Gemeinde Waldachtal GÖ1207 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong>: 1<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
über die öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 12. Juni 2012<br />
Tagungsort: Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule <strong>Waldachtal</strong><br />
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.15 Uhr<br />
Zahl der anwesenden Mitglieder: 14 (Normalzahl 19 Mitglieder)<br />
Anwesend sind die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />
Dr. Manfred Tillwich, Franz Schweizer, Ludwig Blum, Frank Lacker, Franz Xaver Wittich,<br />
Heinz Fischer, Bernd Schittenhelm, Dr. Rudolf Emele, Hartmut Johannsen, Dieter Fischer,<br />
Erika Burkhardt (ab TOP 5), Dr. Friedrich Gerhard, Heinz Otto Renz, Günter Henssler<br />
Nicht anwesend sind die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder:<br />
Oliver Dettling, Klaus Gebauer, Markus Fischer, Dr. Horst Richter, Roger Ganszki<br />
Vorsitzender: Bürgermeister Heinz Hornberger<br />
Schriftführer: <strong>Gemeinde</strong>amtsrat Wolfgang Fahrner<br />
Sonstige Verhandlungsteilnehmer:<br />
Herr Thomas Grözinger, Büro Gfrörer (TOP 3 und 4)<br />
Herren Roland Koch, Georg Jehle, Dieter Zuleger und Ferdinand Schorpp<br />
Herr Wagner vom „Schwarzwälder Bote“ und Frau Weber von der „Südwestpresse“<br />
Zuhörer: Helmut Rieger, Gerhard Porlein, Rul Jetter<br />
Bedienstete der Verwaltung:<br />
Ortsvorsteher Fahrner, Ortsvorsteher Enderle, Ortsvorsteher Blum, Ortsvorsteher Emele,<br />
Bauverwaltungsamt Frau Schmid<br />
Nach der Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass<br />
1. zu der Sitzung durch Schreiben vom 4. Juni 2012 ordnungsgemäß eingeladen<br />
worden ist;<br />
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 8. Juni 2012<br />
im <strong>Gemeinde</strong>mitteilungsblatt bekanntgemacht worden ist;<br />
3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 10 Mitglieder anwesend sind.<br />
Die Niederschrift umfasst die <strong>Seite</strong>n 1 - 33<br />
Beurkundet:<br />
Wolfgang Fahrner<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsrat
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong>: 2<br />
Beurkundet: Beurkundet:<br />
Heinz Hornberger Wolfgang Fahrner<br />
Bürgermeister <strong>Gemeinde</strong>amtsrat<br />
Beurkundet: Beurkundet:<br />
Erika Burkhardt Roger Ganszki<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin <strong>Gemeinde</strong>rat
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 3<br />
TAGESORDNUNG<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 12. Juni 2012<br />
1. Bürgerfragestunde <strong>GÖ1207</strong>01<br />
2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 15. Mai 2012 <strong>GÖ1207</strong>02<br />
gefassten Beschlüsse<br />
3. Bebauungsplan „Himmelreich – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen <strong>GÖ1207</strong>03<br />
• Beratung und Abwägung über die Anregungen aus der frühzeitigen<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange<br />
• Entwurfsbeschluss<br />
• Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2<br />
BauGB<br />
4. Bebauungsplan „Weinhalde-Schwabswiese“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen <strong>GÖ1207</strong>04<br />
• Beschluss des geänderten Entwurfs<br />
• Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden<br />
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2,<br />
4 Absatz 2 BauGB<br />
5. Örtliche Prüfung zur Forsteinrichtungserneuerung 2012 bis 2021 <strong>GÖ1207</strong>05<br />
6. Wildverbissregelungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>06<br />
• Inanspruchnahme von Jagdpächtern bei Wildschäden<br />
7. Fortschreibung „Gesundheitstal <strong>Waldachtal</strong>“ mittels einer kleinen <strong>GÖ1207</strong>07<br />
Zukunftswerkstatt – Runder Tisch (Gastgeber und Kurausschuss) auf der<br />
Grundlage des Angebots von Europlan (Gerhard Hepp)<br />
8. Bekanntgaben und Verschiedenes <strong>GÖ1207</strong>08
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>01<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 4<br />
Bürgerfragestunde<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 12. Juni 2012<br />
§ 1<br />
Herr Helmut Rieger, Hörschweiler, möchte zwei Anmerkungen zu den Themen Neubau eines<br />
Kinderhauses und Ansiedlung eines Einkaufsmarktes oberhalb des ZOB <strong>Waldachtal</strong> machen.<br />
Zum Thema Einkaufsmarkt führt er aus, dass man höre, dass oberhalb des ZOB <strong>Waldachtal</strong><br />
ein Einkaufsmarkt angesiedelt werden soll. Gemutmaßt werde auch, ob diese Fläche verkauft<br />
werden soll, um das Kinderhaus zu finanzieren. Er schlägt vor, nicht diese wertvolle Grünfläche<br />
zu verkaufen und zu bebauen, sondern das Grundstück der früheren Firma Granzow und<br />
die dahinter liegenden Flächen zu berücksichtigen. Diese liegen zentraler und würden auch<br />
den Luftkurort besser andienen. Auch bezweifelt er Aussagen, wonach derzeit ein Kaufkraftverlust<br />
aus <strong>Waldachtal</strong> mit 80 Millionen Euro vorhanden sei.<br />
Hierauf antwortet Bürgermeister Heinz Hornberger, dass es so sei, dass EDEKA ein Interesse<br />
an der Errichtung eines Einkaufsmarktes in <strong>Waldachtal</strong> habe. Dies treffe zu. Es gebe aber<br />
noch viele offene Fragen und wahrscheinlich auch Hürden aus dem Weg zu räumen. Derzeit<br />
erstelle man ein Gutachten über die Verträglichkeit einer solchen Maßnahme und auch unter<br />
Berücksichtigung der Vorgaben der Regionalplanung. Über die angesprochenen Fragen müsse<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat zu gegebener Zeit beraten und entscheiden. Man müsse aber davon ausgehen,<br />
dass neben den Erschließungsfragen auch der Wunsch und das konkrete Interesse von<br />
EDEKA berücksichtigt werden müsse. Nach dem Wegfall des EDEKA-Marktes in Tumlingen<br />
und der Schließung der Schleckerfiliale sei die <strong>Gemeinde</strong> gefordert, etwas für die Nahversorgung,<br />
vor allem für die Ortschaften Hörschweiler und Tumlingen, zu tun.<br />
Zum Thema Kinderhaus merkt Herr Rieger an, dass die neueste Information dahingeht, dass<br />
sich das Kinderhaus erheblich verteuert und auf die <strong>Gemeinde</strong> in Zukunft unabsehbare Kosten<br />
zukommen, trotz der großartigen Spende von Herrn Professor Klaus Fischer. Da diese Maßnahme<br />
aber offensichtlich schon beschlossen sei, könne man daran wohl nichts mehr ändern.<br />
In diesem Zusammenhang schlägt er vor, die Zufahrt über die <strong>Waldachtal</strong>schule herzustellen,<br />
weil die Abbiegesituation am Eingangsbereich der Ortschaft Tumlingen unübersichtlich und<br />
gefährlich sei. Aber auch hier seien wohl die Weichen bereits gestellt.<br />
Die Meinung von Herrn Rieger wird von der Verwaltung und vom <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis<br />
genommen.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>02<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 5<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 12. Juni 2012<br />
§ 2<br />
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 15. Mai 2012 gefassten Beschlüsse<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger teilt mit, dass aufgrund von § 35 Absatz 1 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
für Baden-Württemberg folgende in nicht öffentlicher Sitzung am 15. Mai 2012<br />
gefassten Beschlüsse bzw. Beratungspunkte bekannt gemacht werden:<br />
- Der <strong>Gemeinde</strong>rat wurde über ein Klageverfahren im Rahmen eines erlassenen<br />
Abwassergebührenbescheides der <strong>Gemeinde</strong> vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe<br />
informiert.<br />
- Der <strong>Gemeinde</strong>rat erhielt einen aktuellen Bericht zum Einzelhandel in <strong>Waldachtal</strong>.<br />
- Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat beschlossen, den Beschäftigungsanteil einer Mitarbeiterin zugunsten<br />
des Bauverwaltungsamtes um 8 Stunden wöchentlich zu erhöhen.<br />
- Der <strong>Gemeinde</strong>rat erhielt einen Überblick des Bauverwaltungsamtes über die aktuelle<br />
Personalsituation und den organisatorischen Rahmen beim Bauhof der <strong>Gemeinde</strong>.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>03<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 6<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 12. Juni 2012<br />
§ 3<br />
Bebauungsplan „Himmelreich – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />
• Beratung und Abwägung über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
• Entwurfsbeschluss<br />
• Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2 BauGB<br />
Wegen Befangenheit verlassen die <strong>Gemeinde</strong>räte Bernd Schittenhelm, Günter Henssler, Dieter<br />
Fischer und Heinz Fischer den Sitzungstisch.<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger begrüßt besonders Herrn Thomas Grözinger vom Ing.-Büro<br />
Gfrörer, Empfingen, das das Bebauungsplanverfahren und die Erstellung der Bebauungsplanunterlagen<br />
für die <strong>Gemeinde</strong> über den <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Dornstetten in Auftrag<br />
bekommen hat.<br />
Herr Grözinger erinnert daran, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> in öffentlicher <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
am 13. März 2012 beschlossen hat, die Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren<br />
„Himmelreich – 2. Änderung“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen frühzeitig zu beteiligen. Ziel und<br />
Zweck der Planung sei es, die Änderung des Bebauungsplanes dahingehend durchzuführen,<br />
dass im Baugebiet „Himmelreich“ der Bau eines Kinderhauses mit den dafür erforderlichen<br />
Erschließungsanlagen ermöglicht wird.<br />
Bezüglich der Planung verweist er auf die ausführlichen Sitzungsunterlagen, welche dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vorliegen. Diese Planunterlagen werden von Herrn Grözinger dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
nochmals detailliert erläutert.<br />
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung habe gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch stattgefunden<br />
und erfolgte in der Zeit vom 2. April bis 2. Mai 2012.<br />
Über die in dieser Zeit eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen seien entsprechende<br />
Abwägungsbeschlüsse herbeizuführen. Die Anregungen und Stellungnahmen seien zu prüfen<br />
und die öffentlichen und privaten Belange seien gerecht gegeneinander und untereinander<br />
abzuwägen.<br />
Im Anschluss erläutert Herr Grözinger dem <strong>Gemeinde</strong>rat detailliert und sehr ausführlich jegliche<br />
eingegangene Anregungen, die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung und des<br />
Planers sowie die entsprechenden Beschlussvorschläge. Dies wird anhand der Sitzungsvorlage<br />
vorgenommen.<br />
Im Einzelnen macht Herr Grözinger folgende Erläuterungen, Behandlungsvorschläge und<br />
Beschlussvorschläge:<br />
…
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>03<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 7<br />
- 2 -<br />
Bebauungsplan 'Himmelreich – 2. Änderung' in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong><br />
Auswertung der Anregungen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB in der<br />
Zeit vom 02.04.2012 bis zum 02.05.2012, vorgelegt mit Anschreiben vom 28.03.2012, vorgebracht<br />
wurden.<br />
Insgesamt wurden 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, davon 6 über das Landratsamt<br />
<strong>Freudenstadt</strong> angeschrieben.<br />
Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange kam kein Rücklauf:<br />
• Evang. Kirchenbezirk, Kiga – Fachbeirat<br />
• Deutsche Telekom AG<br />
Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange wurden keine Anregungen vorgebracht:<br />
• Kommunalverband Jugend und Soziales B.-W. (KVJS Stuttgart) Stellungnahme vom 05.04.2012<br />
• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Vermessungsamt Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
• Baurechtsamt Stellungnahme vom 28.03.2012<br />
Von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentl. Belange wurden Anregungen vorgebracht:<br />
• Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 2, Wirtschaft,<br />
Raumordnung, Bau- Denkmal- und Gesundheitswesen Stellungnahme vom 10.04.2012<br />
• EnBW Regional AG, Herrenberg Stellungnahme vom 17.04.2012<br />
• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Höhere Verwaltungsbehörde Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Untere Naturschutzbehörde Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Amt für Wasserwirtschaft u. Bodenschutz Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Straßenbauamt Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
• LRA <strong>Freudenstadt</strong>, Untere Verkehrsbehörde Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
Von folgenden Bürgern wurden Anregungen vorgebracht:<br />
1. Einwender 1 Stellungnahme vom 04.02.2012<br />
2. Einwender 1 Stellungnahme vom 14.04.2012<br />
Die Zusammenstellung der Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange werden wie folgt dargestellt:
Nr. 1 Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 2, Wirtschaft, Raumordnung<br />
Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen<br />
Stellungnahme vom 10.04.2012<br />
Nr. 1 Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 2, Wirtschaft, Raumordnung<br />
Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen<br />
Stellungnahme vom 10.04.2012<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
zu Bau und Kunstdenkmalpflege:<br />
Kenntnisnahme<br />
Zu Archäologische Denkmalpflege<br />
Es wird ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
aufgenommen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
zu Bau und Kunstdenkmalpflege:<br />
Kein Beschluss erforderlich<br />
Zu Archäologische Denkmalpflege<br />
Es ist ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
aufzunehmen.
Nr. 2 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />
Stellungnahme vom 17.04.2012<br />
Nr. 2 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />
Stellungnahme vom 17.04.2012<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zur Erdgasversorgung:<br />
Kenntnisnahme, inwieweit eine Gasversorgung des Kinderhauses angestrebt wird,<br />
hierüber wird im Zuge der Erarbeitung der Baugenehmigungsunterlagen entschieden.<br />
Zur Stromversorgung<br />
Kenntnisnahme.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zur Erdgasversorgung:<br />
Kein Beschluss in Bezug auf das BPlan-Verfahren erforderlich.<br />
Zur Stromversorgung<br />
Kein Beschluss in Bezug auf das BPlan-Verfahren erforderlich.
Nr. 2 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />
Stellungnahme vom 17.04.2012 (Fortsetzung)<br />
Nr. 2 EnBW Regional AG, Herrenberg<br />
Stellungnahme vom 17.04.2012 (Fortsetzung)<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zur Stromversorgung (Fortsetzung)<br />
Hier erfolgt eine direkte Abstimmung mit dem Versorgungsträger im Zuge der Erarbeitung<br />
der Baugenehmigungsunterlagen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zur Stromversorgung (Fortsetzung)<br />
Kein Beschluss in Bezug auf das BPlan-Verfahren erforderlich.
Nr. 3.1 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
I. Höhere Verwaltungsbehörde<br />
Zum Bebauungsplanentwurf "Himmelreich – 2. Änderung" in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />
nehmen wir wie folgt Stellung:<br />
Wie wir bereits im Vorfeld dargelegt hatten, kann die geplante Änderung des Bebauungsplans<br />
als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden,<br />
nachdem der gesamte Bereich dort als Gemeinbedarfsfläche dargestellt ist. Insoweit<br />
bestehen gegen die Ausweisung einer überbaubaren Grundstücksfläche zur Errichtung<br />
eines „Kinderhauses“ keine Bedenken. Dabei gehen wir allerdings davon aus,<br />
dass entsprechend den sonstigen Eintragungen die bestehenden Sportanlagen nur<br />
für den Schulsport genutzt werden und auch ansonsten keine weiteren Sportanlagen<br />
mehr vorgesehen sind. Ansonsten wäre ggf. eine weitergehende Untersuchung im<br />
Hinblick auf den Lärmschutz erforderlich.<br />
Nr. 3.1 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
I. Höhere Verwaltungsbehörde<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Die bestehenden Sportanlagen werden wie bisher nur für den Schulsport genutzt.<br />
Die Errichtung weiterer Sportanlagen ist nicht mehr vorgesehen. Der ursprünglich<br />
vorgesehene Sportplatz entfällt ganz.<br />
Dennoch wurde ein Gutachten in Bezug auf den Lärmschutz in Auftrag gegeben,<br />
das derzeit auf Basis des zur Realisierung vorgesehenen Entwurfs aus dem Architektenwettbewerb<br />
erarbeitet wird und den Bebauungsplan-Unterlagen zur Offenlage<br />
beigefügt wird. Das Gutachten des Ingenieurbüros für Schall- und Wärmeschutz<br />
Rink, Reute, kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: Die durch lärmende<br />
und herum tobende Kinder verursachten Geräusche stellen gemäß § 22 Absatz 1 a<br />
BImSchG keine schädliche Umwelteinwirkung dar. Zur Neubeurteilung dieser Geräuscheinwirkungen<br />
dürfen Immissionsgrenz- oder -richtwerte nicht herangezogen<br />
werden. Dennoch erfolgte in der Ausarbeitung eine rechnerische Abschätzung der<br />
durch die Kinder verursachten Geräusche. Deren Beurteilung durch Vergleich mit<br />
den Orientierungswerten von Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 und den Immissionsrichtwerten<br />
der hilfsweise herangezogenen Freizeitlärmrichtlinie zeigte, dass diese<br />
Referenzwerte im Regelfall eingehalten und lediglich auf dem Grundstück Flst. Nr.<br />
526 überschritten werden. Diese nachgewiesene Überschreitung ist aber unter Berücksichtigung<br />
der obigen Regelungen des BImSchG zu tolerieren. Für die durch<br />
den Parkverkehr der Besucher sowie den An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen<br />
Verkehrsflächen verursachten Geräusche wurde im Gutachten nachgewiesen, dass<br />
innerhalb des für den Betrieb des Kinderhauses maßgeblichen Beurteilungszeitraums<br />
„tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) keine unzulässige Lärmeinwirkung auf die<br />
schutzbedürftige Nachbarschaft zu erwarten ist.“<br />
Beschlussvorschlag<br />
Aus dem Lärmschutzgutachten ergeben sich keine Hinweise, die im Bebauungsplan-Verfahren<br />
zu berücksichtigen sind. Es ist keine Änderung erforderlich.
Nr. 3.2 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
II. Untere Naturschutzbehörde<br />
1. Im Flächennutzungsplan 2015 des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes Dornstetten<br />
ist der betreffende Bereich als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Da<br />
die geplante Bebauungsplanänderung zum Zwecke der Errichtung eines<br />
Kinderhauses aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, wird der Planung<br />
von der unteren Naturschutzbehörde zugestimmt.<br />
2. Nach dem Naturschutzrecht geschützte Gebiete oder Objekte sind mit Ausnahme<br />
einzelner gewässerbegleitender Gehölzstreifen entlang der Waldach,<br />
welche als gesetzliche geschützte Biotope im Sinne von § 30 BNatSchG kartiert<br />
sind, nicht betroffen. In diese Biotope wird laut Begründung jedoch nicht<br />
eingegriffen.<br />
3. Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung befindet sich innerhalb<br />
eines bereits überplanten Gebietes (Bebauungsplan „Himmelreich“ vom<br />
14.04.1978 und 1. Änderung vom 19.07.1991) im Bereich eines dort ausgewiesenen<br />
Sportplatzes. Die Flächen werden derzeit als Wiese genutzt. Das<br />
geplante Kinderhaus steht in Verbindung mit bereits vorhandener Bebauung<br />
(Sporthalle, Schule), so dass auch aus naturschutzfachlicher Sicht gegen die<br />
Planänderung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.<br />
4. Dennoch ist das Vorhaben mit einem Eingriff im Sinne der naturschutzrechtlichen<br />
Vorschriften verbunden, da sich insbesondere auf die Schutzgüter<br />
Boden sowie auch das Landschaftsbild nachteilige Auswirkungen ergeben<br />
können. Die Eingriffs-Ausgleichsproblematik ist in dem noch zu erstellenden<br />
Umweltbericht abzuhandeln. Die vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen<br />
(z. B. Pflanzung einer wegbegleitenden Baumreihe entlang der Waldach,<br />
Rückbau eines verdolten Bachabschnittes) werden naturschutzfachlich<br />
begrüßt.<br />
Nr. 3.2 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
II. Untere Naturschutzbehörde<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 1.: Kenntnisnahme<br />
Zu 2.: Kenntnisnahme<br />
Zu 3.: Kenntnisnahme<br />
Zu 4.: Der Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag wird den Unterlagen<br />
zur Offenlage beigefügt, einschließlich Bilanzierung bzw. Bewertung<br />
von Eingriff und Ausgleich. Die genannten Maßnahmen (wegbegleitende<br />
Baumreihe, Rückbau eines verdolten Bachabschnitts) sind Bestandteil der<br />
vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 1.: kein Beschluss erforderlich<br />
Zu 2.: kein Beschluss erforderlich<br />
Zu 3.: kein Beschluss erforderlich<br />
Zu 4.: Der Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlichem<br />
Fachbeitrag und den ggf. erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich<br />
von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt ist den Unterlagen beizufügen.
Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz<br />
1. Oberirdische Gewässer<br />
An das Plangebiet grenzt die Waldach (Gewässer II. Ordnung). Entlang dieses<br />
Gewässers ist ein Uferschutzstreifen zur Verbesserung und Erhaltung<br />
der ökologischen Funktion des Gewässers von jeglichen Anlagen freizuhalten.<br />
Nach § 68 b Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) beträgt dieser<br />
Uferschutzstreifen innerhalb der Ortslage 5,0 m und außerhalb 10,0 m, gemessen<br />
von der tatsächlichen Böschungsoberkante des Gewässers. Der<br />
entsprechende Uferschutzstreifen von 10,00 m wird in den Planunterlagen<br />
dargestellt.<br />
Die geplante Verlegung und Offenlegung des seither verdolten <strong>Seite</strong>ngewässers<br />
zur Waldach wird aus gewässerökologischer Sicht befürwortet. Für<br />
diese Maßnahme ist jedoch eine separate wasserrechtliche Genehmigung<br />
(Ausbau von Gewässer) erforderlich. Diese ist mit den entsprechenden Unterlagen<br />
beim Landratsamt - Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz -<br />
<strong>Freudenstadt</strong> zu beantragen.<br />
Eine Überbauung der Verdolung ohne Verlegung und Öffnung des Bachlaufes<br />
ist nicht genehmigungsfähig.<br />
2. Boden- und Grundwasserschutz<br />
Die durch die Bebauung dieses Gebietes verloren gehenden Bodenfunktionen<br />
sind gemeinsam mit den übrigen naturschutzrechtlichen Belangen bei<br />
der Umweltprüfung zu bewerten und auszugleichen.<br />
Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 1.: Oberirdische Gewässer<br />
Zu Absatz 1:<br />
Kenntnisnahme, der Uferschutzstreifen bleibt in den Planunterlagen erhalten.<br />
Zu Absatz 2 und 3:<br />
Die Antragsunterlagen werden im zeitlichen Zusammenhang mit den Unterlagen für<br />
die öffentliche Auslegung vom <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt,<br />
zusammen mit dem Ingenieurbüro Gfrörer, erarbeitet.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 1.: Oberirdische Gewässer<br />
Zu Absatz 1:<br />
Keine Beschluss erforderlich<br />
Zu Absatz 2:<br />
Die Unterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung sind im zeitlichen Zusammenhang<br />
mit den Unterlagen für die öffentliche Auslegung zu erarbeiten. Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband<br />
Dornstetten, Verbandsbauamt und das Ingenieurbüro Gfrörer<br />
werden hierzu beauftragt.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 2.: Boden- und Grundwasserschutz<br />
Kenntnisnahme, die Berücksichtigung erfolgt im Zuge der Umweltprüfung (siehe<br />
Ziffer 3.2.4).<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 2.: Boden- und Grundwasserschutz<br />
Der Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und den ggf. erforderlichen<br />
Maßnahmen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt ist den<br />
Unterlagen beizufügen.
Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (Fortsetzung)<br />
3. Kommunale Abwasserbeseitigung<br />
Die Entwässerung des Plangebietes hat im Trennsystem zu erfolgen. Der<br />
Nachweis zur ordnungsgemäßen Ableitung der beiden Abwasserströme<br />
(Schmutz- und Niederschlagswasser) ist mit der Aufstellung eines Teilkanalplanes<br />
zu erbringen.<br />
Kupfer-, zink- oder bleigedeckte Dachflächen müssen durch Beschichtung<br />
oder in ähnlicher Weise gegen Verwitterung und eine damit verbundene<br />
Auslösung von Metallbestandteilen behandelt werden (siehe Verordnung<br />
des UVM vom 22.03.1999 über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser).<br />
Nr. 3.3 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
III. Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (Fortsetzung)<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 3.: Kommunale Abwasserbeseitigung<br />
Zu Absatz 1:<br />
Kenntnisnahme. Der Teilkanalplan wird vom <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Dornstetten,<br />
Verbandsbauamt erarbeitet.<br />
Zu Absatz 2:<br />
Es wird ein entsprechender Hinweis in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
aufgenommen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 1.: Oberirdische Gewässer<br />
Zu Absatz 1:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt erhält den Auftrag,<br />
einen Teilkanalplan zu erstellen. Weitere Beschlüsse sind nicht erforderlich<br />
Zu Absatz 2:<br />
Die textlichen Festsetzungen sind um einen entsprechenden Hinweis zu ergänzen.
Nr. 3.4 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
IV. Straßenbauamt<br />
Nach den vorliegenden Unterlagen erfolgt die verkehrliche Erschließung des ausgewiesenen<br />
Plangebietes in südlicher Richtung zur <strong>Gemeinde</strong>straße Rötweg mit<br />
Anbindung über die Weggrundstücke Flurstück Nrn. 58 und 516 bzw. <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Allmendgasse zur Kreisstraße 4702 (Talstraße und Theodor-Heuss-Straße).<br />
Im Hinblick darauf, dass infolge des Kindergartenneubaus mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen<br />
zu rechnen ist, wird hierbei insbesondere am Ortseingang von<br />
Tumlingen aus Fahrtrichtung Landesstraße 398 kommend, mit erheblichen Abbiegevorgängen<br />
zu rechnen sein. Somit ist unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit<br />
und des Verkehrsflusses auf der Kreisstraße 4702, an der Einmündung des<br />
Weges Flurstück Nr. 516, ein Linksabbiegestreifen nach Bild 16, Punkt der RAS-K-1<br />
auf Kosten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> anzulegen.<br />
Entsprechend den derzeit gültigen Ablösungsrichtlinien sind die entstehenden Mehrflächen<br />
an der Kreisstraße 4702/Talstraße von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> abzulösen.<br />
Nr. 3.4 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
IV. Straßenbauamt<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Die Problematik insbesondere in Bezug auf die Erforderlichkeit eines Linksabbiegestreifens<br />
an der K 4702 wurde erkannt. Der Ortschaftsrat Tumlingen möchte untersucht<br />
haben, ob sich ein Minikreisverkehr anstatt der Abbiegespur realisieren lässt.<br />
Sollte dies nicht möglich sein, soll eine Abbiegespur vorgesehen werden.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die Anregung wird aufgenommen. Dem Straßenbauamt wird die Detailplanung für<br />
die Abbiegespur vorgelegt. Im Vorfeld wird geklärt, ob ein Minikreisverkehr realisierbar<br />
ist.
Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
V. Untere Verkehrsbehörde<br />
(1) Die städtebauliche Konzeption (Ziff. 5.2 der Begründung) sieht die Parkierung<br />
von Osten, über den Rötweg vor. In der Beschreibung der verkehrlichen Erschließung<br />
(Ziff. 5.6 der Begründung) wird dies näher erläutert. Der Bedarf wird mit 20<br />
Parkplätzen angegeben. Es ist vorgesehen, eine Wendeschleife zu schaffen.<br />
(2) Eine Wendeschleife hat aus verkehrlicher Sicht den Vorteil, dass alle Fahrzeuge<br />
in dieselbe Richtung fahren. Dies vermindert die Unfallgefahr, da sich die Fahrwege<br />
nicht kreuzen. Die Wendeschleife sollte so angelegt werden, dass vom Rötweg<br />
nur aus einer Richtung eingefahren werden kann.<br />
(3) Die Stellplätze sind teilweise an der Außenseite der Wendeschleife und entlang<br />
des Rötwegs als Senkrechtstellplätze vorgesehen. Entlang des westlichen Teils<br />
der Wendeschleife ist ein Gehweg eingezeichnet. Der Gehweg verläuft zwischen<br />
der Fahrbahn und den Stellplätzen. Dies hat zur Folge, dass die Fahrzeuge rückwärts<br />
über den Gehweg hinweg auf die Fahrspur ausparken müssen. Derartige<br />
Fahrbeziehungen bergen eine erhebliche Unfallgefahr, da sich die Wege der Fahrzeuge<br />
und der Fußgänger kreuzen.<br />
(4) Vorteilhaft wäre es, wenn die Fußgänger vom Kinderhaus direkt zu den Fahrzeugen<br />
gelangen könnten.<br />
(5) Bei der Anlage der Stellplätze sollte eine ausreichende Breite berücksichtigt<br />
werden. Wenn Kinder beim Ein- und Aussteigen in die Kindersitze hinein bzw.<br />
herausgehoben werden müssen und die Sicherheitsgurte gelöst werden müssen,<br />
wird beim Öffnen der Fahrzeugtüren mehr Platz benötigt, als beim herkömmlichen<br />
Parken. Die bestehenden Parkplätze sollten deshalb nicht 1:1 übernommen werden,<br />
der erhöhte Platzbedarf sollte berücksichtigt werden. Außerdem muss auch<br />
noch berücksichtigt werden, dass bei der Betreuung von Kleinkindern auch Kinderwägen<br />
aus- und eingeladen werden müssen.<br />
(6) Eine Detailplanung über die Zufahrt und die Parkplätze besteht noch nicht. Es<br />
wäre vorteilhaft, wenn die Verkehrsbehörde und die Polizei im Rahmen der weiteren<br />
Planungen, vor der Bauausführung am Verfahren beteiligt würden. In diesem<br />
Stadium könnten dann auch weitere Sicherheitsaspekte wie Beleuchtung, Bepflanzung<br />
ohne Sichtbeeinträchtigung etc. erörtert werden.<br />
Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
V. Untere Verkehrsbehörde<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu Absatz (1) bis (6):<br />
Die Darstellung im Bebauungsplan wurde an die aktuelle Planung, die auf Basis des<br />
Architektenwettbewerbs entstanden ist, angepasst. Hierbei konnten einige der vorgebrachten<br />
Anregungen berücksichtigt werden. Die überarbeitete Planung wird der<br />
Verkehrsbehörde zur Stellungnahme vorgelegt. Auch die Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong><br />
wird als Träger öffentlicher Belange noch in den Verteiler zur Offenlage mit<br />
aufgenommen.<br />
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes geben den Rahmen für die Detailplanung<br />
von Parkplatz und Zufahrt vor, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />
vorgelegt wird.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu Absatz (1) bis (6):<br />
Die Darstellungen des BBP sind an die aktuelle Planung anzupassen. Die Verkehrsbehörde<br />
und die Polizeidirektion <strong>Freudenstadt</strong> werden im Zuge der Offenlage ebenfalls<br />
am Verfahren beteiligt.
Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
V. Untere Verkehrsbehörde (Fortsetzung)<br />
(7) Aus verkehrlicher Sicht darf ein Planungsgebiet nicht isoliert betrachtet werden.<br />
Es ergeben sich auch Auswirkungen auf die Peripherie, die betrachtet werden<br />
müssen. Es werden deshalb einige Auswirkungen aufgezählt, die sich auf den<br />
angrenzenden Straßen durch den Betrieb des Kinderhauses ergeben können.<br />
(8) Obwohl die Kindergärten in Salzstetten und Lützenhardt beibehalten werden,<br />
werden das neue Kinderhaus zukünftig Kinder aus allen Teilorten <strong>Waldachtal</strong>s<br />
besuchen. Zu diesen Kindern kommen noch Kinder von Beschäftigten der Fa. Fischer.<br />
Dies hat zur Folge, dass das Verkehrsaufkommen auf dem Rötweg zunimmt.<br />
Der Ausbauzustand der Straße, die auf der westlichen <strong>Seite</strong> einen Gehweg<br />
hat, ist geeignet, diesen Verkehr aufzunehmen. Probleme könnten sich mit parkenden<br />
Fahrzeugen der Anwohner ergeben. Dies sollte bei der Parkplatzberechnung<br />
berücksichtigt werden, da nicht auszuschließen ist, dass nach Inbetriebnahme<br />
des Kinderhauses ein Halteverbot erforderlich wird. In diesem Fall wäre es<br />
vorteilhaft, wenn die Anwohner Parkmöglichkeiten in der Nähe ihrer Häuser hätten.<br />
(9) Ein weiteres Problem könnte sich an der Einmündung K 4702 / Verbindungsstraße<br />
zum Rötweg ergeben. Der Abbiegeverkehr von der Kreisstraße und die<br />
Einfahrvorgänge in die Kreisstraße werden zunehmen. Durch variable Öffnungszeiten<br />
des Kinderhauses kann eine Fahrzeugkonzentration auf ein kurzes Zeitfenster<br />
vermieden werden, trotzdem werden die Konfliktsituationen und damit die Unfallgefahr<br />
an dieser Einmündung, die keine Abbiegespur aufweist, zunehmen.<br />
(10) Für Fußgänger, die den Verbindungsweg von der K 4702 bis zum Rötweg<br />
gehen, ist kein Gehweg vorhanden, ab der K 4702 liegen jedoch alle <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />
in einer 30-km/h-Zone.<br />
Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
V. Untere Verkehrsbehörde (Fortsetzung)<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu Absatz (7) bis (8):<br />
Die Kindergärten in Lützenhardt und Salzstetten bleiben als eigenständige Kindertageseinrichtungen<br />
in vollem Umfang erhalten. Auch dort werden die Betreuungsangebote,<br />
insbesondere die Kleinkindbetreuung ausgebaut. Diese Ortschaften sind die<br />
größten Ortschaften in <strong>Waldachtal</strong>. Wegen der Standorttreue kann davon ausgegangen<br />
werden, dass das Kinderhaus aus diesen Ortschaften nur in Ausnahmefällen<br />
genutzt wird. Bereits heute nutzen Eltern die Einrichtungen aus Hörschweiler<br />
und Tumlingen wechselseitig, so dass hier bereits bislang Fahrbewegungen zwischen<br />
diesen Ortschaften vorhanden sind. Hinzu kommt lediglich die Elternschaft<br />
aus Cresbach. Es ist davon auszugehen, dass sich hier auch Fahrgemeinschaften<br />
bilden. Insoweit ist der zusätzliche Verkehr eher untergeordnet. Die vorhandenen<br />
Straßen und Gehwege können den zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Sollte es dennoch<br />
zu verkehrsrechtlichen Problemen kommen, so wird die Anordnung eines Halteverbots<br />
erwogen.<br />
Zu Absatz (9) bis (10):<br />
siehe Abwägung 3.4<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu Absatz (7) bis (8):<br />
Keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich<br />
Zu Absatz (7) bis (8):<br />
Siehe Abwägung 3.4
Nr. 4 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 04.02.2012<br />
(zum Aufstellungsbeschluss)<br />
Nr. 4 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 04.02.2012<br />
(zum Aufstellungsbeschluss)<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Die Anregung wurde bereits vor der offiziellen Information der Bürger vorgebracht.<br />
Sie ist jedoch der Vollständigkeit halber den Unterlagen beigefügt.<br />
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass für das Plangebiet bereits seit dem<br />
14.04.1978 ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, der für den überplanten Bereich<br />
die Errichtung von Sportanlagen zulässt, von denen ebenfalls entsprechende<br />
Lärmemissionen ausgehen können. Auch im genehmigten Flächennutzungsplan ist<br />
das Gebiet als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, so dass mögliche bauliche Entwicklungen<br />
in diesem Bereich durchaus bekannt waren.<br />
Das BauGB sieht für die Durchführung von Bebauungsplan-Verfahren einzuhaltende<br />
Verfahrensschritte vor, bei denen auch der Bürgerschaft die Möglichkeit gegeben<br />
wird, entsprechende Anregungen vorzubringen. Ein sog. "Antrag auf aufschiebende<br />
Wirkung" ist für die Durchführung von Bauleitplan-Verfahren nicht vorgesehen.<br />
Ein Lärmgutachten wurde von der <strong>Gemeinde</strong> in Auftrag gegeben, die artenschutzrechtlichen<br />
Belange werden im Rahmen der Umweltprüfung untersucht. Das Lärmgutachten<br />
hat bereits ergeben (siehe Ziffer 3.1. oben) dass keine unzulässige Lärmeinwirkung<br />
auf die schutzbedürftige Nachbarschaft zu erwarten sind.<br />
Die Größe des Kinderhauses und die geplante Anzahl an Gruppen entspricht dem<br />
Bedarf an Plätzen für die Betreuung von Kindern im Kindergarten und Kleinkind-<br />
bereich, inklusive einem Bedarf an Betreuungsplätzen der Unternehmensgruppe<br />
Fischer.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die vorgetragenen Bedenken werden zurückgewiesen. An der Planung erfolgt<br />
keine Änderung. Die Ergebnisse des in Auftrag gegebenen Lärmgutachtens belegen,<br />
dass keine unzulässigen Lärmeinwirkungen entstehen. Die Ergebnisse der der<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.<br />
Der Antrag auf aufschiebende Wirkung ist rechtlich im Wege des Bebauungsplanverfahrens<br />
nicht möglich und wird abgelehnt.
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Bei dem Antrag auf aufschiebende Wirkung gem. § 80 V VwGO handelt es sich um<br />
keinen möglichen Rechtsbehelf im Bebauungsplanverfahren, da kein Verwaltungsakt<br />
erlassen wurde. Die Möglichkeiten des Rechtsschutzes richten sich nach § 3 I S.<br />
1 HS 2 BauGB. Danach ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />
zu geben. Dies ist im vorliegenden Fall erfolgt. Der Antrag auf aufschiebende<br />
Wirkung ist abzulehnen.<br />
Zu 1:<br />
1.2 Zu der Entscheidung wurden verschiedene Alternativen untersucht.<br />
Der Kindergarten in Cresbach/Oberwaldach nähert sich von den Kinderzahlen an<br />
einen 1-gruppigen Kindergarten. Für den Bereich der Kleinkindbetreuung wurde<br />
befristet bis zu einer Gesamtlösung <strong>Waldachtal</strong> eine altersgemischte Kleinkindgruppe<br />
eingerichtet. Da der Kindergarten Oberwaldach am Rande der <strong>Gemeinde</strong> liegt, ist<br />
nicht zu erwarten, dass Kinder aus den anderen Ortsteilen – nach dem Bau eines<br />
Kinderhauses – den dortigen Kindergarten besuchen. Es wird daher auch nicht möglich<br />
sein, am Standort Oberwaldach weitere bedarfsgerechte Betreuungsangebote<br />
einzurichten. Dem Ortschaftsrat Cresbach war es weiterhin wichtig, zum Zwecke der<br />
Zusammenführung der Ortschaften in <strong>Waldachtal</strong> eine zentrale Lösung in einem<br />
Kinderhaus zu realisieren und dadurch von einer wesentlichen pädagogischen Verbesserung<br />
und Aufwertung, aber auch von wesentlich verbesserten Betreuungsangeboten<br />
zu profitieren, so zum Beispiel bei reinen Krippenplätzen, verlängerten Öffnungszeiten<br />
bis hin zu einer Ganztagesbetreuung mit Mittagstisch. Diese Betreuungsangebote<br />
sind im bisherigen Kindergarten in Oberwaldach nicht realisierbar.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> hat darüber hinaus in einem <strong>Gemeinde</strong>entwicklungskonzept<br />
<strong>Waldachtal</strong> 2025 festgelegt, dass in <strong>Waldachtal</strong> noch 3 Standorte für Kinderbetreuung<br />
eingerichtet werden sollen. Zum <strong>Gemeinde</strong>entwicklungskonzept hat<br />
eine Klausurtagung des <strong>Gemeinde</strong>rats, eine Beteiligung der Ortschaftsräte und eine<br />
Bürgerbeteiligung stattgefundne, welche diese Beschlussfassung bestätigt haben.<br />
Andere geeignete Alternativflächen für ein Kinderhaus sind nicht vorhanden. Der<br />
jetzige Standort ist in <strong>Gemeinde</strong>eigentum und in bester Lage, direkt neben dem<br />
Schulzentrum mit Standort der Außenstelle der Werkrealschule Dornstetten und der<br />
Sporthalle <strong>Waldachtal</strong>. Hierdurch können hervorragende Synergien erzielt werden.<br />
Zum einen besteht die Möglichkeit des Aufbaus einer Schulkindbetreuung aber auch<br />
der Frühförderung, Sprachförderung und Kooperation mit der Grundschule in unmittelbarer<br />
Näher. Dadurch ist eine wesentliche Verbesserung der pädagogischen<br />
Möglichkeiten für die Kindergartenkinder gegeben.
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Nur durch eine Fixierung der Betreuungsplätze an drei Standorten in <strong>Waldachtal</strong> ist<br />
es wirtschaftlich möglich, der gesetzlichen Verpflichtung zur Schaffung von Betreuungsplätzen<br />
für unter Dreijährige (mit Rechtsanspruch ab dem Kindergartenjahr<br />
2013 / 2014 nachzukommen.<br />
Die Alternativenprüfung ist mit dem derzeitigen Planungsstand nicht beendet, sondern<br />
wird fortgesetzt.<br />
Im Kinderhaus können bei Bedarf auch Kinder von auswärtigen Eltern aufgenommen<br />
werden. Gedacht wird hier an Mütter und Väter, welche einen Arbeitsplatz in<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> haben und so Beruf und Kinderbetreuung miteinander<br />
verknüpfen können. Hier möchte die <strong>Gemeinde</strong> einen Beitrag zur Attraktivität der<br />
<strong>Gemeinde</strong> insgesamt, insbesondere aber auch für Arbeitskräfte, Fachkräfte und<br />
Führungspersönlichkeiten schaffen.<br />
1.3 Zur Frage nach einem Sozialplan (§ 180 BauGB):<br />
Die Verwirklichung sozialer Ziele ist nach der gesetzlichen Regelung der Grundsätze<br />
der Bauleitplanung in diese integriert. Die Berücksichtigung der Belange der im Gebiet<br />
wohnenden Bevölkerung ist Element der Verwirklichung einer nachhaltigen<br />
städtebaulichen Entwicklung und Ordnung (§ 1 Abs. 5 BauGB). Dazu dient die Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit. Die privaten und öffentlichen Belange werden gegeneinander<br />
und untereinander gerecht abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Ein separater<br />
Sozialplan wird nicht erlassen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
1.1 Der Antrag auf aufschiebende Wirkung wird abgelehnt.<br />
1.2 Potentielle Alternativen wurden und werden weiterhin untersucht<br />
1.3 Die Belange der im Gebiet wohnenden Bevölkerung sind bei der Bebauungsplanung<br />
mit zu berücksichtigen.
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 2:<br />
2.1 Die <strong>Gemeinde</strong> hat Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche<br />
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Ein solches<br />
Erfordernis ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung des Kinderförderungsgesetzes<br />
zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ab<br />
01.08.2013.<br />
2.2 Die konkrete Planung ergibt sich durch die Möglichkeit der Kooperation mit einem<br />
Gewerbebetrieb, der konkreten Bedarf an Kindertagesplätzen angemeldet hat.<br />
Im Kindergarten Oberwaldach können weitere Betreuungsangebote allein aufgrund<br />
der Kinderzahlen nicht in ausreichendem Maß angeboten werden.<br />
Der Kindergarten Tumlingen ist von der baulichen Situation ein Sanierungsfall und<br />
es bedarf dringend einer neuen Lösung. Der Kindergarten Hörschweiler ist ebenfalls<br />
nur ein-gruppig, auch dort können zusätzliche Betreuungsangebote ebenfalls nicht<br />
„alleine“ sinnvoll angeboten werden. Die Beteiligten Ortschaftsräte von Hörschweiler<br />
und Tumlingen haben sich daher ebenfalls für die Zusammenführung der Einrichtungen<br />
in einem zentralen Kinderhaus ausgesprochen. Die Verbesserung der<br />
Betreuungsangebote und der pädagogischen Arbeit stehen im Vordergrund.<br />
2.3 Die Erhebung der Kostendeckung ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Kein Beschlussvorschlag erforderlich.
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 3:<br />
Der zusätzliche Rechtsanspruch aus dem Kinderförderungsgesetz besteht für<br />
Betreuungsplätze für Kleinkinder zwischen einem und drei Jahren. Ein Anspruch auf<br />
einen Platz in einem bestimmten Ortsteil einer <strong>Gemeinde</strong> ist nicht festgelegt.<br />
Zur Zeit der <strong>Gemeinde</strong>reform, die im Jahre 1974 ihren Abschluss fand, bestand kein<br />
gesetzlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Entwicklung aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz<br />
und dem Kinderförderungsgesetz war zum damaligen<br />
Zeitpunkt nicht absehbar.<br />
In der Zusatzvereinbarung über den <strong>Gemeinde</strong>zusammenschluss im Jahre 1974 ist<br />
geregelt, dass für Cresbach im ehemaligen Schulhaus in Oberwaldach ein Kindergarten<br />
eingerichtet wird. Diese Zusage wurde eingehalten. Dort wurde auch zugesagt,<br />
den Kindergarten einzurichten und betreiben. Hierbei handelt es sich um einen<br />
Vertrag zwischen der ehemals selbständigen <strong>Gemeinde</strong> Cresbach und der neu gebildeten<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong>. Der Ortschaftsrat Cresbach ist Rechtsnachfolger<br />
des seinerzeitigen <strong>Gemeinde</strong>rats Cresbach. Der heutige Ortschaftsrat Cresbach hat<br />
der Zusammenführung der Kindergärten Oberwaldach, Hörschweiler und Tumlingen<br />
zugestimmt. Der Ortschaftsrat hat diese Lösung favorisiert und gefordert. Hierdurch<br />
konnte der Inhalt der Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen und Aufhebung<br />
der Regelung in der Vereinbarung rechtswirksam geändert werden.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 3.: Kein Beschlussvorschlag erforderlich.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 4:<br />
Die betroffene Wohnung liegt im Sondergebiet „Himmelreich“. Die Ermittlung der<br />
erforderlichen Maßnahmen, z.B. der Verkehrsführung, findet derzeit statt. Insbesondere<br />
ein Lärmgutachten hat ergeben, (siehe Ziffer 3.1. oben) dass keine unzulässige<br />
Lärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Nachbarschaft zu erwarten sind. Bislang<br />
war im Plangebiet ein Sportplatz vorgesehen. Durch Sportbetrieb, Sportveranstaltungen<br />
(auch an Wochenenden) und Freizeitnutzungen wären sicherlich stärkere<br />
Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft und das betroffene Gebäude / die Wohnung<br />
zu erwarten gewesen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 4.: Kein Beschlussvorschlag erforderlich.
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 5:<br />
Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einem bestimmten Ortsteil der <strong>Gemeinde</strong><br />
besteht nicht. Zum Zustandekommen der kommunalpolitischen Entscheidung zur<br />
Zusammenführung der Kindergärten Oberwaldach, Hörschweiler und Tumlingen<br />
wird auf die Ausführungen in "zu Ziffer 3, zu 5" verwiesen. Es war ausdrücklicher<br />
kommunalpolitischer Wunsch des Ortschaftsrats Cresbach, die Kinder aus dem<br />
Ortsteil Cresbach in das Kinderhaus <strong>Waldachtal</strong> zu integrieren.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 5. Kein Beschluss erforderlich.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 6:<br />
Die vorliegende Bebauungsplanung erfolgt in Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> auf Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen.<br />
Die Alternativnutzung von ggf. unbenutzten Gebäuden ist nicht Teil des Verfahrens.<br />
Für die Räume und das Gebäude des bisherigen Kindergartens in Oberwaldach<br />
verfolgt der Ortschaftsrat Cresbach eine Folgenutzung zu Gunsten der Bürgerinnen<br />
und Bürger der Ortschaft Cresbach. Angedacht ist ein Gemeinschaftsraum für Veranstaltungen<br />
und sonstige kulturellen Darbietungen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 6. Kein Beschluss erforderlich.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 7:<br />
Die Gebührenfestsetzung für die Kinderbetreuung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Kein Beschluss erforderlich.
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 8:<br />
Zur fachlichen Planung wurden die entsprechenden Träger öffentlicher Belange zur<br />
Stellungnahme aufgefordert. Bereits im Vorfeld wurde die beabsichtigte Planung<br />
sowohl mit dem Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong> – Jugendamt – als örtlichem Träger der<br />
Jugendhilfeplanung, der Fachberatung des Evangelischen Landesfachverbandes für<br />
Kindertageseinrichtungen und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales –<br />
KVJS - abgestimmt. Die Größe der Einrichtung wurde in keiner Weise beanstandet.<br />
Es wurde darauf hingewiesen, dass es in anderen Städten und <strong>Gemeinde</strong> ebenfalls<br />
solche Einrichtungen gibt. Es wurden keine Bedenken geltend gemacht.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Kein Beschluss erforderlich.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 9:<br />
Für den konkreten Bebauungsplan werden verschiedene private Schutzgüter berücksichtigt,<br />
wie das Bedürfnis nach gesundem Wohnen der betroffenen Anlieger.<br />
Diese werden mit den unterschiedlichen öffentlichen Belangen abgewogen. Siehe<br />
auch Stellungnahme 1.<br />
Das Ergebnis ist eine Abstimmung der betroffenen Schutzgüter. Die Einbeziehung<br />
von nicht betroffenen Bevölkerungsgruppen, z.B. eine wünschenswerte Begegnungsstätte<br />
für Senioren, kann nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens<br />
für ein bestimmtes Vorhaben sein.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 9. Kein Beschluss erforderlich.<br />
Aufgestellt: Empfingen, den 01.06.2012 Büro Gfrörer – Architekten, Ingenieure, Landschaftsarchitekten,<br />
in Abstimmung mit der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Waldachtal</strong> und dem GVV Dornstetten
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>03<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 25<br />
- 20 -<br />
Nach ausführlicher Beratung der einzelnen Beschlussvorschläge führt Herr Grözinger weiter<br />
aus, dass auf dieser Grundlage nun der vorliegende Bebauungsplanentwurf gebilligt und beschlossen<br />
werden sollte. Ferner sollte auch die erneute öffentliche Auslegung bzw. Beteiligung<br />
beschlossen werden. Mit der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit, der<br />
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) werde das Bebauungsplanverfahren in<br />
der gesetzlich vorgesehenen Form fortgesetzt. Die Auslegungsfrist betrage ein Monat.<br />
Planer und Verwaltung empfehlen dem <strong>Gemeinde</strong>rat die entsprechenden Beschlussfassungen.<br />
Nach Beratung des Themas fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger<br />
öffentlicher Belange des Entwurfs zum Bebauungsplanes „Himmelreich – 2. Änderung“<br />
in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen in der Zeit vom 2. April 2012 bis 2. Mai 2012 eingegangenen<br />
Stellungnahmen wurden geprüft und untereinander gerecht abgewogen. Die<br />
Abwägungsvorschläge des Ingenieurbüros Gfrörer bzw. der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Waldachtal</strong> werden im gesamten bestätigt.<br />
2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung vom 12. Juni 2012 gebilligt<br />
und beschlossen.<br />
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der<br />
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes<br />
durchzuführen.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>04<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 26<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 12. Juni 2012<br />
Bebauungsplan „Weinhalde-Schwabswiese“ in <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />
• Beschluss des geänderten Entwurfs<br />
• Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2 BauGB<br />
§ 4<br />
Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner berichtet dem <strong>Gemeinde</strong>rat, dass der Ortschaftsrat <strong>Waldachtal</strong>-Tumlingen<br />
beschlossen habe, den Bebauungsplan „Weinhalde-Schwabswiese“ zu<br />
überarbeiten bzw. anzupassen. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss sei im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>Waldachtal</strong> bereits am 13. September 2011 beschlossen worden.<br />
Ziel des vorliegenden Bebauungsplanes sei es, zum einen für den bestehenden Stuckateurbetrieb<br />
eine Betriebserweiterungsfläche zur Verfügung zu stellen, und zum anderen für die weiteren<br />
Grundstückseigentümer den mehrfach geäußerten Wunsch nach weiterer Bebauung ihrer<br />
Grundstücke im Rahmen einer klar definierten und geregelten Planung ausreichend nachzukommen.<br />
Außerdem befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes auf<br />
Flst.Nr. 382 der Mitarbeiterparkplatz eines großen Gewerbebetriebes, für den im Zuge des<br />
Bebauungsplanverfahrens zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen.<br />
Im Rahmen der Projektbearbeitung durch das Büro Gfrörer wurde festgestellt, dass für eine<br />
ursprünglich geplante Erweiterung von Wohnbauflächen am Weg „Im Lindele“ am östlichen<br />
Rand des Geltungsbereiches auf Flst.Nr. 386 aufgrund der einzuhaltenden Waldabstandsflächen<br />
von 30 m ein Antrag auf Waldumwandlungserklärung zu stellen wäre. Weiterhin sollte<br />
auch für den bestehenden Betriebsparkplatz einschließlich der geplanten Erweiterungsfläche<br />
eine andere Plandarstellung gewählt werden. Aus diesem Grunde habe der Ortschaftsrat Tumlingen<br />
in seiner Sitzung am 24. Mai 2012 den Beschluss gefasst, dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Änderung<br />
des Bebauungsplanvorentwurfs zu empfehlen, in dem auf die Wohnbauflächen am östlichen<br />
Rand des Plangebietes verzichtet wird und in dem eine zeichnerische Überarbeitung der<br />
Parkplatzflächen einschließlich der betroffenen Baugrenzen erfolgt.<br />
Im Anschluss erläutert Herr Fahrner die Planunterlagen im Einzelnen. Weiterhin schlägt er<br />
vor, den geänderten Entwurf zu billigen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,<br />
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Die Beteiligung soll<br />
als öffentliche Auslegung und als Anhörung auf die Dauer eines Monats durchgeführt werden.<br />
Nach kurzer Beratung fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rat Bernd Schittenhelm)<br />
folgende mehrheitlichen Beschlüsse:<br />
1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Weinhalde-Schwabswiese“ vom 12. Juni<br />
2012 wird gebilligt.<br />
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />
Belange gemäß §§ 3 Absatz 2, 4 Absatz 2 Baugesetzbuch wird beschlossen.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>05<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 27<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 12. Juni 2012<br />
§ 5<br />
Örtliche Prüfung zur Forsteinrichtungserneuerung 2012 bis 2021<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende besonders Herrn Oberstforstrat Richard<br />
Koch, Forsteinrichter des Regierungspräsidiums Freiburg, Forstamtsleiter des Kreisforstamtes<br />
Herrn Georg Jehle und Herrn Forstdirektor Dieter Zuleger sowie Forstrevierleiter<br />
Herrn Ferdinand Schorpp.<br />
Der Leiter des Kreisforstamtes, Herr Jehle, begrüßt die anwesenden Damen und Herren <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
und teilt mit, dass das Forsteinrichtungswerk für die nächsten 10 Jahre (Zeitraum<br />
2012 bis 2021) für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> sicherlich ein wirtschaftlich sehr wichtiges und<br />
interessantes Thema sei. Zum einen sei auch der finanzielle und wirtschaftliche Aspekt zu<br />
betrachten, es gehe vor allem aber auch um sinnvolle waldbauliche Maßnahmen und die Reaktion<br />
auf Veränderungen, seien diese durch die Natur oder durch den Mensch bedingt.<br />
Hauptpart an diesem Tag habe Herr Richard Koch, der die örtliche Prüfung, zusammen mit<br />
Herrn Forstrevierleiter Ferdinand Schorpp, maßgeblich durchgeführt habe.<br />
Im Anschluss gibt Herr Richard Koch einen Rück- und Ausblick auf jeweils 10 Jahre Forsteinrichtungswerk.<br />
Der <strong>Waldachtal</strong>er Forst repräsentiere ein sehr großes <strong>Gemeinde</strong>vermögen.<br />
Herr Koch lobt besonders die Pflege, die Vorratshaltung und den Altholz-Bestand mit seiner<br />
überdurchschnittlichen Holzqualität, gerade beim Nadelholz. Insgesamt also seien dies beste<br />
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Forstwirtschaft. Auf 89 % der Fläche steht Nadelholz.<br />
Das Problem sei, dass bei 500 fm Vorrat pro Hektar (gleich bleibend seit 10 Jahren) teilweise<br />
verstärkt Wildverbiss festzustellen sei. Seit 30 Jahren hätte man massiver dagegen vorgehen<br />
müssen, denn sämtliche Kompromisse gingen zu Lasten von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong>. Dazu<br />
komme noch, dass aufgrund des Klimawandels dieses Altholz Unwetterereignissen zum Opfer<br />
fallen könne. Auf ca. 294 ha Altholz-Bestand fehle eine ausreichende Verjüngung.<br />
Der Plan, der dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis gegeben wird, offenbare entsprechende Flächen.<br />
Auf 12,9 ha müsse nachgepflanzt werden; dies sei eine alarmierend hohe Zahl. 200.000,-- €<br />
seien dafür in 10 Jahren einzusetzen. Wenn sich in den nächsten fünf Jahren keine Besserung<br />
ergebe, dann müsse man den Hiebsatz reduzieren, was wiederum zu weiteren finanziellen<br />
Einbußen im <strong>Gemeinde</strong>haushalt führen würde.<br />
Aus diesem Grunde appelliert Herr Koch dafür, den Abschuss zwingend zu halten und umzusetzen,<br />
ja zu erhöhen. Ansonsten werde der Hiebsatz für die nächsten 10 Jahre in Folge der<br />
schleppenden Verjüngung von 71.200 fm auf 54.000 fm gesenkt; dann werde auch weniger<br />
eingeschlagen.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>05<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 28<br />
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Zum Waldzustand macht Herr Koch noch folgende Ausführungen:<br />
Die Standortverhältnisse würden sich wie folgt aufteilen:<br />
- 67 % gute Standorte, mäßig frisch<br />
- 17 % mittlere Standorte, mäßig trocken<br />
- 13 % Problemstandorte, wechselfeucht<br />
- 3 % sehr gute Standorte, frisch<br />
Sehr ausführlich erläutert Herr Koch die geschichtliche Entwicklung der Baumartenverhältnisse,<br />
den Altersklassenaufbau, die Waldentwicklungstypen sowie den Holzeinschlag in den<br />
Jahren 2002 bis 2011.<br />
Erfreulich sei gewesen, dass die <strong>Gemeinde</strong> – trotz etwaiger Naturereignisse – immer sehr positive<br />
Betriebsergebnisse und damit eine Unterstützung des <strong>Gemeinde</strong>haushaltes durch den<br />
Wald erfahren durfte. Bezüglich der Planungen für die Jahre 2012 bis 2021 erläutert Herr<br />
Koch ausführlich die Nutzungsmaßnahmen, die Entwicklung beim Hiebsatz, den Einschlag<br />
und die Entwicklung des Vorrats im Wald.<br />
Den sehr ausführlichen Informationen schließt sich eine längere Beratung im <strong>Gemeinde</strong>rat an.<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger dankt Herrn Richard Koch für die ungeschönten Aussagen.<br />
Man sei in enger Abstimmung mit den Jagdpächtern bei diesen Themen. <strong>Gemeinde</strong>rat, Verwaltung<br />
und Revierförster wollen zusammenarbeiten und reagieren. Die unterschiedlichen<br />
Jagdpachtverträge sollen zugunsten des Waldes überarbeitet werden. Man werde das Thema<br />
sehr ernst nehmen und auch den Jagdpächtern gegenüber die Folgen aufzeigen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Frank Lacker bringt es auf den Punkt: Es wird zuviel Naturverjüngung aufgefressen.<br />
Dies wird von den Fachleuten bestätigt. Gerade auf dem Muschelkalk sei die Naturverjüngung<br />
nicht so üppig. Wenn man hier nichts tue, dann habe man hohe Pflanzaufwendungen;<br />
eine Alternative wären sehr kostenintensive Zaunbauten. Man müsse aber auch sagen, dass es<br />
einsichtige Jagdpächter gebe und solche, die weniger einsichtig seien.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Rudolf Emele möchte den Jagdpächtern den „Schwarzen Peter“ nicht ganz<br />
zuschieben. Er nimmt Bezug auf einen gemeinsamen Waldbegang. Es gebe leider auch sehr<br />
viele Einflussfaktoren, die zur Beunruhigung des Waldes und damit zum Erschweren der Jagd<br />
beitragen. Dies führe dazu, dass das Wild nicht hinaus auf die Wiesen gehe, sondern sich im<br />
Wald aufhalten müsse. Dies führe dann zum Verbiss. Man müsse hier also auch diesen Gesichtspunkt<br />
berücksichtigen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Franz Schweizer stellt fest, dass einem so deutlich die Situation im Wald – auch<br />
von der Forstseite – in der Vergangenheit nie mitgeteilt wurde.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>05<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 29<br />
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<strong>Gemeinde</strong>rat Heinz Otto Renz richtet den Blick auf die Sicht der Landwirte. Eine Wildzunahme<br />
habe man schon immer bemerkt und auch darauf aufmerksam gemacht. Dies führe<br />
teilweise auch zu Wildschäden an landwirtschaftlichen Flächen. Es gebe Jäger, die auch gut<br />
jagen und die Dinge umsetzen und solche, die es nicht tun.<br />
<strong>Gemeinde</strong>kämmerer Herr Christoph Enderle informiert den <strong>Gemeinde</strong>rat darüber, dass die<br />
Verwaltung jetzt einheitliche Verträge für ganz <strong>Waldachtal</strong> prüfe. Dort sollen dann insbesondere<br />
die Themen Wildschadensverhütungsmaßnahmen und Abwicklung von Wildschäden<br />
geregelt werden. In Hörschweiler und Salzstetten stehe im nächsten Jahr die Neuverpachtung<br />
an. Man müsse aber auch mit den Pächtern der anderen Ortsteile entsprechende Gespräche<br />
führen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Gerhard kennt diese Jagdthemen aus eigener Anschauung seit 70 Jahren.<br />
Hervorzuheben seien gute Gespräche zwischen dem Forstamt und den Jagdpächtern und hier<br />
gebe es – trotz dieser Situation – sehr positive Ansätze. Den Abschuss habe man stets angepasst<br />
und dieser sei heute viel höher als früher. Er bittet darum, Lösungen zusammen mit den<br />
Jägern zu suchen und spricht sich gegen Zaunbauten aus.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Bernd Schittenhelm erkundigt sich, ob man etwas tun könne, wenn der Abschuss<br />
nicht erfüllt werde.<br />
Hier wird auf die Jagdpachtverträge verwiesen, dort gibt es entsprechende Möglichkeiten, bis<br />
hin zur Kündigung des Vertrages. Letztendlich sei aber Papier geduldig, denn eine Überprüfung<br />
des Abschusses könne praktisch nicht erfolgen.<br />
Herr Schittenhelm prognostiziert, dass wenn der Hiebsatz wegen des Verbisses gesenkt werden<br />
müsse, die <strong>Gemeinde</strong> auf der anderen <strong>Seite</strong> die Pflege erhöhen müsse. Dadurch werde der<br />
Gewinn im Waldhaushalt erheblich schmäler. Hinzukomme das Problem zur Notwendigkeit<br />
von Pflanzungen und Zaunbauten. Die Verwaltung müsse hier zusammen mit den Jagdpächtern<br />
nach Lösungen suchen.<br />
Schließlich erkundigt sich Herr Schittenhelm noch nach dem Problem „Springkraut“.<br />
Hier antworten die Fachleute, dass dies tatsächlich in manchen <strong>Gemeinde</strong>n ein großes Problem<br />
sei. Es bleibe wahrscheinlich nichts anderes übrig, als dieses Springkraut zu spritzen und<br />
so zu bekämpfen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Dieter Fischer verweist auf die vorliegende Karte. Dort sei doch klar und deutlich<br />
zu sehen, wo die größten Probleme seien. Im Bereich Muschelkalk sei es schlimmer als<br />
im Buntsandsteinbereich. Man sehe also, wo man ansetzen müsse. Dort wo der Verbissschaden<br />
hoch sei, müsse man in eindeutiger Weise auf die Jagdpächter zugehen und notwenige<br />
Maßnahmen einfordern, denn das gehe sonst zu Lasten der <strong>Gemeinde</strong>.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Günter Henssler stellt fest, dass der <strong>Gemeinde</strong> doch aufgrund der detaillierten<br />
Flächendarstellung die „schwarzen Schafe“ bei den Jagdpächtern bekannt seien. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
solle hier auf die Jagdpächter zugehen und die Einhaltung des Abschusses oder gar die<br />
Erhöhung des Abschusses fordern. Entsprechend dem Vertrag gebe es Ansätze und diese sollten<br />
genutzt werden.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>05<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 29<br />
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<strong>Gemeinde</strong>rat Franz Schweizer schlägt vor, das Thema Wildschadensverhütung und Umsetzung<br />
einzelner Maßnahmen einmal in einer nichtöffentlichen Sitzung zu beraten.<br />
Dem stimmt der Vorsitzende zu.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Bernd Schittenhelm erkundigt sich nach dem Wegebau im <strong>Gemeinde</strong>wald und<br />
den zeitlichen Planungen.<br />
Forstrevierleiter Ferdinand Schorpp antwortet, dass man solche Wegebaumaßnahmen immer<br />
dort durchführe, wo man Durchforstungen gemacht habe, weil dort durch die Erntearbeiten<br />
auch Schäden an den Waldwegen entstehen.<br />
Zum Schluss der Beratung dankt Bürgermeister Heinz Hornberger den anwesenden Forstleuten<br />
ganz herzlich für ihre Arbeit, die Erläuterungen und die Vorstellung des Forsteinrichtungswerkes<br />
2012 bis 2012.<br />
Hierauf fasst der <strong>Gemeinde</strong>rat folgenden einstimmigen Beschluss.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt von der neuen Forsteinrichtung im 10-Jahresplan zustimmend<br />
Kenntnis und setzt den Hiebsatz der nächsten 10 Jahre auf 54.000 fm fest.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>06<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 31<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 12. Juni 2012<br />
§ 6<br />
Wildverbissregelungen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />
• Inanspruchnahme von Jagdpächtern bei Wildschäden<br />
Nach ausführlicher Beratung des Forsteinrichtungswerkes, wo das Thema Wildverbissregelung<br />
ebenfalls behandelt wurde, wird dieser Tagesordnungspunkt sehr kurz abgehandelt.<br />
Es wird von der Verwaltung nochmals darauf hingewiesen, dass einheitliche Pachtverträge in<br />
<strong>Waldachtal</strong> erarbeitet und abgeschlossen werden sollen. Dort ist dann auch das Thema Wildschadensverhütungsmaßnahmen<br />
und Regulierung von Wildschäden angesprochen.<br />
Insoweit schließt sich hier keine weitere Beratung mehr an.<br />
Auf die Neugestaltung der Jagdpachtverträge wird verwiesen.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>07<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 32<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 12. Juni 2012<br />
§ 7<br />
Fortschreibung „Gesundheitstal <strong>Waldachtal</strong>“ mittels einer kleinen Zukunftswerkstatt –<br />
Runder Tisch (Gastgeber und Kurausschuss) auf der Grundlage des Angebots von Europlan<br />
(Gerhard Hepp)<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger nimmt Bezug auf die letzte Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats <strong>Waldachtal</strong>,<br />
als aus der Mitte des <strong>Gemeinde</strong>rats darauf hingewiesen wurde, dass in den Bereichen<br />
Tourismus und Marketing Verbesserungen erforderlich seien.<br />
Bereits damals habe er darauf hingewiesen, dass er mit Herrn Gerhard Hepp, Tourismusberater,<br />
Kontakt aufnehmen und um ein entsprechendes Angebot zur Fortschreibung des „Gesundheitstales<br />
<strong>Waldachtal</strong>“ mittels einer kleinen Zukunftswerkstatt ein Angebot einholen wolle.<br />
Dieses Angebot liege nunmehr vor und wird von Herrn Hornberger kurz erläutert.<br />
Er schlägt vor, die Tourismusplanung Gesundheitstal <strong>Waldachtal</strong> mittels einer kleinen Zukunftswerkstatt<br />
fortzuschreiben.<br />
Es schließt sich eine kurze Beratung an.<br />
Bei einer Enthaltung (<strong>Gemeinde</strong>rat Dr. Rudolf Emele) ergeht folgender mehrheitlich Beschluss:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt, das Konzept „Gesundheitstal <strong>Waldachtal</strong>“ mittels einer kleinen<br />
Zukunftswerkstatt – einem Runden Tisch (für Gastgeber und Kurausschuss) auf der Grundlage<br />
des Angebots von Europlan (Gerhard Hepp) vom 3. Mai 2012 fortzuschreiben.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong> <strong>GÖ1207</strong>08<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Freudenstadt</strong> <strong>Seite</strong> 33<br />
Bekanntgaben und Verschiedenes<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 12. Juni 2012<br />
§ 8<br />
- Zusammenarbeit der Werkrealschule Dornstetten mit der Hauptschule Schopfloch<br />
Bürgermeister Heinz Hornberger teilt mit, dass die Werkrealschule Dornstetten mitgeteilt<br />
habe, dass man mit der Hauptschule Schopfloch insoweit zusammenarbeite, dass die Zehntklässler<br />
aus Schopfloch die Werkrealschule in Dornstetten besuchen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> habe hier formlos zugestimmt, wobei man allerdings davon ausgehe, dass die<br />
10. Schulklasse ausschließlich in Dornstetten betrieben wird.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.<br />
- <strong>Gemeinde</strong>rat Bernd Schittenhelm erkundigt sich, warum sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Waldachtal</strong><br />
nicht auch auf der Landesgartenschau präsentiere, wie teilweise andere Kommunen.<br />
Der Vorsitzende antwortet, dass eine entsprechende Anfrage da gewesen sei. Wegen des<br />
Aufwandes und der doch nur regionalen Bedeutung habe man dann von einer Zusage abgesehen.