Gemeinde Waldachtal GÖ1207 Landkreis Freudenstadt Seite: 1 ...
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Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Nr. 5 Stellungnahmen von Bürgern<br />
Einwender 1, vom 14.04.2012<br />
(zur Bürgerinformation)<br />
Stellungnahme der Verwaltung / des Planers<br />
Bei dem Antrag auf aufschiebende Wirkung gem. § 80 V VwGO handelt es sich um<br />
keinen möglichen Rechtsbehelf im Bebauungsplanverfahren, da kein Verwaltungsakt<br />
erlassen wurde. Die Möglichkeiten des Rechtsschutzes richten sich nach § 3 I S.<br />
1 HS 2 BauGB. Danach ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />
zu geben. Dies ist im vorliegenden Fall erfolgt. Der Antrag auf aufschiebende<br />
Wirkung ist abzulehnen.<br />
Zu 1:<br />
1.2 Zu der Entscheidung wurden verschiedene Alternativen untersucht.<br />
Der Kindergarten in Cresbach/Oberwaldach nähert sich von den Kinderzahlen an<br />
einen 1-gruppigen Kindergarten. Für den Bereich der Kleinkindbetreuung wurde<br />
befristet bis zu einer Gesamtlösung <strong>Waldachtal</strong> eine altersgemischte Kleinkindgruppe<br />
eingerichtet. Da der Kindergarten Oberwaldach am Rande der <strong>Gemeinde</strong> liegt, ist<br />
nicht zu erwarten, dass Kinder aus den anderen Ortsteilen – nach dem Bau eines<br />
Kinderhauses – den dortigen Kindergarten besuchen. Es wird daher auch nicht möglich<br />
sein, am Standort Oberwaldach weitere bedarfsgerechte Betreuungsangebote<br />
einzurichten. Dem Ortschaftsrat Cresbach war es weiterhin wichtig, zum Zwecke der<br />
Zusammenführung der Ortschaften in <strong>Waldachtal</strong> eine zentrale Lösung in einem<br />
Kinderhaus zu realisieren und dadurch von einer wesentlichen pädagogischen Verbesserung<br />
und Aufwertung, aber auch von wesentlich verbesserten Betreuungsangeboten<br />
zu profitieren, so zum Beispiel bei reinen Krippenplätzen, verlängerten Öffnungszeiten<br />
bis hin zu einer Ganztagesbetreuung mit Mittagstisch. Diese Betreuungsangebote<br />
sind im bisherigen Kindergarten in Oberwaldach nicht realisierbar.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Waldachtal</strong> hat darüber hinaus in einem <strong>Gemeinde</strong>entwicklungskonzept<br />
<strong>Waldachtal</strong> 2025 festgelegt, dass in <strong>Waldachtal</strong> noch 3 Standorte für Kinderbetreuung<br />
eingerichtet werden sollen. Zum <strong>Gemeinde</strong>entwicklungskonzept hat<br />
eine Klausurtagung des <strong>Gemeinde</strong>rats, eine Beteiligung der Ortschaftsräte und eine<br />
Bürgerbeteiligung stattgefundne, welche diese Beschlussfassung bestätigt haben.<br />
Andere geeignete Alternativflächen für ein Kinderhaus sind nicht vorhanden. Der<br />
jetzige Standort ist in <strong>Gemeinde</strong>eigentum und in bester Lage, direkt neben dem<br />
Schulzentrum mit Standort der Außenstelle der Werkrealschule Dornstetten und der<br />
Sporthalle <strong>Waldachtal</strong>. Hierdurch können hervorragende Synergien erzielt werden.<br />
Zum einen besteht die Möglichkeit des Aufbaus einer Schulkindbetreuung aber auch<br />
der Frühförderung, Sprachförderung und Kooperation mit der Grundschule in unmittelbarer<br />
Näher. Dadurch ist eine wesentliche Verbesserung der pädagogischen<br />
Möglichkeiten für die Kindergartenkinder gegeben.