Gemeinde Waldachtal GÖ1211 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong>: 1<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 11. September 2012<br />
Tagungsort: Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule <strong>Waldachtal</strong><br />
Beginn: 20.30 Uhr Ende: 22.50 Uhr<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder: 14 (Normalzahl 19 Mitglieder)<br />
Anwesend sind die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />
Dr. Manfred Tillwich, Franz Schweizer, Ludwig Blum, Franz Xaver Wittich, Roger Ganszki,<br />
Markus Fischer, Heinz Fischer, Bernd Schittenhelm, Dr. Horst Richter, Dieter Fischer,<br />
Erika Burkhardt (ab TOP 2 NÖ), Dr. Friedrich Gerhard, Heinz Otto Renz, Günter Henssler<br />
Nicht anwesend sind die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />
Frank Lacker, Oliver Dettling, Dr. Rudolf Emele, Klaus Gebauer, Hartmut Johannsen<br />
Vorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger<br />
Schriftführer: <strong>Gemeinde</strong>amtsrat Wolfgang Fahrner<br />
Sonstige Verhandlungsteilnehmer:<br />
Herr Thomas Grözinger vom Ing.-Büro Gfrörer, Empfingen<br />
Herr Wagner vom „Schwarzwälder Bote“ und Frau Weber von der „Südwestpresse“<br />
Bedienstete der Verwaltung:<br />
Ortsvorsteher Fahrner, Ortsvorsteher Enderle, Ortsvorsteher Blum, Bauverwaltungsamt<br />
Frau Schmid<br />
Nach der Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass<br />
1. zu der Sitzung durch Schreiben vom 3. September 2012 ordnungsgemäß eingeladen<br />
worden ist;<br />
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 7. September 2012<br />
im <strong>Gemeinde</strong>mitteilungsblatt bekanntgemacht worden ist;<br />
3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 10 Mitglieder anwesend sind.<br />
Die Niederschrift umfasst die <strong>Seite</strong>n 1 - 33<br />
Beurkundet:<br />
Wolfgang Fahrner<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsrat
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong>: 2<br />
Beurkundet: Beurkundet:<br />
Heinz Hornberger Wolfgang Fahrner<br />
Bürgermeister <strong>Gemeinde</strong>amtsrat<br />
Beurkundet: Beurkundet:<br />
Dr. Manfred Tillwich Dr. Friedrich Gerhard<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 3<br />
TAGESORDNUNG<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 11. September 2012<br />
1. Bürgerfragestunde <strong>GÖ1211</strong>01<br />
2. Bebauungsplan „Himmelreich – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen <strong>GÖ1211</strong>02<br />
• Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
• Entwurfsbeschluss<br />
• Satzungsbeschluss<br />
3. Sanierungsmaßnahmen in der Stadt Horb, Stadtteile Bildechingen, <strong>GÖ1211</strong>03<br />
Talheim, Mühringen und Mühlen – Trägeranhörung nach § 139<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
4. Vorbereitende Untersuchungen der Stadt Haiterbach – Bereich <strong>GÖ1211</strong>04<br />
„Stadtkern III“ – Trägeranhörung nach § 139 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
5. Klimaschutz-Teilkonzept, Potentialabschätzung Erneuerbare Energien <strong>GÖ1211</strong>05<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong>, mit der STEG (Stadtentwicklung GmbH,<br />
Stuttgart)<br />
6. Bekanntgaben und Verschiedenes <strong>GÖ1211</strong>06
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>01<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 4<br />
Bürgerfragestunde<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 11. September 2012<br />
§ 1<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Bernd Schittenhelm stellt fest, dass er bei dem Tagesordnungspunkt „Bebauungsplan<br />
Himmelreich – 2. Änderung“ befangen sei. Er stellt die Frage, ob es ihm möglich<br />
ist, zwei drei Fragen im Rahmen der Bürgerfragestunde zu stellen.<br />
Die Verwaltung antwortet, dass reine Fragen im Rahmen der Bürgerfragestunde gestellt werden<br />
können.<br />
Herr Schittenhelm zitiert aus dem Pressebericht über die Beratungen des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Waldachtal</strong><br />
zum Thema Kostenerhöhung beim Kinderhaus. Er kann die Feststellung der Verwaltung,<br />
dass sich die Kosten um nur 4,9 % erhöht haben, nicht nachvollziehen. Dabei geht er<br />
von dem ursprünglichen Kostendeckel von 3,3 Mio. aus.<br />
Bürgermeister Herr Heinz Hornberger und <strong>Gemeinde</strong>kämmerer Herr Christoph Enderle erläutern<br />
nochmals ausführlich diese Feststellung, und dass sich die Erhöhung nicht auf dem vom<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat festgelegten Kostendeckel, sondern auf die erste Kostenschätzung bezieht. Die<br />
Zahlen werden nochmals ausführlich erläutert.<br />
Herr Schittenhelm erkundigt sich weiter nach dem Verlauf des verdohlten Grabens im Bebauungsplangebiet<br />
„Himmelreich – 2. Änderung“. Dies sei aus den Planunterlagen nicht richtig<br />
ersichtlich.<br />
Der Verlauf und die Gestaltung des bisher verdohlten und künftig offenen Grabens wird von<br />
Herrn Thomas Grözinger vom Ing.-Büro Gfrörer, Empfingen, ausführlich anhand eines Planes<br />
erläutert. Auch im Bebauungsplan ist der Verlauf entsprechend dargestellt.<br />
Schließlich erkundigt sich Herr Schittenhelm noch nach der Verkehrsanbindung von der<br />
Kreisstraße über die Stichstraße zum Rötweg bzw. die Tatsache, dass diese Straße gesperrt<br />
werden soll.<br />
Hierzu macht Herr Hornberger umfassende Erläuterungen und nimmt Bezug auf die Beratungen<br />
im Ortschaftsrat Tumlingen. Dort sei eigentlich ein Minikreisverkehr favorisiert worden,<br />
dieser werde aber von den maßgeblichen Stellen wie Straßenbauverwaltung und Verkehrsamt<br />
beim Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> abgelehnt. Hintergrund für den Ortschaftsrat Tumlingen sei<br />
sicherlich das Thema „Geschwindigkeitsregulierung am Ortseingang“. Da auch ein Linksabbieger<br />
im Moment nicht gebaut werden könne, habe man mit den maßgeblichen Stellen vereinbart,<br />
im Rahmen einer Erprobungsphase den anfahrenden Verkehr über die Kreisstraße<br />
(Ortsdurchfahrt), die Allmendgasse und den Rötweg zum Kinderhaus zu leiten. Ein Einfahren<br />
in die bisherige Stichstraße soll dann durch verkehrsrechtliche Anordnungen ausgeschlossen<br />
werden. Eine Einbahnregelung soll aber ein Ausfahren in diesem Bereich weiterhin möglich<br />
machen. Wie gesagt soll das Ganze in einem Zeitraum von einem halben bis einem Jahr getestet<br />
werden.<br />
…
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>01<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 5<br />
- 2 -<br />
Frau Marlena Schmid vom Bauverwaltungsamt ergänzt, dass dieser Sachverhalt auch eingehend<br />
mit dem Verkehrsamt beim Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> noch am Sitzungstag erörtert<br />
wurde. Ein Ortstermin, an dem das Landratsamt und auch ein Polizeivertreter anwesend waren,<br />
habe diesen Vorschlag befürwortet. Auf dieser Grundlage werde auch der Abwägungsvorschlag<br />
beim Bebauungsplanverfahren formuliert und dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung<br />
vorgeschlagen.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 6<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 11. September 2012<br />
Bebauungsplan „Himmelreich – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />
• Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
• Entwurfsbeschluss<br />
• Satzungsbeschluss<br />
§ 2<br />
Zu Beginn der Sitzung wird Befangenheit festgestellt: die <strong>Gemeinde</strong>räte Heinz Fischer, Günter<br />
Henssler, Dieter Fischer und Bernd Schittenhelm verlassen wegen Befangenheit den Sitzungstisch.<br />
Herr Thomas Grözinger vom Büro Gfrörer, Empfingen, erläutert, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong><br />
den Bau eines Kinderhauses mit fünf Kindergartengruppen (Kinder 3 bis 6 Jahre) und<br />
vier Kleinkindgruppen (Kinder 0 bis 3 Jahre) beschlossen hat, dabei sei auch eine Kooperation<br />
mit den fischerwerken angestrebt.<br />
Der Standort im Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes „Himmelreich“ biete sich<br />
aufgrund der Flächenverfügbarkeit, der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen im Zusammenhang<br />
mit Schule und Sporthalle und aufgrund der bauleitplanerischen Voraussetzungen<br />
(Flächennutzungsplan und rechtskräftiger Bebauungsplan mit Festsetzung von Flächen für<br />
den Gemeinbedarf) in besonderer Weise für die Realisierung eines solchen Vorhabens an.<br />
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Himmelreich“ sollen die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen zur Errichtung eines gemeinsamen Kinderhauses für die Ortsteile Cresbach,<br />
Hörschweiler und Tumlingen in zentraler Lage und unter kommunaler Trägerschaft geschaffen<br />
werden. Die Bebauungsplanänderung wurde als Regelverfahren nach § 2 Baugesetzbuch<br />
durchgeführt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat habe zuletzt in seiner Sitzung am 12. Juni 2012 über die eingegangenen<br />
Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange beraten, die Abwägungen vorgenommen und die entsprechenden<br />
Beschlüsse gefasst.<br />
Ferner wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und der Beschluss zur erneuten Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung)<br />
beschlossen. Diese öffentliche Auslegung habe in der Zeit vom 25. Juni bis 25. Juli<br />
2012 stattgefunden.<br />
Die eingegangenen Stellungnahmen seien zu prüfen und die öffentlichen und privaten Belange<br />
gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen (§ 1 Absatz 7 Baugesetzbuch).<br />
Hierzu haben die Verwaltung, das Verbandsbauamt und das Ing.-Büro Gfrörer, Empfingen,<br />
entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet. …
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 7<br />
- 2 -<br />
Die Abwägungsvorschläge liegen dem <strong>Gemeinde</strong>rat als Sitzungsunterlage, ergänzend mit<br />
eingearbeiteten Änderungen, die dem <strong>Gemeinde</strong>rat eingehend erläutert und dargestellt werden,<br />
als Tischvorlage vor.<br />
Vorab wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung empfehle, den entsprechenden Behandlungs-<br />
und Beschlussvorschlägen zu folgen und die Abwägungsvorschläge im Gesamten zu<br />
bestätigen und zu beschließen. Ferner wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat vor Erläuterung empfohlen,<br />
anschließend den nun vorliegenden Bebauungsplanentwurf mit Anlagen in der vorgestellten<br />
Fassung zu beschließen.<br />
Bebauungspläne und ihre Änderungen werden gemäß § 10 und 1 Absatz 8 Baugesetzbuch als<br />
Satzung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung trete mit der Bekanntmachung gemäß § 10<br />
Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch in Kraft; auch hier empfehle die Verwaltung entsprechende<br />
Beschlussfassung zur Bekanntmachung in ortsüblicher Form.<br />
Im Anschluss erläutern Herr Grözinger vom Büro Gfrörer und Hauptamtsleiter Wolfgang<br />
Fahrner die erarbeiteten Stellungnahmen der Verwaltung und des Planers sowie die entsprechenden<br />
Beschlussvorschläge zum Beteiligungsergebnis der Öffentlichkeit, der Behörden und<br />
sonstiger Träger im Einzelnen und nachstehend wie folgt:<br />
Bebauungsplan 'Himmelreich – 2. Änderung' in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong><br />
Auswertung der Anregungen, die im Rahmen der Offenlage (Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) in der Zeit<br />
vom 25.06.2012 bis zum 25.07.2012, vorgelegt mit Anschreiben vom 20.06.2012, vorgebracht wurden.<br />
Insgesamt wurden 8 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, davon 5 über das Landratsamt<br />
<strong>Freudenstadt</strong> angeschrieben.<br />
Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange kam kein Rücklauf:<br />
• Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS Stuttgart)<br />
Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange wurden Anregungen vorgebracht:<br />
• EnBW Regional AG, Herrenberg Stellungnahme vom 06.07.2012<br />
• Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> – Referat Verkehr Stellungnahme vom 06.07.2012<br />
• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Höhere Verwaltungsbehörde Stellungnahme vom 25.07.2012<br />
• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Untere Naturschutzbehörde Stellungnahme vom 25.07.2012<br />
• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Amt für Wasserwirtschaft u. Bodenschutz Stellungnahme vom 25.07.2012<br />
• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Straßenbauamt Stellungnahme vom 25.07.2012<br />
• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Untere Verkehrsbehörde<br />
Von folgenden Bürgern wurden Anregungen vorgebracht:<br />
Stellungnahme vom 25.07.2012<br />
1. Einwender 1 Stellungnahme vom 24.07.2012
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 8<br />
Nr. 1 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />
Stellungnahme vom 06.07.2012<br />
- 3 -<br />
Vielen Dank für die Beteiligung am genannten Bebauungsplanverfahren.<br />
Unsere Stellungnahme vom 17. April 2012 hat weiterhin Gültigkeit.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
In der vorangegangenen Stellungnahme vom 17. April 2012 wurde darauf hingewiesen, dass keine<br />
Gasversorgungsleitungen und keine Stromversorgungsleitungen der EnBW Regional AG betroffen<br />
sind und dass eine Gasversorgung des geplanten Kinderhauses möglich ist.<br />
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Kenntnisnahme, es ist kein Beschluss erforderlich.<br />
Nr. 2 Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> – Referat Verkehr<br />
Stellungnahme vom 06.07.2012 (Baumreihe)<br />
Bebauungsplanverfahren „Himmelreich – 2. Änderung“, <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />
1. Ersuchen des Landratsamtes <strong>Freudenstadt</strong>, Verkehrsamt vom 25.06.2012<br />
Nr. 11.10-621.41/<strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />
2. Ersuchen des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes Dornstetten vom 20.06.2012,<br />
Planunterlagen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> wird in der Regel nur zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
gehört, eine Anhörung zur Bauausführung erfolgt üblicherweise nicht.<br />
Die Erfahrung lehrt jedoch, dass im Zuge der Bauausführung oft gestalterische Maßnahmen durchgeführt<br />
werden, die bei den Verkehrsteilnehmern rechtliche Unsicherheiten hervorrufen, unklare Situationen<br />
herbeiführen. Um dies so weit wie möglich zu verhindern, kann die polizeiliche Stellungnahme<br />
auch Aspekte der Bauausführung enthalten.<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes soll den Bau eines Kinderhauses ermöglichen. Aus verkehrspolizeilicher<br />
Sicht sind hierzu die verkehrliche Erschließung, die Parkregelung sowie die Abgrenzung zum<br />
öffentlichen Verkehrsraum von besonderer Bedeutung.<br />
Zur Begründung:<br />
Die städtebauliche Konzeption (Ziff. 5.3 der Begründung) sieht die Anfahrt zum neuen Kinderhaus und<br />
die Parkierung von Osten, über den Rötweg vor.<br />
Im letzten Satz wird aufgeführt, dass entlang des Flurstücks Nr. 58 die Pflanzung einer Weg begleitenden<br />
Baumreihe vorgesehen ist. Dieser Anpflanzung kann nur zugestimmt werden, wenn die Sichtbeziehungen<br />
an der Einmündung Geh-/Radweg und Verbindungsstraße zwischen Rötweg und K 4702<br />
dadurch nicht eingeengt werden. Dieser Geh-/ und Radweg ist nicht nur Schulweg sondern auch die<br />
Hauptverbindung zur Bushaltestelle Himmelreich und zu den Geschäften (Einkaufsmöglichkeiten/Friseur/Apotheke/Arzt<br />
..) in Lützenhardt. Seit der Schließung des Lebensmittelgeschäftes in Tumlingen<br />
wird der Weg stärker frequentiert. Sollte der vorgesehene Einkaufsmarkt südlich des ZOB gebaut<br />
werden, wird die Bedeutung des Geh/Radweges noch weiter zunehmen. Eine sichere Anbindung<br />
mit ausreichenden Sichtweiten muss deshalb gewährleistet werden. …
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 9<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zum Anschreiben:<br />
Kenntnisnahme<br />
- 4 -<br />
Zur Begründung (Baumreihe):<br />
Es handelt sich lediglich um 3 weitere Bäume (siehe Lageplan), die in ausreichendem Abstand von<br />
der Verkehrsfläche gepflanzt werden sollen. Die Sichtbeziehungen in den genannten Einmündungsbereichen<br />
werden hierdurch nicht eingeengt. Dennoch können die Baumstandorte gerne mit Vertretern<br />
der Fachbehörde vor Ort festgelegt werden.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zum Anschreiben<br />
Kenntnisnahme, kein Beschluss erforderlich<br />
Zur Begründung (Baumreihe):<br />
Keine Änderung, jedoch sind die Baumstandorte bei Durchführung der Pflanzung mit der Fachbehörde<br />
abzustimmen.<br />
Nr. 2 Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> – Referat Verkehr<br />
Stellungnahme vom 06.07.2012 (Zufahrt / Abfahrt)<br />
In der Beschreibung der verkehrlichen Erschließung (Ziff. 5.8 der Begründung) wird die Zufahrtsituation<br />
näher erläutert. Die Zufahrt über die Verbindungsstraße zwischen K 4702 und dem Rötweg wird<br />
als nicht verkehrssicher angesehen. Vor allem der Einmündungsbereich in die K 4702 soll durch bauliche<br />
Veränderungen sicherer werden.<br />
Durch die Erweiterung der nördlichen Baugebiete in Tumlingen hat das Verkehrsaufkommen an dieser<br />
Einmündung in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Durchführung von Trainings- und<br />
Sportveranstaltungen in der <strong>Waldachtal</strong>-Sporthalle bringt in den Abendstunden und an den Wochenenden<br />
regelmäßig ein erhöhtes Verkehrsaufkommen an diesem Knoten mit sich. Außerdem hat auch<br />
das Fahrrad- und Fußgängeraufkommen zugenommen (siehe oben).<br />
Auf der K 4702 hat sich in den vergangenen Jahren auch das Schwerverkehrsaufkommen erhöht,<br />
nachdem in Horb-Grünmettstetten der Schwerverkehr nicht mehr zur L 370 fahren darf, sondern über<br />
Tumlingen – Hörschweiler in Richtung <strong>Freudenstadt</strong> gelenkt wird.<br />
Aus den Planunterlagen geht nicht hervor, mit welchem zusätzlichen Fahrzeugaufkommen durch die<br />
Einrichtung des Kinderhauses an der Einmündung K 4702 / Verbindungsstraße zum Rötweg gerechnet<br />
werden muss. Nicht alle Eltern werden diese Einmündung benützen. Die Eltern aus Tumlingen,<br />
Teile der auswärtigen Eltern und auch Teile der Eltern aus Hörschweiler (Siedlung), werden über die<br />
Allmendgasse und den Rötweg das Kinderhaus anfahren. Einige werden auch zu Fuß gehen.<br />
Auswirkungen auf das Unfallgeschehen an dieser Einmündung durch die Verkehrszunahmen der vergangenen<br />
Jahre sind bisher nicht zu erkennen. Das Unfallgeschehen der vergangen Jahre war unauffällig.<br />
Im Zeitraum von 2003 bis zum 31.05.2012 wurden 2 Verkehrsunfälle polizeilich aufgenommen<br />
(2010 = 1 Vorfahrt-VU mit Sachschaden / 2011 = 1 Abbiege-VU mit 1 Leichtverletzten).<br />
Durch den Bau des Kinderhauses wird die Einmündung K 4702/Verbindungsstraße zum Rötweg nicht<br />
an ihre Leistungsgrenze kommen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bietet es sich jedoch an, diesen<br />
Knoten baulich zu verändern.<br />
Der Ortschaftsrat Tumlingen favorisiert den Bau eines Minikreisverkehrs als Knotenpunktlösung.<br />
Das Unfallaufkommen eines Kreisverkehrs muss nicht geringer sein als das an anderen Verkehrsknoten.<br />
Beispiele, auch aus dem Kreisgebiet, belegen, dass sich auch an einem Kreisverkehr eine Unfallhäufungsstelle<br />
ergeben kann. Der Vorteil eines Kreisverkehrs gegenüber rechtwinkligen Einmündungen<br />
ist die Gleichrangigkeit aller ankommenden Verkehrsströme. …
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 10<br />
- 5 -<br />
Alle, die auf einen Kreisverkehr zufahren, müssen die Vorfahrt beachten. Der bevorrechtigte Verkehr<br />
kommt immer von links. Wenn ein Kreisverkehr richtig angelegt wird, reduzieren sich die Geschwindigkeiten.<br />
Da alle Fahrzeuge nach rechts ein- und ausfahren, prallen im Falle eines Unfalls keine entgegenkommenden<br />
bzw. kreuzenden Fahrzeuge zusammen. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung<br />
der Unfallfolgen. Zusammenstöße von Fahrzeugen mit schwerem Personenschaden auf Kreisverkehrsanlagen<br />
sind eher die Ausnahme. Ein weiterer Vorteil des Kreisverkehrs ist die höhere Leistungsfähigkeit.<br />
An einem Kreisverkehr bilden sich, weniger Rückstaus, da es keine bevorrechtigten<br />
Zufahrten gibt, die bei hohem Verkehrsaufkommen auf den untergeordneten Straßen für Rückstau<br />
sorgen.<br />
Die Nachteile einer Kreisverkehrsanlage sind die höheren Unterhaltungskosten. Durch die enormen<br />
<strong>Seite</strong>nkräfte, die der Schwerverkehr bei engen Kurvenfahrten auf den Straßenbelag ausübt, muss<br />
dieser in kürzeren Intervallen erneuert werden.<br />
Nicht allen Kraftfahrern ist bewusst, dass das Ausfahren aus einem Kreisverkehr ein Abbiegen darstellt<br />
und damit jedem querenden Fußgänger der Vorrang einzuräumen ist. Kreisverkehrsanlagen sind<br />
deshalb für den Fußgänger nicht immer die sicherste Lösung.<br />
Die Mittelinsel eines Minikreisverkehrs muss überfahrbar sein, sonst können sich für den Lkw-und<br />
Busverkehr und für überlange Fahrzeuge (Großraumtransporte, Langholzfahrzeuge etc.) Probleme<br />
ergeben.<br />
Als zweitrangige Lösung sieht der Ortschaftsrat Tumlingen eine Linksabbiegespur vor.<br />
Diese bietet den Linksabbiegern eine Aufstellfläche, der in den Ort einfahrende Geradausverkehr<br />
kann ohne bauliche Bremse weiterfahren.<br />
Eine Abbiegespur reduziert die Wahrscheinlichkeit von Auffahrunfällen und erhält den Verkehrsfluss,<br />
dadurch sinkt die Unfallwahrscheinlichkeit. Konfliktpunkte zwischen Linksabbiegern und dem entgegenkommenden<br />
Verkehr bleiben bestehen. Beim Einfahren in die die Kreisstraße ergeben sich gegenüber<br />
der bestehenden Situation keine Änderungen.<br />
Wenn der Knoten K 4702/Verbindungsstraße zum Rötweg umgebaut wird, muss auch die Fußgängerführung<br />
des Gehwegs entlang der Kreisstraße geändert werden. Die vollständige Entfernung dieses<br />
Gehweges zwischen Tumlingen und der L 398 wäre möglich, die Fußgänger können den parallel verlaufenden<br />
Weg entlang des Baches benützen. Sofern dies nicht durchsetzbar ist, muss im Knotenbereich<br />
eine Lösung gefunden werden, da der Gehweg beim Einbau einer Abbiegespur oder eines Minikreisverkehrs<br />
nicht mehr wie bisher fortgeführt werden kann.<br />
Es wird außerdem auf den fehlenden Gehweg entlang der Verbindungsstraße zwischen K 4702 und<br />
Rötweg hingewiesen.<br />
Aus verkehrspolizeilicher Sicht stellt ein Kreisverkehr die beste Lösung dar, es bestehen jedoch erhebliche<br />
Zweifel, ob er auf Grund des Platzbedarfs und der bestehenden Zwangspunkte (Bachlauf,<br />
Brücke, Böschung, evtl. Grunderwerb in westlicher Richtung ) realisiert und so gebaut werden kann,<br />
dass der Verkehr aus allen Richtungen wirksam gebremst werden kann.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zum Thema Zufahrt / Abfahrt:<br />
Zwar wird aus verkehrspolizeilicher Sicht der angedachte Kreisverkehr gegenüber einer Linksabbiegespur<br />
favorisiert, jedoch werden auf Grund des Platzbedarfs Zweifel an der Realisierbarkeit vorgebracht<br />
(Bachlauf, Brücke, Böschung und evtl. Grunderwerb). Vom Straßenbauamt und der Unteren<br />
Verkehrsbehörde (LRA FDS) wird der angedachte Minikreisverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit<br />
abgelehnt.<br />
Da jedoch der damit erforderliche Linksabbieger aus Gründen der Grundstücksverfügbarkeit und der<br />
zu erwartenden Kosten nicht kurzfristig realisierbar ist, soll der Verbindungsweg Kreisstraße – Rötweg<br />
als Zufahrt geschlossen werden und die Anbindung des Kinderhauses über die bestehende innerörtliche<br />
Zufahrt über die Allmendgasse in den Rötweg sichergestellt werden.<br />
…
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 11<br />
- 6 -<br />
Dies ist ohne erhebliche Mehrbelastung für die Innerortslage möglich, da dieser zur Sperrung vorgesehene<br />
Verbindungsweg nur von einem geringen Teil der Eltern, die aus Süden kommen, in Anspruch<br />
genommen werden würde. Die Ausfahrt über den Verbindungsweg soll erhalten bleiben, dies wird im<br />
Rahmen einer Verkehrsschau mit den beteiligten Behören und der Polizei geklärt und festgelegt. Nach<br />
Inbetriebnahme des Kinderhauses in einer Testphase von 6 bis 12 Monaten wird überprüft, ob sich<br />
diese Lösung bewährt hat oder ob andere Lösungen wie Linksabbieger usw. realisiert werden sollen.<br />
Auch hier wird eine Abstimmung über diese vorgesehene geänderte Verkehrsführung mit der Polizeidirektion<br />
– Referat Verkehr bzw. mit den beiden Fachbehörden des Landratsamtes durchgeführt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zum Thema Zufahrt / Abfahrt:<br />
Da der angedachte Kreisverkehr nicht von allen Fachbehörden als ausreichend sicher eingestuft und<br />
überwiegend abgelehnt wird und die Linksabbiegespur ebenfalls nicht kurzfristig realisiert werden<br />
kann, wird der Verbindungsweg für den Verkehr als Zufahrt gesperrt.<br />
Die verkehrliche Anbindung des Kinderhauses erfolgt innerörtlich mit einer Anbindung über die Allmendgasse<br />
zum Rötweg. Die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen sind mit den beteiligten<br />
Behörden und der Polizeidirektion im Rahmen einer Verkehrsschau festzulegen. Nach Inbetriebnahme<br />
des Kinderhauses und einer Testphase von 6 bis 12 Monaten ist zu überprüfen, ob sich die Lösung<br />
bewährt hat oder ob der Bau eines Linksabbiegers realisiert werden soll.<br />
Nr. 2 Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> – Referat Verkehr<br />
Stellungnahme vom 06.07.2012<br />
(Parkplätze/Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum)<br />
Der Bedarf wird mit 20 Parkplätzen angegeben. Es ist vorgesehen, eine Wendeschleife zu schaffen.<br />
Eine Wendeschleife sollte im Einrichtungsverkehr mit einer nördlichen Zufahrt angelegt werden. Dies<br />
hat aus verkehrlicher Sicht den Vorteil, dass alle Fahrzeuge in dieselbe Richtung fahren. Hierdurch<br />
vermindert sich die Unfallgefahr, da sich die Fahrwege nicht kreuzen.<br />
Die Stellplätze sind teilweise an der Außenseite der Wendeschleife und entlang des Rötwegs als<br />
Senkrechtstellplätze vorgesehen. Entlang des westlichen Teils der Wendeschleife ist ein Gehweg<br />
eingezeichnet. Der Gehweg verläuft zwischen der Fahrbahn und den Stellplätzen. Dies hat zur Folge,<br />
dass die Fahrzeuge rückwärts über den Gehweg hinweg auf die Fahrspur ausparken müssen. Derartige<br />
Fahrbeziehungen bergen eine erheblich Unfallgefahr, da sich die Wege der Fahrzeuge und der<br />
Fußgänger kreuzen.<br />
Vorteilhaft wäre es, wenn die Fußgänger vom Kinderhaus direkt zu den Fahrzeugen gelangen könnten,<br />
ohne die Fahrspur überqueren zu müssen.<br />
Bei der Anlage der Stellplätze sollte eine ausreichende Breite berücksichtigt werden. Wenn Kinder<br />
beim Ein- und Aussteigen in die Kindersitze hinein- bzw. herausgehoben werden müssen und die<br />
Sicherheitsgurte gelöst werden müssen, wird mehr Platz benötigt, als beim herkömmlichen Parken. Es<br />
muss auch berücksichtigt werden, dass bei der Betreuung von Kleinkindern u. U. auch Kinderwägen<br />
und Wippen aus- und eingeladen werden müssen.<br />
Eine Detailplanung über die Zufahrt und die Parkplätze besteht noch nicht. Es wäre vorteilhaft, wenn<br />
die Verkehrsbehörde und die Polizei im Rahmen der weiteren Planung am Verfahren beteiligt würden.<br />
Der Bereich, auf dem die Fußgänger vom Gelände des Kinderhauses aus auf die Wendeschleife oder<br />
den Gehweg entlang des Rötweges kommen, muss gut einsehbar sein. Kinder haben einen großen<br />
Bewegungsdrang. Sie müssen von den Fahrzeugführern frühzeitig wahrgenommen werden, damit<br />
diese noch anhalten können, wenn sie unkontrolliert die Fahrbahn betreten. …
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 12<br />
- 7 -<br />
Dies setzt voraus, dass keine Bepflanzungen und keine „Möblierungen“ vorgenommen werden, durch<br />
die die Kinder verdeckt werden. Auch die Beleuchtung muss auf die Erkennbarkeit der Fußgänger<br />
ausgelegt werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zum Thema Parkplätze / Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum:<br />
Der Bebauungsplan weist für die Errichtung der Stellplätze, die Wegeführung und die Abgrenzung<br />
zum öffentlichen Verkehrsraum lediglich eine größere Fläche aus, innerhalb derer die Detailplanung<br />
auf Ebene der Bauantrags- bzw. Genehmigungsplanung bzw. auf Ebene der Freianlagenplanung<br />
erfolgen soll. Auf Ebene des Bebauungsplanes können somit noch keine Detailfragen geklärt werden.<br />
Es ist jedoch vorgesehen, die Polizeidirektion, Referat Verkehr, auch in den weiteren Planungsprozess<br />
einzubinden.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zum Thema Parkplätze / Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum:<br />
Es ist keine Änderung erforderlich. Die Verkehrsbehörde und die Polizeidirektion werden bei der Detailplanung<br />
im Rahmen der Bauantrags- und Genehmigungsplanung beteiligt.<br />
Nr. 3.1 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />
I. Höhere Verwaltungsbehörde<br />
1. Obwohl die Sportanlagen ausdrücklich für den Schulsport festgeschrieben wurden, ist zusätzlich<br />
eine gutachterliche Lärmuntersuchung erfolgt. Die entsprechenden Empfehlungen wurden als<br />
Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Dies wird ausdrücklich begrüßt.<br />
2. In der Begründung wird dargelegt, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen<br />
Bauvorschriften für das allgemeine Wohngebiet im Wesentlichen unverändert bleiben, lediglich<br />
bei Bedarf redaktionelle Anpassungen an die aktuellen Rechtsgrundlagen erfolgen. Außerdem erfolge<br />
eine Anpassung der Baugrenzen. Nach unseren Feststellungen ist dies so nicht zutreffend,<br />
da insbesondere die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nicht unerheblich erweitert wurden.<br />
Dies gilt auch für die planungsrechtlichen Festsetzungen. Wir regen an, die Begründung entsprechend<br />
anzupassen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 1.<br />
Kenntnisnahme<br />
Zu 2.<br />
Der Anregung wird gefolgt, in der Begründung erfolgen weitere Erläuterungen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 1.<br />
kein Beschluss erforderlich<br />
Zu 2.<br />
Die Begründung ist anzupassen. …
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 13<br />
- 8 -<br />
Nr. 3.2 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />
II. Untere Naturschutzbehörde<br />
Der nochmals geringfügig überarbeiteten Planung wird zugestimmt.<br />
Der Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbewertung wurde einwandfrei erstellt. Bei konsequenter<br />
Umsetzung der genannten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von<br />
Beeinträchtigungen kann davon ausgegangen werden, dass der durch die Planung verursachte Eingriff<br />
in Natur und Landschaft ausreichend ausgeglichen wird.<br />
Die Öffnung und Anlage eines Grabens mit <strong>Seite</strong>nbereich sowie auch die vorgesehenen Baumpflanzungen<br />
führen zu einer erheblichen Verbesserung der ökologischen Verhältnisse. Die Maßnahmen<br />
werden daher aus naturschutzfachlicher Sicht begrüßt. In diesem Zusammenhang wird angeregt,<br />
durch einen entsprechenden <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss sicher zu stellen, dass die vorgesehenen Gehölzpflanzungen<br />
spätestens eine Vegetationsperiode nach Abschluss der Bauarbeiten durchgeführt<br />
werden. Abgängige Gehölze sollten ersetzt und im Übrigen ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt<br />
werden.<br />
Nach dem Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung sind Verstöße gegen artenschutzrechtliche<br />
Verbotsbestimmungen durch den Bebauungsplan nicht zu erwarten.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Kenntnisnahme, der Anregung bezüglich eines <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses für die Festsetzung eines<br />
Zeitpunktes zur Realisierung der Bepflanzungsmaßnahmen wird gefolgt.<br />
Da die <strong>Gemeinde</strong> Träger der Einrichtung ist, ist eine Überwachung der durchgeführten Pflanzmaßnahmen<br />
sowie die Erhaltung bzw. der Ersatz bestehender Gehölze sicher gestellt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen sind spätestens eine Vegetationsperiode nach Abschluss der<br />
Bauarbeiten durchzuführen.<br />
Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />
III. Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde<br />
Weitere Anregungen, als in der Stellungnahme vom 2. Mai 2012 vorgetragen, bestehen nicht.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Die in der Stellungnahme am 2. Mai 2012 vorgetragenen Anregungen wurden berücksichtigt. Die geforderten<br />
wasserrechtlichen Planungen wurden mit der Fachbehörde des Landratsamtes abgestimmt,<br />
geforderte Inhalte in die Unterlagen eingearbeitet.<br />
Da vorgesehen ist, das Schmutzwasser des Kinderhauses direkt in den westlich angrenzenden Verbandssammler<br />
einzuleiten, wird auch noch der Abwasserzweckverband 'Oberes <strong>Waldachtal</strong>' am Verfahren<br />
beteiligt bzw. über die Entwässerungsplanung informiert. Der Abwasserzweckverband hat zwischenzeitlich<br />
die Erlaubnis erteilt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die geforderten wasserrechtlichen Antragsunterlagen sind vor Satzungsbeschluss bei der Fachbehörde<br />
vorzulegen.<br />
Der Abwasserzweckverband ist noch am Verfahren zu beteiligen.<br />
…
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 14<br />
- 9 -<br />
Nr. 3.4 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />
IV. Straßenbauamt<br />
Aus den nunmehr vorliegenden Antragsunterlagen geht hervor, dass bereits im Vorfeld geklärt werden<br />
soll, ob sich die verkehrliche Erschließung anstatt einer Abbiegespur an der K 4702 über einen Minikreisverkehr<br />
realisieren lässt.<br />
Vor allem aus Gründen der Erkennbarkeit und der somit zu erwartenden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit<br />
wird ein Minikreisverkehr abgelehnt.<br />
Wie bereits in unserer Stellungnahme vom 2. Mai 2012 dargelegt, ist die verkehrliche Erschließung an<br />
der Einmündung des Weges Flurstück Nr. 516 über einen neu zu bauenden Linksabbiegestreifen an<br />
der K 4702, nach Bild 16 Punkt 2, RAS-K-1, auf Kosten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> vorzunehmen.<br />
Entsprechend den derzeit gültigen Ablösungsrichtlinien sind die entstehenden Mehrflächen an der K<br />
4702/Talstraße von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> abzulösen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Da die Linksabbiegerspur kurzfristig aus Gründen der Grundstücksverfügbarkeit und der zu erwartenden<br />
Kosten nicht realisierbar ist, soll der betroffene Verbindungsweg für den öffentlichen Verkehr<br />
als Zufahrt gesperrt werden und die Zufahrt zum Kinderhaus für alle innerörtlich über die Allmendgasse<br />
zum Rötweg erfolgen.<br />
Eine Abstimmung mit den Fachbehörden des Landratsamtes ist seitens des Bauverwaltungsamtes<br />
erfolgt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Da der angedachte Kreisverkehr nicht von allen Fachbehörden als ausreichend sicher eingestuft und<br />
überwiegend abgelehnt wird und die Linksabbiegespur ebenfalls nicht kurzfristig realisiert werden<br />
kann, wird der Verbindungsweg für den Verkehr als Zufahrt gesperrt.<br />
Die verkehrliche Anbindung des Kinderhauses erfolgt innerörtlich mit einer Anbindung über die Allmendgasse<br />
zum Rötweg. Die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen sind mit den beteiligten<br />
Behörden und der Polizeidirektion im Rahmen einer Verkehrsschau festzulegen. Nach Inbetriebnahme<br />
des Kinderhauses und einer Testphase von 6 bis 12 Monaten ist zu überprüfen, ob sich die Lösung<br />
bewährt hat oder ob der Bau eines Linksabbiegers realisiert werden soll.<br />
Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> - Stellungnahme vom 25.07.2012<br />
V. Untere Verkehrsbehörde<br />
Die Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> hat mit Schreiben vom 6. Juli 2012, die dem <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband<br />
Dornstetten auch direkt zugegangen ist, in verkehrsrechtlicher Hinsicht zur Planung ausführlich<br />
Stellung genommen. Die untere Verkehrsbehörde schließt sich diesen Ausführungen im Wesentlichen<br />
an.<br />
Die verkehrliche Anbindung über einen Minikreisverkehr wird jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit<br />
kritisch gesehen. Ein Minikreisverkehr ist für die Verkehrsteilnehmer schlecht zu erkennen.<br />
An der geplanten Stelle wäre er im Außenbereich, wo unter Umständen noch hohe Geschwindigkeiten<br />
gefahren werden. Durch die nicht vorhandene Mittelinsel besteht neben der schlechten Erkennbarkeit<br />
auch die Gefahr, dass Fahrzeugführer „durchschießen“.<br />
<strong>Seite</strong>ns der Verkehrsbehörde wird daher die Lösung der Linksabbiegespur bevorzugt.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
siehe vorige Ausführungen (zur Anregung des Straßenbauamtes)<br />
…
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 15<br />
- 10 -<br />
Beschlussvorschlag<br />
Da der angedachte Kreisverkehr nicht von allen Fachbehörden als ausreichend sicher eingestuft und<br />
überwiegend abgelehnt wird und die Linksabbiegespur ebenfalls nicht kurzfristig realisiert werden<br />
kann, wird der Verbindungsweg für den Verkehr als Zufahrt gesperrt.<br />
Die verkehrliche Anbindung des Kinderhauses erfolgt innerörtlich mit einer Anbindung über die Allmendgasse<br />
zum Rötweg. Die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen sind mit den beteiligten<br />
Behörden und der Polizeidirektion im Rahmen einer Verkehrsschau festzulegen. Nach Inbetriebnahme<br />
des Kinderhauses und einer Testphase von 6 bis 12 Monaten ist zu überprüfen, ob sich die Lösung<br />
bewährt hat oder ob der Bau eines Linksabbiegers realisiert werden soll.<br />
Nr. 4.1 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />
I. Alternativen<br />
Anmerkung des Verfassers:<br />
Die einzelnen Absätze wurden zur Verbesserung der Zuordnung mit Buchstaben versehen, ansonsten<br />
wurde der Text der Stellungnahme unverändert übernommen.<br />
Als Besitzer einer Wohnung im Rötweg 17 und Bürger der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> nehmen wir Stellung<br />
zum Bau eines Kinderhauses mit den dafür erforderlichen Erschließungsanlagen im Baugebiet Himmelreich.<br />
Zuerst einmal vielen Dank für die Stellungnahme der Verwaltung und des Planers zum Schreiben vom<br />
14.04.2012. Dazu haben wir einige Stellungnahmen und Anregungen da die Aussagen teilweise nicht<br />
richtig sind.<br />
zu 1. Alternativen<br />
(a) Das der Ortsteil Oberwaldach am Rande der <strong>Gemeinde</strong> liegt trifft nicht zu, Oberwaldach wird von<br />
Salzstetten und Unterwaldach umgeben, der Ortsteil Tumlingen hingegen liegt am Rand der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Waldachtal</strong>.<br />
(b) Eine Verbesserung im pädagogischen Bereich wird angezweifelt, da entsprechendes Fachpersonal,<br />
das Erfahrung für ein derart großes Kinderhaus hat, einfach fehlt. Somit ist an eine Verbesserung<br />
nicht zu denken. Weiterhin halten wir eine Betreuung der Kinder in kleinen Kindergärten für<br />
sinnvoller und kindgerechter.<br />
(c) Es ist richtig dass im bisherigen Kindergarten in Oberwaldach nicht die Betreuungsangebote wie im<br />
geplanten Kinderhaus realisierbar sind, jedoch wäre dies ebenso durch Umbau und Erweiterungsmaßnahmen<br />
umzusetzen. Hier wird eine Planung mit einem Ist-Zustand verglichen. Aktuell ist sogar<br />
eine Warteliste für den Kindergarten Oberwaldach vorhanden, dies kann zum Anlass genommen<br />
werden das hier eine gute Arbeit geleistet wird, warum also diesen Kindergarten schließen<br />
und nicht stärken?<br />
(d) Die Aussage dass geeignete Alternativflächen nicht vorhanden sind ist ebenso falsch. Hierzu ist<br />
anzuführen, dass Alternativen, wie z.B. die Umnutzung der Schule Salzstetten zum Kinderhaus<br />
und in diesem Zusammenhang die Zusammenlegung der Schulen von Salzstetten und Tumlingen<br />
im Himmelreich ebenso zu untersuchen ist wie ein geeigneter Alternativstandort für ein neues Kinderhaus.<br />
Hierzu wäre die Fläche Nord-westlich des bestehenden Schulgebäudes im Himmelreich<br />
anzuführen (als nur ein Beispiel).<br />
(e) Die Aussage, dass nur durch die Fixierung an drei Standorten es wirtschaftlich möglich ist die<br />
Betreuungsangebote für unter Dreijährige zu schaffen halten wir ebenso für falsch. Da Alternativen,<br />
wie oben bereits genannt, aus unserer Sicht nicht ausreichend überprüft wurden. …
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 16<br />
- 11 -<br />
(f) Der Planer / die Verwaltung schreibt, dass durch den Bau des Kinderhauses die Attraktivität der<br />
<strong>Gemeinde</strong> steigt. Diese Aussagen halten wir ebenso für falsch, da eine Massenunterbringung von<br />
Kindern keines falls die Attraktivität der <strong>Gemeinde</strong> steigert.<br />
(g) Zum Punkt Sozialplan hätten wir nachgehend die Frage wie die unterschiedlichen Belange gerecht<br />
abgewogen wurden? Gab es da eine Art Punktsystem zur Abwägung, oder wie ist dies erfolgt?<br />
Dazu hätten wir gerne nähere Angaben, welche Belange bei dieser Abwägung in welchem Masse<br />
berücksichtigt wurden.<br />
(h) Anregung zum Punkt Alternativen:<br />
Wir verlangen die Ausarbeitung detaillierter Alternativen zum Bau des Kinderhauses. Insbesondere<br />
die Untersuchung von Alternativstandorten wie z.B. nord-westlich des best. Schulgebäudes oder<br />
Umbau .. und Erweiterungsmaßnahmen am Kindergarten Oberwaldach um somit die Größe des<br />
geplanten Kinderhauses zu reduzieren. Weiterhin die Alternative der Schulzusammenlegung im<br />
Himmelreich und Schließung der Schule Salzstetten um dort das "Kinderhaus" einzurichten.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu<br />
1. Alternativen<br />
(a) Kenntnisnahme.<br />
(b) Die Pädagogik eines Kindergartens ist nicht primär Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens.<br />
Die Planung des Kinderhauses und die pädagogische Richtigkeit, Sinnhaftigkeit und Verbesserung<br />
der Angebotspalette wurde bereits im Vorfeld ausführlich mit dem Kommunalverband für Jugend<br />
und Soziales, Stuttgart (KVJS) als auch mit der Fachberatung des Evangelischen Landesverbandes<br />
für Kindertagesstätten abgestimmt. Von diesen Fachstellen wird die Planung der <strong>Gemeinde</strong><br />
aus pädagogischen Gründen nachhaltig unterstützt. Vielfältige Fachangebote können geleistet<br />
werden: Sprachförderung, Werken, Gestalten, Kunst und Musik – in Fachräumen seien nur<br />
beispielhaft erwähnt. Entsprechendes Fachpersonal ist in den bestehenden Einrichtungen, die zusammengeführt<br />
werden, vorhanden. Diese wird durch eine Stellenausschreibung im Dezember<br />
2012 ergänzt. Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung liegen bereits mehrere Anfragen von Fachpersonal vor,<br />
das sich für dieses Projekt bewerben möchte.<br />
(c) Die Betreuungsangebote und Um- und Erweiterungsmaßnahmen in bestehenden Einrichtungen<br />
sind nicht primär Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungskonzeptes<br />
<strong>Waldachtal</strong> 2025 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat festgelegt, die Kinderbetreuung auf 3<br />
Standorte zu konzentrieren, insbesondere die Kleinkindbetreuung. Dies ist eine kommunalpolitische<br />
und strukturell gewünschte Entscheidung und Festlegung des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Waldachtal</strong> und<br />
liegt im Rahmen der kommunalen Planungshoheit der <strong>Gemeinde</strong> und dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht.<br />
Dieses Konzept wurde in Abstimmung mit den Ortschaftsratsgremien und den<br />
Bürgern erstellt. Es wird selbst richtig bemerkt, dass in einem kleinen Kindergarten wie Oberwaldach<br />
nicht vergleichbar vielfältige Betreuungsangebote von der <strong>Gemeinde</strong> wirtschaftlich angeboten<br />
werden können. Deshalb ist es wirtschaftlich wie auch pädagogisch sinnvoll, diese Angebote<br />
durch den Bau eines Kinderhauses zu schaffen. Investitionen an jedem Standort der bestehenden<br />
Kindergärten zu tätigen, also auch in Oberwaldach, um diesen Standard zu erreichen, ist finanziell<br />
und wirtschaftlich nicht darstellbar und vertretbar. Im neuen Kinderhaus kann jedem Kind ein<br />
Betreuungsplatz angeboten werden, so dass es keine Warteliste mehr geben wird. Dass im Kindergarten<br />
Oberwaldach eine gute Arbeit geleistet wird, ist nicht in Frage zu stellen. Diese Arbeit<br />
wird durch das bestehende Personal in der neuen Einrichtung fortgeführt und weiter verbessert<br />
und ausgebaut. …
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 17<br />
- 12 -<br />
(d) Die Verwaltung hatte im Rahmen einer internen Arbeitsgruppe und danach im <strong>Gemeinde</strong>rat auch<br />
den Vorschlag angesprochen, die Schulen in der <strong>Waldachtal</strong>schule und die Kindergärten im<br />
Grundschulgebäude in Salzstetten zusammen zu führen. Dieser Vorschlag war kommunalpolitisch<br />
nicht weiter diskutierbar, geschweige denn umsetzbar. Der Standort neben der Grundschule <strong>Waldachtal</strong><br />
wurde aber letztendlich favorisiert, weil nur an diesem Standort eine Umsetzung einer Kooperation<br />
Schule – Kindergarten sinnvoll umsetzbar ist. Auch die vorhandene Sporthalle kann in<br />
diesem Fall vom Kinderhaus mitbenutzt werden. Allein schon deshalb mussten alle anderen Überlegungen<br />
und Standorte von vorneherein herausfallen. Der erwähnte Alternativstandort nordwestlich<br />
des bestehenden Schulgebäudes musste in den Erwägungen wegen des Geländes, der<br />
Topographie und des mittlerweile vorhandenen Sumpf- und Biotopgebietes ebenfalls ausscheiden.<br />
Weitere Alternativen wurden intensiv diskutiert und untersucht. Diese können bei der Verwaltung<br />
gerne eingesehen werden. Der Standortfestlegung auf einem Grundstück, welches der <strong>Gemeinde</strong><br />
gehört und die Zusammenführungslösung sind kommunalpolitisch und strukturell gewünschte<br />
Entscheidungen des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Waldachtal</strong><br />
(e) Die Frage der Wirtschaftlichkeit von Betreuungsangeboten ist nicht primar Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.<br />
Betreuungsangebote könnten sicherlich auch an einzelnen Standorten<br />
angeboten werden. Um aber sowohl pädagogisch/qualitativ wie auch von den Betreuungsangeboten<br />
und dem Betreuungsumfang ähnlich gelagerte Angebote zu ermöglichen, wäre ein wesentlich<br />
höherer finanzieller Aufwand – mit Folgekosten – aufzuwenden. Die Zusammenführung – die im<br />
Übrigen auch von den betroffenen Ortschaftsratsgremien - ausdrücklich gewünscht wird, ist aus<br />
Sicht der Verwaltung die wirtschaftlichste Lösung. Der Standort neben der Grundschule <strong>Waldachtal</strong><br />
ist letztendlich allein stehend, weil nur an diesem Standort eine praktikable Umsetzung einer<br />
Kooperation Schule – Kindergarten möglich ist<br />
(f) Eine Einrichtung wie das Kinderhaus wird zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität der<br />
<strong>Gemeinde</strong> beim Thema Kinderbetreuung beitragen. Eine Betreuung von Kindern von 0 bis 6 Jahren<br />
mit durchgängigen Betreuungszeiten von 07.00 Uhr bis 17.00 oder 18.00 Uhr verbessert die<br />
Situation für Familien mit Kindern, insbesondere für Mütter, welche ganz oder in Teilzeit arbeiten<br />
müssen oder möchten, erheblich. Auch für Firmen und Betriebe steigt die Attraktivität <strong>Waldachtal</strong>s<br />
dadurch, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Betreuungsangebot annehmen können. Für<br />
alle Beteiligten verbessern sich die Betreuungsangebote maßgeblich gegenüber den bisherigen<br />
Betreuungsangeboten.<br />
(g) Aus der Abwägung am 14.04.2012 ergibt sich, dass ein separater Sozialplan gem. § 180 BauGB<br />
nicht erlassen wird, da die Verwirklichung sozialer Ziele in die Grundsätze der Bauleitplanung integriert<br />
ist. Erst wenn in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB Belange der im Plangebiet Wohnenden<br />
hinter anderen Belangen ganz oder teilweise zurücktreten müssen, ohne dass ein Ausgleich<br />
zur Vermeidung oder Milderung durch Regelungen im Bebauungsplan möglich ist, wird ein<br />
Sozialplan im Sinn des § 180 BauGB erforderlich. (Krautzberger in Kommentar<br />
Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger § 180 BauGB RN 29).<br />
In formeller Hinsicht ist ein Sozialplan auf innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans<br />
wohnende und arbeitende Personen beschränkt. Personen, die außerhalb dieser Gebiete wohnen<br />
oder arbeiten sind keine unmittelbar Betroffenen (Neuhausen in „Kohlhammer-Kommentar § 180<br />
RN 8).<br />
Eine förmliche Sozialplanung nach § 180 BauGB ist also für den Regelfall nicht indiziert. Die möglichen<br />
nachteiligen Auswirkungen sind im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung nach § 1 Abs.<br />
5 und 6 BauGB zu berücksichtigen. (Krautzberger in Komm. Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger<br />
BauGB § 180 RN 69).<br />
…
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 18<br />
- 13 -<br />
Die Erfassung und Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen erfolgt bei der vorliegenden<br />
Bebauungsplanung durch die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange,<br />
die von der Maßnahme betroffen sein können und durch die Öffentlichkeitsbeteiligung, jeweils als<br />
frühzeitige Beteiligung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB) und als Behördenanhörung und öffentliche<br />
Auslegung (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) sowie durch die Abwägung der öffentlichen und privaten<br />
Belange gegeneinander und untereinander (§ 1 Abs. 7 BauGB). Dabei stehen Ihrem Interesse<br />
auf ungestörtes Wohnen insbesondere das öffentliche Interesse an der Bereitstellung von zusätzlichen<br />
Kinderbetreuungsplätzen ab 01.08.2013 entgegen.<br />
Die speziellen Belange des Umweltschutzes werden im Umweltbericht, der Teil der Auslegungsunterlage<br />
war, berücksichtigt (gem. § 1 Abs. 6 Ziffer 7, § 1 a BauGB), so auch die voraussichtlichen<br />
Auswirkungen auf Menschen (§ 1 Abs. 6 Ziffer 7c BauGB). Weitere berücksichtigte Schutzgüter<br />
sind Boden, Grund- und Oberflächen, Orts- und Landschaftsbild, Erholung/Freizeit/Sport,<br />
Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter sowie Biotope und Arten. Die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich<br />
für das Schutzgut Biotope und Arten erfolgte rechnerisch durch die Gegenüberstellung der<br />
auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans „Himmelreich – 1. Änderung“ möglichen<br />
Nutzung und der geänderten Planung. Dabei ergibt sich gegenüber dem bisherigen Bilanzwert eine<br />
Verbesserung um 12 %.<br />
Für die anderen Schutzgüter erfolgte eine Gegenüberstellung von Bestand und Planung anhand<br />
von Flächenangaben oder eine Bewertung in verbal-argumentativer Form. Dabei ergab sich, dass<br />
für die betroffenen Schutzgüter keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben, so dass von einer<br />
ausreichenden Berücksichtigung der betroffenen Schutzgüter ausgegangen werden kann.<br />
(h) Da bereits entsprechende Alternativen im Vorfeld näher diskutiert und untersucht wurden, braucht<br />
dies hier nicht wiederholt werden. Außerdem sind sowohl die Standortentscheidung als auch die<br />
Zusammenführungsentscheidung der drei Kindergärten Oberwaldach, Hörschweiler und Tumlingen<br />
kommunalpolitische und strukturelle Grundsatzentscheidungen des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Waldachtal</strong><br />
(ähnlich wie bei der Zusammenführung der Feuerwehrabteilungen zur Feuerwehrabteilung <strong>Waldachtal</strong><br />
1). Zu den Alternativstandorten wird auf die obigen Ausführungen (siehe d) verwiesen. Der<br />
Standort neben der Grundschule <strong>Waldachtal</strong> mit <strong>Waldachtal</strong>halle hat das Alleinstellungsmerkmal,<br />
dass nur an diesem Standort eine sinnvolle und praktikable Kooperation Schule – Kindergarten<br />
umsetzbar ist<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 1. a.( bis h.)<br />
Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />
Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />
Nr. 4.2 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />
II. USP<br />
zu 2. USP<br />
(a) Welche Erhebungen durchgeführt wurden bzw. welches Alleinstellungsmerkmal es gibt wird in der<br />
Stellungnahme nicht aufgeführt. Es wird von einer Kooperation mit einem Gewerbebetrieb gesprochen,<br />
muss die <strong>Gemeinde</strong> hier den Bedarf vom Gewerbebetrieb decken? Sind für die auswärtigen<br />
Mitarbeiter denn nicht schon Betreuungsplätze an ihrem Heimatort vorgehalten?<br />
(b) Unsere Stellungnahme dazu:<br />
Es sollte nicht Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> sein Betreuungsplätze für auswärtige Mitarbeiter von ansässigen<br />
Firmen zu decken, da die an ihrem Heimatort ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz<br />
haben<br />
…
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 19<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu<br />
- 14 -<br />
zu 2. USP<br />
(a) und (b)<br />
Sowohl hinsichtlich des Bedarfs der Betreuungsplätze als auch der Standortfindung wurden ausführliche<br />
Erhebungen durchgeführt. Die Betreuungsplätze wurden anhand der Geburtenzahlen<br />
und der Daten aus dem Einwohnermeldeamt errechnet. Ferner wurde ein Bedarf der Unternehmensgruppe<br />
Fischer im Krippenbereich (1 Gruppe) und im Kindergartenbereich (0,5 Gruppe) berücksichtigt.<br />
Das Alleinstellungsmerkmal zum Standort ergibt sich daraus, dass nur an diesem<br />
Standort direkt neben der Grundschule <strong>Waldachtal</strong> und der Mitnutzungsmöglichkeit der Sporthalle<br />
eine Umsetzung einer Kooperation Schule – Kindergarten sinnvoll möglich ist. Eine <strong>Gemeinde</strong>, so<br />
auch <strong>Waldachtal</strong>, ist Gewerbestandort. Für das Gewerbe, insbesondere auch für die größte Firma<br />
am Ort ist die Gewinnung und Sicherung von Arbeitsplätzen ein wichtiger Standortfaktor. Deshalb<br />
wird es vom <strong>Gemeinde</strong>rat auch als kommunalpolitisch wichtige Aufgabe angesehen, neben dem<br />
Bedarf für die eigene Bevölkerung auch für den Bereich des Gewerbes und der Industrie Betreuungsplätze<br />
anzubieten. Dies deckt sich im Übrigen auch mit den Vorgaben und den Rechtsvorschriften<br />
der Kindertagesbetreuung, wo solche Lösungen und Kooperationen mit Unternehmen<br />
ausdrücklich vorgesehen sind. Weiterhin ist dies auch Bestandteil der kommunalen Planungshoheit<br />
der <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung bei der Kindertagesbetreuung.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 2. (a) und (b)<br />
Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />
Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />
Nr. 4.3 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />
III. Rechtsanspruch<br />
(a) Die Aussage, dass der Ortschaftsrat Cresbach die Lösung "Kinderhaus Tumlingen" favorisiert hat<br />
ist so nicht richtig, da der Ortschaftsrat gar keine Alternativen untersucht hat. Dem Ortschaftsrat<br />
Cresbach war zum Zeitpunkt der Zustimmung zum Kinderhaus Tumlingen ebenso nicht bewusst<br />
das er damit die Reglung in der Vereinbarung des <strong>Gemeinde</strong>zusammenschlusses rechtwirksam<br />
geändert wurde. Dies wurde in der Bürgertragestunde am 04.07.2012 uns so vom Ortschaftsrat<br />
mitgeteilt, siehe dazu auch das Protokoll der Ortschaftsratssitzung.<br />
(b) Anregung zum Punkt Rechtsanspruch:<br />
Für eine Planung eines derartig großen Projektes sollten die rechtlichen <strong>Seite</strong>n ausreichend überprüft<br />
werden. Dies wurde anscheinend nicht gemacht oder es wurden die Beteiligten nicht ausreichend<br />
informiert. Daher muss vor dem Bau des Kinderhauses dies in einem ausreichenden Masse<br />
erfolgen und den Beteiligten auch die entsprechenden Alternativen erläutert werden, damit sich<br />
diese entsprechend beraten und entscheiden können. Es gilt weiterhin zu prüfen unter welchen<br />
Voraussetzungen die Vereinbarung zum <strong>Gemeinde</strong>zusammenschluss überhaupt geändert werden<br />
kann.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu<br />
zu 3. Rechtsanspruch<br />
(a) Der Ortschaftsrat Cresbach hat sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass der Kindergarten<br />
Oberwaldach in das neue Kinderhaus integriert und dort zusammengefasst werden soll.<br />
Eine Alternative, die laut Auskunft des Ortsvorstehers im Ortschaftsrat diskutiert wurde, war die<br />
Zusammenführung im Kindergarten Salzstetten. Dieser Vorschlag wurde vom Ortschaftsrat aber<br />
abgelehnt, denn man wollte eine gemeinsame <strong>Waldachtal</strong>er Lösung in einem Neubau im Gewann<br />
Himmelreich und in einem Kinderhaus mit Hörschweiler und Tumlingen zusammen. …
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 20<br />
- 15 -<br />
Auch der Erhalt oder gar den Ausbau des bestehenden Kindergartens wurde vom Ortschaftsrat<br />
nicht thematisiert oder in Erwägung gezogen. Dass diese Entscheidung möglicherweise eine Abänderung<br />
der Vereinbarung über den <strong>Gemeinde</strong>zusammenschluss bedeutet ist aus Sicht der<br />
Verwaltung unerheblich, da es sich um eine Sachentscheidung handelt. In diesem Zusammenhang<br />
wird auch auf den Zusammenschluss der Feuerwehrabteilung hingewiesen. Den Wunsch,<br />
sich am Kinderhaus zu beteiligen hat der Ortschaftsrat darüber hinaus wiederholt bestätigt. Die<br />
Verwaltung geht davon aus, dass der Ortschaftsrat wusste, was er beschloss.<br />
(b) Die Planung des Kinderhauses wurde seitens der Verwaltung eingehend überprüft. Beteiligt waren<br />
der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), die Fachberatung des Evangelischen<br />
Landesverbandes für Kindertagestätten in Württemberg und das Jugendamt beim Landratsamt<br />
<strong>Freudenstadt</strong>. Von allen Stellen wurde sowohl die pädagogische Sinnhaftigkeit, als auch die rechtliche<br />
Zulässigkeit des gemeinsamen Kinderhauses bestätigt. Auch in anderen Städten und <strong>Gemeinde</strong>n<br />
gibt es Kindertagesstätten in ähnlicher oder gleicher Größe und werden sogar derzeit realisiert.<br />
Der Ortschaftsrat Cresbach ist Rechtsnachfolger des früheren <strong>Gemeinde</strong>rats Cresbach,<br />
welcher die Vereinbarung über den <strong>Gemeinde</strong>zusammenschluss im Jahre 1974 beschlossen und<br />
dieser zugestimmt hat. Er kann auch durch Sachentscheidungen Änderungen einvernehmlich mit<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> herbeiführen und diesen zustimmen. Eine Vereinbarung (ein Vertrag)<br />
kann jederzeit durch die zuständigen Beteiligten geändert bzw. angepasst werden, wenn es<br />
wie in diesem Fall kommunalpolitisch gewünscht und rechtlich sowie sachlich sinnvoll ist.<br />
Beschlussvorschlag<br />
zu 3. Rechtsanspruch<br />
Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />
Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />
Nr. 4.4 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />
IV. Maßnahmen<br />
(a) Wir hätten als angrenzender Eigentümer gerne die konkreten Ergebnisse im Bereich unserer<br />
Wohn-und Aufenthaltsräume und eine konkrete Aussage dazu wie sich der Lärm in diesem Bereich<br />
auf das Wohnen auswirkt.<br />
Die Aussage "sicherlich" Im Bezug auf den Lärm des vorgesehenen Sportplatzes ist zu konkretisieren<br />
und zu belegen. Denn "sicherlich" wird die nächsten 100 Jahren dort auch kein Sportplatz gebaut,<br />
da in Tumlingen bereits drei Sportplätze vorhanden sind.<br />
(b) Anregung zum Punkt Maßnahmen:<br />
Konkrete Untersuchung der Lärmauswirkung von Verkehrslärm und Spielplatzlärm auf die Wohnräume<br />
der Wohnung Rötweg 17.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu<br />
zu 4. Maßnahmen<br />
(a) Im bisherigen Sondergebiet waren am Standort des Kinderhauses Sportanlagen vorgesehen.<br />
Obwohl dies der Fall war, wurde von der <strong>Gemeinde</strong> vorsorglich – und im Interesse der Anlieger –<br />
eine gutachtliche Lärmuntersuchung in Auftrag gegeben. Die entsprechenden Empfehlungen wurden<br />
darüber hinaus als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Dies wurde sogar<br />
vom Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> ausdrücklich gelobt. Im Lärmgutachten wurden das ins Feld geführte<br />
Grundstück und die Wohnung der Einwender besonders berücksichtigt, Das Lärmgutachten<br />
lag zusammen mit den Bebauungsplan-Unterlagen zur Einsicht bereit und aus. Dieses Gutachten<br />
und die Ergebnisse können jederzeit eingesehen werden. Eine unzumutbare Lärmbelästigung<br />
ist nicht zu erwarten.<br />
…
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 21<br />
- 16 -<br />
(b) Im Lärmgutachten wurden das ins Feld geführte Grundstück und die Wohnung der Einwender<br />
besonders berücksichtigt. Das Lärmgutachten kann jederzeit eingesehen werden. Eine unzumutbare<br />
Lärmbelästigung (spielende Kinder!!!) ist nicht zu erwarten. Damit liegt die geforderte konkrete<br />
Untersuchung bereits vor.<br />
Beschlussvorschlag<br />
zu 4. Maßnahmen<br />
Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />
Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />
Nr. 4.5 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />
V. Gleichbehandlung<br />
(a) Dem Ortschaftsrat Cresbach fehlten zur Beurteilung entsprechende Alternativen. Außerdem waren<br />
dem OR die rechtlichen Folgen ihrer Abstimmung nicht bekannt. Wir verweisen dazu auf Punkt 3.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers zu<br />
zu 5. Gleichbehandlung<br />
(a) Dem Ortschaftsrat Cresbach waren Alternativen bekannt, hier wird auf die oben genannten Ausführungen<br />
nochmals verwiesen. Der Ortschaftsrat hat den Erhalt des Kindergartens Oberwaldach<br />
nicht thematisiert oder gar gefordert. Die Sachentscheidung zugunsten eines Kinderhauses im<br />
Gewann Himmelreich wurde getroffen und danach nochmals bestätigt. Die Verwaltung geht davon<br />
aus, dass der Ortschaftsrat wusste was er beschloss und welche rechtlichen Folgen dies hat. Dies<br />
hat der Ortsvorsteher zwischenzeitlich auch mehrfach bestätigt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
zu 5. Gleichbehandlung<br />
Kenntnisnahme, kein Beschluss erforderlich. Die Ausführungen werden zum Beschluss erhoben.<br />
Nr. 4.6 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />
VI. Finanzierungskonzept und Nachhaltigkeit<br />
(a) Auch wenn dies nicht Teil des Verfahrens ist möchten wir dazu Stellung beziehen und unsere Anregungen<br />
dazu mitteilen.<br />
(b) Die Alternativnutzung der ungenutzten Gebäude gehört in diesem Verfahren ebenso berücksichtigt.<br />
Für die Folgenutzungen hat der Ortschaftsrat Cresbach bisher keinerlei konkrete Planung, geschweige<br />
den sind Finanzmittel im Haushalt der <strong>Gemeinde</strong> dafür vorgesehen.<br />
(c) Unserer Meinung nach hat dies einen enormen Wertverlust der Gebäude. In einem anderen Zusammenhang<br />
wurde uns von der <strong>Gemeinde</strong> mitgeteilt des gemäß <strong>Gemeinde</strong>ordnung keine Veräußerung<br />
von Vermögen unter Wert zulässig ist. Unserer Meinung nach ist das aber im vorliegen Fall so.<br />
(d) Weiterhin hätten wir die Bitte uns mitzuteilen wie' die Zahlen zu den Baukosten zustande gekommen<br />
sind. Die ursprüngliche Zahl von 2,8 Millionen Euro mit Kostendeckel 3,2 Millionen Euro wird<br />
ja zwischenzeitlich bei weitem überschritten. Der BBP wurde aber auf dieser Grundlage auf den<br />
Weg gebracht. Es ist verwunderlich wie die Verwaltung auf diese Zahlen kommt, da die Beratung<br />
von einem Betrag von 500.000,--€ / Gruppe ausgeht was bei neun Gruppen einen Betrag von 4,5<br />
Millionen 'Euro macht. …
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 22<br />
- 17 -<br />
(e) Wie kommt die Verwaltung auf diese Zahlen? Das ist für die Bürger der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />
nicht nachvollziehbar und wirft wilde Spekulationen in der Bürgerschaft auf.<br />
(f) Unsere Anregung:<br />
Es ist zu prüfen, ob es unter diesen Gegebenheiten nicht sinnvoll oder gar die Pflicht der Verwaltung<br />
ist, dieses Projekt so in Frage zu stellen und dem <strong>Gemeinde</strong>rat erneut zur Abstimmung vorzulegen,<br />
dabei sollten die ausgearbeiteten Alternativen ebenso zur Beratung stehen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
zu 6. Finanzierungskonzept und Nachhaltigkeit<br />
(a) Die Äußerungen zum Finanzierungskonzept und Nachhaltigkeit sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.<br />
Trotzdem nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:<br />
(b) Die Ortschaftsräte Cresbach und Hörschweiler werden sich in den kommenden Monaten mit der<br />
Alternativnutzung der ungenutzten Gebäude beschäftigen. Hier sollte von den Ortschaftsräten ein.<br />
Aufgrund der desolaten Bausubstanz des Kindergarten Tumlingen ist nach dem Umzug in das<br />
Kinderhaus der Abriss des Gebäudes angedacht, dass das Grundstuck zur weiteren Nutzung frei<br />
wird.<br />
(c) Der Wert der betreffenden Gebäude wird im Rahmen der Konzeption durch ein Verkehrswertgutachten<br />
geschätzt, sodass eventuelle Veräußerungen der Gebäude nicht unter dem Verkehrswert<br />
vorgenommen werden. Eine Umnutzung der Gebäude in Bezug auf die freiwerdenden Räumlichkeiten<br />
der Kindergärten hat keine Auswirkungen auf den Wert des Gebäudes.<br />
(d) Die Gründe für die Kostenerhöhung wurden in einer öffentlichen <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />
25.04.2012 ausführlich erläutert. Das Protokoll über diese Sitzung mit der ausführlichen Begründung<br />
wurde im <strong>Waldachtal</strong> Boten veröffentlicht. Gerne nimmt die Verwaltung dennoch hierzu Stellung:<br />
Bei der Mehrfachbeauftragung für den Neubau des Kinderhauses wurde den teilnehmenden Architekten<br />
mit den Ausschreibungsunterlagen ein Kostendeckel der Gesamtbruttobaukosten in Höhe<br />
von 3,3 Millionen Euro auferlegt. Der vorgegebene Kostendeckel wurde von der Verwaltung<br />
auf Anraten der fischerwerke in den Ausschreibungstext aufgenommen. Grundlage für die Höhe<br />
des Kostendeckels war eine Kostenexpertise durch die fischerwerke in Anlehnung an den Kinderhausneubau<br />
in Herloldstatt, welches im Jahr 2009/2010 errichtet wurde. Aufgrund der Wirtschaftslage<br />
waren die Baupreise zu diesem Zeitpunkt deutlich günstiger.<br />
Im Rahmen des Wettbewerbverfahrens mussten alle teilnehmenden Architekturbüros mit der Abgabe<br />
der Entwurfsplanung auch eine Grobkostenschätzung abgeben. Da es sich hierbei allerdings<br />
um eine sehr grobe Kostenschätzung handelt, die auch unter dem Druck der vorgegebenen Deckelung<br />
der Gesamtkosten des Neubaus vom 3,3 Millionen Euro erstellt wurde, wurde das Architekturbüro<br />
Michael Weindel & Junior auf der Grundlage des Beschlussvorschlages der Bewertungskommission<br />
an den <strong>Gemeinde</strong>rat mit der Erstellung einer detaillierten Kostenschätzung beauftragt<br />
Die überarbeitete Kostenschätzung, wurde vom Architekturbüro in enger Abstimmung mit den<br />
Fachplanern HLS/ Elektrotechnik / Statik sowie dem Bodengrundgutachter erstellt. Die Differenz<br />
der überarbeiteten Kostenschätzung ergibt sich aus folgenden Gründen.<br />
…
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 23<br />
Bruttogeschossfläche<br />
- 18 -<br />
Die Kostenschätzung durch die fischerwerke wurde zu einem sehr frühen Zeitpunkt im Januar<br />
2012 erstellt. Daher lag dieser Kostenschätzung nicht das endgültige geforderte Raumprogramm<br />
zugrunde. Die Kostenschätzung der fischerwerke unterliegt einer Bruttogeschossfläche (BGF) von<br />
nur 1.650,00 m².<br />
Die tatsächliche BGF nach den Planungen des Kinderhauses des Architekturbüro Weindel beträgt<br />
2.161,55 m². Wir haben somit ¼ mehr BGF als bei der ersten Kostenexpertise angenommen.<br />
Folglich erhöhen sich auch die Baukosten entsprechend. Die unterschiedlichen BGF-Ansätze haben<br />
einen wesentlichen Anteil an den vorliegenden Kostendifferenzen. Das Architekturbüro Weindel<br />
hat sich exakt an die Vorgaben aus dem Raumprogramm gehalten.<br />
Vergabeverfahren<br />
Neben der geringeren Bruttogeschossfläche lagen der Kostenexpertise der fischerwerke niedrigere<br />
Kostenwerte für die Kosten des Bauwerks pro Bruttogeschossfläche zugrunde. Die unterschiedlichen<br />
Annahmen sind darauf zurück zu führen, dass die freie Wirtschaft andere Hebel-<br />
bzw. Verhandlungsmöglichkeiten bei den Handwerkern zur Senkung der Kosten der einzelnen<br />
Gewerke hat, da die öffentliche Hand bei der Vergabe an die VOB bzw. VOL gebunden ist und<br />
somit kein Verhandlungsspielraum bei den Einzelpreisen besteht.<br />
Bodengrundgutachten (Kostengruppe 300)<br />
Des Weiteren lag bei der Erstellung der Kostenexpertise durch die fischerwerke das Bodengrundgutachten<br />
nicht vor. Aufgrund der Bodenverhältnisse wird eine Bohrpfahlgründung sowie Flächen-<br />
und Ringdränge unabdingbar. Hier entstehen Mehrkosten in Höhe von 312.141,00 €, die zu diesem<br />
Zeitpunkt noch nicht berücksichtigt werden konnten.<br />
Autarke Wärmeversorgung durch Energiepfähle (Kostengruppe 400)<br />
Auch ging man zum Zeitpunkt der Erstellung der ersten Kostenschätzung davon aus, dass die<br />
Wärmeversorgung hauptsächlich durch das bereits bestehende Blockheizkraftwerk erfolgen wird.<br />
Aufgrund der erforderlichen Bohrpfahlgründung sieht das Energiekonzept des Architekturbüros<br />
vor, die Wärmeversorgung mittels Energiepfählen und einer Wärmepumpenanlage (Geothermie)<br />
vorzunehmen. Hierdurch werden ca. 60 % des Heizwärmebedarfs gedeckt. Die restlichen 40 %<br />
des Heizwärmebedarfs erfolgt über das bestehende Blockheizkraftwerk. Nach Rücksprache mit<br />
dem HLS Planer Liepelt entstehen hier Mehrkosten von 46.279,10 €<br />
Lüftungsanlage (Kostengruppe 400)<br />
Ein weiterer Grund für die Kostendifferenz ist das Erfordernis einer Be- und Entlüftungsanlage.<br />
Hierdurch wird in den einzelnen Räumen eine gute Luftqualität und Sauerstoffversorgung erreicht.<br />
Zudem soll die Entlüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnungsanlage versehen werden, um<br />
die Wärmeverluste zu minimieren. Diese Lüftungsanlage war in der ersten Kostenschätzung der<br />
fischerwerke nicht enthalten und schlägt somit noch mal mit ca. 70.000 € Mehrkosten zu buche.<br />
Baunebenkosten (Kostengruppe 700)<br />
Da sich die Baunebenkosten in dieser Phase der Kostenermittlung prozentual auf die Kosten der<br />
Kostengruppen 300 und 400 beziehen, erhöhen sich diese natürlich auch entsprechend der Mehrkosten.<br />
…
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 24<br />
- 19 -<br />
Zu der Kostenschätzung durch das Architekturbüro Weindel ist abschließend zu sagen, dass es<br />
sich hierbei um eine realistische Kostenschätzung handelt, die bereits von den Fachplanern mit<br />
erarbeitet wurde. Bei der Kostenschätzung hat sich das Architekturbüro Weindel, wie es bei dieser<br />
Phase der Kostenermittlung bei seriösen Architekturbüros üblich ist, an die Angaben des Baukostenindex<br />
(BKI) gehalten. Hierbei wurde von einem Kindergarten im mittleren Standard nicht unterkellert<br />
ausgegangen, somit ging man hier also nicht von einem überzogenen Qualitätsstandard<br />
aus.<br />
(e) Bei der Entscheidung über den Neubau des Kinderhauses am Standort Himmelreich waren dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat die Alternativen bekannt. Auch über die Kostenentwicklung des Kinderhauses ist der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat hinreichend informiert. Entsprechende Beschlüsse wurden vom <strong>Gemeinde</strong>rat bereits<br />
gefasst. Eine erneute Abstimmung ist somit nicht erforderlich.<br />
Beschlussvorschlag<br />
zu 6. Finanzierungskonzept und Nachhaltigkeit<br />
Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />
Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />
Nr. 4.7 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />
VII. Kostenrechnung<br />
(a) Auch wenn dies nicht Bestandteil des Verfahrens ist, sollte der <strong>Gemeinde</strong>rat sich Gedanken machen<br />
ob die Erhebungen zu dem geplanten Bedarf richtig sind und den tatsächlichen Bedarf auch<br />
widerspiegeln. Dabei sollten die Befragten insbesondere auch auf die Kosten hingewiesen werden<br />
die bei einem erweiterten Betreuungsangebot anfallen.<br />
(b) Unsere Anregung:<br />
Es ist erst eine detaillierte Kostenrechnung zu erstellen um auf dieser Grundlage die Befragung zu<br />
machen und dann den Bedarf entsprechend zu ermitteln<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
zu 7. (a) und (b) Kostenrechnung<br />
Hinsichtlich des Bedarfs der Betreuungsplätze wurden ausführliche Erhebungen durchgeführt. Die<br />
Betreuungsplätze wurden anhand der Geburtenzahlen und der Daten aus dem Einwohnermeldeamt<br />
errechnet. Ferner wurde ein Bedarf der Unternehmensgruppe Fischer im Krippenbereich (1 Gruppe)<br />
und im Kindergartenbereich (0,5 Gruppe) berücksichtigt. Die Anzahl der Betreuungsplätze wurde<br />
mehrfach und ausführlich im <strong>Gemeinde</strong>rat beraten und dann festgelegt bzw. beschlossen. Der Bedarf<br />
wurde richtig berechnet und ist ordnungsgemäß bemessen. Diese Bedarfplanung wurde im Übrigen –<br />
auch im Hinblick auf entsprechende Zuschussanträge – ausführlich und intensiv mit dem Jugendamt<br />
des Landratsamtes <strong>Freudenstadt</strong> besprochen und von dort überprüft, bestätigt und zugestimmt.<br />
Die Planungen und Erhebungen wurden seitens der Verwaltung außerdem mit dem Kommunalverband<br />
für Jugend und Soziales (KVJS), der Fachberatung des Evangelischen Landesverbandes für<br />
Kindertagestätten in Württemberg abgestimmt.<br />
Die Kosten (Gebühren) für die Nutzer des Kinderhauses ändern sich nicht aufgrund der Baumaßnahme,<br />
vielmehr erhebt die <strong>Gemeinde</strong> – wie bisher üblich - die Gebühren für die Nutzung der Betreuungsangebote,<br />
welche entsprechend der Vereinbarungen der kommunalen Spitzenverbände des<br />
Städte- und <strong>Gemeinde</strong>tages und der kirchlichen Träger bei der Kindertagesbetreuung in Baden Württemberg<br />
ausgehandelt wurden / werden. Deshalb sind die Gebührensätze bereits jetzt und unabhängig<br />
von der Baumaßnahme bekannt. Weitere Erhebungen und Umfragen sind deshalb auch nicht<br />
erforderlich. …
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 25<br />
Beschlussvorschlag<br />
- 20 -<br />
zu 7. Kostenrechnung (a) und (b)<br />
Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />
Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />
Nr. 4.8 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />
VIII. Empfehlung zur Größe eines Kinderhauses<br />
(a) Gemäß Pressebericht der Südwest-Presse vom 24.01.2012 wurde " ... scharfe Kritik am gepl. 9gruppigen<br />
Kinderhaus .. :' geübt. Dies von <strong>Seite</strong>n der Vorsitzenden des <strong>Waldachtal</strong>er Bildungsausschusses,<br />
Frau Richter. In diesem Bericht ist von sinkenden Bedarfszahlen und von einem gepl.<br />
Überangebot an Betreuungsplätzen die Rede.<br />
(b) Unsere Anregung:<br />
Die Größe des Kinderhauses anhand der zu erwartenden Bedarfszahlen zu ermitteln. Die Bedarfszahlen<br />
sollten unserer Meinung nach dem o.g. Schema erfolgen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
zu 8.Empfehlung zur Größe eines Kinderhauses<br />
(a) Frau Richter ist nicht Vorsitzende des Bildungsausschusses. Die Größe des 9gruppigen Kinderhauses<br />
wird von den Fachleuten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-<br />
Württemberg (KVJS) und den Fachberatung des Evangelischen Landesverbandes für Tageseinrichtung<br />
für Kinder als sinnvoll und richtig angesehen. Bei der Bedarfsplanung wurden die bis heute<br />
aktuelle ermittelbaren und vorliegenden Kinderzahlen – sowie die aufgrund der Zahlen des Statistischen<br />
Landesamtes in Zukunft zu erwartenden Kinderzahlen - zu Grunde gelegt. Mit dem Bedarf<br />
von Unternehmensseite aus der <strong>Gemeinde</strong> ist noch eine gewisse Restkapazität für Unvorhergesehenes<br />
(Bedarf von auswärts, höhere Betreuungsquote bei der Kleinkindbetreuung, usw.)<br />
eingerechnet. Dies führt aber nicht zu einem Überangebot – wie von den Einwendern ausgeführt.<br />
(b) Die Verwaltung hat die Bedarfsplanung ordnungsgemäß durchgeführt und errechnet. Die Bedarfsplanung<br />
wurde im Übrigen vom Jugendamt des Landratsamtes <strong>Freudenstadt</strong> überprüft und<br />
bestätigt. Die Bedarfsplanung kann jederzeit eingesehen werden.<br />
Beschlussvorschlag<br />
zu 8. Empfehlung zur Größe eines Kinderhauses<br />
Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />
Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />
Nr. 4.9 Stellungnahmen von Bürgern – Einwender 1 vom 24.07.2012<br />
IX. Gleichberechtigung<br />
(a) Wie wird das Bedürfnis der betroffenen Anlieger nach gesundem Wohnen umgesetzt? Gesundes<br />
Wohnen hat das Bedürfnis der Ruhe. Wie kann dies gewährleistet werden wenn in unmittelbarer<br />
Nähe ein derart großes Kinderhaus mit Außenspielplatz geplant ist?<br />
(b) Unsere Anregung:<br />
Wir fordern dieses Bedürfnis für die direkten Anlieger zu überprüfen.<br />
…
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 26<br />
- 21 -<br />
Generell sind wir für die Umsetzung eines solchen Projektes. Jedoch sollten vor einem solch einschneidenden<br />
Schritt für die <strong>Gemeinde</strong> alle Folgen aber auch alle Alternativen zum Wohle der <strong>Gemeinde</strong><br />
überprüft werden. Dies scheint uns in der vorliegenden Planung nicht ausreichend erfolgt zu<br />
sein. Für evtl. Rückfragen oder für weitere Erläuterungen zu unseren Anregungen und Stellungnahmen<br />
stehen wir gerne zur Verfügung.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
zu 9. Gleichberechtigung<br />
(a) und (b) Die Betreuung von Kindern, vom Kleinkind (0 Jahre) bis zum Grundschulalter (6 Jahren)<br />
hat einen hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert und wird von Bund und Land eindringlich<br />
gefordert. Dies ist eine Aufgabe der Kommunen. Die <strong>Gemeinde</strong>n sind gehalten,<br />
dieses öffentliche Interesse und die politische Forderung pädagogisch sinnvoll und wirtschaftlich<br />
vertretbar umzusetzen. Dies erfolgt im Rahmen des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungskonzeptes<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Waldachtal</strong> durch drei Standorte für Kinderbetreuung im<br />
neuen Kinderhaus und in den Kindergärten in Lützenhardt und Salzstetten. Das Thema<br />
Lärm ist ausführlich durch ein speziell in Auftrag gegebenes Lärmgutachten aufgearbeitet<br />
worden, obwohl dies nicht erforderlich gewesen wäre. Die Bedürfnisse der Anlieger sind –<br />
auch aufgrund der Berücksichtigung der Empfehlungen im Rahmen der Bebauungsplanung<br />
– über das notwendige Maß hinaus berücksichtigt worden. Es wird auch darauf hingewiesen,<br />
dass von keinem anderen der zahlreichen Anlieger irgendwelche Bedenken<br />
oder Anregungen – gleich welcher Art – angeführt oder gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> vorgetragen<br />
wurden.<br />
Es obliegt der kommunalen Planungshoheit und dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht<br />
der <strong>Gemeinde</strong> und des <strong>Gemeinde</strong>rats, hier die entsprechenden Weichenstellungen<br />
bei der Kinderbetreuung vorzunehmen, zu beschließen und umzusetzen. Alle kommunalpolitisch<br />
beteiligten Gremien unterstützen die Maßnahme und haben dieser zugestimmt.<br />
Der Standort Rötweg, direkt im Bereich der Grundschule <strong>Waldachtal</strong> (mit Außenstelle der<br />
Werkrealschule Dornstetten) ist einzigartig und sinnvoll. Nur an diesem Standort ist aufgrund<br />
der räumlichen Nähe (siehe Beispiel Bildungshaus Salzstetten) eine Umsetzung<br />
der Kooperation Grundschule – Kindergarten sinnvoll möglich. Dies betrifft besonders<br />
auch den Frühförderbereich, den Vorschulunterricht und die Nutzungsmöglichkeiten im<br />
sportlichen Bereich der Sporthalle <strong>Waldachtal</strong>.<br />
Beschlussvorschlag<br />
zu 9. Gleichberechtigung (a) und (b)<br />
Kenntnisnahme, die Stellungnahmen der Verwaltung werden zum Beschluss erhoben. Die vorgetragenen<br />
Anregungen werden im Gesamten zurückgewiesen.<br />
Nachdem der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> über alle eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen<br />
im Einzelnen beraten und den vorgeschlagenenen Empfehlungsbeschlüssen zugestimmt<br />
bzw. diese bestätigt hat, fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat (bei einer Enthaltung von <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Roger Ganszki) folgende mehrheitlichen Beschlüsse:<br />
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger<br />
öffentlicher Belange des Entwurfs zum Bebauungsplan „Himmelreich – 2. Änderung“<br />
in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen in der Zeit vom 25. Juni bis 25. Juli 2012 eingegangenen<br />
Stellungnahmen wurden geprüft und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge<br />
der Verwaltung anhand der Sitzungs- und der Tischvorlage werden<br />
im Gesamten bestätigt und beschlossen.<br />
…
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 27<br />
- 22 -<br />
2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung beschlossen.<br />
3. Die Bebauungsplanänderung wird als Satzung beschlossen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt<br />
nachstehende Satzung:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong><br />
Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> über<br />
a) den Bebauungsplan „Himmelreich – 2. Änderung “ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />
b) die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> hat am 11.09.2012 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan<br />
„Himmelreich – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen als Satzung beschlossen.<br />
Gesetzliche Grundlagen dafür sind § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom<br />
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) sowie § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)<br />
in der Fassung vom 25.05.2010 (GBl. Nr. 8 S. 416) in Verbindung mit § 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 29.07.2010 (GBl. S. 555).<br />
§ 1<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan vom 11.09.2012 maßgebend.<br />
Der Bebauungsplan besteht aus:<br />
§ 2<br />
Bestandteile der Satzung<br />
1. a) dem Übersichtslageplan vom 11.09.2012, Maßstab 1 : 500<br />
b) dem Übersichtslageplan vom 11.09.2012, Maßstab 1:1000<br />
c) dem Abgrenzungsplan vom 11.09.2012, Maßstab 1 : 2500<br />
d) den planungsrechtlichen Festsetzungen vom 11.09.2012<br />
2. den örtlichen Bauvorschriften vom 11.09.2012.<br />
Beigefügt ist eine Begründung vom 11.09.2012.<br />
§ 3<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer aufgrund von § 74 LBO<br />
ergangenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 28<br />
- 23 -<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
Dieser Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3<br />
BauGB).<br />
<strong>Waldachtal</strong>, den 11. September 2012<br />
Heinz Hornberger<br />
Bürgermeister<br />
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu<br />
machen.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>03<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 29<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 11. September 2012<br />
§ 3<br />
Sanierungsmaßnahmen in der Stadt Horb, Stadtteile Bildechingen, Talheim, Mühringen<br />
und Mühlen – Trägeranhörung nach § 139 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner verweist auf die ausführlichen Sitzungsunterlagen. Über<br />
die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Ludwigsburg, wurde die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />
als Träger öffentlicher Belange nach § 139 Baugesetzbuch über vorgesehene Sanierungsmaßnahmen<br />
der Stadtteile Bildechingen, Talheim, Mühringen und Mühlen informiert.<br />
Aus Sicht der Verwaltung können die Planungen und die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen<br />
zur Kenntnis genommen werden.<br />
Nach kurzer Beratung fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> nimmt die Sanierungsmaßnahmen der Stadt Horb am Neckar<br />
für die Stadtteile Bildechingen, Talheim, Mühringen und Mühlen zur Kenntnis.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>04<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 30<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 11. September 2012<br />
Vorbereitende Untersuchungen der Stadt Haiterbach – Bereich „Stadtkern III“ –<br />
Trägeranhörung nach § 139 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
§ 4<br />
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt führt Herr Fahrner aus, dass die Stadt Haiterbach – in<br />
diesem Fall über die STEG Stadtentwicklung GmbH - mit der Durchführung von vorbereitenden<br />
Untersuchungen nach dem besonderem Städtebaurecht des Baugesetzbuches beauftragt<br />
wurde.<br />
Die STEG habe nunmehr die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> als Trägerin öffentlicher Belange nach §<br />
139 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 Baugesetzbuch beteiligt und Gelegenheit<br />
zur Stellungnahme gegeben.<br />
Auf die ausführlichen Sitzungsunterlagen wird verwiesen.<br />
Auch hier können aus Sicht der Verwaltung die Planungen der Stadt Haiterbach zur Kenntnis<br />
genommen werden.<br />
Nach kurzer Beratung fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> nimmt die vorbereitenden Untersuchungen in der Stadt Haiterbach<br />
für den Bereich „Stadtkern III“ zur Kenntnis.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>05<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 31<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 11. September 2012<br />
§ 5<br />
Klimaschutz-Teilkonzept, Potentialabschätzung Erneuerbare Energien in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Waldachtal</strong>, mit der STEG (Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart)<br />
<strong>Gemeinde</strong>kämmerer Herr Christoph Enderle führt aus, dass die Potenzialabschätzung von<br />
regenerativen Energien in <strong>Waldachtal</strong> durch die STEG mit einem Antrag im März 2012 und<br />
mit Gesamtkosten von 19.942 EUR eingereicht wurde. Das Angebot und der Beschluss des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rats vom 02.11.2011 gingen bislang von 65 % an Förderung durch den Bund aus.<br />
Nachdem mit Brief vom 10.08.2012 eine voraussichtliche Absage wegen einer Unterschreitung<br />
der Fördergrenze um 29 EUR erteilt wurde, reagierte die Verwaltung, indem ein neues<br />
Angebot angefordert wurde.<br />
Seit November 2011 wurde die Förderquote bereits von 70 % auf 65 % und aktuell auf 50 %<br />
gesenkt, so dass ein höherer Eigenanteil von der <strong>Gemeinde</strong> zu leisten sei.<br />
Das Angebot wurde von der STEG auf 21.841,26 EUR (brutto) erhöht. Der Antrag könne<br />
durch den BUND erst im Herbst bewilligt werden. Ohne eine solche Analyse könnten in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> keine weiteren Schritte geplant werden, deshalb empfehle die Verwaltung den entstehenden<br />
Mehrkosten zuzustimmen.<br />
Nach kurzer Beratung fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Damit die <strong>Gemeinde</strong> eine Förderung der Maßnahme erfährt, muss die Kostenseite angepasst<br />
werden. Dazu fallen wegen der geringeren Förderung von 50 % Fördersatz Mehrkosten in<br />
Höhe von 3.941 EUR gegenüber dem bisherigen Angebot der STEG an.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>06<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 32<br />
Bekanntgaben und Verschiedenes<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 11. September 2012<br />
1. Breitbandversorgung / DSL in der Ortschaft Cresbach mit Teilorten:<br />
§ 6<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger verweist auf einen Pressebericht über die letzte Sitzung des<br />
Ortschaftsrates Cresbach. Er sei überrascht über die dortige Darstellung des Sachverhaltes,<br />
insbesondere dass die <strong>Gemeinde</strong> die Ortschaft mit Teilorten bei dem Thema DSL-Versorgung<br />
ins Abseits stelle. Erst in der letzten Sitzung habe man zu diesem Thema seitens der Verwaltung<br />
einen ausführlichen Sachstandsbericht gegeben.<br />
Unabhängig hiervon macht Herr Enderle nochmals folgende Erläuterungen:<br />
<strong>Gemeinde</strong>kämmerer Herr Enderle erläutert, dass man bereits drei Umfragen im Gebiet von<br />
Cresbach gemacht habe. In den Haushalten sei aber die Mindestanzahl von 50 Ortschaften<br />
seiner Kenntnis nach nicht erreicht worden. Ebenso habe man versucht, über einen Antrag<br />
eine Lösung zu erreichen. Nachdem aber ein potenzieller Funknetzbetreiber auf Nachfrage<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung seit Januar 2012 an einer Lösung vom Wasserturm Pfalzgrafenweiler<br />
arbeite, sei man von einer Antragstellung auf EU–Zuschüsse abgerückt. Momentan habe<br />
die Verwaltung mehrere Anfragen von Vodafone erhalten, eine Bürgerversammlung in <strong>Waldachtal</strong><br />
zu veranstalten, um per LTE (LongTermEvolution) die Kunden in <strong>Waldachtal</strong> -<br />
Hörschweiler, Tumlingen und Lützenhardt zu werben.<br />
<strong>Seite</strong>ns der Verwaltung habe man auf eine Versorgung von <strong>Waldachtal</strong> Cresbach gedrängt,<br />
da hier eine Unterversorgung stattfinde.<br />
Auf Nachfrage von <strong>Gemeinde</strong>rat Heinz Otto Renz, welchen Rat man den Bürgern geben solle,<br />
ob Vodafone per LTE ratsam sei, antwortet Herr Enderle wie folgt: Grundsätzlich sei LTE<br />
eine gute Lösung, allerdings als Brückenmedium. Es sei ein shared Medium, das bedeute,<br />
man nutze eine Funkzelle mit anderen Nutzern. Von Vodafone wird behauptet, es seien mehr<br />
als 1000 Funkzellen vorhanden, so dass eine Reduzierung der Leistung bei mehreren Nutzern<br />
nicht möglich sei.<br />
Auch sei zu bedenken, dass bei LTE ein Datenvolumen gekauft werde, nach Erreichen des<br />
Volumens werde man auf 384 kbit/s heruntergedrosselt. Das sei weniger als DSL light.<br />
Ob ein Haushalt damit zurecht komme, hänge vom Internetverhalten ab. Sollte man nur Online-Banking<br />
und einfaches Surfen vorhaben, reiche die Technik dazu aus. Jedoch kommen<br />
Firmen und User mit hohen Ansprüchen schnell an ihre Grenzen.<br />
Herr Enderle möchte hierzu keine Empfehlungen abgeben, da man als <strong>Gemeinde</strong> neutral bleiben<br />
wolle. …
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1211</strong>06<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 33<br />
- 2 -<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Friedrich Gerhard entgegnet, dass die Situation sich doch anders darstelle.<br />
Nach Umfragen habe man festgestellt, dass es durchaus eine Nachfrage gebe. Hiermit und mit<br />
den Erläuterungen habe man bei der Bevölkerung natürlich auch Hoffnungen geschürt. Er<br />
hoffe und wünsche, dass die Entwicklung hier zügig weitergehe, damit auch für die Ortschaft<br />
Cresbach ein entsprechendes Angebot an die Bürgerinnen und Bürger gemacht werden könne.<br />
Abschließend geht Herr Enderle noch ausführlich auf die rechtlichen Vorschriften der EU ein,<br />
welche zu beachten sind. Würde die <strong>Gemeinde</strong> die dortigen Regelungen nicht berücksichtigen,<br />
würde man sich seitens der Verwaltung und des <strong>Gemeinde</strong>rats sogar strafbar machen.<br />
Unabhängig hiervon fasst Bürgermeister Heinz Hornberger zusammen, dass mit diesen Erläuterungen<br />
der Sachstand nochmals dargestellt wurde, die <strong>Gemeinde</strong> niemanden ins Abseits<br />
stellen wolle und werde und weiter sehr bemüht sei, eine Lösung in der Angelegenheit herbeizuführen.<br />
2. Fußwegeplanung:<br />
Auch hier nimmt Herr Hornberger Bezug auf die letzte Sitzung des Ortschaftsrates Cresbach.<br />
Sachstand sei einfach der, dass man seitens der <strong>Gemeinde</strong> das Verbandsbauamt beauftragt<br />
habe, entsprechende Planungen durchzuführen und Kosten zu ermitteln. Das Verbandsbauamt<br />
sei mit Planungsaufträgen gut eingedeckt und sei hier offensichtlich im Moment noch nicht<br />
dazu gekommen oder in der Lage, das Ganze vorrangig zu bearbeiten.<br />
Deshalb habe die Verwaltung vor, in der Sache direkt auf Herrn Ortsvorsteher Heinz Otto<br />
Renz zuzugehen und im Wege der gegenseitigen Absprache nach einfachen Lösungsmöglichkeiten<br />
zu suchen und dabei den Bestand zu berücksichtigen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.