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Gemeinde Waldachtal GÖ1207 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...

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Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

V. Untere Verkehrsbehörde (Fortsetzung)<br />

(7) Aus verkehrlicher Sicht darf ein Planungsgebiet nicht isoliert betrachtet werden.<br />

Es ergeben sich auch Auswirkungen auf die Peripherie, die betrachtet werden<br />

müssen. Es werden deshalb einige Auswirkungen aufgezählt, die sich auf den<br />

angrenzenden Straßen durch den Betrieb des Kinderhauses ergeben können.<br />

(8) Obwohl die Kindergärten in Salzstetten und Lützenhardt beibehalten werden,<br />

werden das neue Kinderhaus zukünftig Kinder aus allen Teilorten <strong>Waldachtal</strong>s<br />

besuchen. Zu diesen Kindern kommen noch Kinder von Beschäftigten der Fa. Fischer.<br />

Dies hat zur Folge, dass das Verkehrsaufkommen auf dem Rötweg zunimmt.<br />

Der Ausbauzustand der Straße, die auf der westlichen <strong>Seite</strong> einen Gehweg<br />

hat, ist geeignet, diesen Verkehr aufzunehmen. Probleme könnten sich mit parkenden<br />

Fahrzeugen der Anwohner ergeben. Dies sollte bei der Parkplatzberechnung<br />

berücksichtigt werden, da nicht auszuschließen ist, dass nach Inbetriebnahme<br />

des Kinderhauses ein Halteverbot erforderlich wird. In diesem Fall wäre es<br />

vorteilhaft, wenn die Anwohner Parkmöglichkeiten in der Nähe ihrer Häuser hätten.<br />

(9) Ein weiteres Problem könnte sich an der Einmündung K 4702 / Verbindungsstraße<br />

zum Rötweg ergeben. Der Abbiegeverkehr von der Kreisstraße und die<br />

Einfahrvorgänge in die Kreisstraße werden zunehmen. Durch variable Öffnungszeiten<br />

des Kinderhauses kann eine Fahrzeugkonzentration auf ein kurzes Zeitfenster<br />

vermieden werden, trotzdem werden die Konfliktsituationen und damit die Unfallgefahr<br />

an dieser Einmündung, die keine Abbiegespur aufweist, zunehmen.<br />

(10) Für Fußgänger, die den Verbindungsweg von der K 4702 bis zum Rötweg<br />

gehen, ist kein Gehweg vorhanden, ab der K 4702 liegen jedoch alle <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />

in einer 30-km/h-Zone.<br />

Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />

Stellungnahme vom 02.05.2012<br />

V. Untere Verkehrsbehörde (Fortsetzung)<br />

Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />

Zu Absatz (7) bis (8):<br />

Die Kindergärten in Lützenhardt und Salzstetten bleiben als eigenständige Kindertageseinrichtungen<br />

in vollem Umfang erhalten. Auch dort werden die Betreuungsangebote,<br />

insbesondere die Kleinkindbetreuung ausgebaut. Diese Ortschaften sind die<br />

größten Ortschaften in <strong>Waldachtal</strong>. Wegen der Standorttreue kann davon ausgegangen<br />

werden, dass das Kinderhaus aus diesen Ortschaften nur in Ausnahmefällen<br />

genutzt wird. Bereits heute nutzen Eltern die Einrichtungen aus Hörschweiler<br />

und Tumlingen wechselseitig, so dass hier bereits bislang Fahrbewegungen zwischen<br />

diesen Ortschaften vorhanden sind. Hinzu kommt lediglich die Elternschaft<br />

aus Cresbach. Es ist davon auszugehen, dass sich hier auch Fahrgemeinschaften<br />

bilden. Insoweit ist der zusätzliche Verkehr eher untergeordnet. Die vorhandenen<br />

Straßen und Gehwege können den zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Sollte es dennoch<br />

zu verkehrsrechtlichen Problemen kommen, so wird die Anordnung eines Halteverbots<br />

erwogen.<br />

Zu Absatz (9) bis (10):<br />

siehe Abwägung 3.4<br />

Beschlussvorschlag<br />

Zu Absatz (7) bis (8):<br />

Keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich<br />

Zu Absatz (7) bis (8):<br />

Siehe Abwägung 3.4

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