftsrat Tumlingen sei<br />

sicherlich das Thema „Geschwindigkeitsregulierung am Ortseingang“. Da auch ein Linksabbieger<br />

im Moment nicht gebaut werden könne, habe man mit den maßgeblichen Stellen vereinbart,<br />

im Rahmen einer Erprobungsphase den anfahrenden Verkehr über die Kreisstraße<br />

(Ortsdurchfahrt), die Allmendgasse und den Rötweg zum Kinderhaus zu leiten. Ein Einfahren<br />

in die bisherige Stichstraße soll dann durch verkehrsrechtliche Anordnungen ausgeschlossen<br />

werden. Eine Einbahnregelung soll aber ein Ausfahren in diesem Bereich weiterhin möglich<br />

machen. Wie gesagt soll das Ganze in einem Zeitraum von einem halben bis einem Jahr getestet<br />

werden.<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>01<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 5<br />

- 2 -<br />

Frau Marlena Schmid vom Bauverwaltungsamt ergänzt, dass dieser Sachverhalt auch eingehend<br />

mit dem Verkehrsamt beim Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> noch am Sitzungstag erörtert<br />

wurde. Ein Ortstermin, an dem das Landratsamt und auch ein Polizeivertreter anwesend waren,<br />

habe diesen Vorschlag befürwortet. Auf dieser Grundlage werde auch der Abwägungsvorschlag<br />

beim Bebauungsplanverfahren formuliert und dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung<br />

vorgeschlagen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 6<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 11. September 2012<br />

Bebauungsplan „Himmelreich – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />

• Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

• Entwurfsbeschluss<br />

• Satzungsbeschluss<br />

§ 2<br />

Zu Beginn der Sitzung wird Befangenheit festgestellt: die <strong>Gemeinde</strong>räte Heinz Fischer, Günter<br />

Henssler, Dieter Fischer und Bernd Schittenhelm verlassen wegen Befangenheit den Sitzungstisch.<br />

Herr Thomas Grözinger vom Büro Gfrörer, Empfingen, erläutert, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong><br />

den Bau eines Kinderhauses mit fünf Kindergartengruppen (Kinder 3 bis 6 Jahre) und<br />

vier Kleinkindgruppen (Kinder 0 bis 3 Jahre) beschlossen hat, dabei sei auch eine Kooperation<br />

mit den fischerwerken angestrebt.<br />

Der Standort im Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes „Himmelreich“ biete sich<br />

aufgrund der Flächenverfügbarkeit, der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen im Zusammenhang<br />

mit Schule und Sporthalle und aufgrund der bauleitplanerischen Voraussetzungen<br />

(Flächennutzungsplan und rechtskräftiger Bebauungsplan mit Festsetzung von Flächen für<br />

den Gemeinbedarf) in besonderer Weise für die Realisierung eines solchen Vorhabens an.<br />

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Himmelreich“ sollen die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen zur Errichtung eines gemeinsamen Kinderhauses für die Ortsteile Cresbach,<br />

Hörschweiler und Tumlingen in zentraler Lage und unter kommunaler Trägerschaft geschaffen<br />

werden. Die Bebauungsplanänderung wurde als Regelverfahren nach § 2 Baugesetzbuch<br />

durchgeführt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat habe zuletzt in seiner Sitzung am 12. Juni 2012 über die eingegangenen<br />

Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange beraten, die Abwägungen vorgenommen und die entsprechenden<br />

Beschlüsse gefasst.<br />

Ferner wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und der Beschluss zur erneuten Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung)<br />

beschlossen. Diese öffentliche Auslegung habe in der Zeit vom 25. Juni bis 25. Juli<br />

2012 stattgefunden.<br />

Die eingegangenen Stellungnahmen seien zu prüfen und die öffentlichen und privaten Belange<br />

gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen (§ 1 Absatz 7 Baugesetzbuch).<br />

Hierzu haben die Verwaltung, das Verbandsbauamt und das Ing.-Büro Gfrörer, Empfingen,<br />

entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet. …


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 7<br />

- 2 -<br />

Die Abwägungsvorschläge liegen dem <strong>Gemeinde</strong>rat als Sitzungsunterlage, ergänzend mit<br />

eingearbeiteten Änderungen, die dem <strong>Gemeinde</strong>rat eingehend erläutert und dargestellt werden,<br />

als Tischvorlage vor.<br />

Vorab wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung empfehle, den entsprechenden Behandlungs-<br />

und Beschlussvorschlägen zu folgen und die Abwägungsvorschläge im Gesamten zu<br />

bestätigen und zu beschließen. Ferner wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat vor Erläuterung empfohlen,<br />

anschließend den nun vorliegenden Bebauungsplanentwurf mit Anlagen in der vorgestellten<br />

Fassung zu beschließen.<br />

Bebauungspläne und ihre Änderungen werden gemäß § 10 und 1 Absatz 8 Baugesetzbuch als<br />

Satzung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung trete mit der Bekanntmachung gemäß § 10<br />

Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch in Kraft; auch hier empfehle die Verwaltung entsprechende<br />

Beschlussfassung zur Bekanntmachung in ortsüblicher Form.<br />

Im Anschluss erläutern Herr Grözinger vom Büro Gfrörer und Hauptamtsleiter Wolfgang<br />

Fahrner die erarbeiteten Stellungnahmen der Verwaltung und des Planers sowie die entsprechenden<br />

Beschlussvorschläge zum Beteiligungsergebnis der Öffentlichkeit, der Behörden und<br />

sonstiger Träger im Einzelnen und nachstehend wie folgt:<br />

Bebauungsplan 'Himmelreich – 2. Änderung' in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong><br />

Auswertung der Anregungen, die im Rahmen der Offenlage (Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) in der Zeit<br />

vom 25.06.2012 bis zum 25.07.2012, vorgelegt mit Anschreiben vom 20.06.2012, vorgebracht wurden.<br />

Insgesamt wurden 8 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, davon 5 über das Landratsamt<br />

<strong>Freudenstadt</strong> angeschrieben.<br />

Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange kam kein Rücklauf:<br />

• Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS Stuttgart)<br />

Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange wurden Anregungen vorgebracht:<br />

• EnBW Regional AG, Herrenberg Stellungnahme vom 06.07.2012<br />

• Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> – Referat Verkehr Stellungnahme vom 06.07.2012<br />

• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Höhere Verwaltungsbehörde Stellungnahme vom 25.07.2012<br />

• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Untere Naturschutzbehörde Stellungnahme vom 25.07.2012<br />

• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Amt für Wasserwirtschaft u. Bodenschutz Stellungnahme vom 25.07.2012<br />

• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Straßenbauamt Stellungnahme vom 25.07.2012<br />

• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Untere Verkehrsbehörde<br />

Von folgenden Bürgern wurden Anregungen vorgebracht:<br />

Stellungnahme vom 25.07.2012<br />

1. Einwender 1 Stellungnahme vom 24.07.2012


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 8<br />

Nr. 1 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />

Stellungnahme vom 06.07.2012<br />

- 3 -<br />

Vielen Dank für die Beteiligung am genannten Bebauungsplanverfahren.<br />

Unsere Stellungnahme vom 17. April 2012 hat weiterhin Gültigkeit.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

In der vorangegangenen Stellungnahme vom 17. April 2012 wurde darauf hingewiesen, dass keine<br />

Gasversorgungsleitungen und keine Stromversorgungsleitungen der EnBW Regional AG betroffen<br />

sind und dass eine Gasversorgung des geplanten Kinderhauses möglich ist.<br />

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Kenntnisnahme, es ist kein Beschluss erforderlich.<br />

Nr. 2 Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> – Referat Verkehr<br />

Stellungnahme vom 06.07.2012 (Baumreihe)<br />

Bebauungsplanverfahren „Himmelreich – 2. Änderung“, <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />

1. Ersuchen des Landratsamtes <strong>Freudenstadt</strong>, Verkehrsamt vom 25.06.2012<br />

Nr. 11.10-621.41/<strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />

2. Ersuchen des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes Dornstetten vom 20.06.2012,<br />

Planunterlagen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> wird in der Regel nur zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

gehört, eine Anhörung zur Bauausführung erfolgt üblicherweise nicht.<br />

Die Erfahrung lehrt jedoch, dass im Zuge der Bauausführung oft gestalterische Maßnahmen durchgeführt<br />

werden, die bei den Verkehrsteilnehmern rechtliche Unsicherheiten hervorrufen, unklare Situationen<br />

herbeiführen. Um dies so weit wie möglich zu verhindern, kann die polizeiliche Stellungnahme<br />

auch Aspekte der Bauausführung enthalten.<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes soll den Bau eines Kinderhauses ermöglichen. Aus verkehrspolizeilicher<br />

Sicht sind hierzu die verkehrliche Erschließung, die Parkregelung sowie die Abgrenzung zum<br />

öffentlichen Verkehrsraum von besonderer Bedeutung.<br />

Zur Begründung:<br />

Die städtebauliche Konzeption (Ziff. 5.3 der Begründung) sieht die Anfahrt zum neuen Kinderhaus und<br />

die Parkierung von Osten, über den Rötweg vor.<br />

Im letzten Satz wird aufgeführt, dass entlang des Flurstücks Nr. 58 die Pflanzung einer Weg begleitenden<br />

Baumreihe vorgesehen ist. Dieser Anpflanzung kann nur zugestimmt werden, wenn die Sichtbeziehungen<br />

an der Einmündung Geh-/Radweg und Verbindungsstraße zwischen Rötweg und K 4702<br />

dadurch nicht eingeengt werden. Dieser Geh-/ und Radweg ist nicht nur Schulweg sondern auch die<br />

Hauptverbindung zur Bushaltestelle Himmelreich und zu den Geschäften (Einkaufsmöglichkeiten/Friseur/Apotheke/Arzt<br />

..) in Lützenhardt. Seit der Schließung des Lebensmittelgeschäftes in Tumlingen<br />

wird der Weg stärker frequentiert. Sollte der vorgesehene Einkaufsmarkt südlich des ZOB gebaut<br />

werden, wird die Bedeutung des Geh/Radweges noch weiter zunehmen. Eine sichere Anbindung<br />

mit ausreichenden Sichtweiten muss deshalb gewährleistet werden. …


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 9<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zum Anschreiben:<br />

Kenntnisnahme<br />

- 4 -<br />

Zur Begründung (Baumreihe):<br />

Es handelt sich lediglich um 3 weitere Bäume (siehe Lageplan), die in ausreichendem Abstand von<br />

der Verkehrsfläche gepflanzt werden sollen. Die Sichtbeziehungen in den genannten Einmündungsbereichen<br />

werden hierdurch nicht eingeengt. Dennoch können die Baumstandorte gerne mit Vertretern<br />

der Fachbehörde vor Ort festgelegt werden.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zum Anschreiben<br />

Kenntnisnahme, kein Beschluss erforderlich<br />

Zur Begründung (Baumreihe):<br />

Keine Änderung, jedoch sind die Baumstandorte bei Durchführung der Pflanzung mit der Fachbehörde<br />

abzustimmen.<br />

Nr. 2 Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> – Referat Verkehr<br />

Stellungnahme vom 06.07.2012 (Zufahrt / Abfahrt)<br />

In der Beschreibung der verkehrlichen Erschließung (Ziff. 5.8 der Begründung) wird die Zufahrtsituation<br />

näher erläutert. Die Zufahrt über die Verbindungsstraße zwischen K 4702 und dem Rötweg wird<br />

als nicht verkehrssicher angesehen. Vor allem der Einmündungsbereich in die K 4702 soll durch bauliche<br />

Veränderungen sicherer werden.<br />

Durch die Erweiterung der nördlichen Baugebiete in Tumlingen hat das Verkehrsaufkommen an dieser<br />

Einmündung in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Durchführung von Trainings- und<br />

Sportveranstaltungen in der <strong>Waldachtal</strong>-Sporthalle bringt in den Abendstunden und an den Wochenenden<br />

regelmäßig ein erhöhtes Verkehrsaufkommen an diesem Knoten mit sich. Außerdem hat auch<br />

das Fahrrad- und Fußgängeraufkommen zugenommen (siehe oben).<br />

Auf der K 4702 hat sich in den vergangenen Jahren auch das Schwerverkehrsaufkommen erhöht,<br />

nachdem in Horb-Grünmettstetten der Schwerverkehr nicht mehr zur L 370 fahren darf, sondern über<br />

Tumlingen – Hörschweiler in Richtung <strong>Freudenstadt</strong> gelenkt wird.<br />

Aus den Planunterlagen geht nicht hervor, mit welchem zusätzlichen Fahrzeugaufkommen durch die<br />

Einrichtung des Kinderhauses an der Einmündung K 4702 / Verbindungsstraße zum Rötweg gerechnet<br />

werden muss. Nicht alle Eltern werden diese Einmündung benützen. Die Eltern aus Tumlingen,<br />

Teile der auswärtigen Eltern und auch Teile der Eltern aus Hörschweiler (Siedlung), werden über die<br />

Allmendgasse und den Rötweg das Kinderhaus anfahren. Einige werden auch zu Fuß gehen.<br />

Auswirkungen auf das Unfallgeschehen an dieser Einmündung durch die Verkehrszunahmen der vergangenen<br />

Jahre sind bisher nicht zu erkennen. Das Unfallgeschehen der vergangen Jahre war unauffällig.<br />

Im Zeitraum von 2003 bis zum 31.05.2012 wurden 2 Verkehrsunfälle polizeilich aufgenommen<br />

(2010 = 1 Vorfahrt-VU mit Sachschaden / 2011 = 1 Abbiege-VU mit 1 Leichtverletzten).<br />

Durch den Bau des Kinderhauses wird die Einmündung K 4702/Verbindungsstraße zum Rötweg nicht<br />

an ihre Leistungsgrenze kommen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bietet es sich jedoch an, diesen<br />

Knoten baulich zu verändern.<br />

Der Ortschaftsrat Tumlingen favorisiert den Bau eines Minikreisverkehrs als Knotenpunktlösung.<br />

Das Unfallaufkommen eines Kreisverkehrs muss nicht geringer sein als das an anderen Verkehrsknoten.<br />

Beispiele, auch aus dem Kreisgebiet, belegen, dass sich auch an einem Kreisverkehr eine Unfallhäufungsstelle<br />

ergeben kann. Der Vorteil eines Kreisverkehrs gegenüber rechtwinkligen Einmündungen<br />

ist die Gleichrangigkeit aller ankommenden Verkehrsströme. …


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 10<br />

- 5 -<br />

Alle, die auf einen Kreisverkehr zufahren, müssen die Vorfahrt beachten. Der bevorrechtigte Verkehr<br />

kommt immer von links. Wenn ein Kreisverkehr richtig angelegt wird, reduzieren sich die Geschwindigkeiten.<br />

Da alle Fahrzeuge nach rechts ein- und ausfahren, prallen im Falle eines Unfalls keine entgegenkommenden<br />

bzw. kreuzenden Fahrzeuge zusammen. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung<br />

der Unfallfolgen. Zusammenstöße von Fahrzeugen mit schwerem Personenschaden auf Kreisverkehrsanlagen<br />

sind eher die Ausnahme. Ein weiterer Vorteil des Kreisverkehrs ist die höhere Leistungsfähigkeit.<br />

An einem Kreisverkehr bilden sich, weniger Rückstaus, da es keine bevorrechtigten<br />

Zufahrten gibt, die bei hohem Verkehrsaufkommen auf den untergeordneten Straßen für Rückstau<br />

sorgen.<br />

Die Nachteile einer Kreisverkehrsanlage sind die höheren Unterhaltungskosten. Durch die enormen<br />

<strong>Seite</strong>nkräfte, die der Schwerverkehr bei engen Kurvenfahrten auf den Straßenbelag ausübt, muss<br />

dieser in kürzeren Intervallen erneuert werden.<br />

Nicht allen Kraftfahrern ist bewusst, dass das Ausfahren aus einem Kreisverkehr ein Abbiegen darstellt<br />

und damit jedem querenden Fußgänger der Vorrang einzuräumen ist. Kreisverkehrsanlagen sind<br />

deshalb für den Fußgänger nicht immer die sicherste Lösung.<br />

Die Mittelinsel eines Minikreisverkehrs muss überfahrbar sein, sonst können sich für den Lkw-und<br />

Busverkehr und für überlange Fahrzeuge (Großraumtransporte, Langholzfahrzeuge etc.) Probleme<br />

ergeben.<br />

Als zweitrangige Lösung sieht der Ortschaftsrat Tumlingen eine Linksabbiegespur vor.<br />

Diese bietet den Linksabbiegern eine Aufstellfläche, der in den Ort einfahrende Geradausverkehr<br />

kann ohne bauliche Bremse weiterfahren.<br />

Eine Abbiegespur reduziert die Wahrscheinlichkeit von Auffahrunfällen und erhält den Verkehrsfluss,<br />

dadurch sinkt die Unfallwahrscheinlichkeit. Konfliktpunkte zwischen Linksabbiegern und dem entgegenkommenden<br />

Verkehr bleiben bestehen. Beim Einfahren in die die Kreisstraße ergeben sich gegenüber<br />

der bestehenden Situation keine Änderungen.<br />

Wenn der Knoten K 4702/Verbindungsstraße zum Rötweg umgebaut wird, muss auch die Fußgängerführung<br />

des Gehwegs entlang der Kreisstraße geändert werden. Die vollständige Entfernung dieses<br />

Gehweges zwischen Tumlingen und der L 398 wäre möglich, die Fußgänger können den parallel verlaufenden<br />

Weg entlang des Baches benützen. Sofern dies nicht durchsetzbar ist, muss im Knotenbereich<br />

eine Lösung gefunden werden, da der Gehweg beim Einbau einer Abbiegespur oder eines Minikreisverkehrs<br />

nicht mehr wie bisher fortgeführt werden kann.<br />

Es wird außerdem auf den fehlenden Gehweg entlang der Verbindungsstraße zwischen K 4702 und<br />

Rötweg hingewiesen.<br />

Aus verkehrspolizeilicher Sicht stellt ein Kreisverkehr die beste Lösung dar, es bestehen jedoch erhebliche<br />

Zweifel, ob er auf Grund des Platzbedarfs und der bestehenden Zwangspunkte (Bachlauf,<br />

Brücke, Böschung, evtl. Grunderwerb in westlicher Richtung ) realisiert und so gebaut werden kann,<br />

dass der Verkehr aus allen Richtungen wirksam gebremst werden kann.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zum Thema Zufahrt / Abfahrt:<br />

Zwar wird aus verkehrspolizeilicher Sicht der angedachte Kreisverkehr gegenüber einer Linksabbiegespur<br />

favorisiert, jedoch werden auf Grund des Platzbedarfs Zweifel an der Realisierbarkeit vorgebracht<br />

(Bachlauf, Brücke, Böschung und evtl. Grunderwerb). Vom Straßenbauamt und der Unteren<br />

Verkehrsbehörde (LRA FDS) wird der angedachte Minikreisverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit<br />

abgelehnt.<br />

Da jedoch der damit erforderliche Linksabbieger aus Gründen der Grundstücksverfügbarkeit und der<br />

zu erwartenden Kosten nicht kurzfristig realisierbar ist, soll der Verbindungsweg Kreisstraße – Rötweg<br />

als Zufahrt geschlossen werden und die Anbindung des Kinderhauses über die bestehende innerörtliche<br />

Zufahrt über die Allmendgasse in den Rötweg sichergestellt werden.<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 11<br />

- 6 -<br />

Dies ist ohne erhebliche Mehrbelastung für die Innerortslage möglich, da dieser zur Sperrung vorgesehene<br />

Verbindungsweg nur von einem geringen Teil der Eltern, die aus Süden kommen, in Anspruch<br />

genommen werden würde. Die Ausfahrt über den Verbindungsweg soll erhalten bleiben, dies wird im<br />

Rahmen einer Verkehrsschau mit den beteiligten Behören und der Polizei geklärt und festgelegt. Nach<br />

Inbetriebnahme des Kinderhauses in einer Testphase von 6 bis 12 Monaten wird überprüft, ob sich<br />

diese Lösung bewährt hat oder ob andere Lösungen wie Linksabbieger usw. realisiert werden sollen.<br />

Auch hier wird eine Abstimmung über diese vorgesehene geänderte Verkehrsführung mit der Polizeidirektion<br />

– Referat Verkehr bzw. mit den beiden Fachbehörden des Landratsamtes durchgeführt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zum Thema Zufahrt / Abfahrt:<br />

Da der angedachte Kreisverkehr nicht von allen Fachbehörden als ausreichend sicher eingestuft und<br />

überwiegend abgelehnt wird und die Linksabbiegespur ebenfalls nicht kurzfristig realisiert werden<br />

kann, wird der Verbindungsweg für den Verkehr als Zufahrt gesperrt.<br />

Die verkehrliche Anbindung des Kinderhauses erfolgt innerörtlich mit einer Anbindung über die Allmendgasse<br />

zum Rötweg. Die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen sind mit den beteiligten<br />

Behörden und der Polizeidirektion im Rahmen einer Verkehrsschau festzulegen. Nach Inbetriebnahme<br />

des Kinderhauses und einer Testphase von 6 bis 12 Monaten ist zu überprüfen, ob sich die Lösung<br />

bewährt hat oder ob der Bau eines Linksabbiegers realisiert werden soll.<br />

Nr. 2 Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> – Referat Verkehr<br />

Stellungnahme vom 06.07.2012<br />

(Parkplätze/Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum)<br />

Der Bedarf wird mit 20 Parkplätzen angegeben. Es ist vorgesehen, eine Wendeschleife zu schaffen.<br />

Eine Wendeschleife sollte im Einrichtungsverkehr mit einer nördlichen Zufahrt angelegt werden. Dies<br />

hat aus verkehrlicher Sicht den Vorteil, dass alle Fahrzeuge in dieselbe Richtung fahren. Hierdurch<br />

vermindert sich die Unfallgefahr, da sich die Fahrwege nicht kreuzen.<br />

Die Stellplätze sind teilweise an der Außenseite der Wendeschleife und entlang des Rötwegs als<br />

Senkrechtstellplätze vorgesehen. Entlang des westlichen Teils der Wendeschleife ist ein Gehweg<br />

eingezeichnet. Der Gehweg verläuft zwischen der Fahrbahn und den Stellplätzen. Dies hat zur Folge,<br />

dass die Fahrzeuge rückwärts über den Gehweg hinweg auf die Fahrspur ausparken müssen. Derartige<br />

Fahrbeziehungen bergen eine erheblich Unfallgefahr, da sich die Wege der Fahrzeuge und der<br />

Fußgänger kreuzen.<br />

Vorteilhaft wäre es, wenn die Fußgänger vom Kinderhaus direkt zu den Fahrzeugen gelangen könnten,<br />

ohne die Fahrspur überqueren zu müssen.<br />

Bei der Anlage der Stellplätze sollte eine ausreichende Breite berücksichtigt werden. Wenn Kinder<br />

beim Ein- und Aussteigen in die Kindersitze hinein- bzw. herausgehoben werden müssen und die<br />

Sicherheitsgurte gelöst werden müssen, wird mehr Platz benötigt, als beim herkömmlichen Parken. Es<br />

muss auch berücksichtigt werden, dass bei der Betreuung von Kleinkindern u. U. auch Kinderwägen<br />

und Wippen aus- und eingeladen werden müssen.<br />

Eine Detailplanung über die Zufahrt und die Parkplätze besteht noch nicht. Es wäre vorteilhaft, wenn<br />

die Verkehrsbehörde und die Polizei im Rahmen der weiteren Planung am Verfahren beteiligt würden.<br />

Der Bereich, auf dem die Fußgänger vom Gelände des Kinderhauses aus auf die Wendeschleife oder<br />

den Gehweg entlang des Rötweges kommen, muss gut einsehbar sein. Kinder haben einen großen<br />

Bewegungsdrang. Sie müssen von den Fahrzeugführern frühzeitig wahrgenommen werden, damit<br />

diese noch anhalten können, wenn sie unkontrolliert die Fahrbahn betreten. …


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 12<br />

- 7 -<br />

Dies setzt voraus, dass keine Bepflanzungen und keine „Möblierungen“ vorgenommen werden, durch<br />

die die Kinder verdeckt werden. Auch die Beleuchtung muss auf die Erkennbarkeit der Fußgänger<br />

ausgelegt werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zum Thema Parkplätze / Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum:<br />

Der Bebauungsplan weist für die Errichtung der Stellplätze, die Wegeführung und die Abgrenzung<br />

zum öffentlichen Verkehrsraum lediglich eine größere Fläche aus, innerhalb derer die Detailplanung<br />

auf Ebene der Bauantrags- bzw. Genehmigungsplanung bzw. auf Ebene der Freianlagenplanung<br />

erfolgen soll. Auf Ebene des Bebauungsplanes können somit noch keine Detailfragen geklärt werden.<br />

Es ist jedoch vorgesehen, die Polizeidirektion, Referat Verkehr, auch in den weiteren Planungsprozess<br />

einzubinden.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zum Thema Parkplätze / Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum:<br />

Es ist keine Änderung erforderlich. Die Verkehrsbehörde und die Polizeidirektion werden bei der Detailplanung<br />

im Rahmen der Bauantrags- und Genehmigungsplanung beteiligt.<br />

Nr. 3.1 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />

I. Höhere Verwaltungsbehörde<br />

1. Obwohl die Sportanlagen ausdrücklich für den Schulsport festgeschrieben wurden, ist zusätzlich<br />

eine gutachterliche Lärmuntersuchung erfolgt. Die entsprechenden Empfehlungen wurden als<br />

Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Dies wird ausdrücklich begrüßt.<br />

2. In der Begründung wird dargelegt, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen<br />

Bauvorschriften für das allgemeine Wohngebiet im Wesentlichen unverändert bleiben, lediglich<br />

bei Bedarf redaktionelle Anpassungen an die aktuellen Rechtsgrundlagen erfolgen. Außerdem erfolge<br />

eine Anpassung der Baugrenzen. Nach unseren Feststellungen ist dies so nicht zutreffend,<br />

da insbesondere die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nicht unerheblich erweitert wurden.<br />

Dies gilt auch für die planungsrechtlichen Festsetzungen. Wir regen an, die Begründung entsprechend<br />

anzupassen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 1.<br />

Kenntnisnahme<br />

Zu 2.<br />

Der Anregung wird gefolgt, in der Begründung erfolgen weitere Erläuterungen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 1.<br />

kein Beschluss erforderlich<br />

Zu 2.<br />

Die Begründung ist anzupassen. …


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 13<br />

- 8 -<br />

Nr. 3.2 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />

II. Untere Naturschutzbehörde<br />

Der nochmals geringfügig überarbeiteten Planung wird zugestimmt.<br />

Der Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbewertung wurde einwandfrei erstellt. Bei konsequenter<br />

Umsetzung der genannten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von<br />

Beeinträchtigungen kann davon ausgegangen werden, dass der durch die Planung verursachte Eingriff<br />

in Natur und Landschaft ausreichend ausgeglichen wird.<br />

Die Öffnung und Anlage eines Grabens mit <strong>Seite</strong>nbereich sowie auch die vorgesehenen Baumpflanzungen<br />

führen zu einer erheblichen Verbesserung der ökologischen Verhältnisse. Die Maßnahmen<br />

werden daher aus naturschutzfachlicher Sicht begrüßt. In diesem Zusammenhang wird angeregt,<br />

durch einen entsprechenden <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss sicher zu stellen, dass die vorgesehenen Gehölzpflanzungen<br />

spätestens eine Vegetationsperiode nach Abschluss der Bauarbeiten durchgeführt<br />

werden. Abgängige Gehölze sollten ersetzt und im Übrigen ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt<br />

werden.<br />

Nach dem Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung sind Verstöße gegen artenschutzrechtliche<br />

Verbotsbestimmungen durch den Bebauungsplan nicht zu erwarten.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Kenntnisnahme, der Anregung bezüglich eines <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses für die Festsetzung eines<br />

Zeitpunktes zur Realisierung der Bepflanzungsmaßnahmen wird gefolgt.<br />

Da die <strong>Gemeinde</strong> Träger der Einrichtung ist, ist eine Überwachung der durchgeführten Pflanzmaßnahmen<br />

sowie die Erhaltung bzw. der Ersatz bestehender Gehölze sicher gestellt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen sind spätestens eine Vegetationsperiode nach Abschluss der<br />

Bauarbeiten durchzuführen.<br />

Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />

III. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde<br />

Weitere Anregungen, als in der Stellungnahme vom 2. Mai 2012 vorgetragen, bestehen nicht.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Die in der Stellungnahme am 2. Mai 2012 vorgetragenen Anregungen wurden berücksichtigt. Die geforderten<br />

wasserrechtlichen Planungen wurden mit der Fachbehörde des Landratsamtes abgestimmt,<br />

geforderte Inhalte in die Unterlagen eingearbeitet.<br />

Da vorgesehen ist, das Schmutzwasser des Kinderhauses direkt in den westlich angrenzenden Verbandssammler<br />

einzuleiten, wird auch noch der Abwasserzweckverband 'Oberes <strong>Waldachtal</strong>' am Verfahren<br />

beteiligt bzw. über die Entwässerungsplanung informiert. Der Abwasserzweckverband hat zwischenzeitlich<br />

die Erlaubnis erteilt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die geforderten wasserrechtlichen Antragsunterlagen sind vor Satzungsbeschluss bei der Fachbehörde<br />

vorzulegen.<br />

Der Abwasserzweckverband ist noch am Verfahren zu beteiligen.<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 14<br />

- 9 -<br />

Nr. 3.4 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />

IV. Straßenbauamt<br />

Aus den nunmehr vorliegenden Antragsunterlagen geht hervor, dass bereits im Vorfeld geklärt werden<br />

soll, ob sich die verkehrliche Erschließung anstatt einer Abbiegespur an der K 4702 über einen Minikreisverkehr<br />

realisieren lässt.<br />

Vor allem aus Gründen der Erkennbarkeit und der somit zu erwartenden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit<br />

wird ein Minikreisverkehr abgelehnt.<br />

Wie bereits in unserer Stellungnahme vom 2. Mai 2012 dargelegt, ist die verkehrliche Erschließung an<br />

der Einmündung des Weges Flurstück Nr. 516 über einen neu zu bauenden Linksabbiegestreifen an<br />

der K 4702, nach Bild 16 Punkt 2, RAS-K-1, auf Kosten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> vorzunehmen.<br />

Entsprechend den derzeit gültigen Ablösungsrichtlinien sind die entstehenden Mehrflächen an der K<br />

4702/Talstraße von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> abzulösen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Da die Linksabbiegerspur kurzfristig aus Gründen der Grundstücksverfügbarkeit und der zu erwartenden<br />

Kosten nicht realisierbar ist, soll der betroffene Verbindungsweg für den öffentlichen Verkehr<br />

als Zufahrt gesperrt werden und die Zufahrt zum Kinderhaus für alle innerörtlich über die Allmendgasse<br />

zum Rötweg erfolgen.<br />

Eine Abstimmung mit den Fachbehörden des Landratsamtes ist seitens des Bauverwaltungsamtes<br />

erfolgt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Da der angedachte Kreisverkehr nicht von allen Fachbehörden als ausreichend sicher eingestuft und<br />

überwiegend abgelehnt wird und die Linksabbiegespur ebenfalls nicht kurzfristig realisiert werden<br />

kann, wird der Verbindungsweg für den Verkehr als Zufahrt gesperrt.<br />

Die verkehrliche Anbindung des Kinderhauses erfolgt innerörtlich mit einer Anbindung über die Allmendgasse<br />

zum Rötweg. Die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen sind mit den beteiligten<br />

Behörden und der Polizeidirektion im Rahmen einer Verkehrsschau festzulegen. Nach Inbetriebnahme<br />

des Kinderhauses und einer Testphase von 6 bis 12 Monaten ist zu überprüfen, ob sich die Lösung<br />

bewährt hat oder ob der Bau eines Linksabbiegers realisiert werden soll.<br />

Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />

V. Untere Verkehrsbehörde<br />

Die Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> hat mit Schreiben vom 6. Juli 2012, die dem <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband<br />

Dornstetten auch direkt zugegangen ist, in verkehrsrechtlicher Hinsicht zur Planung ausführlich<br />

Stellung genommen. Die untere Verkehrsbehörde schließt sich diesen Ausführungen im Wesentlichen<br />

an.<br />

Die verkehrliche Anbindung über einen Minikreisverkehr wird jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit<br />

kritisch gesehen. Ein Minikreisverkehr ist für die Verkehrsteilnehmer schlecht zu erkennen.<br />

An der geplanten Stelle wäre er im Außenbereich, wo unter Umständen noch hohe Geschwindigkeiten<br />

gefahren werden. Durch die nicht vorhandene Mittelinsel besteht neben der schlechten Erkennbarkeit<br />

auch die Gefahr, dass Fahrzeugführer „durchschießen“.<br />

<strong>Seite</strong>ns der Verkehrsbehörde wird daher die Lösung der Linksabbiegespur bevorzugt.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

siehe vorige Ausführungen (zur Anregung des Straßenbauamtes)<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 15<br />

- 10 -<br />

Beschlussvorschlag<br />

Da der angedachte Kreisverkehr nicht von allen Fachbehörden als ausreichend sicher eingestuft und<br />

überwiegend abgelehnt wird und die Linksabbiegespur ebenfalls nicht kurzfristig realisiert werden<br />

kann, wird der Verbindungsweg für den Verkehr als Zufahrt gesperrt.<br />

Die verkehrliche Anbindung des Kinderhauses erfolgt innerörtlich mit einer Anbindung über die Allmendgasse<br />

zum Rötweg. Die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen sind mit den beteiligten<br />

Behörden und der Polizeidirektion im Rahmen einer Verkehrsschau festzulegen. Nach Inbetriebnahme<br />

des Kinderhauses und einer Testphase von 6 bis 12 Monaten ist zu überprüfen, ob sich die Lösung<br />

bewährt hat oder ob der Bau eines Linksabbiegers realisiert werden soll.<br />

Nr. 4.1 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />

I. Alternativen<br />

Anmerkung des Verfassers:<br />

Die einzelnen Absätze wurden zur Verbesserung der Zuordnung mit Buchstaben versehen, ansonsten<br />

wurde der Text der Stellungnahme unverändert übernommen.<br />

Als Besitzer einer Wohnung im Rötweg 17 und Bürger der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> nehmen wir Stellung<br />

zum Bau eines Kinderhauses mit den dafür erforderlichen Erschließungsanlagen im Baugebiet Himmelreich.<br />

Zuerst einmal vielen Dank für die Stellungnahme der Verwaltung und des Planers zum Schreiben vom<br />

14.04.2012. Dazu haben wir einige Stellungnahmen und Anregungen da die Aussagen teilweise nicht<br />

richtig sind.<br />

zu 1. Alternativen<br />

(a) Das der Ortsteil Oberwaldach am Rande der <strong>Gemeinde</strong> liegt trifft nicht zu, Oberwaldach wird von<br />

Salzstetten und Unterwaldach umgeben, der Ortsteil Tumlingen hingegen liegt am Rand der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Waldachtal</strong>.<br />

(b) Eine Verbesserung im pädagogischen Bereich wird angezweifelt, da entsprechendes Fachpersonal,<br />

das Erfahrung für ein derart großes Kinderhaus hat, einfach fehlt. Somit ist an eine Verbesserung<br />

nicht zu denken. Weiterhin halten wir eine Betreuung der Kinder in kleinen Kindergärten für<br />

sinnvoller und kindgerechter.<br />

(c) Es ist richtig dass im bisherigen Kindergarten in Oberwaldach nicht die Betreuungsangebote wie im<br />

geplanten Kinderhaus realisierbar sind, jedoch wäre dies ebenso durch Umbau und Erweiterungsmaßnahmen<br />

umzusetzen. Hier wird eine Planung mit einem Ist-Zustand verglichen. Aktuell ist sogar<br />

eine Warteliste für den Kindergarten Oberwaldach vorhanden, dies kann zum Anlass genommen<br />

werden das hier eine gute Arbeit geleistet wird, warum also diesen Kindergarten schließen<br />

und nicht stärken?<br />

(d) Die Aussage dass geeignete Alternativflächen nicht vorhanden sind ist ebenso falsch. Hierzu ist<br />

anzuführen, dass Alternativen, wie z.B. die Umnutzung der Schule Salzstetten zum Kinderhaus<br />

und in diesem Zusammenhang die Zusammenlegung der Schulen von Salzstetten und Tumlingen<br />

im Himmelreich ebenso zu untersuchen ist wie ein geeigneter Alternativstandort für ein neues Kinderhaus.<br />

Hierzu wäre die Fläche Nord-westlich des bestehenden Schulgebäudes im Himmelreich<br />

anzuführen (als nur ein Beispiel).<br />

(e) Die Aussage, dass nur durch die Fixierung an drei Standorten es wirtschaftlich möglich ist die<br />

Betreuungsangebote für unter Dreijährige zu schaffen halten wir ebenso für falsch. Da Alternativen,<br />

wie oben bereits genannt, aus unserer Sicht nicht ausreichend überprüft wurden. …


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 16<br />

- 11 -<br />

(f) Der Planer / die Verwaltung schreibt, dass durch den Bau des Kinderhauses die Attraktivität der<br />

<strong>Gemeinde</strong> steigt. Diese Aussagen halten wir ebenso für falsch, da eine Massenunterbringung von<br />

Kindern keines falls die Attraktivität der <strong>Gemeinde</strong> steigert.<br />

(g) Zum Punkt Sozialplan hätten wir nachgehend die Frage wie die unterschiedlichen Belange gerecht<br />

abgewogen wurden? Gab es da eine Art Punktsystem zur Abwägung, oder wie ist dies erfolgt?<br />

Dazu hätten wir gerne nähere Angaben, welche Belange bei dieser Abwägung in welchem Masse<br />

berücksichtigt wurden.<br />

(h) Anregung zum Punkt Alternativen:<br />

Wir verlangen die Ausarbeitung detaillierter Alternativen zum Bau des Kinderhauses. Insbesondere<br />

die Untersuchung von Alternativstandorten wie z.B. nord-westlich des best. Schulgebäudes oder<br />

Umbau .. und Erweiterungsmaßnahmen am Kindergarten Oberwaldach um somit die Größe des<br />

geplanten Kinderhauses zu reduzieren. Weiterhin die Alternative der Schulzusammenlegung im<br />

Himmelreich und Schließung der Schule Salzstetten um dort das "Kinderhaus" einzurichten.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu<br />

1. Alternativen<br />

(a) Kenntnisnahme.<br />

(b) Die Pädagogik eines Kindergartens ist nicht primär Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens.<br />

Die Planung des Kinderhauses und die pädagogische Richtigkeit, Sinnhaftigkeit und Verbesserung<br />

der Angebotspalette wurde bereits im Vorfeld ausführlich mit dem Kommunalverband für Jugend<br />

und Soziales, Stuttgart (KVJS) als auch mit der Fachberatung des Evangelischen Landesverbandes<br />

für Kindertagesstätten abgestimmt. Von diesen Fachstellen wird die Planung der <strong>Gemeinde</strong><br />

aus pädagogischen Gründen nachhaltig unterstützt. Vielfältige Fachangebote können geleistet<br />

werden: Sprachförderung, Werken, Gestalten, Kunst und Musik – in Fachräumen seien nur<br />

beispielhaft erwähnt. Entsprechendes Fachpersonal ist in den bestehenden Einrichtungen, die zusammengeführt<br />

werden, vorhanden. Diese wird durch eine Stellenausschreibung im Dezember<br />

2012 ergänzt. Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung liegen bereits mehrere Anfragen von Fachpersonal vor,<br />

das sich für dieses Projekt bewerben möchte.<br />

(c) Die Betreuungsangebote und Um- und Erweiterungsmaßnahmen in bestehenden Einrichtungen<br />

sind nicht primär Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungskonzeptes<br />

<strong>Waldachtal</strong> 2025 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat festgelegt, die Kinderbetreuung auf 3<br />

Standorte zu konzentrieren, insbesondere die Kleinkindbetreuung. Dies ist eine kommunalpolitische<br />

und strukturell gewünschte Entscheidung und Festlegung des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Waldachtal</strong> und<br />

liegt im Rahmen der kommunalen Planungshoheit der <strong>Gemeinde</strong> und dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht.<br />

Dieses Konzept wurde in Abstimmung mit den Ortschaftsratsgremien und den<br />

Bürgern erstellt. Es wird selbst richtig bemerkt, dass in einem kleinen Kindergarten wie Oberwaldach<br />

nicht vergleichbar vielfältige Betreuungsangebote von der <strong>Gemeinde</strong> wirtschaftlich angeboten<br />

werden können. Deshalb ist es wirtschaftlich wie auch pädagogisch sinnvoll, diese Angebote<br />

durch den Bau eines Kinderhauses zu schaffen. Investitionen an jedem Standort der bestehenden<br />

Kindergärten zu tätigen, also auch in Oberwaldach, um diesen Standard zu erreichen, ist finanziell<br />

und wirtschaftlich nicht darstellbar und vertretbar. Im neuen Kinderhaus kann jedem Kind ein<br />

Betreuungsplatz angeboten werden, so dass es keine Warteliste mehr geben wird. Dass im Kindergarten<br />

Oberwaldach eine gute Arbeit geleistet wird, ist nicht in Frage zu stellen. Diese Arbeit<br />

wird durch das bestehende Personal in der neuen Einrichtung fortgeführt und weiter verbessert<br />

und ausgebaut. …


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 17<br />

- 12 -<br />

(d) Die Verwaltung hatte im Rahmen einer internen Arbeitsgruppe und danach im <strong>Gemeinde</strong>rat auch<br />

den Vorschlag angesprochen, die Schulen in der <strong>Waldachtal</strong>schule und die Kindergärten im<br />

Grundschulgebäude in Salzstetten zusammen zu führen. Dieser Vorschlag war kommunalpolitisch<br />

nicht weiter diskutierbar, geschweige denn umsetzbar. Der Standort neben der Grundschule <strong>Waldachtal</strong><br />

wurde aber letztendlich favorisiert, weil nur an diesem Standort eine Umsetzung einer Kooperation<br />

Schule – Kindergarten sinnvoll umsetzbar ist. Auch die vorhandene Sporthalle kann in<br />

diesem Fall vom Kinderhaus mitbenutzt werden. Allein schon deshalb mussten alle anderen Überlegungen<br />

und Standorte von vorneherein herausfallen. Der erwähnte Alternativstandort nordwestlich<br />

des bestehenden Schulgebäudes musste in den Erwägungen wegen des Geländes, der<br />

Topographie und des mittlerweile vorhandenen Sumpf- und Biotopgebietes ebenfalls ausscheiden.<br />

Weitere Alternativen wurden intensiv diskutiert und untersucht. Diese können bei der Verwaltung<br />

gerne eingesehen werden. Der Standortfestlegung auf einem Grundstück, welches der <strong>Gemeinde</strong><br />

gehört und die Zusammenführungslösung sind kommunalpolitisch und strukturell gewünschte<br />

Entscheidungen des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Waldachtal</strong><br />

(e) Die Frage der Wirtschaftlichkeit von Betreuungsangeboten ist nicht primar Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.<br />

Betreuungsangebote könnten sicherlich auch an einzelnen Standorten<br />

angeboten werden. Um aber sowohl pädagogisch/qualitativ wie auch von den Betreuungsangeboten<br />

und dem Betreuungsumfang ähnlich gelagerte Angebote zu ermöglichen, wäre ein wesentlich<br />

höherer finanzieller Aufwand – mit Folgekosten – aufzuwenden. Die Zusammenführung – die im<br />

Übrigen auch von den betroffenen Ortschaftsratsgremien - ausdrücklich gewünscht wird, ist aus<br />

Sicht der Verwaltung die wirtschaftlichste Lösung. Der Standort neben der Grundschule <strong>Waldachtal</strong><br />

ist letztendlich allein stehend, weil nur an diesem Standort eine praktikable Umsetzung einer<br />

Kooperation Schule – Kindergarten möglich ist<br />

(f) Eine Einrichtung wie das Kinderhaus wird zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität der<br />

<strong>Gemeinde</strong> beim Thema Kinderbetreuung beitragen. Eine Betreuung von Kindern von 0 bis 6 Jahren<br />

mit durchgängigen Betreuungszeiten von 07.00 Uhr bis 17.00 oder 18.00 Uhr verbessert die<br />

Situation für Familien mit Kindern, insbesondere für Mütter, welche ganz oder in Teilzeit arbeiten<br />

müssen oder möchten, erheblich. Auch für Firmen und Betriebe steigt die Attraktivität <strong>Waldachtal</strong>s<br />

dadurch, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Betreuungsangebot annehmen können. Für<br />

alle Beteiligten verbessern sich die Betreuungsangebote maßgeblich gegenüber den bisherigen<br />

Betreuungsangeboten.<br />

(g) Aus der Abwägung am 14.04.2012 ergibt sich, dass ein separater Sozialplan gem. § 180 BauGB<br />

nicht erlassen wird, da die Verwirklichung sozialer Ziele in die Grundsätze der Bauleitplanung integriert<br />

ist. Erst wenn in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB Belange der im Plangebiet Wohnenden<br />

hinter anderen Belangen ganz oder teilweise zurücktreten müssen, ohne dass ein Ausgleich<br />

zur Vermeidung oder Milderung durch Regelungen im Bebauungsplan möglich ist, wird ein<br />

Sozialplan im Sinn des § 180 BauGB erforderlich. (Krautzberger in Kommentar<br />

Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger § 180 BauGB RN 29).<br />

In formeller Hinsicht ist ein Sozialplan auf innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans<br />

wohnende und arbeitende Personen beschränkt. Personen, die außerhalb dieser Gebiete wohnen<br />

oder arbeiten sind keine unmittelbar Betroffenen (Neuhausen in „Kohlhammer-Kommentar § 180<br />

RN 8).<br />

Eine förmliche Sozialplanung nach § 180 BauGB ist also für den Regelfall nicht indiziert. Die möglichen<br />

nachteiligen Auswirkungen sind im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung nach § 1 Abs.<br />

5 und 6 BauGB zu berücksichtigen. (Krautzberger in Komm. Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger<br />

BauGB § 180 RN 69).<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 18<br />

- 13 -<br />

Die Erfassung und Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen erfolgt bei der vorliegenden<br />

Bebauungsplanung durch die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange,<br />

die von der Maßnahme betroffen sein können und durch die Öffentlichkeitsbeteiligung, jeweils als<br />

frühzeitige Beteiligung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB) und als Behördenanhörung und öffentliche<br />

Auslegung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) sowie durch die Abwägung der öffentlichen und privaten<br />

Belange gegeneinander und untereinander (§ 1 Abs. 7 BauGB). Dabei stehen Ihrem Interesse<br />

auf ungestörtes Wohnen insbesondere das öffentliche Interesse an der Bereitstellung von zusätzlichen<br />

Kinderbetreuungsplätzen ab 01.08.2013 entgegen.<br />

Die speziellen Belange des Umweltschutzes werden im Umweltbericht, der Teil der Auslegungsunterlage<br />

war, berücksichtigt (gem. § 1 Abs. 6 Ziffer 7, § 1 a BauGB), so auch die voraussichtlichen<br />

Auswirkungen auf Menschen (§ 1 Abs. 6 Ziffer 7c BauGB). Weitere berücksichtigte Schutzgüter<br />

sind Boden, Grund- und Oberflächen, Orts- und Landschaftsbild, Erholung/Freizeit/Sport,<br />

Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter sowie Biotope und Arten. Die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich<br />

für das Schutzgut Biotope und Arten erfolgte rechnerisch durch die Gegenüberstellung der<br />

auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans „Himmelreich – 1. Änderung“ möglichen<br />

Nutzung und der geänderten Planung. Dabei ergibt sich gegenüber dem bisherigen Bilanzwert eine<br />

Verbesserung um 12 %.<br />

Für die anderen Schutzgüter erfolgte eine Gegenüberstellung von Bestand und Planung anhand<br />

von Flächenangaben oder eine Bewertung in verbal-argumentativer Form. Dabei ergab sich, dass<br />

für die betroffenen Schutzgüter keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben, so dass von einer<br />

ausreichenden Berücksichtigung der betroffenen Schutzgüter ausgegangen werden kann.<br />

(h) Da bereits entsprechende Alternativen im Vorfeld näher diskutiert und untersucht wurden, braucht<br />

dies hier nicht wiederholt werden. Außerdem sind sowohl die Standortentscheidung als auch die<br />

Zusammenführungsentscheidung der drei Kindergärten Oberwaldach, Hörschweiler und Tumlingen<br />

kommunalpolitische und strukturelle Grundsatzentscheidungen des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Waldachtal</strong><br />

(ähnlich wie bei der Zusammenführung der Feuerwehrabteilungen zur Feuerwehrabteilung <strong>Waldachtal</strong><br />

1). Zu den Alternativstandorten wird auf die obigen Ausführungen (siehe d) verwiesen. Der<br />

Standort neben der Grundschule <strong>Waldachtal</strong> mit <strong>Waldachtal</strong>halle hat das Alleinstellungsmerkmal,<br />

dass nur an diesem Standort eine sinnvolle und praktikable Kooperation Schule – Kindergarten<br />

umsetzbar ist<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 1. a.( bis h.)<br />

Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />

Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />

Nr. 4.2 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />

II. USP<br />

zu 2. USP<br />

(a) Welche Erhebungen durchgeführt wurden bzw. welches Alleinstellungsmerkmal es gibt wird in der<br />

Stellungnahme nicht aufgeführt. Es wird von einer Kooperation mit einem Gewerbebetrieb gesprochen,<br />

muss die <strong>Gemeinde</strong> hier den Bedarf vom Gewerbebetrieb decken? Sind für die auswärtigen<br />

Mitarbeiter denn nicht schon Betreuungsplätze an ihrem Heimatort vorgehalten?<br />

(b) Unsere Stellungnahme dazu:<br />

Es sollte nicht Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> sein Betreuungsplätze für auswärtige Mitarbeiter von ansässigen<br />

Firmen zu decken, da die an ihrem Heimatort ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz<br />

haben<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 19<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu<br />

- 14 -<br />

zu 2. USP<br />

(a) und (b)<br />

Sowohl hinsichtlich des Bedarfs der Betreuungsplätze als auch der Standortfindung wurden ausführliche<br />

Erhebungen durchgeführt. Die Betreuungsplätze wurden anhand der Geburtenzahlen<br />

und der Daten aus dem Einwohnermeldeamt errechnet. Ferner wurde ein Bedarf der Unternehmensgruppe<br />

Fischer im Krippenbereich (1 Gruppe) und im Kindergartenbereich (0,5 Gruppe) berücksichtigt.<br />

Das Alleinstellungsmerkmal zum Standort ergibt sich daraus, dass nur an diesem<br />

Standort direkt neben der Grundschule <strong>Waldachtal</strong> und der Mitnutzungsmöglichkeit der Sporthalle<br />

eine Umsetzung einer Kooperation Schule – Kindergarten sinnvoll möglich ist. Eine <strong>Gemeinde</strong>, so<br />

auch <strong>Waldachtal</strong>, ist Gewerbestandort. Für das Gewerbe, insbesondere auch für die größte Firma<br />

am Ort ist die Gewinnung und Sicherung von Arbeitsplätzen ein wichtiger Standortfaktor. Deshalb<br />

wird es vom <strong>Gemeinde</strong>rat auch als kommunalpolitisch wichtige Aufgabe angesehen, neben dem<br />

Bedarf für die eigene Bevölkerung auch für den Bereich des Gewerbes und der Industrie Betreuungsplätze<br />

anzubieten. Dies deckt sich im Übrigen auch mit den Vorgaben und den Rechtsvorschriften<br />

der Kindertagesbetreuung, wo solche Lösungen und Kooperationen mit Unternehmen<br />

ausdrücklich vorgesehen sind. Weiterhin ist dies auch Bestandteil der kommunalen Planungshoheit<br />

der <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung bei der Kindertagesbetreuung.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 2. (a) und (b)<br />

Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />

Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />

Nr. 4.3 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />

III. Rechtsanspruch<br />

(a) Die Aussage, dass der Ortschaftsrat Cresbach die Lösung "Kinderhaus Tumlingen" favorisiert hat<br />

ist so nicht richtig, da der Ortschaftsrat gar keine Alternativen untersucht hat. Dem Ortschaftsrat<br />

Cresbach war zum Zeitpunkt der Zustimmung zum Kinderhaus Tumlingen ebenso nicht bewusst<br />

das er damit die Reglung in der Vereinbarung des <strong>Gemeinde</strong>zusammenschlusses rechtwirksam<br />

geändert wurde. Dies wurde in der Bürgertragestunde am 04.07.2012 uns so vom Ortschaftsrat<br />

mitgeteilt, siehe dazu auch das Protokoll der Ortschaftsratssitzung.<br />

(b) Anregung zum Punkt Rechtsanspruch:<br />

Für eine Planung eines derartig großen Projektes sollten die rechtlichen <strong>Seite</strong>n ausreichend überprüft<br />

werden. Dies wurde anscheinend nicht gemacht oder es wurden die Beteiligten nicht ausreichend<br />

informiert. Daher muss vor dem Bau des Kinderhauses dies in einem ausreichenden Masse<br />

erfolgen und den Beteiligten auch die entsprechenden Alternativen erläutert werden, damit sich<br />

diese entsprechend beraten und entscheiden können. Es gilt weiterhin zu prüfen unter welchen<br />

Voraussetzungen die Vereinbarung zum <strong>Gemeinde</strong>zusammenschluss überhaupt geändert werden<br />

kann.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu<br />

zu 3. Rechtsanspruch<br />

(a) Der Ortschaftsrat Cresbach hat sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass der Kindergarten<br />

Oberwaldach in das neue Kinderhaus integriert und dort zusammengefasst werden soll.<br />

Eine Alternative, die laut Auskunft des Ortsvorstehers im Ortschaftsrat diskutiert wurde, war die<br />

Zusammenführung im Kindergarten Salzstetten. Dieser Vorschlag wurde vom Ortschaftsrat aber<br />

abgelehnt, denn man wollte eine gemeinsame <strong>Waldachtal</strong>er Lösung in einem Neubau im Gewann<br />

Himmelreich und in einem Kinderhaus mit Hörschweiler und Tumlingen zusammen. …


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 20<br />

- 15 -<br />

Auch der Erhalt oder gar den Ausbau des bestehenden Kindergartens wurde vom Ortschaftsrat<br />

nicht thematisiert oder in Erwägung gezogen. Dass diese Entscheidung möglicherweise eine Abänderung<br />

der Vereinbarung über den <strong>Gemeinde</strong>zusammenschluss bedeutet ist aus Sicht der<br />

Verwaltung unerheblich, da es sich um eine Sachentscheidung handelt. In diesem Zusammenhang<br />

wird auch auf den Zusammenschluss der Feuerwehrabteilung hingewiesen. Den Wunsch,<br />

sich am Kinderhaus zu beteiligen hat der Ortschaftsrat darüber hinaus wiederholt bestätigt. Die<br />

Verwaltung geht davon aus, dass der Ortschaftsrat wusste, was er beschloss.<br />

(b) Die Planung des Kinderhauses wurde seitens der Verwaltung eingehend überprüft. Beteiligt waren<br />

der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), die Fachberatung des Evangelischen<br />

Landesverbandes für Kindertagestätten in Württemberg und das Jugendamt beim Landratsamt<br />

<strong>Freudenstadt</strong>. Von allen Stellen wurde sowohl die pädagogische Sinnhaftigkeit, als auch die rechtliche<br />

Zulässigkeit des gemeinsamen Kinderhauses bestätigt. Auch in anderen Städten und <strong>Gemeinde</strong>n<br />

gibt es Kindertagesstätten in ähnlicher oder gleicher Größe und werden sogar derzeit realisiert.<br />

Der Ortschaftsrat Cresbach ist Rechtsnachfolger des früheren <strong>Gemeinde</strong>rats Cresbach,<br />

welcher die Vereinbarung über den <strong>Gemeinde</strong>zusammenschluss im Jahre 1974 beschlossen und<br />

dieser zugestimmt hat. Er kann auch durch Sachentscheidungen Änderungen einvernehmlich mit<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> herbeiführen und diesen zustimmen. Eine Vereinbarung (ein Vertrag)<br />

kann jederzeit durch die zuständigen Beteiligten geändert bzw. angepasst werden, wenn es<br />

wie in diesem Fall kommunalpolitisch gewünscht und rechtlich sowie sachlich sinnvoll ist.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu 3. Rechtsanspruch<br />

Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />

Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />

Nr. 4.4 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />

IV. Maßnahmen<br />

(a) Wir hätten als angrenzender Eigentümer gerne die konkreten Ergebnisse im Bereich unserer<br />

Wohn-und Aufenthaltsräume und eine konkrete Aussage dazu wie sich der Lärm in diesem Bereich<br />

auf das Wohnen auswirkt.<br />

Die Aussage "sicherlich" Im Bezug auf den Lärm des vorgesehenen Sportplatzes ist zu konkretisieren<br />

und zu belegen. Denn "sicherlich" wird die nächsten 100 Jahren dort auch kein Sportplatz gebaut,<br />

da in Tumlingen bereits drei Sportplätze vorhanden sind.<br />

(b) Anregung zum Punkt Maßnahmen:<br />

Konkrete Untersuchung der Lärmauswirkung von Verkehrslärm und Spielplatzlärm auf die Wohnräume<br />

der Wohnung Rötweg 17.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu<br />

zu 4. Maßnahmen<br />

(a) Im bisherigen Sondergebiet waren am Standort des Kinderhauses Sportanlagen vorgesehen.<br />

Obwohl dies der Fall war, wurde von der <strong>Gemeinde</strong> vorsorglich – und im Interesse der Anlieger –<br />

eine gutachtliche Lärmuntersuchung in Auftrag gegeben. Die entsprechenden Empfehlungen wurden<br />

darüber hinaus als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Dies wurde sogar<br />

vom Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> ausdrücklich gelobt. Im Lärmgutachten wurden das ins Feld geführte<br />

Grundstück und die Wohnung der Einwender besonders berücksichtigt, Das Lärmgutachten<br />

lag zusammen mit den Bebauungsplan-Unterlagen zur Einsicht bereit und aus. Dieses Gutachten<br />

und die Ergebnisse können jederzeit eingesehen werden. Eine unzumutbare Lärmbelästigung<br />

ist nicht zu erwarten.<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 21<br />

- 16 -<br />

(b) Im Lärmgutachten wurden das ins Feld geführte Grundstück und die Wohnung der Einwender<br />

besonders berücksichtigt. Das Lärmgutachten kann jederzeit eingesehen werden. Eine unzumutbare<br />

Lärmbelästigung (spielende Kinder!!!) ist nicht zu erwarten. Damit liegt die geforderte konkrete<br />

Untersuchung bereits vor.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu 4. Maßnahmen<br />

Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />

Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />

Nr. 4.5 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />

V. Gleichbehandlung<br />

(a) Dem Ortschaftsrat Cresbach fehlten zur Beurteilung entsprechende Alternativen. Außerdem waren<br />

dem OR die rechtlichen Folgen ihrer Abstimmung nicht bekannt. Wir verweisen dazu auf Punkt 3.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu<br />

zu 5. Gleichbehandlung<br />

(a) Dem Ortschaftsrat Cresbach waren Alternativen bekannt, hier wird auf die oben genannten Ausführungen<br />

nochmals verwiesen. Der Ortschaftsrat hat den Erhalt des Kindergartens Oberwaldach<br />

nicht thematisiert oder gar gefordert. Die Sachentscheidung zugunsten eines Kinderhauses im<br />

Gewann Himmelreich wurde getroffen und danach nochmals bestätigt. Die Verwaltung geht davon<br />

aus, dass der Ortschaftsrat wusste was er beschloss und welche rechtlichen Folgen dies hat. Dies<br />

hat der Ortsvorsteher zwischenzeitlich auch mehrfach bestätigt.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu 5. Gleichbehandlung<br />

Kenntnisnahme, kein Beschluss erforderlich. Die Ausführungen werden zum Beschluss erhoben.<br />

Nr. 4.6 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />

VI. Finanzierungskonzept und Nachhaltigkeit<br />

(a) Auch wenn dies nicht Teil des Verfahrens ist möchten wir dazu Stellung beziehen und unsere Anregungen<br />

dazu mitteilen.<br />

(b) Die Alternativnutzung der ungenutzten Gebäude gehört in diesem Verfahren ebenso berücksichtigt.<br />

Für die Folgenutzungen hat der Ortschaftsrat Cresbach bisher keinerlei konkrete Planung, geschweige<br />

den sind Finanzmittel im Haushalt der <strong>Gemeinde</strong> dafür vorgesehen.<br />

(c) Unserer Meinung nach hat dies einen enormen Wertverlust der Gebäude. In einem anderen Zusammenhang<br />

wurde uns von der <strong>Gemeinde</strong> mitgeteilt des gemäß <strong>Gemeinde</strong>ordnung keine Veräußerung<br />

von Vermögen unter Wert zulässig ist. Unserer Meinung nach ist das aber im vorliegen Fall so.<br />

(d) Weiterhin hätten wir die Bitte uns mitzuteilen wie' die Zahlen zu den Baukosten zustande gekommen<br />

sind. Die ursprüngliche Zahl von 2,8 Millionen Euro mit Kostendeckel 3,2 Millionen Euro wird<br />

ja zwischenzeitlich bei weitem überschritten. Der BBP wurde aber auf dieser Grundlage auf den<br />

Weg gebracht. Es ist verwunderlich wie die Verwaltung auf diese Zahlen kommt, da die Beratung<br />

von einem Betrag von 500.000,--€ / Gruppe ausgeht was bei neun Gruppen einen Betrag von 4,5<br />

Millionen 'Euro macht. …


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 22<br />

- 17 -<br />

(e) Wie kommt die Verwaltung auf diese Zahlen? Das ist für die Bürger der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />

nicht nachvollziehbar und wirft wilde Spekulationen in der Bürgerschaft auf.<br />

(f) Unsere Anregung:<br />

Es ist zu prüfen, ob es unter diesen Gegebenheiten nicht sinnvoll oder gar die Pflicht der Verwaltung<br />

ist, dieses Projekt so in Frage zu stellen und dem <strong>Gemeinde</strong>rat erneut zur Abstimmung vorzulegen,<br />

dabei sollten die ausgearbeiteten Alternativen ebenso zur Beratung stehen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

zu 6. Finanzierungskonzept und Nachhaltigkeit<br />

(a) Die Äußerungen zum Finanzierungskonzept und Nachhaltigkeit sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.<br />

Trotzdem nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:<br />

(b) Die Ortschaftsräte Cresbach und Hörschweiler werden sich in den kommenden Monaten mit der<br />

Alternativnutzung der ungenutzten Gebäude beschäftigen. Hier sollte von den Ortschaftsräten ein.<br />

Aufgrund der desolaten Bausubstanz des Kindergarten Tumlingen ist nach dem Umzug in das<br />

Kinderhaus der Abriss des Gebäudes angedacht, dass das Grundstuck zur weiteren Nutzung frei<br />

wird.<br />

(c) Der Wert der betreffenden Gebäude wird im Rahmen der Konzeption durch ein Verkehrswertgutachten<br />

geschätzt, sodass eventuelle Veräußerungen der Gebäude nicht unter dem Verkehrswert<br />

vorgenommen werden. Eine Umnutzung der Gebäude in Bezug auf die freiwerdenden Räumlichkeiten<br />

der Kindergärten hat keine Auswirkungen auf den Wert des Gebäudes.<br />

(d) Die Gründe für die Kostenerhöhung wurden in einer öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />

25.04.2012 ausführlich erläutert. Das Protokoll über diese Sitzung mit der ausführlichen Begründung<br />

wurde im <strong>Waldachtal</strong> Boten veröffentlicht. Gerne nimmt die Verwaltung dennoch hierzu Stellung:<br />

Bei der Mehrfachbeauftragung für den Neubau des Kinderhauses wurde den teilnehmenden Architekten<br />

mit den Ausschreibungsunterlagen ein Kostendeckel der Gesamtbruttobaukosten in Höhe<br />

von 3,3 Millionen Euro auferlegt. Der vorgegebene Kostendeckel wurde von der Verwaltung<br />

auf Anraten der fischerwerke in den Ausschreibungstext aufgenommen. Grundlage für die Höhe<br />

des Kostendeckels war eine Kostenexpertise durch die fischerwerke in Anlehnung an den Kinderhausneubau<br />

in Herloldstatt, welches im Jahr 2009/2010 errichtet wurde. Aufgrund der Wirtschaftslage<br />

waren die Baupreise zu diesem Zeitpunkt deutlich günstiger.<br />

Im Rahmen des Wettbewerbverfahrens mussten alle teilnehmenden Architekturbüros mit der Abgabe<br />

der Entwurfsplanung auch eine Grobkostenschätzung abgeben. Da es sich hierbei allerdings<br />

um eine sehr grobe Kostenschätzung handelt, die auch unter dem Druck der vorgegebenen Deckelung<br />

der Gesamtkosten des Neubaus vom 3,3 Millionen Euro erstellt wurde, wurde das Architekturbüro<br />

Michael Weindel & Junior auf der Grundlage des Beschlussvorschlages der Bewertungskommission<br />

an den <strong>Gemeinde</strong>rat mit der Erstellung einer detaillierten Kostenschätzung beauftragt<br />

Die überarbeitete Kostenschätzung, wurde vom Architekturbüro in enger Abstimmung mit den<br />

Fachplanern HLS/ Elektrotechnik / Statik sowie dem Bodengrundgutachter erstellt. Die Differenz<br />

der überarbeiteten Kostenschätzung ergibt sich aus folgenden Gründen.<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 23<br />

Bruttogeschossfläche<br />

- 18 -<br />

Die Kostenschätzung durch die fischerwerke wurde zu einem sehr frühen Zeitpunkt im Januar<br />

2012 erstellt. Daher lag dieser Kostenschätzung nicht das endgültige geforderte Raumprogramm<br />

zugrunde. Die Kostenschätzung der fischerwerke unterliegt einer Bruttogeschossfläche (BGF) von<br />

nur 1.650,00 m².<br />

Die tatsächliche BGF nach den Planungen des Kinderhauses des Architekturbüro Weindel beträgt<br />

2.161,55 m². Wir haben somit ¼ mehr BGF als bei der ersten Kostenexpertise angenommen.<br />

Folglich erhöhen sich auch die Baukosten entsprechend. Die unterschiedlichen BGF-Ansätze haben<br />

einen wesentlichen Anteil an den vorliegenden Kostendifferenzen. Das Architekturbüro Weindel<br />

hat sich exakt an die Vorgaben aus dem Raumprogramm gehalten.<br />

Vergabeverfahren<br />

Neben der geringeren Bruttogeschossfläche lagen der Kostenexpertise der fischerwerke niedrigere<br />

Kostenwerte für die Kosten des Bauwerks pro Bruttogeschossfläche zugrunde. Die unterschiedlichen<br />

Annahmen sind darauf zurück zu führen, dass die freie Wirtschaft andere Hebel-<br />

bzw. Verhandlungsmöglichkeiten bei den Handwerkern zur Senkung der Kosten der einzelnen<br />

Gewerke hat, da die öffentliche Hand bei der Vergabe an die VOB bzw. VOL gebunden ist und<br />

somit kein Verhandlungsspielraum bei den Einzelpreisen besteht.<br />

Bodengrundgutachten (Kostengruppe 300)<br />

Des Weiteren lag bei der Erstellung der Kostenexpertise durch die fischerwerke das Bodengrundgutachten<br />

nicht vor. Aufgrund der Bodenverhältnisse wird eine Bohrpfahlgründung sowie Flächen-<br />

und Ringdränge unabdingbar. Hier entstehen Mehrkosten in Höhe von 312.141,00 €, die zu diesem<br />

Zeitpunkt noch nicht berücksichtigt werden konnten.<br />

Autarke Wärmeversorgung durch Energiepfähle (Kostengruppe 400)<br />

Auch ging man zum Zeitpunkt der Erstellung der ersten Kostenschätzung davon aus, dass die<br />

Wärmeversorgung hauptsächlich durch das bereits bestehende Blockheizkraftwerk erfolgen wird.<br />

Aufgrund der erforderlichen Bohrpfahlgründung sieht das Energiekonzept des Architekturbüros<br />

vor, die Wärmeversorgung mittels Energiepfählen und einer Wärmepumpenanlage (Geothermie)<br />

vorzunehmen. Hierdurch werden ca. 60 % des Heizwärmebedarfs gedeckt. Die restlichen 40 %<br />

des Heizwärmebedarfs erfolgt über das bestehende Blockheizkraftwerk. Nach Rücksprache mit<br />

dem HLS Planer Liepelt entstehen hier Mehrkosten von 46.279,10 €<br />

Lüftungsanlage (Kostengruppe 400)<br />

Ein weiterer Grund für die Kostendifferenz ist das Erfordernis einer Be- und Entlüftungsanlage.<br />

Hierdurch wird in den einzelnen Räumen eine gute Luftqualität und Sauerstoffversorgung erreicht.<br />

Zudem soll die Entlüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnungsanlage versehen werden, um<br />

die Wärmeverluste zu minimieren. Diese Lüftungsanlage war in der ersten Kostenschätzung der<br />

fischerwerke nicht enthalten und schlägt somit noch mal mit ca. 70.000 € Mehrkosten zu buche.<br />

Baunebenkosten (Kostengruppe 700)<br />

Da sich die Baunebenkosten in dieser Phase der Kostenermittlung prozentual auf die Kosten der<br />

Kostengruppen 300 und 400 beziehen, erhöhen sich diese natürlich auch entsprechend der Mehrkosten.<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 24<br />

- 19 -<br />

Zu der Kostenschätzung durch das Architekturbüro Weindel ist abschließend zu sagen, dass es<br />

sich hierbei um eine realistische Kostenschätzung handelt, die bereits von den Fachplanern mit<br />

erarbeitet wurde. Bei der Kostenschätzung hat sich das Architekturbüro Weindel, wie es bei dieser<br />

Phase der Kostenermittlung bei seriösen Architekturbüros üblich ist, an die Angaben des Baukostenindex<br />

(BKI) gehalten. Hierbei wurde von einem Kindergarten im mittleren Standard nicht unterkellert<br />

ausgegangen, somit ging man hier also nicht von einem überzogenen Qualitätsstandard<br />

aus.<br />

(e) Bei der Entscheidung über den Neubau des Kinderhauses am Standort Himmelreich waren dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat die Alternativen bekannt. Auch über die Kostenentwicklung des Kinderhauses ist der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat hinreichend informiert. Entsprechende Beschlüsse wurden vom <strong>Gemeinde</strong>rat bereits<br />

gefasst. Eine erneute Abstimmung ist somit nicht erforderlich.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu 6. Finanzierungskonzept und Nachhaltigkeit<br />

Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />

Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />

Nr. 4.7 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />

VII. Kostenrechnung<br />

(a) Auch wenn dies nicht Bestandteil des Verfahrens ist, sollte der <strong>Gemeinde</strong>rat sich Gedanken machen<br />

ob die Erhebungen zu dem geplanten Bedarf richtig sind und den tatsächlichen Bedarf auch<br />

widerspiegeln. Dabei sollten die Befragten insbesondere auch auf die Kosten hingewiesen werden<br />

die bei einem erweiterten Betreuungsangebot anfallen.<br />

(b) Unsere Anregung:<br />

Es ist erst eine detaillierte Kostenrechnung zu erstellen um auf dieser Grundlage die Befragung zu<br />

machen und dann den Bedarf entsprechend zu ermitteln<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

zu 7. (a) und (b) Kostenrechnung<br />

Hinsichtlich des Bedarfs der Betreuungsplätze wurden ausführliche Erhebungen durchgeführt. Die<br />

Betreuungsplätze wurden anhand der Geburtenzahlen und der Daten aus dem Einwohnermeldeamt<br />

errechnet. Ferner wurde ein Bedarf der Unternehmensgruppe Fischer im Krippenbereich (1 Gruppe)<br />

und im Kindergartenbereich (0,5 Gruppe) berücksichtigt. Die Anzahl der Betreuungsplätze wurde<br />

mehrfach und ausführlich im <strong>Gemeinde</strong>rat beraten und dann festgelegt bzw. beschlossen. Der Bedarf<br />

wurde richtig berechnet und ist ordnungsgemäß bemessen. Diese Bedarfplanung wurde im Übrigen –<br />

auch im Hinblick auf entsprechende Zuschussanträge – ausführlich und intensiv mit dem Jugendamt<br />

des Landratsamtes <strong>Freudenstadt</strong> besprochen und von dort überprüft, bestätigt und zugestimmt.<br />

Die Planungen und Erhebungen wurden seitens der Verwaltung außerdem mit dem Kommunalverband<br />

für Jugend und Soziales (KVJS), der Fachberatung des Evangelischen Landesverbandes für<br />

Kindertagestätten in Württemberg abgestimmt.<br />

Die Kosten (Gebühren) für die Nutzer des Kinderhauses ändern sich nicht aufgrund der Baumaßnahme,<br />

vielmehr erhebt die <strong>Gemeinde</strong> – wie bisher üblich - die Gebühren für die Nutzung der Betreuungsangebote,<br />

welche entsprechend der Vereinbarungen der kommunalen Spitzenverbände des<br />

Städte- und <strong>Gemeinde</strong>tages und der kirchlichen Träger bei der Kindertagesbetreuung in Baden Württemberg<br />

ausgehandelt wurden / werden. Deshalb sind die Gebührensätze bereits jetzt und unabhängig<br />

von der Baumaßnahme bekannt. Weitere Erhebungen und Umfragen sind deshalb auch nicht<br />

erforderlich. …


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 25<br />

Beschlussvorschlag<br />

- 20 -<br />

zu 7. Kostenrechnung (a) und (b)<br />

Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />

Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />

Nr. 4.8 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />

VIII. Empfehlung zur Größe eines Kinderhauses<br />

(a) Gemäß Pressebericht der Südwest-Presse vom 24.01.2012 wurde " ... scharfe Kritik am gepl. 9gruppigen<br />

Kinderhaus .. :' geübt. Dies von <strong>Seite</strong>n der Vorsitzenden des <strong>Waldachtal</strong>er Bildungsausschusses,<br />

Frau Richter. In diesem Bericht ist von sinkenden Bedarfszahlen und von einem gepl.<br />

Überangebot an Betreuungsplätzen die Rede.<br />

(b) Unsere Anregung:<br />

Die Größe des Kinderhauses anhand der zu erwartenden Bedarfszahlen zu ermitteln. Die Bedarfszahlen<br />

sollten unserer Meinung nach dem o.g. Schema erfolgen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

zu 8.Empfehlung zur Größe eines Kinderhauses<br />

(a) Frau Richter ist nicht Vorsitzende des Bildungsausschusses. Die Größe des 9gruppigen Kinderhauses<br />

wird von den Fachleuten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-<br />

Württemberg (KVJS) und den Fachberatung des Evangelischen Landesverbandes für Tageseinrichtung<br />

für Kinder als sinnvoll und richtig angesehen. Bei der Bedarfsplanung wurden die bis heute<br />

aktuelle ermittelbaren und vorliegenden Kinderzahlen – sowie die aufgrund der Zahlen des Statistischen<br />

Landesamtes in Zukunft zu erwartenden Kinderzahlen - zu Grunde gelegt. Mit dem Bedarf<br />

von Unternehmensseite aus der <strong>Gemeinde</strong> ist noch eine gewisse Restkapazität für Unvorhergesehenes<br />

(Bedarf von auswärts, höhere Betreuungsquote bei der Kleinkindbetreuung, usw.)<br />

eingerechnet. Dies führt aber nicht zu einem Überangebot – wie von den Einwendern ausgeführt.<br />

(b) Die Verwaltung hat die Bedarfsplanung ordnungsgemäß durchgeführt und errechnet. Die Bedarfsplanung<br />

wurde im Übrigen vom Jugendamt des Landratsamtes <strong>Freudenstadt</strong> überprüft und<br />

bestätigt. Die Bedarfsplanung kann jederzeit eingesehen werden.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu 8. Empfehlung zur Größe eines Kinderhauses<br />

Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />

Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />

Nr. 4.9 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />

IX. Gleichberechtigung<br />

(a) Wie wird das Bedürfnis der betroffenen Anlieger nach gesundem Wohnen umgesetzt? Gesundes<br />

Wohnen hat das Bedürfnis der Ruhe. Wie kann dies gewährleistet werden wenn in unmittelbarer<br />

Nähe ein derart großes Kinderhaus mit Außenspielplatz geplant ist?<br />

(b) Unsere Anregung:<br />

Wir fordern dieses Bedürfnis für die direkten Anlieger zu überprüfen.<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 26<br />

- 21 -<br />

Generell sind wir für die Umsetzung eines solchen Projektes. Jedoch sollten vor einem solch einschneidenden<br />

Schritt für die <strong>Gemeinde</strong> alle Folgen aber auch alle Alternativen zum Wohle der <strong>Gemeinde</strong><br />

überprüft werden. Dies scheint uns in der vorliegenden Planung nicht ausreichend erfolgt zu<br />

sein. Für evtl. Rückfragen oder für weitere Erläuterungen zu unseren Anregungen und Stellungnahmen<br />

stehen wir gerne zur Verfügung.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

zu 9. Gleichberechtigung<br />

(a) und (b) Die Betreuung von Kindern, vom Kleinkind (0 Jahre) bis zum Grundschulalter (6 Jahren)<br />

hat einen hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert und wird von Bund und Land eindringlich<br />

gefordert. Dies ist eine Aufgabe der Kommunen. Die <strong>Gemeinde</strong>n sind gehalten,<br />

dieses öffentliche Interesse und die politische Forderung pädagogisch sinnvoll und wirtschaftlich<br />

vertretbar umzusetzen. Dies erfolgt im Rahmen des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungskonzeptes<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Waldachtal</strong> durch drei Standorte für Kinderbetreuung im<br />

neuen Kinderhaus und in den Kindergärten in Lützenhardt und Salzstetten. Das Thema<br />

Lärm ist ausführlich durch ein speziell in Auftrag gegebenes Lärmgutachten aufgearbeitet<br />

worden, obwohl dies nicht erforderlich gewesen wäre. Die Bedürfnisse der Anlieger sind –<br />

auch aufgrund der Berücksichtigung der Empfehlungen im Rahmen der Bebauungsplanung<br />

– über das notwendige Maß hinaus berücksichtigt worden. Es wird auch darauf hingewiesen,<br />

dass von keinem anderen der zahlreichen Anlieger irgendwelche Bedenken<br />

oder Anregungen – gleich welcher Art – angeführt oder gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorgetragen<br />

wurden.<br />

Es obliegt der kommunalen Planungshoheit und dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht<br />

der <strong>Gemeinde</strong> und des <strong>Gemeinde</strong>rats, hier die entsprechenden Weichenstellungen<br />

bei der Kinderbetreuung vorzunehmen, zu beschließen und umzusetzen. Alle kommunalpolitisch<br />

beteiligten Gremien unterstützen die Maßnahme und haben dieser zugestimmt.<br />

Der Standort Rötweg, direkt im Bereich der Grundschule <strong>Waldachtal</strong> (mit Außenstelle der<br />

Werkrealschule Dornstetten) ist einzigartig und sinnvoll. Nur an diesem Standort ist aufgrund<br />

der räumlichen Nähe (siehe Beispiel Bildungshaus Salzstetten) eine Umsetzung<br />

der Kooperation Grundschule – Kindergarten sinnvoll möglich. Dies betrifft besonders<br />

auch den Frühförderbereich, den Vorschulunterricht und die Nutzungsmöglichkeiten im<br />

sportlichen Bereich der Sporthalle <strong>Waldachtal</strong>.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu 9. Gleichberechtigung (a) und (b)<br />

Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />

Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />

Nachdem der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> über alle eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen<br />

im Einzelnen beraten und den vorgeschlagenenen Empfehlungsbeschlüssen zugestimmt<br />

bzw. diese bestätigt hat, fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat (bei einer Enthaltung von <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Roger Ganszki) folgende mehrheitlichen Beschlüsse:<br />

1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange des Entwurfs zum Bebauungsplan „Himmelreich – 2. Änderung“<br />

in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen in der Zeit vom 25. Juni bis 25. Juli 2012 eingegangenen<br />

Stellungnahmen wurden geprüft und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge<br />

der Verwaltung anhand der Sitzungs- und der Tischvorlage werden<br />

im Gesamten bestätigt und beschlossen.<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 27<br />

- 22 -<br />

2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung beschlossen.<br />

3. Die Bebauungsplanänderung wird als Satzung beschlossen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt<br />

nachstehende Satzung:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong><br />

Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> über<br />

a) den Bebauungsplan „Himmelreich – 2. Änderung “ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />

b) die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> hat am 11.09.2012 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan<br />

„Himmelreich – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen als Satzung beschlossen.<br />

Gesetzliche Grundlagen dafür sind § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom<br />

22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) sowie § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)<br />

in der Fassung vom 25.05.2010 (GBl. Nr. 8 S. 416) in Verbindung mit § 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 29.07.2010 (GBl. S. 555).<br />

§ 1<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 11.09.2012 maßgebend.<br />

Der Bebauungsplan besteht aus:<br />

§ 2<br />

Bestandteile der Satzung<br />

1. a) dem Übersichtslageplan vom 11.09.2012, Maßstab 1 : 500<br />

b) dem Übersichtslageplan vom 11.09.2012, Maßstab 1:1000<br />

c) dem Abgrenzungsplan vom 11.09.2012, Maßstab 1 : 2500<br />

d) den planungsrechtlichen Festsetzungen vom 11.09.2012<br />

2. den örtlichen Bauvorschriften vom 11.09.2012.<br />

Beigefügt ist eine Begründung vom 11.09.2012.<br />

§ 3<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer aufgrund von § 74 LBO<br />

ergangenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 28<br />

- 23 -<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

Dieser Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3<br />

BauGB).<br />

<strong>Waldachtal</strong>, den 11. September 2012<br />

Heinz Hornberger<br />

Bürgermeister<br />

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu<br />

machen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>03<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 29<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 11. September 2012<br />

§ 3<br />

Sanierungsmaßnahmen in der Stadt Horb, Stadtteile Bildechingen, Talheim, Mühringen<br />

und Mühlen – Trägeranhörung nach § 139 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner verweist auf die ausführlichen Sitzungsunterlagen. Über<br />

die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Ludwigsburg, wurde die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />

als Träger öffentlicher Belange nach § 139 Baugesetzbuch über vorgesehene Sanierungsmaßnahmen<br />

der Stadtteile Bildechingen, Talheim, Mühringen und Mühlen informiert.<br />

Aus Sicht der Verwaltung können die Planungen und die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen<br />

zur Kenntnis genommen werden.<br />

Nach kurzer Beratung fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> nimmt die Sanierungsmaßnahmen der Stadt Horb am Neckar<br />

für die Stadtteile Bildechingen, Talheim, Mühringen und Mühlen zur Kenntnis.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>04<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 30<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 11. September 2012<br />

Vorbereitende Untersuchungen der Stadt Haiterbach – Bereich „Stadtkern III“ –<br />

Trägeranhörung nach § 139 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

§ 4<br />

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt führt Herr Fahrner aus, dass die Stadt Haiterbach – in<br />

diesem Fall über die STEG Stadtentwicklung GmbH - mit der Durchführung von vorbereitenden<br />

Untersuchungen nach dem besonderem Städtebaurecht des Baugesetzbuches beauftragt<br />

wurde.<br />

Die STEG habe nunmehr die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> als Trägerin öffentlicher Belange nach §<br />

139 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 Baugesetzbuch beteiligt und Gelegenheit<br />

zur Stellungnahme gegeben.<br />

Auf die ausführlichen Sitzungsunterlagen wird verwiesen.<br />

Auch hier können aus Sicht der Verwaltung die Planungen der Stadt Haiterbach zur Kenntnis<br />

genommen werden.<br />

Nach kurzer Beratung fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> nimmt die vorbereitenden Untersuchungen in der Stadt Haiterbach<br />

für den Bereich „Stadtkern III“ zur Kenntnis.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>05<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 31<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 11. September 2012<br />

§ 5<br />

Klimaschutz-Teilkonzept, Potentialabschätzung Erneuerbare Energien in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Waldachtal</strong>, mit der STEG (Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart)<br />

<strong>Gemeinde</strong>kämmerer Herr Christoph Enderle führt aus, dass die Potenzialabschätzung von<br />

regenerativen Energien in <strong>Waldachtal</strong> durch die STEG mit einem Antrag im März 2012 und<br />

mit Gesamtkosten von 19.942 EUR eingereicht wurde. Das Angebot und der Beschluss des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rats vom 02.11.2011 gingen bislang von 65 % an Förderung durch den Bund aus.<br />

Nachdem mit Brief vom 10.08.2012 eine voraussichtliche Absage wegen einer Unterschreitung<br />

der Fördergrenze um 29 EUR erteilt wurde, reagierte die Verwaltung, indem ein neues<br />

Angebot angefordert wurde.<br />

Seit November 2011 wurde die Förderquote bereits von 70 % auf 65 % und aktuell auf 50 %<br />

gesenkt, so dass ein höherer Eigenanteil von der <strong>Gemeinde</strong> zu leisten sei.<br />

Das Angebot wurde von der STEG auf 21.841,26 EUR (brutto) erhöht. Der Antrag könne<br />

durch den BUND erst im Herbst bewilligt werden. Ohne eine solche Analyse könnten in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> keine weiteren Schritte geplant werden, deshalb empfehle die Verwaltung den entstehenden<br />

Mehrkosten zuzustimmen.<br />

Nach kurzer Beratung fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Damit die <strong>Gemeinde</strong> eine Förderung der Maßnahme erfährt, muss die Kostenseite angepasst<br />

werden. Dazu fallen wegen der geringeren Förderung von 50 % Fördersatz Mehrkosten in<br />

Höhe von 3.941 EUR gegenüber dem bisherigen Angebot der STEG an.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>06<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 32<br />

Bekanntgaben und Verschiedenes<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 11. September 2012<br />

1. Breitbandversorgung / DSL in der Ortschaft Cresbach mit Teilorten:<br />

§ 6<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger verweist auf einen Pressebericht über die letzte Sitzung des<br />

Ortschaftsrates Cresbach. Er sei überrascht über die dortige Darstellung des Sachverhaltes,<br />

insbesondere dass die <strong>Gemeinde</strong> die Ortschaft mit Teilorten bei dem Thema DSL-Versorgung<br />

ins Abseits stelle. Erst in der letzten Sitzung habe man zu diesem Thema seitens der Verwaltung<br />

einen ausführlichen Sachstandsbericht gegeben.<br />

Unabhängig hiervon macht Herr Enderle nochmals folgende Erläuterungen:<br />

<strong>Gemeinde</strong>kämmerer Herr Enderle erläutert, dass man bereits drei Umfragen im Gebiet von<br />

Cresbach gemacht habe. In den Haushalten sei aber die Mindestanzahl von 50 Ortschaften<br />

seiner Kenntnis nach nicht erreicht worden. Ebenso habe man versucht, über einen Antrag<br />

eine Lösung zu erreichen. Nachdem aber ein potenzieller Funknetzbetreiber auf Nachfrage<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung seit Januar 2012 an einer Lösung vom Wasserturm Pfalzgrafenweiler<br />

arbeite, sei man von einer Antragstellung auf EU–Zuschüsse abgerückt. Momentan habe<br />

die Verwaltung mehrere Anfragen von Vodafone erhalten, eine Bürgerversammlung in <strong>Waldachtal</strong><br />

zu veranstalten, um per LTE (LongTermEvolution) die Kunden in <strong>Waldachtal</strong> -<br />

Hörschweiler, Tumlingen und Lützenhardt zu werben.<br />

<strong>Seite</strong>ns der Verwaltung habe man auf eine Versorgung von <strong>Waldachtal</strong> Cresbach gedrängt,<br />

da hier eine Unterversorgung stattfinde.<br />

Auf Nachfrage von <strong>Gemeinde</strong>rat Heinz Otto Renz, welchen Rat man den Bürgern geben solle,<br />

ob Vodafone per LTE ratsam sei, antwortet Herr Enderle wie folgt: Grundsätzlich sei LTE<br />

eine gute Lösung, allerdings als Brückenmedium. Es sei ein shared Medium, das bedeute,<br />

man nutze eine Funkzelle mit anderen Nutzern. Von Vodafone wird behauptet, es seien mehr<br />

als 1000 Funkzellen vorhanden, so dass eine Reduzierung der Leistung bei mehreren Nutzern<br />

nicht möglich sei.<br />

Auch sei zu bedenken, dass bei LTE ein Datenvolumen gekauft werde, nach Erreichen des<br />

Volumens werde man auf 384 kbit/s heruntergedrosselt. Das sei weniger als DSL light.<br />

Ob ein Haushalt damit zurecht komme, hänge vom Internetverhalten ab. Sollte man nur Online-Banking<br />

und einfaches Surfen vorhaben, reiche die Technik dazu aus. Jedoch kommen<br />

Firmen und User mit hohen Ansprüchen schnell an ihre Grenzen.<br />

Herr Enderle möchte hierzu keine Empfehlungen abgeben, da man als <strong>Gemeinde</strong> neutral bleiben<br />

wolle. …


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>06<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 33<br />

- 2 -<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Friedrich Gerhard entgegnet, dass die Situation sich doch anders darstelle.<br />

Nach Umfragen habe man festgestellt, dass es durchaus eine Nachfrage gebe. Hiermit und mit<br />

den Erläuterungen habe man bei der Bevölkerung natürlich auch Hoffnungen geschürt. Er<br />

hoffe und wünsche, dass die Entwicklung hier zügig weitergehe, damit auch für die Ortschaft<br />

Cresbach ein entsprechendes Angebot an die Bürgerinnen und Bürger gemacht werden könne.<br />

Abschließend geht Herr Enderle noch ausführlich auf die rechtlichen Vorschriften der EU ein,<br />

welche zu beachten sind. Würde die <strong>Gemeinde</strong> die dortigen Regelungen nicht berücksichtigen,<br />

würde man sich seitens der Verwaltung und des <strong>Gemeinde</strong>rats sogar strafbar machen.<br />

Unabhängig hiervon fasst Bürgermeister Heinz Hornberger zusammen, dass mit diesen Erläuterungen<br />

der Sachstand nochmals dargestellt wurde, die <strong>Gemeinde</strong> niemanden ins Abseits<br />

stellen wolle und werde und weiter sehr bemüht sei, eine Lösung in der Angelegenheit herbeizuführen.<br />

2. Fußwegeplanung:<br />

Auch hier nimmt Herr Hornberger Bezug auf die letzte Sitzung des Ortschaftsrates Cresbach.<br />

Sachstand sei einfach der, dass man seitens der <strong>Gemeinde</strong> das Verbandsbauamt beauftragt<br />

habe, entsprechende Planungen durchzuführen und Kosten zu ermitteln. Das Verbandsbauamt<br />

sei mit Planungsaufträgen gut eingedeckt und sei hier offensichtlich im Moment noch nicht<br />

dazu gekommen oder in der Lage, das Ganze vorrangig zu bearbeiten.<br />

Deshalb habe die Verwaltung vor, in der Sache direkt auf Herrn Ortsvorsteher Heinz Otto<br />

Renz zuzugehen und im Wege der gegenseitigen Absprache nach einfachen Lösungsmöglichkeiten<br />

zu suchen und dabei den Bestand zu berücksichtigen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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