Gemeinde Waldachtal GÖ1207 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
V. Untere Verkehrsbehörde (Fortsetzung)<br />
(7) Aus verkehrlicher Sicht darf ein Planungsgebiet nicht isoliert betrachtet werden.<br />
Es ergeben sich auch Auswirkungen auf die Peripherie, die betrachtet werden<br />
müssen. Es werden deshalb einige Auswirkungen aufgezählt, die sich auf den<br />
angrenzenden Straßen durch den Betrieb des Kinderhauses ergeben können.<br />
(8) Obwohl die Kindergärten in Salzstetten und Lützenhardt beibehalten werden,<br />
werden das neue Kinderhaus zukünftig Kinder aus allen Teilorten <strong>Waldachtal</strong>s<br />
besuchen. Zu diesen Kindern kommen noch Kinder von Beschäftigten der Fa. Fischer.<br />
Dies hat zur Folge, dass das Verkehrsaufkommen auf dem Rötweg zunimmt.<br />
Der Ausbauzustand der Straße, die auf der westlichen <strong>Seite</strong> einen Gehweg<br />
hat, ist geeignet, diesen Verkehr aufzunehmen. Probleme könnten sich mit parkenden<br />
Fahrzeugen der Anwohner ergeben. Dies sollte bei der Parkplatzberechnung<br />
berücksichtigt werden, da nicht auszuschließen ist, dass nach Inbetriebnahme<br />
des Kinderhauses ein Halteverbot erforderlich wird. In diesem Fall wäre es<br />
vorteilhaft, wenn die Anwohner Parkmöglichkeiten in der Nähe ihrer Häuser hätten.<br />
(9) Ein weiteres Problem könnte sich an der Einmündung K 4702 / Verbindungsstraße<br />
zum Rötweg ergeben. Der Abbiegeverkehr von der Kreisstraße und die<br />
Einfahrvorgänge in die Kreisstraße werden zunehmen. Durch variable Öffnungszeiten<br />
des Kinderhauses kann eine Fahrzeugkonzentration auf ein kurzes Zeitfenster<br />
vermieden werden, trotzdem werden die Konfliktsituationen und damit die Unfallgefahr<br />
an dieser Einmündung, die keine Abbiegespur aufweist, zunehmen.<br />
(10) Für Fußgänger, die den Verbindungsweg von der K 4702 bis zum Rötweg<br />
gehen, ist kein Gehweg vorhanden, ab der K 4702 liegen jedoch alle <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />
in einer 30-km/h-Zone.<br />
Nr. 3.5 Landratsamt <strong>Freudenstadt</strong><br />
Stellungnahme vom 02.05.2012<br />
V. Untere Verkehrsbehörde (Fortsetzung)<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Zu Absatz (7) bis (8):<br />
Die Kindergärten in Lützenhardt und Salzstetten bleiben als eigenständige Kindertageseinrichtungen<br />
in vollem Umfang erhalten. Auch dort werden die Betreuungsangebote,<br />
insbesondere die Kleinkindbetreuung ausgebaut. Diese Ortschaften sind die<br />
größten Ortschaften in <strong>Waldachtal</strong>. Wegen der Standorttreue kann davon ausgegangen<br />
werden, dass das Kinderhaus aus diesen Ortschaften nur in Ausnahmefällen<br />
genutzt wird. Bereits heute nutzen Eltern die Einrichtungen aus Hörschweiler<br />
und Tumlingen wechselseitig, so dass hier bereits bislang Fahrbewegungen zwischen<br />
diesen Ortschaften vorhanden sind. Hinzu kommt lediglich die Elternschaft<br />
aus Cresbach. Es ist davon auszugehen, dass sich hier auch Fahrgemeinschaften<br />
bilden. Insoweit ist der zusätzliche Verkehr eher untergeordnet. Die vorhandenen<br />
Straßen und Gehwege können den zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Sollte es dennoch<br />
zu verkehrsrechtlichen Problemen kommen, so wird die Anordnung eines Halteverbots<br />
erwogen.<br />
Zu Absatz (9) bis (10):<br />
siehe Abwägung 3.4<br />
Beschlussvorschlag<br />
Zu Absatz (7) bis (8):<br />
Keine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich<br />
Zu Absatz (7) bis (8):<br />
Siehe Abwägung 3.4