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Nr. 3.2 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

II. Untere Naturschutzbehörde<br />

1. Im Flächennutzungsplan 2015 des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes Dornstetten<br />

ist der betreffende Bereich als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Da<br />

die geplante Bebauungsplanänderung zum Zwecke der Errichtung eines<br />

Kinderhauses aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, wird der Planung<br />

von der unteren Naturschutzbehörde zugestimmt.<br />

2. Nach dem Naturschutzrecht geschützte Gebiete oder Objekte sind mit Ausnahme<br />

einzelner gewässerbegleitender Gehölzstreifen entlang der Waldach,<br />

welche als gesetzliche geschützte Biotope im Sinne von § 30 BNatSchG kartiert<br />

sind, nicht betroffen. In diese Biotope wird laut Begründung jedoch nicht<br />

eingegriffen.<br />

3. Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung befindet sich innerhalb<br />

eines bereits überplanten Gebietes (Bebauungsplan „Himmelreich“ vom<br />

14.04.1978 und 1. Änderung vom 19.07.1991) im Bereich eines dort ausgewiesenen<br />

Sportplatzes. Die Flächen werden derzeit als Wiese genutzt. Das<br />

geplante Kinderhaus steht in Verbindung mit bereits vorhandener Bebauung<br />

(Sporthalle, Schule), so dass auch aus naturschutzfachlicher Sicht gegen die<br />

Planänderung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.<br />

4. Dennoch ist das Vorhaben mit einem Eingriff im Sinne der naturschutzrechtlichen<br />

Vorschriften verbunden, da sich insbesondere auf die Schutzgüter<br />

Boden sowie auch das Landschaftsbild nachteilige Auswirkungen ergeben<br />

können. Die Eingriffs-Ausgleichsproblematik ist in dem noch zu erstellenden<br />

Umweltbericht abzuhandeln. Die vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen<br />

(z. B. Pflanzung einer wegbegleitenden Baumreihe entlang der Waldach,<br />

Rückbau eines verdolten Bachabschnittes) werden naturschutzfachlich<br />

begrüßt.<br />

Nr. 3.2 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

II. Untere Naturschutzbehörde<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 1.: Kenntnisnahme<br />

Zu 2.: Kenntnisnahme<br />

Zu 3.: Kenntnisnahme<br />

Zu 4.: Der Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag wird den Unterlagen<br />

zur Offenlage beigefügt, einschließlich Bilanzierung bzw. Bewertung<br />

von Eingriff und Ausgleich. Die genannten Maßnahmen (wegbegleitende<br />

Baumreihe, Rückbau eines verdolten Bachabschnitts) sind Bestandteil der<br />

vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 1.: kein Beschluss erforderlich<br />

Zu 2.: kein Beschluss erforderlich<br />

Zu 3.: kein Beschluss erforderlich<br />

Zu 4.: Der Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlichem<br />

Fachbeitrag und den ggf. erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich<br />

von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt ist den Unterlagen beizufügen.

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