Gemeinde Waldachtal GÖ1207 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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Nr. 3.2 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
II. Untere Naturschutzbehörde<br />
1. Im Flächennutzungsplan 2015 des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverbandes Dornstetten<br />
ist der betreffende Bereich als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Da<br />
die geplante Bebauungsplanänderung zum Zwecke der Errichtung eines<br />
Kinderhauses aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, wird der Planung<br />
von der unteren Naturschutzbehörde zugestimmt.<br />
2. Nach dem Naturschutzrecht geschützte Gebiete oder Objekte sind mit Ausnahme<br />
einzelner gewässerbegleitender Gehölzstreifen entlang der Waldach,<br />
welche als gesetzliche geschützte Biotope im Sinne von § 30 BNatSchG kartiert<br />
sind, nicht betroffen. In diese Biotope wird laut Begründung jedoch nicht<br />
eingegriffen.<br />
3. Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung befindet sich innerhalb<br />
eines bereits überplanten Gebietes (Bebauungsplan „Himmelreich“ vom<br />
14.04.1978 und 1. Änderung vom 19.07.1991) im Bereich eines dort ausgewiesenen<br />
Sportplatzes. Die Flächen werden derzeit als Wiese genutzt. Das<br />
geplante Kinderhaus steht in Verbindung mit bereits vorhandener Bebauung<br />
(Sporthalle, Schule), so dass auch aus naturschutzfachlicher Sicht gegen die<br />
Planänderung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.<br />
4. Dennoch ist das Vorhaben mit einem Eingriff im Sinne der naturschutzrechtlichen<br />
Vorschriften verbunden, da sich insbesondere auf die Schutzgüter<br />
Boden sowie auch das Landschaftsbild nachteilige Auswirkungen ergeben<br />
können. Die Eingriffs-Ausgleichsproblematik ist in dem noch zu erstellenden<br />
Umweltbericht abzuhandeln. Die vorgesehenen grünordnerischen Maßnahmen<br />
(z. B. Pflanzung einer wegbegleitenden Baumreihe entlang der Waldach,<br />
Rückbau eines verdolten Bachabschnittes) werden naturschutzfachlich<br />
begrüßt.<br />
Nr. 3.2 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
II. Untere Naturschutzbehörde<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 1.: Kenntnisnahme<br />
Zu 2.: Kenntnisnahme<br />
Zu 3.: Kenntnisnahme<br />
Zu 4.: Der Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag wird den Unterlagen<br />
zur Offenlage beigefügt, einschließlich Bilanzierung bzw. Bewertung<br />
von Eingriff und Ausgleich. Die genannten Maßnahmen (wegbegleitende<br />
Baumreihe, Rückbau eines verdolten Bachabschnitts) sind Bestandteil der<br />
vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 1.: kein Beschluss erforderlich<br />
Zu 2.: kein Beschluss erforderlich<br />
Zu 3.: kein Beschluss erforderlich<br />
Zu 4.: Der Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtlichem<br />
Fachbeitrag und den ggf. erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich<br />
von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt ist den Unterlagen beizufügen.