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Gemeinde Waldachtal GÖ1207 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

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Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />

Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />

(zur Bürgerinformation)<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 5:<br />

Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einem bestimmten Ortsteil der <strong>Gemeinde</strong><br />

besteht nicht. Zum Zustandekommen der kommunalpolitischen Entscheidung zur<br />

Zusammenführung der Kindergärten Oberwaldach, Hörschweiler und Tumlingen<br />

wird auf die Ausführungen in "zu Ziffer 3, zu 5" verwiesen. Es war ausdrücklicher<br />

kommunalpolitischer Wunsch des Ortschaftsrats Cresbach, die Kinder aus dem<br />

Ortsteil Cresbach in das Kinderhaus <strong>Waldachtal</strong> zu integrieren.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 5. Kein Beschluss erforderlich.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 6:<br />

Die vorliegende Bebauungsplanung erfolgt in Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> auf Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen.<br />

Die Alternativnutzung von ggf. unbenutzten Gebäuden ist nicht Teil des Verfahrens.<br />

Für die Räume und das Gebäude des bisherigen Kindergartens in Oberwaldach<br />

verfolgt der Ortschaftsrat Cresbach eine Folgenutzung zu Gunsten der Bürgerinnen<br />

und Bürger der Ortschaft Cresbach. Angedacht ist ein Gemeinschaftsraum für Veranstaltungen<br />

und sonstige kulturellen Darbietungen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu 6. Kein Beschluss erforderlich.<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu 7:<br />

Die Gebührenfestsetzung für die Kinderbetreuung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Kein Beschluss erforderlich.

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