Gemeinde Waldachtal GÖ1207 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012 (Fortsetzung)<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 5:<br />
Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einem bestimmten Ortsteil der <strong>Gemeinde</strong><br />
besteht nicht. Zum Zustandekommen der kommunalpolitischen Entscheidung zur<br />
Zusammenführung der Kindergärten Oberwaldach, Hörschweiler und Tumlingen<br />
wird auf die Ausführungen in "zu Ziffer 3, zu 5" verwiesen. Es war ausdrücklicher<br />
kommunalpolitischer Wunsch des Ortschaftsrats Cresbach, die Kinder aus dem<br />
Ortsteil Cresbach in das Kinderhaus <strong>Waldachtal</strong> zu integrieren.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 5. Kein Beschluss erforderlich.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 6:<br />
Die vorliegende Bebauungsplanung erfolgt in Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> auf Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen.<br />
Die Alternativnutzung von ggf. unbenutzten Gebäuden ist nicht Teil des Verfahrens.<br />
Für die Räume und das Gebäude des bisherigen Kindergartens in Oberwaldach<br />
verfolgt der Ortschaftsrat Cresbach eine Folgenutzung zu Gunsten der Bürgerinnen<br />
und Bürger der Ortschaft Cresbach. Angedacht ist ein Gemeinschaftsraum für Veranstaltungen<br />
und sonstige kulturellen Darbietungen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu 6. Kein Beschluss erforderlich.<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu 7:<br />
Die Gebührenfestsetzung für die Kinderbetreuung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Kein Beschluss erforderlich.