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Gemeinde Waldachtal GÖ1207 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong>: 1<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 12. Juni 2012<br />

Tagungsort: Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule <strong>Waldachtal</strong><br />

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.15 Uhr<br />

Zahl der anwesenden Mitglieder: 14 (Normalzahl 19 Mitglieder)<br />

Anwesend sind die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />

Dr. Manfred Tillwich, Franz Schweizer, Ludwig Blum, Frank Lacker, Franz Xaver Wittich,<br />

Heinz Fischer, Bernd Schittenhelm, Dr. Rudolf Emele, Hartmut Johannsen, Dieter Fischer,<br />

Erika Burkhardt (ab TOP 5), Dr. Friedrich Gerhard, Heinz Otto Renz, Günter Henssler<br />

Nicht anwesend sind die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />

Oliver Dettling, Klaus Gebauer, Markus Fischer, Dr. Horst Richter, Roger Ganszki<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger<br />

Schriftführer: <strong>Gemeinde</strong>amtsrat Wolfgang Fahrner<br />

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:<br />

Herr Thomas Grözinger, Büro Gfrörer (TOP 3 und 4)<br />

Herren Roland Koch, Georg Jehle, Dieter Zuleger und Ferdinand Schorpp<br />

Herr Wagner vom „Schwarzwälder Bote“ und Frau Weber von der „Südwestpresse“<br />

Zuhörer: Helmut Rieger, Gerhard Porlein, Rul Jetter<br />

Bedienstete der Verwaltung:<br />

Ortsvorsteher Fahrner, Ortsvorsteher Enderle, Ortsvorsteher Blum, Ortsvorsteher Emele,<br />

Bauverwaltungsamt Frau Schmid<br />

Nach der Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass<br />

1. zu der Sitzung durch Schreiben vom 4. Juni 2012 ordnungsgemäß eingeladen<br />

worden ist;<br />

2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 8. Juni 2012<br />

im <strong>Gemeinde</strong>mitteilungsblatt bekanntgemacht worden ist;<br />

3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 10 Mitglieder anwesend sind.<br />

Die Niederschrift umfasst die <strong>Seite</strong>n 1 - 33<br />

Beurkundet:<br />

Wolfgang Fahrner<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsrat


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong>: 2<br />

Beurkundet: Beurkundet:<br />

Heinz Hornberger Wolfgang Fahrner<br />

Bürgermeister <strong>Gemeinde</strong>amtsrat<br />

Beurkundet: Beurkundet:<br />

Erika Burkhardt Roger Ganszki<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin <strong>Gemeinde</strong>rat


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 3<br />

TAGESORDNUNG<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 12. Juni 2012<br />

1. Bürgerfragestunde <strong>GÖ1207</strong>01<br />

2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 15. Mai 2012 <strong>GÖ1207</strong>02<br />

gefassten Beschlüsse<br />

3. Bebauungsplan „Himmelreich – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen <strong>GÖ1207</strong>03<br />

• Beratung und Abwägung über die Anregungen aus der frühzeitigen<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange<br />

• Entwurfsbeschluss<br />

• Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2<br />

BauGB<br />

4. Bebauungsplan „Weinhalde-Schwabswiese“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen <strong>GÖ1207</strong>04<br />

• Beschluss des geänderten Entwurfs<br />

• Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden<br />

und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2,<br />

4 Absatz 2 BauGB<br />

5. Örtliche Prüfung zur Forsteinrichtungserneuerung 2012 bis 2021 <strong>GÖ1207</strong>05<br />

6. Wildverbissregelungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>06<br />

• Inanspruchnahme von Jagdpächtern bei Wildschäden<br />

7. Fortschreibung „Gesundheitstal <strong>Waldachtal</strong>“ mittels einer kleinen <strong>GÖ1207</strong>07<br />

Zukunftswerkstatt – Runder Tisch (Gastgeber und Kurausschuss) auf der<br />

Grundlage des Angebots von Europlan (Gerhard Hepp)<br />

8. Bekanntgaben und Verschiedenes <strong>GÖ1207</strong>08


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>01<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 4<br />

Bürgerfragestunde<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 12. Juni 2012<br />

§ 1<br />

Herr Helmut Rieger, Hörschweiler, möchte zwei Anmerkungen zu den Themen Neubau eines<br />

Kinderhauses und Ansiedlung eines Einkaufsmarktes oberhalb des ZOB <strong>Waldachtal</strong> machen.<br />

Zum Thema Einkaufsmarkt führt er aus, dass man höre, dass oberhalb des ZOB <strong>Waldachtal</strong><br />

ein Einkaufsmarkt angesiedelt werden soll. Gemutmaßt werde auch, ob diese Fläche verkauft<br />

werden soll, um das Kinderhaus zu finanzieren. Er schlägt vor, nicht diese wertvolle Grünfläche<br />

zu verkaufen und zu bebauen, sondern das Grundstück der früheren Firma Granzow und<br />

die dahinter liegenden Flächen zu berücksichtigen. Diese liegen zentraler und würden auch<br />

den Luftkurort besser andienen. Auch bezweifelt er Aussagen, wonach derzeit ein Kaufkraftverlust<br />

aus <strong>Waldachtal</strong> mit 80 Millionen Euro vorhanden sei.<br />

Hierauf antwortet Bürgermeister Heinz Hornberger, dass es so sei, dass EDEKA ein Interesse<br />

an der Errichtung eines Einkaufsmarktes in <strong>Waldachtal</strong> habe. Dies treffe zu. Es gebe aber<br />

noch viele offene Fragen und wahrscheinlich auch Hürden aus dem Weg zu räumen. Derzeit<br />

erstelle man ein Gutachten über die Verträglichkeit einer solchen Maßnahme und auch unter<br />

Berücksichtigung der Vorgaben der Regionalplanung. Über die angesprochenen Fragen müsse<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat zu gegebener Zeit beraten und entscheiden. Man müsse aber davon ausgehen,<br />

dass neben den Erschließungsfragen auch der Wunsch und das konkrete Interesse von<br />

EDEKA berücksichtigt werden müsse. Nach dem Wegfall des EDEKA-Marktes in Tumlingen<br />

und der Schließung der Schleckerfiliale sei die <strong>Gemeinde</strong> gefordert, etwas für die Nahversorgung,<br />

vor allem für die Ortschaften Hörschweiler und Tumlingen, zu tun.<br />

Zum Thema Kinderhaus merkt Herr Rieger an, dass die neueste Information dahingeht, dass<br />

sich das Kinderhaus erheblich verteuert und auf die <strong>Gemeinde</strong> in Zukunft unabsehbare Kosten<br />

zukommen, trotz der großartigen Spende von Herrn Professor Klaus Fischer. Da diese Maßnahme<br />

aber offensichtlich schon beschlossen sei, könne man daran wohl nichts mehr ändern.<br />

In diesem Zusammenhang schlägt er vor, die Zufahrt über die <strong>Waldachtal</strong>schule herzustellen,<br />

weil die Abbiegesituation am Eingangsbereich der Ortschaft Tumlingen unübersichtlich und<br />

gefährlich sei. Aber auch hier seien wohl die Weichen bereits gestellt.<br />

Die Meinung von Herrn Rieger wird von der Verwaltung und vom <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis<br />

genommen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>02<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 5<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 12. Juni 2012<br />

§ 2<br />

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 15. Mai 2012 gefassten Beschlüsse<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger teilt mit, dass aufgrund von § 35 Absatz 1 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

für Baden-Württemberg folgende in nicht öffentlicher Sitzung am 15. Mai 2012<br />

gefassten Beschlüsse bzw. Beratungspunkte bekannt gemacht werden:<br />

- Der <strong>Gemeinde</strong>rat wurde über ein Klageverfahren im Rahmen eines erlassenen<br />

Abwassergebührenbescheides der <strong>Gemeinde</strong> vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe<br />

informiert.<br />

- Der <strong>Gemeinde</strong>rat erhielt einen aktuellen Bericht zum Einzelhandel in <strong>Waldachtal</strong>.<br />

- Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat beschlossen, den Beschäftigungsanteil einer Mitarbeiterin zugunsten<br />

des Bauverwaltungsamtes um 8 Stunden wöchentlich zu erhöhen.<br />

- Der <strong>Gemeinde</strong>rat erhielt einen Überblick des Bauverwaltungsamtes über die aktuelle<br />

Personalsituation und den organisatorischen Rahmen beim Bauhof der <strong>Gemeinde</strong>.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>03<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 6<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 12. Juni 2012<br />

§ 3<br />

Bebauungsplan „Himmelreich – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />

• Beratung und Abwägung über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

• Entwurfsbeschluss<br />

• Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2 BauGB<br />

Wegen Befangenheit verlassen die <strong>Gemeinde</strong>räte Bernd Schittenhelm, Günter Henssler, Dieter<br />

Fischer und Heinz Fischer den Sitzungstisch.<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger begrüßt besonders Herrn Thomas Grözinger vom Ing.-Büro<br />

Gfrörer, Empfingen, das das Bebauungsplanverfahren und die Erstellung der Bebauungsplanunterlagen<br />

für die <strong>Gemeinde</strong> über den <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Dornstetten in Auftrag<br />

bekommen hat.<br />

Herr Grözinger erinnert daran, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> in öffentlicher <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

am 13. März 2012 beschlossen hat, die Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren<br />

„Himmelreich – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen frühzeitig zu beteiligen. Ziel und<br />

Zweck der Planung sei es, die Änderung des Bebauungsplanes dahingehend durchzuführen,<br />

dass im Baugebiet „Himmelreich“ der Bau eines Kinderhauses mit den dafür erforderlichen<br />

Erschließungsanlagen ermöglicht wird.<br />

Bezüglich der Planung verweist er auf die ausführlichen Sitzungsunterlagen, welche dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat vorliegen. Diese Planunterlagen werden von Herrn Grözinger dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

nochmals detailliert erläutert.<br />

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung habe gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch stattgefunden<br />

und erfolgte in der Zeit vom 2. April bis 2. Mai 2012.<br />

Über die in dieser Zeit eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen seien entsprechende<br />

Abwägungsbeschlüsse herbeizuführen. Die Anregungen und Stellungnahmen seien zu prüfen<br />

und die öffentlichen und privaten Belange seien gerecht gegeneinander und untereinander<br />

abzuwägen.<br />

Im Anschluss erläutert Herr Grözinger dem <strong>Gemeinde</strong>rat detailliert und sehr ausführlich jegliche<br />

eingegangene Anregungen, die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung und des<br />

Planers sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge. Dies wird anhand der Sitzungsvorlage<br />

vorgenommen.<br />

Im Einzelnen macht Herr Grözinger folgende Erläuterungen, Behandlungsvorschläge und<br />

Beschlussvorschläge:<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>03<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 7<br />

- 2 -<br />

Bebauungsplan 'Himmelreich – 2. Änderung' in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong><br />

Auswertung der Anregungen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />

Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB in der<br />

Zeit vom 02.04.2012 bis zum 02.05.2012, vorgelegt mit Anschreiben vom 28.03.2012, vorgebracht<br />

wurden.<br />

Insgesamt wurden 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, davon 6 über das Landratsamt<br />

<strong>Freudenstadt</strong> angeschrieben.<br />

Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange kam kein Rücklauf:<br />

• Evang. Kirchenbezirk, Kiga – Fachbeirat<br />

• Deutsche Telekom AG<br />

Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange wurden keine Anregungen vorgebracht:<br />

• Kommunalverband Jugend und Soziales B.-W. (KVJS Stuttgart) Stellungnahme vom 05.04.2012<br />

• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Vermessungsamt Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

• Baurechtsamt Stellungnahme vom 28.03.2012<br />

Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange wurden Anregungen vorgebracht:<br />

• Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 2, Wirtschaft,<br />

Raumordnung, Bau- Denkmal- und Gesundheitswesen Stellungnahme vom 10.04.2012<br />

• EnBW Regional AG, Herrenberg Stellungnahme vom 17.04.2012<br />

• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Höhere Verwaltungsbehörde Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Untere Naturschutzbehörde Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Amt für Wasserwirtschaft u. Bodenschutz Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Straßenbauamt Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Untere Verkehrsbehörde Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

Von folgenden Bürgern wurden Anregungen vorgebracht:<br />

1. Einwender 1 Stellungnahme vom 04.02.2012<br />

2. Einwender 1 Stellungnahme vom 14.04.2012<br />

Die Zusammenstellung der Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange werden wie folgt dargestellt:


Nr. 1 Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 2, Wirtschaft, Raumordnung<br />

Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen<br />

Stellungnahme vom 10.04.2012<br />

Nr. 1 Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 2, Wirtschaft, Raumordnung<br />

Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen<br />

Stellungnahme vom 10.04.2012<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

zu Bau und Kunstdenkmalpflege:<br />

Kenntnisnahme<br />

Zu Archäologische Denkmalpflege<br />

Es wird ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

aufgenommen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

zu Bau und Kunstdenkmalpflege:<br />

Kein Beschluss erforderlich<br />

Zu Archäologische Denkmalpflege<br />

Es ist ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

aufzunehmen.


Nr. 2 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />

Stellungnahme vom 17.04.2012<br />

Nr. 2 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />

Stellungnahme vom 17.04.2012<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zur Erdgasversorgung:<br />

Kenntnisnahme, inwieweit eine Gasversorgung des Kinderhauses angestrebt wird,<br />

hierüber wird im Zuge der Erarbeitung der Baugenehmigungsunterlagen entschieden.<br />

Zur Stromversorgung<br />

Kenntnisnahme.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zur Erdgasversorgung:<br />

Kein Beschluss in Bezug auf das BPlan-Verfahren erforderlich.<br />

Zur Stromversorgung<br />

Kein Beschluss in Bezug auf das BPlan-Verfahren erforderlich.


Nr. 2 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />

Stellungnahme vom 17.04.2012 (Fortsetzung)<br />

Nr. 2 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />

Stellungnahme vom 17.04.2012 (Fortsetzung)<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zur Stromversorgung (Fortsetzung)<br />

Hier erfolgt eine direkte Abstimmung mit dem Versorgungsträger im Zuge der Erarbeitung<br />

der Baugenehmigungsunterlagen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zur Stromversorgung (Fortsetzung)<br />

Kein Beschluss in Bezug auf das BPlan-Verfahren erforderlich.


Nr. 3.1 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

I. Höhere Verwaltungsbehörde<br />

Zum Bebauungsplanentwurf "Himmelreich – 2. Änderung" in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />

nehmen wir wie folgt Stellung:<br />

Wie wir bereits im Vorfeld dargelegt hatten, kann die geplante Änderung des Bebauungsplans<br />

als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden,<br />

nachdem der gesamte Bereich dort als Gemeinbedarfsfläche dargestellt ist. Insoweit<br />

bestehen gegen die Ausweisung einer überbaubaren Grundstücksfläche zur Errichtung<br />

eines „Kinderhauses“ keine Bedenken. Dabei gehen wir allerdings davon aus,<br />

dass entsprechend den sonstigen Eintragungen die bestehenden Sportanlagen nur<br />

für den Schulsport genutzt werden und auch ansonsten keine weiteren Sportanlagen<br />

mehr vorgesehen sind. Ansonsten wäre ggf. eine weitergehende Untersuchung im<br />

Hinblick auf den Lärmschutz erforderlich.<br />

Nr. 3.1 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

I. Höhere Verwaltungsbehörde<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Die bestehenden Sportanlagen werden wie bisher nur für den Schulsport genutzt.<br />

Die Errichtung weiterer Sportanlagen ist nicht mehr vorgesehen. Der ursprünglich<br />

vorgesehene Sportplatz entfällt ganz.<br />

Dennoch wurde ein Gutachten in Bezug auf den Lärmschutz in Auftrag gegeben,<br />

das derzeit auf Basis des zur Realisierung vorgesehenen Entwurfs aus dem Architektenwettbewerb<br />

erarbeitet wird und den Bebauungsplan-Unterlagen zur Offenlage<br />

beigefügt wird. Das Gutachten des Ingenieurbüros für Schall- und Wärmeschutz<br />

Rink, Reute, kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: Die durch lärmende<br />

und herum tobende Kinder verursachten Geräusche stellen gemäß § 22 Absatz 1 a<br />

BImSchG keine schädliche Umwelteinwirkung dar. Zur Neubeurteilung dieser Geräuscheinwirkungen<br />

dürfen Immissionsgrenz- oder -richtwerte nicht herangezogen<br />

werden. Dennoch erfolgte in der Ausarbeitung eine rechnerische Abschätzung der<br />

durch die Kinder verursachten Geräusche. Deren Beurteilung durch Vergleich mit<br />

den Orientierungswerten von Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 und den Immissionsrichtwerten<br />

der hilfsweise herangezogenen Freizeitlärmrichtlinie zeigte, dass diese<br />

Referenzwerte im Regelfall eingehalten und lediglich auf dem Grundstück Flst. Nr.<br />

526 überschritten werden. Diese nachgewiesene Überschreitung ist aber unter Berücksichtigung<br />

der obigen Regelungen des BImSchG zu tolerieren. Für die durch<br />

den Parkverkehr der Besucher sowie den An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen<br />

Verkehrsflächen verursachten Geräusche wurde im Gutachten nachgewiesen, dass<br />

innerhalb des für den Betrieb des Kinderhauses maßgeblichen Beurteilungszeitraums<br />

„tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) keine unzulässige Lärmeinwirkung auf die<br />

schutzbedürftige Nachbarschaft zu erwarten ist.“<br />

Beschlussvorschlag<br />

Aus dem Lärmschutzgutachten ergeben sich keine Hinweise, die im Bebauungsplan-Verfahren<br />

zu berücksichtigen sind. Es ist keine Änderung erforderlich.


Nr. 3.2 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

II. Untere Naturschutzbehörde<br />

1. Im Flächennutzungsplan 2015 des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes Dornstetten<br />

ist der betreffende Bereich als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Da<br />

die geplante Bebauungsplanänderung zum Zwecke der Errichtung eines<br />

Kinderhauses aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, wird der Planung<br />

von der unteren Naturschutzbehörde zugestimmt.<br />

2. Nach dem Naturschutzrecht geschützte Gebiete oder Objekte sind mit Ausnahme<br />

einzelner gewässerbegleitender Gehölzstreifen entlang der Waldach,<br />

welche als gesetzliche geschützte Biotope im Sinne von § 30 BNatSchG kartiert<br />

sind, nicht betroffen. In diese Biotope wird laut Begründung jedoch nicht<br />

eingegriffen.<br />

3. Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung befindet sich innerhalb<br />

eines bereits überplanten Gebietes (Bebauungsplan „Himmelreich“ vom<br />

14.04.1978 und 1. Änderung vom 19.07.1991) im Bereich eines dort ausgewiesenen<br />

Sportplatzes. Die Flächen werden derzeit als Wiese genutzt. Das<br />

geplante Kinderhaus steht in Verbindung mit bereits vorhandener Bebauung<br />

(Sporthalle, Schule), so dass auch aus naturschutzfachlicher Sicht gegen die<br />

Planänderung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.<br />

4. Dennoch ist das Vorhaben mit einem Eingriff im Sinne der naturschutzrechtlichen<br />

Vorschriften verbunden, da sich insbesondere auf die Schutzgüter<br />

Boden sowie auch das Landschaftsbild nachteilige Auswirkungen ergeben<br />

können. Die Eingriffs-Ausgleichsproblematik ist in dem noch zu erstellenden<br />

Umweltbericht abzuhandeln. Die vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen<br />

(z. B. Pflanzung einer wegbegleitenden Baumreihe entlang der Waldach,<br />

Rückbau eines verdolten Bachabschnittes) werden naturschutzfachlich<br />

begrüßt.<br />

Nr. 3.2 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

II. Untere Naturschutzbehörde<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 1.: Kenntnisnahme<br />

Zu 2.: Kenntnisnahme<br />

Zu 3.: Kenntnisnahme<br />

Zu 4.: Der Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag wird den Unterlagen<br />

zur Offenlage beigefügt, einschließlich Bilanzierung bzw. Bewertung<br />

von Eingriff und Ausgleich. Die genannten Maßnahmen (wegbegleitende<br />

Baumreihe, Rückbau eines verdolten Bachabschnitts) sind Bestandteil der<br />

vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 1.: kein Beschluss erforderlich<br />

Zu 2.: kein Beschluss erforderlich<br />

Zu 3.: kein Beschluss erforderlich<br />

Zu 4.: Der Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlichem<br />

Fachbeitrag und den ggf. erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich<br />

von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt ist den Unterlagen beizufügen.


Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz<br />

1. Oberirdische Gewässer<br />

An das Plangebiet grenzt die Waldach (Gewässer II. Ordnung). Entlang dieses<br />

Gewässers ist ein Uferschutzstreifen zur Verbesserung und Erhaltung<br />

der ökologischen Funktion des Gewässers von jeglichen Anlagen freizuhalten.<br />

Nach § 68 b Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) beträgt dieser<br />

Uferschutzstreifen innerhalb der Ortslage 5,0 m und außerhalb 10,0 m, gemessen<br />

von der tatsächlichen Böschungsoberkante des Gewässers. Der<br />

entsprechende Uferschutzstreifen von 10,00 m wird in den Planunterlagen<br />

dargestellt.<br />

Die geplante Verlegung und Offenlegung des seither verdolten <strong>Seite</strong>ngewässers<br />

zur Waldach wird aus gewässerökologischer Sicht befürwortet. Für<br />

diese Maßnahme ist jedoch eine separate wasserrechtliche Genehmigung<br />

(Ausbau von Gewässer) erforderlich. Diese ist mit den entsprechenden Unterlagen<br />

beim Landratsamt - Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz -<br />

<strong>Freudenstadt</strong> zu beantragen.<br />

Eine Überbauung der Verdolung ohne Verlegung und Öffnung des Bachlaufes<br />

ist nicht genehmigungsfähig.<br />

2. Boden- und Grundwasserschutz<br />

Die durch die Bebauung dieses Gebietes verloren gehenden Bodenfunktionen<br />

sind gemeinsam mit den übrigen naturschutzrechtlichen Belangen bei<br />

der Umweltprüfung zu bewerten und auszugleichen.<br />

Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 1.: Oberirdische Gewässer<br />

Zu Absatz 1:<br />

Kenntnisnahme, der Uferschutzstreifen bleibt in den Planunterlagen erhalten.<br />

Zu Absatz 2 und 3:<br />

Die Antragsunterlagen werden im zeitlichen Zusammenhang mit den Unterlagen für<br />

die öffentliche Auslegung vom <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt,<br />

zusammen mit dem Ingenieurbüro Gfrörer, erarbeitet.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 1.: Oberirdische Gewässer<br />

Zu Absatz 1:<br />

Keine Beschluss erforderlich<br />

Zu Absatz 2:<br />

Die Unterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung sind im zeitlichen Zusammenhang<br />

mit den Unterlagen für die öffentliche Auslegung zu erarbeiten. Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband<br />

Dornstetten, Verbandsbauamt und das Ingenieurbüro Gfrörer<br />

werden hierzu beauftragt.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 2.: Boden- und Grundwasserschutz<br />

Kenntnisnahme, die Berücksichtigung erfolgt im Zuge der Umweltprüfung (siehe<br />

Ziffer 3.2.4).<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 2.: Boden- und Grundwasserschutz<br />

Der Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und den ggf. erforderlichen<br />

Maßnahmen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt ist den<br />

Unterlagen beizufügen.


Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (Fortsetzung)<br />

3. Kommunale Abwasserbeseitigung<br />

Die Entwässerung des Plangebietes hat im Trennsystem zu erfolgen. Der<br />

Nachweis zur ordnungsgemäßen Ableitung der beiden Abwasserströme<br />

(Schmutz- und Niederschlagswasser) ist mit der Aufstellung eines Teilkanalplanes<br />

zu erbringen.<br />

Kupfer-, zink- oder bleigedeckte Dachflächen müssen durch Beschichtung<br />

oder in ähnlicher Weise gegen Verwitterung und eine damit verbundene<br />

Auslösung von Metallbestandteilen behandelt werden (siehe Verordnung<br />

des UVM vom 22.03.1999 über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser).<br />

Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (Fortsetzung)<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 3.: Kommunale Abwasserbeseitigung<br />

Zu Absatz 1:<br />

Kenntnisnahme. Der Teilkanalplan wird vom <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Dornstetten,<br />

Verbandsbauamt erarbeitet.<br />

Zu Absatz 2:<br />

Es wird ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

aufgenommen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 1.: Oberirdische Gewässer<br />

Zu Absatz 1:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt erhält den Auftrag,<br />

einen Teilkanalplan zu erstellen. Weitere Beschlüsse sind nicht erforderlich<br />

Zu Absatz 2:<br />

Die textlichen Festsetzungen sind um einen entsprechenden Hinweis zu ergänzen.


Nr. 3.4 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

IV. Straßenbauamt<br />

Nach den vorliegenden Unterlagen erfolgt die verkehrliche Erschließung des ausgewiesenen<br />

Plangebietes in südlicher Richtung zur <strong>Gemeinde</strong>straße Rötweg mit<br />

Anbindung über die Weggrundstücke Flurstück Nrn. 58 und 516 bzw. <strong>Gemeinde</strong>straße<br />

Allmendgasse zur Kreisstraße 4702 (Talstraße und Theodor-Heuss-Straße).<br />

Im Hinblick darauf, dass infolge des Kindergartenneubaus mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen<br />

zu rechnen ist, wird hierbei insbesondere am Ortseingang von<br />

Tumlingen aus Fahrtrichtung Landesstraße 398 kommend, mit erheblichen Abbiegevorgängen<br />

zu rechnen sein. Somit ist unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit<br />

und des Verkehrsflusses auf der Kreisstraße 4702, an der Einmündung des<br />

Weges Flurstück Nr. 516, ein Linksabbiegestreifen nach Bild 16, Punkt der RAS-K-1<br />

auf Kosten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> anzulegen.<br />

Entsprechend den derzeit gültigen Ablösungsrichtlinien sind die entstehenden Mehrflächen<br />

an der Kreisstraße 4702/Talstraße von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> abzulösen.<br />

Nr. 3.4 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

IV. Straßenbauamt<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Die Problematik insbesondere in Bezug auf die Erforderlichkeit eines Linksabbiegestreifens<br />

an der K 4702 wurde erkannt. Der Ortschaftsrat Tumlingen möchte untersucht<br />

haben, ob sich ein Minikreisverkehr anstatt der Abbiegespur realisieren lässt.<br />

Sollte dies nicht möglich sein, soll eine Abbiegespur vorgesehen werden.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die Anregung wird aufgenommen. Dem Straßenbauamt wird die Detailplanung für<br />

die Abbiegespur vorgelegt. Im Vorfeld wird geklärt, ob ein Minikreisverkehr realisierbar<br />

ist.


Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

V. Untere Verkehrsbehörde<br />

(1) Die städtebauliche Konzeption (Ziff. 5.2 der Begründung) sieht die Parkierung<br />

von Osten, über den Rötweg vor. In der Beschreibung der verkehrlichen Erschließung<br />

(Ziff. 5.6 der Begründung) wird dies näher erläutert. Der Bedarf wird mit 20<br />

Parkplätzen angegeben. Es ist vorgesehen, eine Wendeschleife zu schaffen.<br />

(2) Eine Wendeschleife hat aus verkehrlicher Sicht den Vorteil, dass alle Fahrzeuge<br />

in dieselbe Richtung fahren. Dies vermindert die Unfallgefahr, da sich die Fahrwege<br />

nicht kreuzen. Die Wendeschleife sollte so angelegt werden, dass vom Rötweg<br />

nur aus einer Richtung eingefahren werden kann.<br />

(3) Die Stellplätze sind teilweise an der Außenseite der Wendeschleife und entlang<br />

des Rötwegs als Senkrechtstellplätze vorgesehen. Entlang des westlichen Teils<br />

der Wendeschleife ist ein Gehweg eingezeichnet. Der Gehweg verläuft zwischen<br />

der Fahrbahn und den Stellplätzen. Dies hat zur Folge, dass die Fahrzeuge rückwärts<br />

über den Gehweg hinweg auf die Fahrspur ausparken müssen. Derartige<br />

Fahrbeziehungen bergen eine erhebliche Unfallgefahr, da sich die Wege der Fahrzeuge<br />

und der Fußgänger kreuzen.<br />

(4) Vorteilhaft wäre es, wenn die Fußgänger vom Kinderhaus direkt zu den Fahrzeugen<br />

gelangen könnten.<br />

(5) Bei der Anlage der Stellplätze sollte eine ausreichende Breite berücksichtigt<br />

werden. Wenn Kinder beim Ein- und Aussteigen in die Kindersitze hinein bzw.<br />

herausgehoben werden müssen und die Sicherheitsgurte gelöst werden müssen,<br />

wird beim Öffnen der Fahrzeugtüren mehr Platz benötigt, als beim herkömmlichen<br />

Parken. Die bestehenden Parkplätze sollten deshalb nicht 1:1 übernommen werden,<br />

der erhöhte Platzbedarf sollte berücksichtigt werden. Außerdem muss auch<br />

noch berücksichtigt werden, dass bei der Betreuung von Kleinkindern auch Kinderwägen<br />

aus- und eingeladen werden müssen.<br />

(6) Eine Detailplanung über die Zufahrt und die Parkplätze besteht noch nicht. Es<br />

wäre vorteilhaft, wenn die Verkehrsbehörde und die Polizei im Rahmen der weiteren<br />

Planungen, vor der Bauausführung am Verfahren beteiligt würden. In diesem<br />

Stadium könnten dann auch weitere Sicherheitsaspekte wie Beleuchtung, Bepflanzung<br />

ohne Sichtbeeinträchtigung etc. erörtert werden.<br />

Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

V. Untere Verkehrsbehörde<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu Absatz (1) bis (6):<br />

Die Darstellung im Bebauungsplan wurde an die aktuelle Planung, die auf Basis des<br />

Architektenwettbewerbs entstanden ist, angepasst. Hierbei konnten einige der vorgebrachten<br />

Anregungen berücksichtigt werden. Die überarbeitete Planung wird der<br />

Verkehrsbehörde zur Stellungnahme vorgelegt. Auch die Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong><br />

wird als Träger öffentlicher Belange noch in den Verteiler zur Offenlage mit<br />

aufgenommen.<br />

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes geben den Rahmen für die Detailplanung<br />

von Parkplatz und Zufahrt vor, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />

vorgelegt wird.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu Absatz (1) bis (6):<br />

Die Darstellungen des BBP sind an die aktuelle Planung anzupassen. Die Verkehrsbehörde<br />

und die Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> werden im Zuge der Offenlage ebenfalls<br />

am Verfahren beteiligt.


Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

V. Untere Verkehrsbehörde (Fortsetzung)<br />

(7) Aus verkehrlicher Sicht darf ein Planungsgebiet nicht isoliert betrachtet werden.<br />

Es ergeben sich auch Auswirkungen auf die Peripherie, die betrachtet werden<br />

müssen. Es werden deshalb einige Auswirkungen aufgezählt, die sich auf den<br />

angrenzenden Straßen durch den Betrieb des Kinderhauses ergeben können.<br />

(8) Obwohl die Kindergärten in Salzstetten und Lützenhardt beibehalten werden,<br />

werden das neue Kinderhaus zukünftig Kinder aus allen Teilorten <strong>Waldachtal</strong>s<br />

besuchen. Zu diesen Kindern kommen noch Kinder von Beschäftigten der Fa. Fischer.<br />

Dies hat zur Folge, dass das Verkehrsaufkommen auf dem Rötweg zunimmt.<br />

Der Ausbauzustand der Straße, die auf der westlichen <strong>Seite</strong> einen Gehweg<br />

hat, ist geeignet, diesen Verkehr aufzunehmen. Probleme könnten sich mit parkenden<br />

Fahrzeugen der Anwohner ergeben. Dies sollte bei der Parkplatzberechnung<br />

berücksichtigt werden, da nicht auszuschließen ist, dass nach Inbetriebnahme<br />

des Kinderhauses ein Halteverbot erforderlich wird. In diesem Fall wäre es<br />

vorteilhaft, wenn die Anwohner Parkmöglichkeiten in der Nähe ihrer Häuser hätten.<br />

(9) Ein weiteres Problem könnte sich an der Einmündung K 4702 / Verbindungsstraße<br />

zum Rötweg ergeben. Der Abbiegeverkehr von der Kreisstraße und die<br />

Einfahrvorgänge in die Kreisstraße werden zunehmen. Durch variable Öffnungszeiten<br />

des Kinderhauses kann eine Fahrzeugkonzentration auf ein kurzes Zeitfenster<br />

vermieden werden, trotzdem werden die Konfliktsituationen und damit die Unfallgefahr<br />

an dieser Einmündung, die keine Abbiegespur aufweist, zunehmen.<br />

(10) Für Fußgänger, die den Verbindungsweg von der K 4702 bis zum Rötweg<br />

gehen, ist kein Gehweg vorhanden, ab der K 4702 liegen jedoch alle <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />

in einer 30-km/h-Zone.<br />

Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

V. Untere Verkehrsbehörde (Fortsetzung)<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu Absatz (7) bis (8):<br />

Die Kindergärten in Lützenhardt und Salzstetten bleiben als eigenständige Kindertageseinrichtungen<br />

in vollem Umfang erhalten. Auch dort werden die Betreuungsangebote,<br />

insbesondere die Kleinkindbetreuung ausgebaut. Diese Ortschaften sind die<br />

größten Ortschaften in <strong>Waldachtal</strong>. Wegen der Standorttreue kann davon ausgegangen<br />

werden, dass das Kinderhaus aus diesen Ortschaften nur in Ausnahmefällen<br />

genutzt wird. Bereits heute nutzen Eltern die Einrichtungen aus Hörschweiler<br />

und Tumlingen wechselseitig, so dass hier bereits bislang Fahrbewegungen zwischen<br />

diesen Ortschaften vorhanden sind. Hinzu kommt lediglich die Elternschaft<br />

aus Cresbach. Es ist davon auszugehen, dass sich hier auch Fahrgemeinschaften<br />

bilden. Insoweit ist der zusätzliche Verkehr eher untergeordnet. Die vorhandenen<br />

Straßen und Gehwege können den zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Sollte es dennoch<br />

zu verkehrsrechtlichen Problemen kommen, so wird die Anordnung eines Halteverbots<br />

erwogen.<br />

Zu Absatz (9) bis (10):<br />

siehe Abwägung 3.4<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu Absatz (7) bis (8):<br />

Keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich<br />

Zu Absatz (7) bis (8):<br />

Siehe Abwägung 3.4


Nr. 4 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 04.02.2012<br />

(zum Aufstellungsbeschluss)<br />

Nr. 4 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 04.02.2012<br />

(zum Aufstellungsbeschluss)<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Die Anregung wurde bereits vor der offiziellen Information der Bürger vorgebracht.<br />

Sie ist jedoch der Vollständigkeit halber den Unterlagen beigefügt.<br />

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass für das Plangebiet bereits seit dem<br />

14.04.1978 ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, der für den überplanten Bereich<br />

die Errichtung von Sportanlagen zulässt, von denen ebenfalls entsprechende<br />

Lärmemissionen ausgehen können. Auch im genehmigten Flächennutzungsplan ist<br />

das Gebiet als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, so dass mögliche bauliche Entwicklungen<br />

in diesem Bereich durchaus bekannt waren.<br />

Das BauGB sieht für die Durchführung von Bebauungsplan-Verfahren einzuhaltende<br />

Verfahrensschritte vor, bei denen auch der Bürgerschaft die Möglichkeit gegeben<br />

wird, entsprechende Anregungen vorzubringen. Ein sog. "Antrag auf aufschiebende<br />

Wirkung" ist für die Durchführung von Bauleitplan-Verfahren nicht vorgesehen.<br />

Ein Lärmgutachten wurde von der <strong>Gemeinde</strong> in Auftrag gegeben, die artenschutzrechtlichen<br />

Belange werden im Rahmen der Umweltprüfung untersucht. Das Lärmgutachten<br />

hat bereits ergeben (siehe Ziffer 3.1. oben) dass keine unzulässige Lärmeinwirkung<br />

auf die schutzbedürftige Nachbarschaft zu erwarten sind.<br />

Die Größe des Kinderhauses und die geplante Anzahl an Gruppen entspricht dem<br />

Bedarf an Plätzen für die Betreuung von Kindern im Kindergarten und Kleinkind-<br />

bereich, inklusive einem Bedarf an Betreuungsplätzen der Unternehmensgruppe<br />

Fischer.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Die vorgetragenen Bedenken werden zurückgewiesen. An der Planung erfolgt<br />

keine Änderung. Die Ergebnisse des in Auftrag gegebenen Lärmgutachtens belegen,<br />

dass keine unzulässigen Lärmeinwirkungen entstehen. Die Ergebnisse der der<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.<br />

Der Antrag auf aufschiebende Wirkung ist rechtlich im Wege des Bebauungsplanverfahrens<br />

nicht möglich und wird abgelehnt.


Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Bei dem Antrag auf aufschiebende Wirkung gem. § 80 V VwGO handelt es sich um<br />

keinen möglichen Rechtsbehelf im Bebauungsplanverfahren, da kein Verwaltungsakt<br />

erlassen wurde. Die Möglichkeiten des Rechtsschutzes richten sich nach § 3 I S.<br />

1 HS 2 BauGB. Danach ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />

zu geben. Dies ist im vorliegenden Fall erfolgt. Der Antrag auf aufschiebende<br />

Wirkung ist abzulehnen.<br />

Zu 1:<br />

1.2 Zu der Entscheidung wurden verschiedene Alternativen untersucht.<br />

Der Kindergarten in Cresbach/Oberwaldach nähert sich von den Kinderzahlen an<br />

einen 1-gruppigen Kindergarten. Für den Bereich der Kleinkindbetreuung wurde<br />

befristet bis zu einer Gesamtlösung <strong>Waldachtal</strong> eine altersgemischte Kleinkindgruppe<br />

eingerichtet. Da der Kindergarten Oberwaldach am Rande der <strong>Gemeinde</strong> liegt, ist<br />

nicht zu erwarten, dass Kinder aus den anderen Ortsteilen – nach dem Bau eines<br />

Kinderhauses – den dortigen Kindergarten besuchen. Es wird daher auch nicht möglich<br />

sein, am Standort Oberwaldach weitere bedarfsgerechte Betreuungsangebote<br />

einzurichten. Dem Ortschaftsrat Cresbach war es weiterhin wichtig, zum Zwecke der<br />

Zusammenführung der Ortschaften in <strong>Waldachtal</strong> eine zentrale Lösung in einem<br />

Kinderhaus zu realisieren und dadurch von einer wesentlichen pädagogischen Verbesserung<br />

und Aufwertung, aber auch von wesentlich verbesserten Betreuungsangeboten<br />

zu profitieren, so zum Beispiel bei reinen Krippenplätzen, verlängerten Öffnungszeiten<br />

bis hin zu einer Ganztagesbetreuung mit Mittagstisch. Diese Betreuungsangebote<br />

sind im bisherigen Kindergarten in Oberwaldach nicht realisierbar.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> hat darüber hinaus in einem <strong>Gemeinde</strong>entwicklungskonzept<br />

<strong>Waldachtal</strong> 2025 festgelegt, dass in <strong>Waldachtal</strong> noch 3 Standorte für Kinderbetreuung<br />

eingerichtet werden sollen. Zum <strong>Gemeinde</strong>entwicklungskonzept hat<br />

eine Klausurtagung des <strong>Gemeinde</strong>rats, eine Beteiligung der Ortschaftsräte und eine<br />

Bürgerbeteiligung stattgefundne, welche diese Beschlussfassung bestätigt haben.<br />

Andere geeignete Alternativflächen für ein Kinderhaus sind nicht vorhanden. Der<br />

jetzige Standort ist in <strong>Gemeinde</strong>eigentum und in bester Lage, direkt neben dem<br />

Schulzentrum mit Standort der Außenstelle der Werkrealschule Dornstetten und der<br />

Sporthalle <strong>Waldachtal</strong>. Hierdurch können hervorragende Synergien erzielt werden.<br />

Zum einen besteht die Möglichkeit des Aufbaus einer Schulkindbetreuung aber auch<br />

der Frühförderung, Sprachförderung und Kooperation mit der Grundschule in unmittelbarer<br />

Näher. Dadurch ist eine wesentliche Verbesserung der pädagogischen<br />

Möglichkeiten für die Kindergartenkinder gegeben.


Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Nur durch eine Fixierung der Betreuungsplätze an drei Standorten in <strong>Waldachtal</strong> ist<br />

es wirtschaftlich möglich, der gesetzlichen Verpflichtung zur Schaffung von Betreuungsplätzen<br />

für unter Dreijährige (mit Rechtsanspruch ab dem Kindergartenjahr<br />

2013 / 2014 nachzukommen.<br />

Die Alternativenprüfung ist mit dem derzeitigen Planungsstand nicht beendet, sondern<br />

wird fortgesetzt.<br />

Im Kinderhaus können bei Bedarf auch Kinder von auswärtigen Eltern aufgenommen<br />

werden. Gedacht wird hier an Mütter und Väter, welche einen Arbeitsplatz in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> haben und so Beruf und Kinderbetreuung miteinander<br />

verknüpfen können. Hier möchte die <strong>Gemeinde</strong> einen Beitrag zur Attraktivität der<br />

<strong>Gemeinde</strong> insgesamt, insbesondere aber auch für Arbeitskräfte, Fachkräfte und<br />

Führungspersönlichkeiten schaffen.<br />

1.3 Zur Frage nach einem Sozialplan (§ 180 BauGB):<br />

Die Verwirklichung sozialer Ziele ist nach der gesetzlichen Regelung der Grundsätze<br />

der Bauleitplanung in diese integriert. Die Berücksichtigung der Belange der im Gebiet<br />

wohnenden Bevölkerung ist Element der Verwirklichung einer nachhaltigen<br />

städtebaulichen Entwicklung und Ordnung (§ 1 Abs. 5 BauGB). Dazu dient die Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit. Die privaten und öffentlichen Belange werden gegeneinander<br />

und untereinander gerecht abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Ein separater<br />

Sozialplan wird nicht erlassen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

1.1 Der Antrag auf aufschiebende Wirkung wird abgelehnt.<br />

1.2 Potentielle Alternativen wurden und werden weiterhin untersucht<br />

1.3 Die Belange der im Gebiet wohnenden Bevölkerung sind bei der Bebauungsplanung<br />

mit zu berücksichtigen.


Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 2:<br />

2.1 Die <strong>Gemeinde</strong> hat Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche<br />

Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Ein solches<br />

Erfordernis ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung des Kinderförderungsgesetzes<br />

zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ab<br />

01.08.2013.<br />

2.2 Die konkrete Planung ergibt sich durch die Möglichkeit der Kooperation mit einem<br />

Gewerbebetrieb, der konkreten Bedarf an Kindertagesplätzen angemeldet hat.<br />

Im Kindergarten Oberwaldach können weitere Betreuungsangebote allein aufgrund<br />

der Kinderzahlen nicht in ausreichendem Maß angeboten werden.<br />

Der Kindergarten Tumlingen ist von der baulichen Situation ein Sanierungsfall und<br />

es bedarf dringend einer neuen Lösung. Der Kindergarten Hörschweiler ist ebenfalls<br />

nur ein-gruppig, auch dort können zusätzliche Betreuungsangebote ebenfalls nicht<br />

„alleine“ sinnvoll angeboten werden. Die Beteiligten Ortschaftsräte von Hörschweiler<br />

und Tumlingen haben sich daher ebenfalls für die Zusammenführung der Einrichtungen<br />

in einem zentralen Kinderhaus ausgesprochen. Die Verbesserung der<br />

Betreuungsangebote und der pädagogischen Arbeit stehen im Vordergrund.<br />

2.3 Die Erhebung der Kostendeckung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Kein Beschlussvorschlag erforderlich.


Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 3:<br />

Der zusätzliche Rechtsanspruch aus dem Kinderförderungsgesetz besteht für<br />

Betreuungsplätze für Kleinkinder zwischen einem und drei Jahren. Ein Anspruch auf<br />

einen Platz in einem bestimmten Ortsteil einer <strong>Gemeinde</strong> ist nicht festgelegt.<br />

Zur Zeit der <strong>Gemeinde</strong>reform, die im Jahre 1974 ihren Abschluss fand, bestand kein<br />

gesetzlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Entwicklung aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz<br />

und dem Kinderförderungsgesetz war zum damaligen<br />

Zeitpunkt nicht absehbar.<br />

In der Zusatzvereinbarung über den <strong>Gemeinde</strong>zusammenschluss im Jahre 1974 ist<br />

geregelt, dass für Cresbach im ehemaligen Schulhaus in Oberwaldach ein Kindergarten<br />

eingerichtet wird. Diese Zusage wurde eingehalten. Dort wurde auch zugesagt,<br />

den Kindergarten einzurichten und betreiben. Hierbei handelt es sich um einen<br />

Vertrag zwischen der ehemals selbständigen <strong>Gemeinde</strong> Cresbach und der neu gebildeten<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong>. Der Ortschaftsrat Cresbach ist Rechtsnachfolger<br />

des seinerzeitigen <strong>Gemeinde</strong>rats Cresbach. Der heutige Ortschaftsrat Cresbach hat<br />

der Zusammenführung der Kindergärten Oberwaldach, Hörschweiler und Tumlingen<br />

zugestimmt. Der Ortschaftsrat hat diese Lösung favorisiert und gefordert. Hierdurch<br />

konnte der Inhalt der Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen und Aufhebung<br />

der Regelung in der Vereinbarung rechtswirksam geändert werden.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 3.: Kein Beschlussvorschlag erforderlich.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 4:<br />

Die betroffene Wohnung liegt im Sondergebiet „Himmelreich“. Die Ermittlung der<br />

erforderlichen Maßnahmen, z.B. der Verkehrsführung, findet derzeit statt. Insbesondere<br />

ein Lärmgutachten hat ergeben, (siehe Ziffer 3.1. oben) dass keine unzulässige<br />

Lärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Nachbarschaft zu erwarten sind. Bislang<br />

war im Plangebiet ein Sportplatz vorgesehen. Durch Sportbetrieb, Sportveranstaltungen<br />

(auch an Wochenenden) und Freizeitnutzungen wären sicherlich stärkere<br />

Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft und das betroffene Gebäude / die Wohnung<br />

zu erwarten gewesen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 4.: Kein Beschlussvorschlag erforderlich.


Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 5:<br />

Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einem bestimmten Ortsteil der <strong>Gemeinde</strong><br />

besteht nicht. Zum Zustandekommen der kommunalpolitischen Entscheidung zur<br />

Zusammenführung der Kindergärten Oberwaldach, Hörschweiler und Tumlingen<br />

wird auf die Ausführungen in "zu Ziffer 3, zu 5" verwiesen. Es war ausdrücklicher<br />

kommunalpolitischer Wunsch des Ortschaftsrats Cresbach, die Kinder aus dem<br />

Ortsteil Cresbach in das Kinderhaus <strong>Waldachtal</strong> zu integrieren.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 5. Kein Beschluss erforderlich.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 6:<br />

Die vorliegende Bebauungsplanung erfolgt in Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> auf Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen.<br />

Die Alternativnutzung von ggf. unbenutzten Gebäuden ist nicht Teil des Verfahrens.<br />

Für die Räume und das Gebäude des bisherigen Kindergartens in Oberwaldach<br />

verfolgt der Ortschaftsrat Cresbach eine Folgenutzung zu Gunsten der Bürgerinnen<br />

und Bürger der Ortschaft Cresbach. Angedacht ist ein Gemeinschaftsraum für Veranstaltungen<br />

und sonstige kulturellen Darbietungen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 6. Kein Beschluss erforderlich.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 7:<br />

Die Gebührenfestsetzung für die Kinderbetreuung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Kein Beschluss erforderlich.


Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 8:<br />

Zur fachlichen Planung wurden die entsprechenden Träger öffentlicher Belange zur<br />

Stellungnahme aufgefordert. Bereits im Vorfeld wurde die beabsichtigte Planung<br />

sowohl mit dem Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> – Jugendamt – als örtlichem Träger der<br />

Jugendhilfeplanung, der Fachberatung des Evangelischen Landesfachverbandes für<br />

Kindertageseinrichtungen und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales –<br />

KVJS - abgestimmt. Die Größe der Einrichtung wurde in keiner Weise beanstandet.<br />

Es wurde darauf hingewiesen, dass es in anderen Städten und <strong>Gemeinde</strong> ebenfalls<br />

solche Einrichtungen gibt. Es wurden keine Bedenken geltend gemacht.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Kein Beschluss erforderlich.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 9:<br />

Für den konkreten Bebauungsplan werden verschiedene private Schutzgüter berücksichtigt,<br />

wie das Bedürfnis nach gesundem Wohnen der betroffenen Anlieger.<br />

Diese werden mit den unterschiedlichen öffentlichen Belangen abgewogen. Siehe<br />

auch Stellungnahme 1.<br />

Das Ergebnis ist eine Abstimmung der betroffenen Schutzgüter. Die Einbeziehung<br />

von nicht betroffenen Bevölkerungsgruppen, z.B. eine wünschenswerte Begegnungsstätte<br />

für Senioren, kann nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens<br />

für ein bestimmtes Vorhaben sein.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 9. Kein Beschluss erforderlich.<br />

Aufgestellt: Empfingen, den 01.06.2012 Büro Gfrörer – Architekten, Ingenieure, Landschaftsarchitekten,<br />

in Abstimmung mit der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Waldachtal</strong> und dem GVV Dornstetten


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>03<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 25<br />

- 20 -<br />

Nach ausführlicher Beratung der einzelnen Beschlussvorschläge führt Herr Grözinger weiter<br />

aus, dass auf dieser Grundlage nun der vorliegende Bebauungsplanentwurf gebilligt und beschlossen<br />

werden sollte. Ferner sollte auch die erneute öffentliche Auslegung bzw. Beteiligung<br />

beschlossen werden. Mit der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit, der<br />

Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) werde das Bebauungsplanverfahren in<br />

der gesetzlich vorgesehenen Form fortgesetzt. Die Auslegungsfrist betrage ein Monat.<br />

Planer und Verwaltung empfehlen dem <strong>Gemeinde</strong>rat die entsprechenden Beschlussfassungen.<br />

Nach Beratung des Themas fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange des Entwurfs zum Bebauungsplanes „Himmelreich – 2. Änderung“<br />

in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen in der Zeit vom 2. April 2012 bis 2. Mai 2012 eingegangenen<br />

Stellungnahmen wurden geprüft und untereinander gerecht abgewogen. Die<br />

Abwägungsvorschläge des Ingenieurbüros Gfrörer bzw. der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Waldachtal</strong> werden im gesamten bestätigt.<br />

2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung vom 12. Juni 2012 gebilligt<br />

und beschlossen.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der<br />

Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes<br />

durchzuführen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>04<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 26<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 12. Juni 2012<br />

Bebauungsplan „Weinhalde-Schwabswiese“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />

• Beschluss des geänderten Entwurfs<br />

• Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2 BauGB<br />

§ 4<br />

Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner berichtet dem <strong>Gemeinde</strong>rat, dass der Ortschaftsrat <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />

beschlossen habe, den Bebauungsplan „Weinhalde-Schwabswiese“ zu<br />

überarbeiten bzw. anzupassen. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss sei im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

<strong>Waldachtal</strong> bereits am 13. September 2011 beschlossen worden.<br />

Ziel des vorliegenden Bebauungsplanes sei es, zum einen für den bestehenden Stuckateurbetrieb<br />

eine Betriebserweiterungsfläche zur Verfügung zu stellen, und zum anderen für die weiteren<br />

Grundstückseigentümer den mehrfach geäußerten Wunsch nach weiterer Bebauung ihrer<br />

Grundstücke im Rahmen einer klar definierten und geregelten Planung ausreichend nachzukommen.<br />

Außerdem befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes auf<br />

Flst.Nr. 382 der Mitarbeiterparkplatz eines großen Gewerbebetriebes, für den im Zuge des<br />

Bebauungsplanverfahrens zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen.<br />

Im Rahmen der Projektbearbeitung durch das Büro Gfrörer wurde festgestellt, dass für eine<br />

ursprünglich geplante Erweiterung von Wohnbauflächen am Weg „Im Lindele“ am östlichen<br />

Rand des Geltungsbereiches auf Flst.Nr. 386 aufgrund der einzuhaltenden Waldabstandsflächen<br />

von 30 m ein Antrag auf Waldumwandlungserklärung zu stellen wäre. Weiterhin sollte<br />

auch für den bestehenden Betriebsparkplatz einschließlich der geplanten Erweiterungsfläche<br />

eine andere Plandarstellung gewählt werden. Aus diesem Grunde habe der Ortschaftsrat Tumlingen<br />

in seiner Sitzung am 24. Mai 2012 den Beschluss gefasst, dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Änderung<br />

des Bebauungsplanvorentwurfs zu empfehlen, in dem auf die Wohnbauflächen am östlichen<br />

Rand des Plangebietes verzichtet wird und in dem eine zeichnerische Überarbeitung der<br />

Parkplatzflächen einschließlich der betroffenen Baugrenzen erfolgt.<br />

Im Anschluss erläutert Herr Fahrner die Planunterlagen im Einzelnen. Weiterhin schlägt er<br />

vor, den geänderten Entwurf zu billigen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,<br />

der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Die Beteiligung soll<br />

als öffentliche Auslegung und als Anhörung auf die Dauer eines Monats durchgeführt werden.<br />

Nach kurzer Beratung fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rat Bernd Schittenhelm)<br />

folgende mehrheitlichen Beschlüsse:<br />

1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Weinhalde-Schwabswiese“ vom 12. Juni<br />

2012 wird gebilligt.<br />

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2 Baugesetzbuch wird beschlossen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>05<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 27<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 12. Juni 2012<br />

§ 5<br />

Örtliche Prüfung zur Forsteinrichtungserneuerung 2012 bis 2021<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende besonders Herrn Oberstforstrat Richard<br />

Koch, Forsteinrichter des Regierungspräsidiums Freiburg, Forstamtsleiter des Kreisforstamtes<br />

Herrn Georg Jehle und Herrn Forstdirektor Dieter Zuleger sowie Forstrevierleiter<br />

Herrn Ferdinand Schorpp.<br />

Der Leiter des Kreisforstamtes, Herr Jehle, begrüßt die anwesenden Damen und Herren <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

und teilt mit, dass das Forsteinrichtungswerk für die nächsten 10 Jahre (Zeitraum<br />

2012 bis 2021) für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> sicherlich ein wirtschaftlich sehr wichtiges und<br />

interessantes Thema sei. Zum einen sei auch der finanzielle und wirtschaftliche Aspekt zu<br />

betrachten, es gehe vor allem aber auch um sinnvolle waldbauliche Maßnahmen und die Reaktion<br />

auf Veränderungen, seien diese durch die Natur oder durch den Mensch bedingt.<br />

Hauptpart an diesem Tag habe Herr Richard Koch, der die örtliche Prüfung, zusammen mit<br />

Herrn Forstrevierleiter Ferdinand Schorpp, maßgeblich durchgeführt habe.<br />

Im Anschluss gibt Herr Richard Koch einen Rück- und Ausblick auf jeweils 10 Jahre Forsteinrichtungswerk.<br />

Der <strong>Waldachtal</strong>er Forst repräsentiere ein sehr großes <strong>Gemeinde</strong>vermögen.<br />

Herr Koch lobt besonders die Pflege, die Vorratshaltung und den Altholz-Bestand mit seiner<br />

überdurchschnittlichen Holzqualität, gerade beim Nadelholz. Insgesamt also seien dies beste<br />

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Forstwirtschaft. Auf 89 % der Fläche steht Nadelholz.<br />

Das Problem sei, dass bei 500 fm Vorrat pro Hektar (gleich bleibend seit 10 Jahren) teilweise<br />

verstärkt Wildverbiss festzustellen sei. Seit 30 Jahren hätte man massiver dagegen vorgehen<br />

müssen, denn sämtliche Kompromisse gingen zu Lasten von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong>. Dazu<br />

komme noch, dass aufgrund des Klimawandels dieses Altholz Unwetterereignissen zum Opfer<br />

fallen könne. Auf ca. 294 ha Altholz-Bestand fehle eine ausreichende Verjüngung.<br />

Der Plan, der dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gegeben wird, offenbare entsprechende Flächen.<br />

Auf 12,9 ha müsse nachgepflanzt werden; dies sei eine alarmierend hohe Zahl. 200.000,-- €<br />

seien dafür in 10 Jahren einzusetzen. Wenn sich in den nächsten fünf Jahren keine Besserung<br />

ergebe, dann müsse man den Hiebsatz reduzieren, was wiederum zu weiteren finanziellen<br />

Einbußen im <strong>Gemeinde</strong>haushalt führen würde.<br />

Aus diesem Grunde appelliert Herr Koch dafür, den Abschuss zwingend zu halten und umzusetzen,<br />

ja zu erhöhen. Ansonsten werde der Hiebsatz für die nächsten 10 Jahre in Folge der<br />

schleppenden Verjüngung von 71.200 fm auf 54.000 fm gesenkt; dann werde auch weniger<br />

eingeschlagen.<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>05<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 28<br />

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Zum Waldzustand macht Herr Koch noch folgende Ausführungen:<br />

Die Standortverhältnisse würden sich wie folgt aufteilen:<br />

- 67 % gute Standorte, mäßig frisch<br />

- 17 % mittlere Standorte, mäßig trocken<br />

- 13 % Problemstandorte, wechselfeucht<br />

- 3 % sehr gute Standorte, frisch<br />

Sehr ausführlich erläutert Herr Koch die geschichtliche Entwicklung der Baumartenverhältnisse,<br />

den Altersklassenaufbau, die Waldentwicklungstypen sowie den Holzeinschlag in den<br />

Jahren 2002 bis 2011.<br />

Erfreulich sei gewesen, dass die <strong>Gemeinde</strong> – trotz etwaiger Naturereignisse – immer sehr positive<br />

Betriebsergebnisse und damit eine Unterstützung des <strong>Gemeinde</strong>haushaltes durch den<br />

Wald erfahren durfte. Bezüglich der Planungen für die Jahre 2012 bis 2021 erläutert Herr<br />

Koch ausführlich die Nutzungsmaßnahmen, die Entwicklung beim Hiebsatz, den Einschlag<br />

und die Entwicklung des Vorrats im Wald.<br />

Den sehr ausführlichen Informationen schließt sich eine längere Beratung im <strong>Gemeinde</strong>rat an.<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger dankt Herrn Richard Koch für die ungeschönten Aussagen.<br />

Man sei in enger Abstimmung mit den Jagdpächtern bei diesen Themen. <strong>Gemeinde</strong>rat, Verwaltung<br />

und Revierförster wollen zusammenarbeiten und reagieren. Die unterschiedlichen<br />

Jagdpachtverträge sollen zugunsten des Waldes überarbeitet werden. Man werde das Thema<br />

sehr ernst nehmen und auch den Jagdpächtern gegenüber die Folgen aufzeigen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Frank Lacker bringt es auf den Punkt: Es wird zuviel Naturverjüngung aufgefressen.<br />

Dies wird von den Fachleuten bestätigt. Gerade auf dem Muschelkalk sei die Naturverjüngung<br />

nicht so üppig. Wenn man hier nichts tue, dann habe man hohe Pflanzaufwendungen;<br />

eine Alternative wären sehr kostenintensive Zaunbauten. Man müsse aber auch sagen, dass es<br />

einsichtige Jagdpächter gebe und solche, die weniger einsichtig seien.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Rudolf Emele möchte den Jagdpächtern den „Schwarzen Peter“ nicht ganz<br />

zuschieben. Er nimmt Bezug auf einen gemeinsamen Waldbegang. Es gebe leider auch sehr<br />

viele Einflussfaktoren, die zur Beunruhigung des Waldes und damit zum Erschweren der Jagd<br />

beitragen. Dies führe dazu, dass das Wild nicht hinaus auf die Wiesen gehe, sondern sich im<br />

Wald aufhalten müsse. Dies führe dann zum Verbiss. Man müsse hier also auch diesen Gesichtspunkt<br />

berücksichtigen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Franz Schweizer stellt fest, dass einem so deutlich die Situation im Wald – auch<br />

von der Forstseite – in der Vergangenheit nie mitgeteilt wurde.<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>05<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 29<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat Heinz Otto Renz richtet den Blick auf die Sicht der Landwirte. Eine Wildzunahme<br />

habe man schon immer bemerkt und auch darauf aufmerksam gemacht. Dies führe<br />

teilweise auch zu Wildschäden an landwirtschaftlichen Flächen. Es gebe Jäger, die auch gut<br />

jagen und die Dinge umsetzen und solche, die es nicht tun.<br />

<strong>Gemeinde</strong>kämmerer Herr Christoph Enderle informiert den <strong>Gemeinde</strong>rat darüber, dass die<br />

Verwaltung jetzt einheitliche Verträge für ganz <strong>Waldachtal</strong> prüfe. Dort sollen dann insbesondere<br />

die Themen Wildschadensverhütungsmaßnahmen und Abwicklung von Wildschäden<br />

geregelt werden. In Hörschweiler und Salzstetten stehe im nächsten Jahr die Neuverpachtung<br />

an. Man müsse aber auch mit den Pächtern der anderen Ortsteile entsprechende Gespräche<br />

führen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Gerhard kennt diese Jagdthemen aus eigener Anschauung seit 70 Jahren.<br />

Hervorzuheben seien gute Gespräche zwischen dem Forstamt und den Jagdpächtern und hier<br />

gebe es – trotz dieser Situation – sehr positive Ansätze. Den Abschuss habe man stets angepasst<br />

und dieser sei heute viel höher als früher. Er bittet darum, Lösungen zusammen mit den<br />

Jägern zu suchen und spricht sich gegen Zaunbauten aus.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Bernd Schittenhelm erkundigt sich, ob man etwas tun könne, wenn der Abschuss<br />

nicht erfüllt werde.<br />

Hier wird auf die Jagdpachtverträge verwiesen, dort gibt es entsprechende Möglichkeiten, bis<br />

hin zur Kündigung des Vertrages. Letztendlich sei aber Papier geduldig, denn eine Überprüfung<br />

des Abschusses könne praktisch nicht erfolgen.<br />

Herr Schittenhelm prognostiziert, dass wenn der Hiebsatz wegen des Verbisses gesenkt werden<br />

müsse, die <strong>Gemeinde</strong> auf der anderen <strong>Seite</strong> die Pflege erhöhen müsse. Dadurch werde der<br />

Gewinn im Waldhaushalt erheblich schmäler. Hinzukomme das Problem zur Notwendigkeit<br />

von Pflanzungen und Zaunbauten. Die Verwaltung müsse hier zusammen mit den Jagdpächtern<br />

nach Lösungen suchen.<br />

Schließlich erkundigt sich Herr Schittenhelm noch nach dem Problem „Springkraut“.<br />

Hier antworten die Fachleute, dass dies tatsächlich in manchen <strong>Gemeinde</strong>n ein großes Problem<br />

sei. Es bleibe wahrscheinlich nichts anderes übrig, als dieses Springkraut zu spritzen und<br />

so zu bekämpfen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Dieter Fischer verweist auf die vorliegende Karte. Dort sei doch klar und deutlich<br />

zu sehen, wo die größten Probleme seien. Im Bereich Muschelkalk sei es schlimmer als<br />

im Buntsandsteinbereich. Man sehe also, wo man ansetzen müsse. Dort wo der Verbissschaden<br />

hoch sei, müsse man in eindeutiger Weise auf die Jagdpächter zugehen und notwenige<br />

Maßnahmen einfordern, denn das gehe sonst zu Lasten der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Günter Henssler stellt fest, dass der <strong>Gemeinde</strong> doch aufgrund der detaillierten<br />

Flächendarstellung die „schwarzen Schafe“ bei den Jagdpächtern bekannt seien. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

solle hier auf die Jagdpächter zugehen und die Einhaltung des Abschusses oder gar die<br />

Erhöhung des Abschusses fordern. Entsprechend dem Vertrag gebe es Ansätze und diese sollten<br />

genutzt werden.<br />


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>05<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 29<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat Franz Schweizer schlägt vor, das Thema Wildschadensverhütung und Umsetzung<br />

einzelner Maßnahmen einmal in einer nichtöffentlichen Sitzung zu beraten.<br />

Dem stimmt der Vorsitzende zu.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Bernd Schittenhelm erkundigt sich nach dem Wegebau im <strong>Gemeinde</strong>wald und<br />

den zeitlichen Planungen.<br />

Forstrevierleiter Ferdinand Schorpp antwortet, dass man solche Wegebaumaßnahmen immer<br />

dort durchführe, wo man Durchforstungen gemacht habe, weil dort durch die Erntearbeiten<br />

auch Schäden an den Waldwegen entstehen.<br />

Zum Schluss der Beratung dankt Bürgermeister Heinz Hornberger den anwesenden Forstleuten<br />

ganz herzlich für ihre Arbeit, die Erläuterungen und die Vorstellung des Forsteinrichtungswerkes<br />

2012 bis 2012.<br />

Hierauf fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden einstimmigen Beschluss.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt von der neuen Forsteinrichtung im 10-Jahresplan zustimmend<br />

Kenntnis und setzt den Hiebsatz der nächsten 10 Jahre auf 54.000 fm fest.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>06<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 31<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 12. Juni 2012<br />

§ 6<br />

Wildverbissregelungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />

• Inanspruchnahme von Jagdpächtern bei Wildschäden<br />

Nach ausführlicher Beratung des Forsteinrichtungswerkes, wo das Thema Wildverbissregelung<br />

ebenfalls behandelt wurde, wird dieser Tagesordnungspunkt sehr kurz abgehandelt.<br />

Es wird von der Verwaltung nochmals darauf hingewiesen, dass einheitliche Pachtverträge in<br />

<strong>Waldachtal</strong> erarbeitet und abgeschlossen werden sollen. Dort ist dann auch das Thema Wildschadensverhütungsmaßnahmen<br />

und Regulierung von Wildschäden angesprochen.<br />

Insoweit schließt sich hier keine weitere Beratung mehr an.<br />

Auf die Neugestaltung der Jagdpachtverträge wird verwiesen.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>07<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 32<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 12. Juni 2012<br />

§ 7<br />

Fortschreibung „Gesundheitstal <strong>Waldachtal</strong>“ mittels einer kleinen Zukunftswerkstatt –<br />

Runder Tisch (Gastgeber und Kurausschuss) auf der Grundlage des Angebots von Europlan<br />

(Gerhard Hepp)<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger nimmt Bezug auf die letzte Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Waldachtal</strong>,<br />

als aus der Mitte des <strong>Gemeinde</strong>rats darauf hingewiesen wurde, dass in den Bereichen<br />

Tourismus und Marketing Verbesserungen erforderlich seien.<br />

Bereits damals habe er darauf hingewiesen, dass er mit Herrn Gerhard Hepp, Tourismusberater,<br />

Kontakt aufnehmen und um ein entsprechendes Angebot zur Fortschreibung des „Gesundheitstales<br />

<strong>Waldachtal</strong>“ mittels einer kleinen Zukunftswerkstatt ein Angebot einholen wolle.<br />

Dieses Angebot liege nunmehr vor und wird von Herrn Hornberger kurz erläutert.<br />

Er schlägt vor, die Tourismusplanung Gesundheitstal <strong>Waldachtal</strong> mittels einer kleinen Zukunftswerkstatt<br />

fortzuschreiben.<br />

Es schließt sich eine kurze Beratung an.<br />

Bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Rudolf Emele) ergeht folgender mehrheitlich Beschluss:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, das Konzept „Gesundheitstal <strong>Waldachtal</strong>“ mittels einer kleinen<br />

Zukunftswerkstatt – einem Runden Tisch (für Gastgeber und Kurausschuss) auf der Grundlage<br />

des Angebots von Europlan (Gerhard Hepp) vom 3. Mai 2012 fortzuschreiben.


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>08<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 33<br />

Bekanntgaben und Verschiedenes<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 12. Juni 2012<br />

§ 8<br />

- Zusammenarbeit der Werkrealschule Dornstetten mit der Hauptschule Schopfloch<br />

Bürgermeister Heinz Hornberger teilt mit, dass die Werkrealschule Dornstetten mitgeteilt<br />

habe, dass man mit der Hauptschule Schopfloch insoweit zusammenarbeite, dass die Zehntklässler<br />

aus Schopfloch die Werkrealschule in Dornstetten besuchen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> habe hier formlos zugestimmt, wobei man allerdings davon ausgehe, dass die<br />

10. Schulklasse ausschließlich in Dornstetten betrieben wird.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.<br />

- <strong>Gemeinde</strong>rat Bernd Schittenhelm erkundigt sich, warum sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />

nicht auch auf der Landesgartenschau präsentiere, wie teilweise andere Kommunen.<br />

Der Vorsitzende antwortet, dass eine entsprechende Anfrage da gewesen sei. Wegen des<br />

Aufwandes und der doch nur regionalen Bedeutung habe man dann von einer Zusage abgesehen.

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